Politisches System Georgiens

Überblick über das politische System in Georgien
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Georgien ist eine demokratische Republik mit einem starken Präsidialsystem und zentralisierter Verwaltung. In ihrer Verfassung vom 24. Oktober 1995 bekennt sie sich zu den Grund- und Menschenrechten. Georgien ist zugleich eine defekte Demokratie. Zwar ist der Zugang zur Politik durch freie und geheime Wahlen gesichert, doch werden politische und bürgerliche Rechte sowie die Gewaltenkontrolle oft eingeschränkt.

Vereidigung des georgischen Präsidenten vor dem Parlamentsgebäude in Tiflis, Januar 2004

Präsident

 
Präsident Micheil Saakaschwili

Der Präsident hat eine starke Stellung gegenüber Regierung und Parlament. Er ist das Oberhaupt des Staates und der Exekutive. Er repräsentiert Georgien in den auswärtigen Beziehungen und bildet die Regierung und benennt hohe Beamte. Er kann auch lokale Regierungsvertreter suspendieren oder ablösen und Volksabstimmungen einleiten. Er wird für fünf Jahre in direkten Wahlen bestimmt. Präsidenten dürfen sich nur einmal der Wiederwahl stellen.

In einer am 6. Februar 2004 beschlossenen Verfassungsänderung ist die Machtposition des Präsidenten zu Lasten des Parlaments und des Premierministers weiter gestärkt worden. Der Präsident darf jede von ihm nicht für verfassungsgemäß gehaltene Parlamentsentscheidung blockieren. Er kann das Parlament auflösen, wenn die Legislative das von seiner Regierung vorgelegte Staatsbudget nach dreimaliger Abstimmungen nicht annimmt. Wenn das Parlament die Zusammensetzung der Regierung und das Staatsbudget innerhalb von sechs Monaten nach der Wahl des Staatspräsidenten nicht bestätigt, darf er die Minister per Dekret ernennen und das Budget in Kraft setzen. Das Innen-, Verteidigungs- und Sicherheitsministerium wurden aus dem Verantwortungsbereich des Premierministers herausgenommen und unterstehen direkt dem Präsidenten.

Präsident Georgiens ist Micheil Saakaschwili. Seine Vorgänger waren Swiad Gamsachurdia und Eduard Schewardnadse.

Regierung

Regierungschef ist der Premierminister. Er wird gemeinsam mit dem Kabinett auf Vorschlag des Präsidenten vom Parlament gewählt. Das Innen-, Verteidigungs- und Sicherheitsministerium unterstehen nicht dem Premier, sondern direkt dem Präsidenten. Die Regierung und hohe Beamte können vom Parlament mit einer Drei-Fünftelmehrheit abgewählt werden.

Das gegenwärtige Kabinett ist seit dem am 17. Februar 2004 im Amt. Es hat einen jungen Altersdurchschnitt. Fast alle Minister haben im westlichen Ausland studiert oder gearbeitet. 2004 und 2005 gab es mehrere Umbesetzungen. Nach dem Tod Premierminister Surab Schwanias übernahm Finanzminister Surab Noghaideli das Amt. Von den 15 Ministern und fünf Staatsministern, die im Februar 2004 gewählt wurden, waren im Sommer 2006 nur noch drei im Amt. Alle übrigen wurden umgesetzt oder entlassen.

  • Premierminister: Surab Noghaideli
  • Vize-Premier und Minister für Justiz: Gia Kawtaradse
  • Ministerin für Äußeres: Gela Beschuaschwili
  • Minister für Inneres: Wano Merabischwili
  • Minister für Verteidigung: Irakli Okruaschwili
  • Minister für wirtschaftliche Entwicklung: Irakli Tschogowadse
  • Minister für Finanzen: Aleks Aleksischwili
  • Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Wladimer Tschipaschwili
  • Minister für Landwirtschaft und Ernährung: Micheil Swimonischwili
  • Minister für Bildung und Wissenschaft: Aleksandre Lomaia
  • Ministerin für Umweltschutz und Naturressourcen: Davit Tkeschlaschwili
  • Minister für Brennstoffe, Energie und Kommunikation: Nika Gilauri
  • Minister für Kultur, Denkmalschutz und Sport: Giorgi Gabaschwili
  • Ministerin für Flüchtlinge und Wiederansiedlung: Gia Chewiaschwili
  • Minister für Infrastruktur: Tamar Suluchia
  • Staatsminister für euro-atlantische Integration: Giorgi Baramidse
  • Staatsminister für Konfliktlösungen: Merab Antadse
  • Staatsminister für zivile Integration: Sinaida Bestaewa
  • Staatsminister für wirtschaftsstrukturelle Reformen: Kacha Bendukidse

