Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt

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Vorlage:Urheberrechtsfragen-Intro

Schöpfungshöhe in Österreich

Entdeckt: http://www.internet4jurists.at/entscheidungen/ogh4_36_92.htm --Rtc 01:06, 1. Aug 2006 (CEST)

sehr schön --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 01:52, 1. Aug 2006 (CEST)

Um was geht's da? Kannst Du das kurz zusammenfassen, rtc? thx --200.88.223.98 15:27, 1. Aug 2006 (CEST)
Für Dich nicht, Bugaev, Du kannst sicher lesen. --Rtc 16:36, 1. Aug 2006 (CEST)

Verwendung von Artikelinhalten

Ich möchte für meine Internetpräsenz einen eigenen Wiki einrichten, um die Leser über bestimmte Fremdwörter aufzuklären. Dafür möchte ich zu Beginn, einige Artikelinhalte von Wikipedia übernehmen und zur Diskussion stellen. Kann ich das so ohne weiteres machen oder brauch ich da Lizenzen oder dergleichen?(nicht signierter Beitrag von 84.179.224.225 (Diskussion) Rtc 16:36, 1. Aug 2006 (CEST))

Bei allen Weiternutzungen müssen die Lizenzbestimmungen eingehalten werden. Informationen gibt es dort und unter Wikipedia:Weiternutzung. Bei Wikipedia:Weiternutzung/Lizenzkonform können einige lizenzkonforme Wikis begutachtet werden, die neue Seite dann bitte unte Wikipedia:Weiternutzung/Mängel zur Überprüfung einstellen. Schönen Gruß, Taxman Rating 16:33, 1. Aug 2006 (CEST)
Siehe auch Wikipedia:FAQ Rechtliches --Rtc 16:36, 1. Aug 2006 (CEST)

Mir sind seit längerer Zeit ein Dorn im Auge:

So kann das eigentlich nicht weitergehen, beiden Seiten müsste man den Saft abdrehen. Es wird fremden Seiten eine bestimmte Nutzung angemahnt, es werden Seiten als "Lizenzkonform" abgesegnet, es wird das Gentlemen Agreement als lizenzkonforme Nutzung propagiert, und das alles ohne jede Rechtsgrundlage. Nach außen sieht das so aus, als würde Wikipedia hier Rechte für die Autoren wahrnehmen und als wären die Forderungen durch ausschließliche Nutzungsrechte legitimiert, von diesem Eindruck findet keinerlei Distanzierung statt. Das Fordern der Einhaltung der Nutzungsbedingungen obliegt alleine den tatsächlichen Autoren und das Absegnen als lizenzkonform nur allen Autoren gemeinsam.

Legitim wäre es lediglich, auf Basis des einfachen Datenbankschutzes vorzugehen, und über markenrechtliche Belange beim Wikipedia-Logo (und gegen Life-Mirrors, aber denen kann man ja naturgemäß sowieso den saft technisch abdrehen, ist ja nix urheberrechtliches. Dann müsste das aber auch klar und deutlich gemacht werden, dass es sich darauf und nur darauf bezieht und eine abgesegnete Nutzung der Datenbank noch nicht bedeutet, dass die einzelnen Autoren damit einverstanden sind. Bei einem signifikanten Anteil der behandelten Fälle wird man momentan außerdem auch nicht davon sprechen können, dass überhaupt Datenbankrechte berührt sind.

Ich fühle mich jedenfalls nicht vertreten, da ich meine eigenen Beiträge unter PD lizensiere. Werden die Weiternutzungsleute für von mir erstellte Artikel auch eine Nutzungsart anmahnen, die ich garnicht verlange, und die ich selbst dann nich als GFDL-konform ansehen würde, wenn ich meine Lizensierung auf die GFDL-Bedingungen beschränken würde? --Rtc 16:58, 1. Aug 2006 (CEST)

Zu extrem formuliert, im Kern für manche nicht ganz unberechtigt. Ich habe Lizenzkonform mal etwas umformuliert, mit dem Titel sollte man leben können --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 17:27, 1. Aug 2006 (CEST)

Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage, 1902-08

Ist diese Auflage frei von Urheberrechten? Ich habe alle 20 Bände in einem Regal stehen und würde das gern ganz genau wissen. -- ArtMechanic 00:19, 2. Aug 2006 (CEST)

