Staatsoberhaupt

Person, die die höchste politische Position in einem souveränen Staat innehat
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Das Staatsoberhaupt steht an der Spitze der staatlichen Ämterhierachie. Er repräsentiert den Staat nach innen und außen (Im Sinne des Völkerrechts) und bestätigt formal die Ernennung in Staatsämter und die Ausfertigung von Gesetzen. Die Ausgestaltung des Staatsoberhaupt (Auswahl und Funktion) ist zentrales Merkmal der Staatsform.

In einer Monarchie ist das Staatsoberhaupt der Monarch (beispielsweise ein König wie in Großbritannien und Thailand). In Staaten des Commonwealth ist das Staatsoberhaupt der König oder die Königin von Großbritannien (nur bei Monarchien im Commonwealth). Die Funktionen des Staatsoberhaupt werden z.B. in Kanada vom kanadischen Gerneralgouverneur ausgeübt.

In einer Republik wird das Staatsoberhaupt Präsident genannt. Beispiel sind der Präsident der USA, Bundespräsident in Deutschland oder Österreich und der französische Staatspräsident.

Einige wenige moderne Staaten kennen kein Staatsoberhaupt. Dazu zählen die Schweiz und San Marino. Das Schweizer Parlament wählt ein Mitglied des Regierung zum "Bundespräsidenten". Allerdings ist dieser nur primus inter pares (erster unter gleichen) - lediglich auf internationaler Ebene wird er als Staatsoberhaupt behandelt.

Die Funktion von Staatsoberhaupt und Regierungschef können in einem Amt vereint sein. Die USA als Präsidentielles Regierungssystem oder Südafrika sind hierfür Beispiele. Auch die meisten Autokratien besitzen nur ein Amt für beide Funktionen. Die Ministerpräsidenten der Bundesländer auch zugleich Staatsoberhaupt. Die genauen Befugnisse des jeweiligen Staatsoberhaupt können in den verschieden politischen Systemen stark von einander abweichen.

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