Parlament

 
Parlamentspräsidentin Nino Burdschanadse

Das Georgische Parlament (georgisch Sakartwelos Parlamenti, auch "Oberster Rat" Umaghiesi Sabcho) wird alle vier Jahre gewählt und kontrolliert die Regierung. Es hat das Recht, die Regierung und hohe Beamte mit einer Drei-Fünftelmehrheit abzuberufen. Es kann auch den Präsidenten ablösen, wenn er die Verfassung bricht. Die Parlamentspräsidentin Nino Burdschanadse ist nach der Verfassung die ranghöchste Amtsperson nach dem Präsidenten und amtiert im Fall von Ablösung, Rücktritt oder Tod.

Das Parlament hat 235 Mitglieder. 150 Abgeordnete wurden am 28. März 2004 nach dem Verhältniswahlrecht gewählt, 75 Parlamentarier am 2. November 2003 nach dem Mehrheitswahlrecht in Wahlkreisen. Zehn Mandate gehören Exil-Politikern der Autonomen Republik Abchasien. 91% der Parlamentarier sind Männer, 9% sind Frauen.

Das Parlament hat acht Fraktionen. Größte Fraktion ist die Nationale Bewegung - Demokraten (Vorsitzende: Maia Nadiradse). Sie hat 128 Mitglieder und damit die Mehrheit. Mit ihr verbunden ist die 20-köpfige Fraktion der Wahlkreisabgeordneten der Nationalen Bewegung - Demokraten (Vorsitzender: Besik Jugeli). Oppositionsfraktionen sind die konservativ orientierte Rechte Opposition (Vorsitzender: David Gamkrelidse) mit zehn Sitzen, die Industrialisten (Vorsitzender: Surab Tkemaladse) mit zehn Abgeordneten und die Demokratische Front (Vorsitzender: David Surabischwili) mit 17 Mitgliedern. Daneben besteht die 19-köpfige Fraktion der Unabhängigen Wahlkreisabgeordneten (Vorsitzender: Iwane Tschchartischwili) und die 10-köpfige Fraktion Regionen Georgiens. Ihre Mitglieder entstammen mehrheitlich dem früheren Schewardnadsebündnis Für ein neues Georgien und der aufgelösten Union für Demokratische Wiedergeburt. Weitere vier direkt gewählte Abgeordnete gehören keiner Fraktion an. Sie kommen aus der Arbeiterpartei oder der Politischen Union Einheit.

Das Parlament tritt im Frühjahr und Herbst zu Sitzungen zusammen. Die Frühjahrssitzungen werden am ersten Dienstag im Februar eröffnet und am letzten Freitag im Juni geschlossen. Die Herbstsitzungen starten am ersten Dienstag im September und schließen am dritten Freitag im Dezember. Verabschiedete Gesetze werden im Gesetzblatt (georgisch: Sakanonmdeblo Matsne) veröffentlicht.

Politische Parteien

Georgiens Parteien haben den Charakter von Honoratiorenparteien, sind stark auf das Führungspersonal zugeschnitten. Von 1995 bis November 2003 war die von Präsident Eduard Schewardnadse angeleitete Bürgerunion Georgiens die einflussreichste Partei im Land. Bei den Parlamentswahlen am 31. Oktober 1999 errang die Bürgerunion mit 41,85% der Stimmen die absolute Mehrheit. Der gegenwärtige Präsident, der Premierminister und die Parlamentspräsidenten gehörten ursprünglich zu dieser Partei. Zwischen dem Herbst 2001 und Sommer 2002 entzweiten sie sich mit Schewardnadse, was zu einer grundlegenden Umstrukturierung des georgischen Parteiensystems führte. Nach der samtenen Revolution und dem Rücktritt Schewardnadses im November 2003 ist die Bürgerunion vollständig zerfallen. Ihre 19 Parlamentarier unterstützen die neue Regierung.