GFDL

Teil nach unten verschoben

Ich möchte nochmal deutlich vor der Ansicht warnen, dass die Versionsgeschichte von Seiten als relevant für die GFDL interpretiert wird, z.B. als Abschnitt 'History', als Autorenliste oder ähnliches. Das Dokument im Sinne der GFDL ist ziemlich genau das, was ich editieren kann, wenn ich auf Bearbeiten klicke (Ausnahmen bilden lediglich eng mit dem Text verknüpfte Bilder wie z.B. Zeichnungen zu konkret behandelten spezifischen Beispielen aus der Geometrie u.ä.; meine Sicht unter #Starkes Copyleft war also bis auf diese Fälle falsch) – das Verlinken, Kopieren oder Importieren der Versionsgeschichte hat für die Lizenzkonformität keine Relevanz. Ich empfehle stattdessen, einmal ernsthaft zu versuchen, die GFDL möglichst in ihrem historischen Kontext sinngemäß zu interpretieren, und nicht im Rahmen der Gentlemen-Agreement-Richtlinie (wer hat die eigentlich gemacht?), welche die GFDL als CC-BY-SA neu zu erfinden versucht.

Das bedeutet, dass die Erstellung der Wikipedia-Artikel größtenteils außerhalb der GFDL stattfindet. Sie basiert stattdessen auf einem impliziten Einverständnis zur Zusammenarbeit an den Artikeln, wie es in jedem Wiki unabhängig von sonstigen Regelungen vorausgesetzt werden kann. Wichtig ist nun, dass diese Artikel für sich nicht ohne weiteres gemäß GFDL Abschnitt 3 verwendet werden können (für alle relevanten Nutzungen scheidet außerdem naturgemäß auch Abschnitt 2 aus). Dazu fehlt die notwendige Form des Dokuments; es ist keine Titelseite vorhanden u.ä., so dass eine Nutzung des unveränderten Wikipedia-Artikels im Einklang mit Abschnitt 3 nicht möglich ist. Es muss also erst eine Modified Version erstellt werden, welche diese Formalitäten nachträgt, und dazu ist nun Abschnitt 4 einzuhalten. Und zwar so, wie es da steht. Man wird hier bei Enzyklopädieartikeln, wie es dort üblich ist, eventuell die Titelseite (in der Hauptsache die Autorenliste) anhängen wollen statt sie vornedran zu stellen, aber auf jeden Fall nicht hinreichend ist es, dort für die Autorenangabe Artikelversionsgeschichten hinzukopieren oder zu verlinken. Stattdessen muss man die tatsächlichen Autoren auch wirklich rekonstruieren; dazu nimmt man die aktuelle Version und findet für jeden Teil des Texts die älteste Version, in der er auftrat; der Autor dieser Version ist einer der Autoren der aktuellen Version. Tools, die das stark automatisieren, sind in der Entwicklung. Die GFDL verlangt hier nur die fünf Hauptautoren, aber man wird vernünftigerweise nichts falsch machen dabei, jeden Autor auflisten, der einen urheberrechtlich relevanten Beitrag lieferte, wenn man schon mal dabei ist. Nur dieses Verfahren stellt auch sicher, dass wirklich die Autoren genannt werden, nicht irgendwelchen revertierten Vandalen etc., und es ist auch im Einklang mit dem Droit de non-paternité.

Diese Sicht ist keine Phantasie. Sie steht nämlich auch im Einklang mit der Übernahme von Nupedia-Artikeln[1] und auch eine konkrete Umsetzung, die umgefähr in diese Richtung geht, habe ich bereits gesehen.[2] Nirgendwo wird hier unsinnigerweise eine ellenlange und irrelevante Artikelversionsgeschichte mitgeliefert, die weder die Form des Abschnitts History der GFDL erfüllt, noch jemals so gedacht war.

In Zukunft wird aller Voraussicht nach auch innerhalb der Wikipedia die Modified Version eine Rolle spielen, und zwar mit der Verfügbarkeit von stabilen Versionen. Dann wird in stabilen Versionen vernünftigerweise ein Abschnitt 'History' vorhanden sein, wo eben die bislang veröffentlichten stabilen Versionen aufgelistet sind, und es wird vernünftigerweise eine Titelseite angehängt werden (ganz normal im Dokument, unabhängig von der Versionsgeschichte), wo hauptsächlich die Autoren aufgelistet werden. (Ähnlich sieht dann auch die Sache mit den Übersetzungen aus). So haben Nachnutzer ohne viel Gehuddel mit der Erstellung einer Modified Version sofort eine Möglichkeit, das Dokument zu nutzen, und zwar direkt nach Abschnitt 3 der GFDL. WP:LB#Unveränderte Kopien ist diesbezüglich übrigens auch überaus fragwürdig; wer behauptet, Drittnutzung könnte beim Status quo ausschließlich nach Abschnitt 3 stattfinden, und wer dann konsequenterweise die Seitenversionsgeschichte als Abschnitt History interpretiereren muss (sonst könnte ja jede Angabe einfach entfallen) und wer verlangt "Die Kopie muss dabei vollständig erfolgen, insbesondere ist die Änderungshistorie (sprich die Namen der am Dokument beteiligten Autoren) mit zu kopieren" (ist es nun die Namen der Autoren oder ist es der Abschnitt History?), der soll mir erklären, warum nicht auch plötzlich die Diskussionsseite zum Teil des Dokuments wird.

