Nordstrand

Halbinsel im Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein, Deutschland
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Nordstrand (friesisch: Noordströön) ist eine zu Schleswig-Holstein gehörende eingedeichte nordfriesische ehemalige Marschinsel vor Husum. Nordstrand bildet mit Ausnahme des eigenständigen Elisabeth-Sophien-Kooges und unter Einschluss der Hallig Nordstrandischmoor die gleichnamige Gemeinde Nordstrand. Seit 1936 besteht durch einen 2,5 km langen Damm eine feste Verbindung mit dem Festland. Seit Bestehen des Beltringharder Kooges verfügt Nordstrand über eine wesentlich größere Festlandanbindung und ist nunmehr daher eine Halbinsel, die von drei Seiten vom Meer umgeben ist.

Die nordfriesischen Inseln. Nordstrand liegt im äußersten Süden

Von wirtschaftlicher und touristischer Bedeutung ist der Hafen Strucklahnungshörn, von dem aus regelmäßige Fährverbindungen zur Nachbarinsel Pellworm sowie saisonabhängige Verbindungen mit Ausflugsschiffen in die nordfriesische Insel und Halligwelt bestehen. Außerdem bestehen Schnellbootverbindungen zwischen Strucklahnungshörn, Pellworm, Hooge, Amrum und Sylt. Zahlreiche Fährlinien verbinden Nordstrand mit den anderen nordfriesischen Inseln und Halligen. Nordstrand, die Insel Pellworm und einige der Halligen (Nordstrandischmoor) sind Bruchstücke der Insel Strand, die durch die Burchardiflut im Jahr 1634 zerstört wurde.

Nach der Flut war die Bevölkerung auf der Insel stark dezimiert und wirtschaftlich ruiniert. Die Einwohner flüchteten auf das höhergelegene Nordstrandischmoor, siedelten im Festland oder wanderten bis in die Niederlande oder die Uckermark aus, während die Reste Alt-Nordstrands schutzlos der See preisgegeben wurden. Der Meeresstrom der Norderhever zerstörte in den folgenden Jahrzehnten die Landbrücke zwischen Nordstrand und Pellworm endgültig.

1652 unterschrieb der Gottorfer Herzog Friedrich III. einen Oktroy, der dem Brabanter Deichgrafen Quirinus Indervelden weitgehende Rechte auf der Insel versprach, sollte dieser sie vor dem Meer schützen. Er gewährte Indervelden Eigentum am gesamten Land, was zu bitteren Protesten der ehemaligen Inselbewohnern führte. Die katholischen Deichbauer genossen Religionsfreiheit, eine zeitlich begrenzte Abgabenfreiheit und durften selbst Gerichtswesen, Polizei, Verwaltung und Außenhandel der Insel organisieren. Militärische Zwangseinquartierungen waren ausgeschlossen.

Sie konnten 1654 den ersten neuen Koog eindeichen. Obwohl eine schwere Sturmflut 1655 mehrere neu gebaute Dämme und Deiche zerstörte, gelang es doch in den folgenden Jahren weitere Gebiete zu erschließen: 1657 den Maria-Elisabeth-Koog, 1663 den Trindermarsch-Koog und 1691 den Neuen Koog. Der Oktroy selbst blieb über 200 Jahre in Kraft bis Preußen die Preußische Gemeindeverfassung auch in ganz Nordfriesland einführte.


Nordstrand ist heute in folgende Kööge eingedeicht:

Pohnshalligkoog, Beltringharder Koog (Naturschutzgebiet), Morsumkoog, Elisabeth-Sophien-Koog, Alter Koog, Trendermarschkoog, Oderkoog, Neukoog

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