In Österreich besteht das Parlament aus zwei Kammern:
- dem Nationalrat
- dem Bundesrat
Das österreichische Parlament besteht aus zwei Kammern. Die Zusammensetzung des Nationalrates wird alle 4 Jahre durch allgemeine Wahlen bestimmt. Der Bundesrat wird von den einzelnen Landtagen (Parlament der Bundesländer) beschickt. Der Nationalrat ist die dominierende Kammer in der österreichischen Gesetzgebung. Der Bundesrat besitzt in den überwiegenden Fällen nur ein aufschiebendes Vetorecht, dass durch einen Beharrungsbeschluss des Nationalrates außer Kraft gesetzt werden kann.
Auch das Parlamentsgebäude an der Wiener Ringstraße, in dem die beiden Kammern tagen wird kurz als das Parlament bezeichnet.