Ich hoffe, mein Beitrag hilft dabei, etwas Licht ins Dunkel zu bringen, wie man tatsächlich eine im großen und ganzen Lizenzkonforme Nutzung durchführt, ohne auf unrichtige Ansichten wie das Gentlemen-Agreement oder die Versionsgeschichte als Abschnitt History oder ähnliches zurückzugreifen. Vielleicht ist die Sehnsucht nach der CC-BY-SA groß. Aber die Entscheidung für die GFDL ist nicht mehr rückgängig zu machen (und auch kein so großer Fehler wie es immer dargestellt wird) und langsam sollte man sich daran gewöhnen, dass man sie zumindest versuchen sollte, in den Grundzügen erstzunehmen. Ich möchte auch vor der Ansicht warnen, dass die FSF große Änderungen in Richtung CC-BY-SA vornehmen wird, denn die CC-BY-SA dreht sich um Autorennennung, während das bei der GFDL sicher allerhöchstens zweitrangig ist (sie hat eben auch keine Namensnennungsklausel in der Form), viel mehr geht es dort um den Freiheitsgedanken (und dem würde ein solcher Firlefanz wie die angebliche Pflicht der Kopie der Artikelversionsgeschichte absolut widersprechen, andererseits würde eine solche Kopie auch grade nicht den Zweck der angemessenen Nennung von Autoren erfüllen, weil man den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht, viele trivialste Edits mehr ins gewicht fallen sind als ein großer etc). Trotzdem ist es natürlich alles meine persönliche Ansicht etc. (Obwohl ich mit einigen Leuten darüber diskutiert habe.) --Rtc 07:12, 2. Aug 2006 (CEST)