Die neue starke Kraft in Georgien ist die Nationale Bewegung - Demokraten. Bei den Parlamentswahlen am 28. März 2004, errang die frühere Opposition einen Erdrutschsieg mit 66,24% der Wählerstimmen. Die Partei eint die Träger der samtenen Revolution in Georgien. Vorsitzender und Leitfigur ist Präsident Micheil Saakaschwili. Seine Anhänger verfügen in der Partei über die Mehrheit. Die Anhänger von Premierminister Surab Schwania und Parlamentspräsidentin Nino Burdschanadse bilden die Minderheit.

Allein das mitte-rechts orientierte Wahlbündnis Rechte Opposition konnte 2004 mehr als sieben Prozent der Wähler mobilisieren. Sie verfügt über eine ausreichende Stammwählerschaft in der georgischen Bildungsmittelschicht und erhielt bei den Wahlen 7,96% der Stimmen. Alle anderen Parteien und Wahlbündnisse blieben unter der Sieben-Prozent-Klausel.

Die politische Parteien Georgiens sind:

Die 30 fachlich gegliederten Gewerkschaften sind im Bund der Georgischen Gewerkschaften zusammengeschlossen.

Verfassungsgericht, Oberstes Gericht

Das georgische Verfassungsgericht wacht über die Anwendung der Verfassung. Es hat neun Mitglieder, die für zehn Jahre im Amt bleiben. Drei von ihnen bestimmt der Präsident, drei wählt das Parlament und drei werden vom Obersten Gericht Georgiens ernannt. Der Vorsitzende des Verfassungsgericht wird vom Richterkollegium gewählt. Gegenwärtig ist es Joni Tschetsuriani.

Eine wichtige politische Rolle spielt das Oberste Gericht Georgiens. Es hat Verfassungsrang. Seine Mitglieder und der Gerichtsvorsitzende werden auf Vorschlag des Präsidenten vom Parlament für zehn Jahre gewählt. Im November 2003 annullierte das Oberste Gericht die Wahl von 150 nach dem Verhältniswahlrecht gewählten Parlamentsabgeordneten am 2. November 2003 wegen Wahlbetrugs. Vorsitzender des Obersten Gerichts ist Konstantin Kublaschwili.

Verwaltung

 
Politische Gliederung Georgiens

Die Verwaltung Georgiens ist stark zentralisiert. Sie gliedert sich in zehn Regionen (georgisch მხარები, mcharebi, Singular mchare) und zwei autonome Republiken (georgisch ავტონომიური რესპუბლიკა, awtonomiuri respubliki, Singular awtonom respublika).

Die Regionen wurden zwischen 1994 und 1996 mit einem Dekret des Präsidenten eingeführt. Sie gelten als Provisorium bis zur Lösung der sezessionistischen Probleme mit Abchasien und Südossetien. Ihre Verwaltungsspitze bildet ein Staatskommissar (georgisch სახელმწიფო რწმუნებული, sachelmzipo rzmunebuli), informell Gouverneur genannt. Er wird vom Präsidenten ernannt und abberufen. Die Regionen gliedern sich in jeweils mehrere Bezirke (georgisch რაიონი, reioni).

Von der zentralisierten Verwaltungsstruktur ausgenommen sind die Autonomen Republiken Abchasien und Adscharien. Südossetien gehört verwaltungstechnisch zur Region Schida-Kartli, befindet sich jedoch wie Abchasien weitgehend außerhalb der Kontrolle der Zentralregierung.

