Festpreis

Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 2. August 2004 um 10:35 Uhr durch 194.25.15.12 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
  1. Ein Festpreis ist ein staatlich festgelegter oder vertraglich vereinbarter Preis für bestimmte Güter. Bei der staatlichen Festlegung soll ein ruinöser Preiswettbewerb der Anbieter verhindern werden Verlagserzeugnisse oder ein Preiswettbewerb als Kaufanreiz ausgeschlossen werden, dies ist z.B. in Deutschland bei Tabakwaren aus gesundheitspolitischen und steuerrechtlichen Gründen der Fall. Siehe auch: Preisbindung; Buchpreisbindung; Planwirtschaft; Mindestlohn
  2. Ein Angebot für eine Dienstleistung oder ein Gewerk kann zu einem Festpreis oder nach tatsächlichem Aufwand erfolgen.