Bitte kürze das auf maximal ein Drittel. So habe ich keine Lust, das auch nur zu lsen, geschweige denn, mich inhaltlich damit zu befassen und darüber zu diskutieren. --h-stt !? 10:18, 2. Aug 2006 (CEST)
In einem Satz: Die Versionsgeschichte ist nicht Teil des Dokuments und hat keine Relevanz für die GFDL. Ich habe entsprechend Benutzer:Rtc/Eine Parodie der berüchtigten GFDL-Hell-FAQ erstellt ;) Ich hoffe, Historiograf nimmt es mit Humor... PS: Was hälst Du von der FSF-Lösung? (nur ganz kleiner Teil oben, das fettgedruckte.)--Rtc 11:56, 2. Aug 2006 (CEST)
Ich vermisse eine juristische Argumentation. Warum glaubst du, dass die Versionsgeschichte nicht die History iSd GFDL ist? Und warum schließt du daraus, dass die normale Artikelarbeit außerhalb der Lizenz stattfinden würde? Solange du da nicht argumentativ nachlegst, sehe ich nichts, worauf man antworten könnte. --h-stt !? 17:34, 2. Aug 2006 (CEST)
Die Juristische Argumentation ist ganz einfach, die Versionsgeschichte ist nicht Teil des Dokuments und erfüllt auch die Form nicht. Außerdem widerspricht die Interpretation jeder Vernunft. Es gab GFDL-Dokumente in öffentlich zugänglichen Versionskontrollsystemen (und viel mehr ist die Wikipedia nicht) schon seit es die GFDL selbst gibt. Nie wäre jemand auf die Idee gekommen, das Versionskontroll-Log als Abschnitt History zu interpretieren. Der Fehler fängt bei der Hell-FAQ schon mit "Was sind die Grundprinzipien der GNU FDL?" an, wo durch die irreführende Reihenfolge in der Auflistung der Eindruck erweckt wird, die Autorennennung habe oberste Priorität in der GFDL, während ihr in der Präambel ausdrücklich lediglich sekundäre Bedeutung zugewiesen wird. Auf dieser falschen Darstellung der GFDL basiert dann der ganze Rest der FAQ (und wäre selbst unter diesen falschen Voraussetzungen wohl abzulehnen). Die Interpretation von Historiograf widerspricht vehement dem eindeutigen Primärzweck der Lizenz, die Freiheit sicherzustellen, denn wenn ich völlig unsinnigerweise Versionsgeschichten mit über 500 Änderungen bei einen Artikel dabeikopieren muss, schränkt mich das durchaus schon erheblich ein... --Rtc 05:52, 3. Aug 2006 (CEST)
Das ist keine Argumentation, das ist Geschwurbel. Sollte da (und in deinen sonstigen Ausführungen zum Thema) irgendwo ein Argument drin sein, habe ich jedenfalls keine Lust es zu suchen und vom Ballast zu befreien. Wenn du deine These strukturiert darstellen und begründen kannst, bist du willkommen, es nochmal zu versuchen. Für mich solange: EOD --h-stt !? 09:18, 3. Aug 2006 (CEST)
Ich glaube, Du hast sehr wohl verstanden, was ich meine. Die Argumente sind mehr als klar dargestellt. Versuch doch mal, ernsthaft darauf einzugehen, und wenn nicht, erklär mir, warum meine Ausführungen Geschwurbel sein sollen und die von Historiograf nicht. Er begründet seine Auffassung damit, dass er gewisse Dinge bei der Bearbeitung eines Wiki-Artikels gemäß GFDL für notwendig hält. Die sollen in seinen Augen nur durch die Versionsgeschichte erfüllt sein sollen. Wenn die GFDL die Grundlage für das Editieren im Wiki ist, dann dürfte ich aber in einem Wiki, das ganz ohne Lizenz dasteht, überhaupt keine Bearbeitung vornehmen. Das ist eine absurde und unsinnige Auffassung.
Ich kann meine Sicht nicht juristisch begründen, ebensowenig wie es Historiograf kann. Aber ich habe die Historiograf-Auffassung kritisiert (er hat sie nie konsequent ausgeführt; ich müsste jedesmal z.B. den Titel ändern...) und eine bessere Interpretation vorgeschlagen. Alternativ, sag mir doch mal, wie für Dich eine strukturierte Darstellung meiner These aussehen soll, so dass sie für Dich gut genug ist. --Rtc 09:25, 3. Aug 2006 (CEST)
Habe ich irgendwo gesagt, dass mich Historiografs Ausführungen überzeugen würden? Im Gegensatz zu dir führt er aber Argumente an und baut seine Aussagen strukturiert auf. Für seine zentrale These in diesem Zusammenhang spricht einiges – wenn du sie angreifen willst, bist du in der Pflicht, das mit Argumenten zu tun, nicht durch langatmige Behauptungen. --h-stt !? 18:00, 3. Aug 2006 (CEST)
Die Argumente sind genannt: Form ist nicht erfüllt, nicht zum Dokument gehörig, nicht den historischen Gegebenheiten entsprechend und daher nicht im eigentlichen Sinn der GFDL. Was willst Du mehr? Historiograf biegt die Lizenz gewaltsam zurecht, weil er glaubt, dass jede Bearbeitung nur auf ihrer Grundlage erfolgen kann, aber ich habe gezeigt, dass man ohne probleme eine ganz natürliche implizite Zusatzerlaubnis annehmen kann (nicht ad hoc, sondern wirklich gut begründbar) und deshalb diese Verbiegungen überflüssig werden. Bei meiner FAQ-Parodie habe ich versucht, es einigermaßen strukturiert darzustellen. --Rtc 18:35, 3. Aug 2006 (CEST)

Das übliche Gefasel. Entgegen der Ansicht der Foundation, die sich bewusst nicht festlegt, habe ich schlüssig gezeigt, wieso die Versionsgeschichte der Sektion History entsprechen muss. Bei jeder Änderung MUSS die Sektion History aktualisiert oder neu angelegt werden. Das ist eine PFLICHT des Nutzers bei der Modifizierung. Eine solche Aktualisierung oder Neu-Anlage bezieht sich offenkundig auf Metadaten. Das einzige, was bei jeder Bearbeitung an Metadaten aktualisiert wird und für Benutzer einsehbar ist, ist nun einmal die Versionsgeschichte. Also entweder gibt es hier keine bearbeiteten Dokumente, die unter der GFDL stehen, oder die Versionsgeschichte ist die Sektion History. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 19:04, 2. Aug 2006 (CEST)