  • Regionen: Samegrelo-Semo Swanetien (auf der Karte: 2), Gurien (3), Ratscha-Letschchumi und Kwemo Swanetien (5), Imeretien (6), Samzche-Dschawacheti (7), Schida Kartli (dt. Inner-Kartlien) (8), Mzcheta-Mtianeti (9), Kwemo Kartli (dt. Nieder-Kartlien) (10), Kachetien (11) und Tiflis (12).
  • Autonome Republiken: Abchasien (auf der Karte: 1), Adscharien (4)

Politische und bürgerliche Rechte sowie die Gewaltenkontrolle werden in Georgien immer wieder eingeschränkt. Der Europarat und das US-Außenministerium haben mehrfach dazu aufgefordert, Demokratie und Menschenrechte in Georgien fester zu verwurzeln. Im Oktober 2004 warnten 14 führende georgische Menschenrechtler in einem offenen Brief an Präsident Saakaschwili vor einem Heraufziehen neuer autoritärer Herrschaftsstrukturen.

Georgiens Parlament hat im September 2004 einen staatlichen Ombudsman eingesetzt, um die Einschränkungen von Bürgerrechten einzudämmen. In fünf Abteilungen soll seine Behörde das Gerichtssystem, den Strafvollzug, die Staatspolizei, Informations- und Religionsfreiheit, Bürgerrechte, soziale und Verwaltungsfragen sowie die Armee durchleuchten. Allein in den Monaten Januar bis Juli 2005 stellte er 893 mal eine Verletzung der Rechte Beschuldigter und Angeschuldigter durch die georgische Polizei fest. Dabei handelte es sich um 815 Menschenrechtsverletzungen und 78 Verletzungen des Strafprozessrechts.

2004 hatte die Polizei mehrfach Demonstrationen unzufriedener Bürger in Tiflis gewaltsam aufgelöst. Im Juli trieb sie Taxifahrer und Rentner vor dem Rathaus auseinander, im September Einwohner der Stadt Terdschola, die sich vor der Staatskanzlei versammelt hatten.

Das für Georgien zuständige Beobachterkommitee des Europarats kritisierte im Dezember 2005 eine "Kultur der Gewalt und der Folter in Gefängnissen und Untersuchungsgefängnissen". Nach Angaben amnesty internationals foltern die Strafverfolger vor allem mit Elektroschocks, über den Kopf gestülpten Plastiktüten, brennenden Zigaretten und Kerzen, Schlägen sowie Drohungen gegen die Familie. Allein zwischen Dezember 2003 und Oktober 2004 meldeten sich 558 Menschen, die von georgischen Behörden gefoltert und geschlagen wurden.

Der frühere Vorsitzende der staatlichen Kontrollkommission, Sulchan Molaschwili, wurde im April 2004 wegen angeblicher Unterschlagung staatlicher Gelder verhaftet. Er wurde im georgischen Innenministerium mit Elektroschocks und glühenden Zigaretten gefoltert. Der Tifliser Staatsanwalt versprach ihn freizulassen, wenn er 265.000 US-Dollar an die Staatskasse zahle. Molaschwili zahlte die Summe, wurde aber nicht freigelassen. Er wurde im März 2006 zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Rewas Okruaschwili, Chefredakteur der Chalchis Gaseti (dt. Volkszeitung) in Gori, wurde am 2. August 2004 auf direkte Anweisung des georgischen Innenministers Irakli Okruaschwili wegen angeblichen Drogenhandels verhaftet, nachdem seine Zeitung Polizei und Regierung der Region Schida Kartli der Beteiligung an Schmuggelaktionen bezichtigt hatte. Ein Richter korrigierte den Innenminister.

Als der regierungsnahe Fernsehsender Rustawi 2 am 8. Juni 2004 wegen Millionenschulden vor dem Bankrott stand, erließ ihm die georgische Regierung Steuerschulden in Höhe von 2,2 Millionen US-Dollar. Präsident Michail Saakaschwili sagte, er werde keine Fernsehgesellschaft in den Bankrott treiben, egal, welche Summe sie schulde. 10% der Rustawi-2-Aktien gehörten dem damals stellvertretenden Außenminister Georgiens, Nika Tabatadse, der früher Generaldirektor der Fernsehstation war.

