Muß die Folge des BVerfG-Urteils, daß das Gesetz komplett nichtig ist, nicht im Eingang des Artikels bereits Erwähnung finden? Und ist ein für nichtig erklärtes Gesetz eigentlich noch Gesetz im formellen Sinne? Und wenn aber doch, müßte es dann nicht lauten 'ein nach der Rspr. des BVerfG unanwendbares, weil nichtiges Gesetz'? --AviationExpert 16:31, 14. Aug 2006 (CEST)