Diese Ansicht ist schlicht und ergreifend falsch und ohne Zukunft. Das Dokument ist das, was ich bearbeiten kann. Die GFDL betrifft hauptsächlich Drittnutzer, denn jedes Wiki, jedes Forum etc. funktioniert rechtlich auch ohne irgendeine Lizenz, unter der die Inhalte weiterlizensiert werden. Denk Dir die GFDL weg, das Wiki funktioniert immer noch größtenteils rechtlich einwandfrei. Nehme ich die GFDL noch hinzu, ändert sich daran nichts, aber Drittnutzer können nun die Wiki-Inhalte weiterverwenden gemäß GFDL. Der zwanghafte Versuch, hier die CC-BY-SA in die GFDL reinzulesen und die Arbeit bei der Wikipedia in das GFDL-Korsett zu pressen ist zum Scheitern verurteilt. Wer sich auf die Seite der Vernunft stellt, folgt den irrigen Ausführungen des Gentlemen Agreement und denen von Historiografs Hell-FAQ nicht. Diese Ansichten scheinen mir im Gegensatz zu meinen innerhalb der WMF wie auch der FSF keine Anerkennung zu genießen (zumindest bei den Leuten, mit denen ich gesprochen habe). PS: Die Aktualisierung bezog sich noch nie auf Metadaten. Hast Du Dir jemals eine tatsächliche GFDL-Anwendung außerhalb der Wikipedia angeschaut? --Rtc 05:52, 3. Aug 2006 (CEST)

Ich habe ein altes Buch von 1914. Es enthält Statistiken aus den deutschen Schutzgebieten in afrika und der südsee. Dürfte ich die seiten einfach einscannen und ins internet stellen? wer hat das augenblickliche copyright? --85.176.80.18 08:59, 2. Aug 2006 (CEST)

Statistische Veröffentlichungen sind in aller Regel keine amtlichen Werke im Sinne des §5 UrhG. Wenn das Werk unter dem Namen eines oder mehrere Autoren veröffentlicht wurde und der oder die spätestens 1935 verstorben sind, ist das Werk gemeinfrei. Andernfalls musst du nach unseren momentanen Regeln 100 Jahre seit Veröffentlichung warten. --h-stt !? 10:17, 2. Aug 2006 (CEST)

Landkarten "abmalen"

Ich bastel grad an einer Landkarte zum Landkreis Fürth. Eigentlich wollte ich noch Höhenlinien einzeichnen, habe aber keine frei verfügbare Quelle gefunden. Meine Frage: In wie weit darf man Höhenlinien aus geschützten Karten verwenden: Darf man sie abmalen (z.B.: man hat die Originalkarte neben sich liegen und malt die Linien freihand in die eigene Karte ein, indem man sich an Wäldern etc. orientiert) oder sogar "abpauschen" (Originalkarte scannen, in Hintergrundebene legen und nachzeichnen). Siehe z.B. auch WP-Karte - Original -- FelixReimann 10:22, 2. Aug 2006 (CEST)

Geodaten sind erst einmal frei von Urheberrechten, für alles weitere s. Wikipedia:Bildrechte#Karten und Wikipedia:Karten. Grundsätzlich sollte sich die Gestaltung deiner Karte soweit vom Original unterscheiden, dass es als eigenes Werk erkennbar ist. --Taxman Rating 10:37, 2. Aug 2006 (CEST)
Bitte lies Rechte an Geoinformationen. Im allgemeinen ist das Abzeichnen von fremden Karten ein Minenfeld und ich kann nur davon abraten. Bereits die Kartengrundsubstanz ist heutzutage als einfache Datenbank geschützt (aber Schutzdauer sehr begrenzt). Aber auch bei einer Karte, deren Grundsubstanz nicht mehr geschützt ist, ist es nicht einfach, eine Urheberrechtsverletzung zu vermeiden. Hier ein Link: [3] Die Deception Island-Karte wäre demnach wohl durchgefallen... --Rtc 12:03, 2. Aug 2006 (CEST)

Geodaten sind nicht geschützt, dabei bleibt es. Höhenlinien können ohne weiteres übernommen werden. Der Datenbankschutz für topographische Karten ist höchst umstritten, ein entspr. Urteil ist nicht rechtskräftig! --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 18:57, 2. Aug 2006 (CEST)

Ja, aber ein erster Erfolg für die Kartenindustrie ist es allemal und zeigt, dass das Gebiet im moment nicht ungefährlich ist. In welchem Status befindet sich denn das Verfahren? --Rtc 06:32, 3. Aug 2006 (CEST)