Umstritten ist auch die Auswahl der Zentralen Wahlkommission, die für eine saubere Durchführung der Parlamentswahlen sorgen soll. Zwar konnte sich jeder Georgier für diese Kommission bewerben. Die Mitglieder wurden jedoch im Mai und Juni 2005 von einem Gremium unter dem Vorsitz des Chefs der Präsidialverwaltung, Gigi Ugulawa, ermittelt und dem Parlament vom Präsidenten vorgeschlagen. Vorsitzender wurde ein früherer Geschäftsfreund Premierminister Surab Nogaidelis, Gia Kawtaradse. Beide waren von 2002 bis 2003 Partner in einer Rechts- und Finanzberatungfirma.

Außenpolitik

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Gela Beschuaschwili, Außenminister Georgiens

Die Außenpolitik Georgiens ist von dem Wunsch geprägt, seine Unabhängigkeit von Russland unumkehrbar zu machen. Demgegenüber stehen starke Gruppen in der russischen Politik, die Georgien als Vasallenstaat betrachten. Sie stützen sich auf die Geschichte der vergangenen 200 Jahre, in denen Georgien bis auf eine kurze Unterbrechung von 1917 bis 1921 zum Russischen Reich, später zur Sowjetunion gehörte.

Unmittelbar nach der Gründung Georgiens 1991 unterstützte Russland die Unabhängigkeitsbewegungen in Abchasien, Südossetien und Adscharien. Die in der Folgezeit entstandenen, von Russland anerkannten und abhängigen Staaten, sind ein Druckmittel, mit dem jederzeit Einfluss auf die georgische Innenpolitik ausgeübt werden kann. Der Druck kann beliebig verstärkt werden, da Russland eigenes Militär in Abchasien, Südossetien und bis 2008 in den georgischen Städten Batumi sowie Achalkalaki stationiert hat. 1994 vermochte Russland Georgien zum Beitritt in die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) zu drängen.

Bis 1995 kümmerte sich der Westen wenig um Georgien. Lediglich Deutschland pflegte eine Sonderbeziehung zu Präsident Eduard Schewardnadse, der als sowjetischer Außenminister die deutsche Einheit vorangetrieben hatte. Verstärkte Ölförderungen in Turkmenistan und Aserbaidschan rückten den Staat im südlichen Kaukasus als Transitland zur Verschiffung des schwarzen Goldes Mitte der 1990er Jahre wieder in den Blickpunkt. Georgien sieht sich seither in einer geopolitischen Filetlage.

Inzwischen wird Georgien durch Kredite des Internationalen Währungsfonds (IWF), der Weltbank und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung unterstützt. Die NATO schloss mit Georgien eine strategische Partnerschaft ab und unterhält in Tiflis eine Vertretung. Es wurde Mitglied im Europarat und gehört zu den EU-Programmen Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) sowie TRASECA. Seit 1994 erhält Georgien US-amerikanische Militärhilfe und ist seit 2004 mit 850 Soldaten im Irak vertreten. In Afghanistan schützte eine 50-köpfige georgische Einheit die UNO-Beobachtermission.

Georgien will sich bis 2008 auf den Beitritt zur Europäischen Union vorbereiten. Seit dem 29. Oktober 2004 ist Georgien mit der NATO durch einen Individual Partnership Action Plan (IPAP) verbunden. In dem Plan verpflichtet sich Georgien, zur Reform seines politischen, Sicherheits- und Verteidigungssystems entsprechend den bei der NATO üblichen Standards.

 
Ehrengarde georgischer Soldaten für Bush und Saakaschwili (links)

Die USA haben sich 1999 im Silk Road Strategy Act darauf festgelegt, starke politische, wirtschaftliche und sicherheitspolitische Bindungen zwischen den Ländern des Südkaukasus ... und dem Westen zu entwickeln. Von 2002 bis 2004 schulten US-Ausbilder die georgischen Streitkräfte im Georgia Train and Equip Program (GTEP) für Einsätze gegen Aufständische an der Grenze zu Tschetschenien. Im April 2005 startete das Sustainment and Stability Operations Program (SSOP), das einheimische Truppen für multinationale Friedenseinsätze trainiert. Eine militärische Kooperation gibt es auch mit Israel: Georgien produziert Suchoi Su-25 Scorpio Kampfflugzeuge für Israel und importiert von dort Tavor Sturmfeuergewehre.