Ich muss - als Macher der Karte - noch mal kurz was zur Entstehung verdeutlichen (denke ich): Grunddaten der Höhenlinien stammen von der Karte aus der Internetquelle, hier und da wurden sie korrigiert: zum einen, weil ich noch die Karten von 1826 als Scan habe, zum anderen weil ich vor Ort war, und zum dritten, weil ich eine Karte mit den Stationen und Orten vorliegen hatte und für die Bereiche genutzt habe, wo ich nicht war. Das alles ist in "meine" Karte mit eingeflossen. Dass ich mich an der traditionellen Machart von Höhenliniene, Felsen, Eis, Süss- und Salzwasser gehalten habe, ist bei topographischen Karten schlicht unvermeidlich. Die Darstellung ist von daher immer fast 'gleich' und wäre von daher immer gegen das Urheberrecht. Was ich nicht glauben kann. --Antarktika sags mir 23:42, 2. Aug 2006 (CEST)

Ich möchte zahlreiche Bilder aus Wikipedia auf meiner eigenen Internetseite verwenden. Sie unterliegen alle der GNU-Lizenz bzw. der Creative Commons-Lizenz. Wenn ich jedoch unter jedes Bild den vollen nötigen Hinweis setze ("Dieses Bild basiert auf dem Bild XYZ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Der Urheber des Bildes ist ABC") dann wird der Text unterm Bild sehr lang und das Erscheinungsbild meiner Seiten leidet darunter. Meine Frage: Wäre es denn auch ausreichend, wenn direkt unter jedem Bild ein Link eingefügt wird mit dem Text zB "Copyright-Info" und dieser Link exakt auf eine Stelle auf einer lokalen Seite (also auf meinem Server) führt, wo der volle Lizenz-Hinweis angeführt ist.

Anders gesagt: Ich hätte dann eine extra Bildnachweis-Seite wo alle Lizenzhinweise der von mir verwendeten Bilder drinnen sind. Direkt unter jedes Bild das ich verwende setze ich den Copyright-Link der auf diese Bildnachweis-Seite verlinkt und zwar exakt (zB mittels Textmarke) an die Stelle des zu diesem Bild gehörigen Linzez-Hinweises. Halte ich dadurch die Lizenzbestimmungen ein?

Ob die Lizenzbestimmungen eingehalten werden, entscheiden nicht wir, sondern ein Gericht, das von einem Autor angerufen wird, weil er unzufrieden ist mit der Lösung. Wir machen durch Trennung von Bild und Bildbeschreibungsseite ja auch nichts anderes, also für MICH wär die Lösung OK --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 18:54, 2. Aug 2006 (CEST)

Statistische Daten in Grafiken

Hallo; ich habe eine statistische Daten in Bildform eingestellt. Neben selbst gefertigten Statistiken waren das vor allem Statistiken der Hans-Böckler-Stiftung (http://www.boecklerimpuls.de) zu Fragen der Arbeits- und Sozialpolitik, siehe unter: Bild:Arbeitszeit beamte.jpg, Bild:Armut in Deutschland.jpg, Bild:Armutsrückgang.jpg, Bild:Dunkelziffer.jpg, Bild:Armutsrisiko.jpg, Bild:Regelsatz.jpg, Bild:Ausbildungsvergütung.jpg, Bild:Lohnstückkosten.jpg, Bild:Tarifvertrag.jpg, Bild:Betriebsrat.gif, Bild:Teilzeit.jpg, Bild:Weihnachtsgeld.jpg. Anfang war ich davon ausgegangen, dass aufgrund der Aussage auf der Böckler_Seite und einer Email-Antwort von dort, dass die Grafiken auch für die Wikipedia zur Verfügung ständen, kein Problem mit dem Urheberrecht gegeben sei, wurde allerdings durch mehrere Beiträge auf meiner Diskussionsseite Benutzer Diskussion:Hdeinert2002 darauf hingewiesen, dass dem nicht so sei. Auf erneute Anfrage erklärte die Böckler-Stiftung, dass die Bildfreigabe am ehesten creative commons no derivate entsräche(http://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.5/). Begründung: Wichtig ist uns: Abdruck frei bei Angabe der Quelle und unverfälschter Wiedergabe von Inhalt und Aussage. Nicht gewünscht die die Veränderung der Aussage bei einer Bearbeitung. Diese Lizenz istz aber nicht in der Wikipedis zu finden. Ein Diskutant wies darauf hin, dass man u.U. von einer mangelnden Schöpfungshöhe ausgehen könne. Es liegen bereits einzelne Löschanträge vor. Meine Auffassung dazu ist, dass es sich bei den Grafiken nicht um Bilder im eigentlichen Sinn handelt, die man betrachten oder eben bei freier Lizenz auch künstlerisch verfremden kann. Bei statistischen Daten wie hier wäre das natürlich etwas anderes; der urheber hätte ja nichts gegen einen Farbwechsel oder ähnliches, sondern dagegen, dass Zahlenangaben verändert würden. Ich würde diesess Problem hier gerne diskutieren, bevor die Löschungen erfolgen.

HDeinert2002 15:14, 2. Aug 2006 (CEST)

Statistische Daten sind ebenso wie Fakten grundsätzlich nicht geschützt. Ein eventuell bestehender Datenbankschutz greift nicht. Wer Daten sammelt, ist kein Urheber. So einfach ist das. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 18:51, 2. Aug 2006 (CEST)

Was ist dann der richtige Baustein für die oben genannten Grafiken? PD? --Löschkandidat 16:26, 3. Aug 2006 (CEST)

Nutzung von WP-Artikeln per Übersetzung

Bei der Nennung der Autoren sollte imho einheitlich bei der Nutzung von WP-Artikeln ausserhalb und innerhalb der WP verfahren werden. Die die Hinweise zur praktischen Anwendung sind in der WP diesbezüglich aber recht wiedersprüchlich.

Ausreichend für Übersetzungen sind:

  • ein Hinweis in den Untiefen der Versionsgeschichte
  • oder ein Permalink

Unter "Gentlemen-Agreement für die Weiternutzung von Artikeln" und hier soll dann aber andererseits die Versionsgeschichte und die Artikelherkunft recht deutlich gemacht werden. "Link auf den Wikipedia-Artikel und auf die Versionsgeschichte"

  • Einbau einer recht "fetten" Hinweisforlage.

--Arcy 15:32, 2. Aug 2006 (CEST)

Product Placement: WIKIPEDIA. Die Werbeplattform für Pharmakonzerne.

Also, Leute, wenn das da >>> Aufmerksamkeitsdefizitstörung OK ist, dann gehört WIKIPEDIA zugeschissen.

Siehe auch >>> Fragen zur WIKIPEDIA ... Jahn 00:30, 3. Aug 2006 (CEST)

Und wo ist die Urheberrechtsfrage? --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 00:32, 3. Aug 2006 (CEST)

Die überleg ich mir noch. Jahn 00:38, 3. Aug 2006 (CEST)

Das ist ggf. eine Frage des Heilmittelwerbegesetzes. Dann hätte strenggenommen die Bilder hier auch nichts zu suchen, weil sie wenigstens hart an der Grenze der verbotenen Arzneimittelwerbung entlang schrappen. --Eva K. Post 12:37, 6. Aug 2006 (CEST)

Lageskizzen und Ablaufpläne

In wissenschaftlichen Arbeiten und Fachbüchern findet man immer wieder schematische Skizzen und Ablaufpläne mit dem Hinweis: "Quelle:XY, vereinfacht" oder "Nach:YX, bearbeitet". Diese Bearbeitungen berufen sich wohl auf die geringe Schöpfungshöhe (?) der Skizzen, nehme ich an. Wie weit ist eine solche Vorgangsweise auch in der WP (GNU-FDL) möglich? Konkret geht es um die Lageskizzen Bild:Lageplan Taula.PNG, bei dem die Bearbeitung akzeptiert wurde, und Bild:Megawal77.jpg, bei dem URV-Verdacht geäußert wurde. Wie weit müssen oder können solche Skizzen bearbeitet werden, um sie in die WP einstellen zu können? Zusätzlich würde mich interessieren, wie weit das auch für Ablaufskizzen ähnlich Bild:Diskutierter_Entscheidungsbaum2.PNG gilt (dieses Bild steht bereits unter freier Lizenz und soll nur als Beispiel dienen). Auch solche Schemata findet man ja manchmal geringfügig bearbeitet in verschiedenen Fachbüchern wieder. mfg--Regiomontanus 12:09, 3. Aug 2006 (CEST)

Beispiel einer Nachzeichnung (Bearbeitungskonflikt) Darf das Bild Bild:Megawal77.PNG hier unter GNU-FDL eingestellt werden? Es basiert auf den Informationen aus Bild:Megawal77.jpg, für das Urheberrechte beansprucht werden (Nicht GNU-FDL).

Falls das neuerstellte Bild jetzt durch gerade Linien nachgezeichnet wird - wird es dadurch zu einer Urheberrechtsverletzung?