Ein besonderes Verhältnis pflegt Georgien neben der Ukraine und Aserbaidschan mit der Gruppe der Neuen Freunde Georgiens: Estland, Lettland, Litauen, Polen und Rumänien unterstützen und konsultieren Georgien in seinem Wunsch, der Europäischen Union und der NATO beizutreten. Anlässlich der Wiederbelebung der GUAM im April 2005, sprach Präsident Saakaschwili von der Wiedererrichtung eines Baltischen-Schwarzmeer-Rahmens der Stabilität.

Im Juli 2006 marschierten georgische Truppen unter Leitung des für die Armee zuständigen Verteidigungsministers in das Kodori-Tal ein und es wurden dort etwa 2000 Soldaten und mehrere Kampfhubschrauber stationiert, was gegen das Waffenstillstandsabkommen von 1994 mit Abchasien verstösst.

Militär

 
Militärflagge Georgiens

Der georgische Militäretat betrug 2005 220 Millionen US-Dollar. Die georgische Armee besteht aus rund 33.000 Soldaten, die Zahl der Reservisten wird auf 250.000 geschätzt. Den Kern der Armee bilden Berufssoldaten, die durch Wehrpflichtige ergänzt werden. In Georgien gilt eine allgemeine Wehrpflicht für Männer ab 18 Jahren, die 24 Monate beträgt.

Die 8.620 Soldaten des Heeres, verfügen über 31 Hauptkampfpanzer des Typs T-72M, sowie 48 des Typs T-55, von denen die Mehrzahl aus Kostengründen nicht aktiv betrieben wird. Die Marine ist 1.040 Mann stark und verfügt über elf Schnellboote. Die Luftwaffe besteht aus 1.330 Soldaten und hat sieben Angriffsbomber des Typs Su-25 Frogfoot, drei Kampfhubschrauber des Typs Mi-24 sowie 20 Transporthelikopter(je 10) der Typen Mi-8 und UH-1. Alles militärische Gerät stammt größtenteils aus sowjetischen Beständnen.

In der Autonomen Republik Abchasien stehen 5.000 Soldaten unter dem Kommando der sezessionistischen Regierung, die über 50 T-55/t-72 Panzer, mehrere Schützenpanzer und Artillerie verfügen. In Südossetien sind es 2.000 Soldaten mit knapp 10 Kampfpanzern.

Literatur

  • Wolfgang Gaul: Verfassungsgebung in Georgien. Ergebnisse internationaler rechtlicher Beratung in einem Transformationsstaat. Berlin-Verlag Spitz, Berlin 2001, ISBN 3830502087
  • Barbara Christophe: Transformation als Inszenierung: Zur institutionellen Einbettung von Korruption in Georgien. In: Hans-Hermann Höhmann (Hrsg.): Kultur als Bestimmungsfaktor der Transformation im Osten Europas. Bremen 2001, S. 157-175
  • Barbara Christophe: Metamorphosen des Leviathan in einer post-sozialistischen Gesellschaft. Georgiens Provinz zwischen Fassaden der Anarchie und regulativer Allmacht, Bielefeld 2005
  • David Aphrasidze: Die Außen- und Sicherheitspolitik Georgiens: Zur Rolle kleiner und schwacher Staaten in der neuen europäischen Friedensordnung. Nomos, Baden-Baden 2003, ISBN 3-8329-0351-8
  • Zurab Karumidze, James V. Wertsch: "Enough!": The Rose Revolution in the Republic of Georgia 2003. Nova Science Publications, New York 2005, ISBN 1-594-54210-4
  • Bruno Coppieters, Robert Legvold (Hrsg.): Statehood and security: Georgia after the Rose Revolution. MIT Press, Cambridge, Mass. 2005, ISBN 0-262-03343-7
  • Philipp H. Fluri, Eden Cole: From Revolution to Reform. Georgia’s Struggle with Democratic Institution Building and Security Sector Reform. National Defense Academy, Wien/Genf 2005, ISBN 3-902275-18-9
  • Lado Chanturia: Judicial Reform: The Georgian Experience. Bakur Sulakauri Publishing, Tbilisi 2002