Oder ist bei dem Original hier ohnehin von einer zu geringen Schöpfungshöhe für einen Urheberrechtsanspruch auszugehen? Dagegen spricht, dass es aufwändig war die Daten zu ermitteln, sie interpretiert und angeordnet wurden.

Bitte um eine möglichst auch allgemeine Antwort: Da es eine ganze Anzahl derartiger Lagepläne gibt, die entweder schon eingestellt wurden oder noch einzustellen sind, wäre ich für einen Hinweis auf das generelle Vorgehen sehr verbunden.

Es dankt für Antworten auch --Hei_ber 13:12, 3. Aug 2006 (CEST)

So etwas gehört zur Kategorie 7 des UrhG §2 ("Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.") Die erweiterte Argumentation mit der Schöpfungshöhe gilt aber hauptsächlich für Gebrauchsgrafiken (zweiter Teil von Kategorie 4), da dort die Kleine Münze nicht geschützt ist. Wenn sich die Darstellung bereits durch das Weglassen von bestimmten Sachen auszeichnet und ähnliches, so dass nicht lediglich Fakten wiedergegeben werden, dann wäre es eine URV, diese Merkmale bezüglich Auswahl, Anordnung etc. zu übernehmen, wie das beim Abzeichnen unweigerlich der Fall ist, egal ob man dabei Variationen bei den eigentlichen Fakten (Strichen) vornimmt – die sind ja grade der nicht geschützte Teil (solange sie nicht unter einfache Datenbank fallen sollten) und es wäre im interesse der genauigkeit und wissenschaftlichtkeit auch nicht gut, zufällige variationen durchzuführen. Wenn man eine eigene Umarbeitung vornimmt und die vorlage war geschützt, dann geht das nur legal, sobald es unter die Freie Benutzung (UrhG §24) fällt. Die ist aber eine ziemliche Grauzone und man weiß nie, wo sie anfängt. Siehe auch [4] --Rtc 13:29, 3. Aug 2006 (CEST)
Nach dieser Antwort bin ich so klug wie zuvor. Es kann doch nicht sein, dass ich die Lageskizze z.B. einer viereckigen Steinkiste nie wieder nachzeichnen kann, wenn das vor mir schon jemand gemacht hat, egal, was für ein Zeichenhilfsmittel ich verwende. Was habe ich missverstanden? --Regiomontanus 13:47, 3. Aug 2006 (CEST) P.S.: Es wurde auch nicht darauf eingegangen, warum alle Fachbücher das machen dürfen.
Die Situation ist leider zu schwierig um Dir eindeutige Antwort geben zu können, aber ich habe Dir alles gesagt, was ich dazu weiß. Ob die Bücher das strenggenommen machen dürfen kann man auch nicht sagen, aber bei wissenschaftlichen Werken wird das immer wegen Wissenschaftsfreiheit nicth so genau gesehen, die können ja auch Bildzitat machen u.ä, während wir in der Wikipedia nur eindeutig saubere, unter freien Lizenzen stehende Sachen haben wollen. Klar darfst Du eine Steinkiste zeichnen, aber Du darfst sie nicht von einer existierenden Zeichnung abzeichnen. Wie gesagt, bei Karten ist das immer so ne Sache, wenn der Zeichner da eigene Interpretation reingesetzt hat, wie auch immer, ist es geschützt. Frage Dich, wie die Karte aussehen würde, wenn Du sie ohne Kenntnis der anderen Karte vor Ort komplett selbst erstellen würdest. Wenn an den verbleibenden Unterschieden etwas schutzfähiges dran wäre, dann wäre es eine URV, die Karte in dieser Form abzuzeichnen... Die Einzelheiten des Falls können hier die Rechtslage ganz erheblich beeinflussen. Mehr kann ich dazu nicht sagen. --Rtc 14:01, 3. Aug 2006 (CEST)
Danke für die nochmalige Darlegung. Bei den zur Diskussion stehenden Skizzen gibt es außer der Strichstärke (die aber auch nicht die originale Wandstärke wiederzugeben scheint) meiner Meinung nach keine besonderen Eigenheiten. Auf die Lage der Steinkiste kann es kein Urheberrecht geben. Die Frage reduziert sich darauf, wie stark ich die Skizze bearbeiten muss (z.B. nach deinen Vorschlag: "wie die Karte aussehen würde, wenn Du sie ohne Kenntnis der anderen Karte vor Ort komplett selbst erstellen würdest"). Für Anregungen dazu wäre ich dankbar. mfg--Regiomontanus 14:24, 3. Aug 2006 (CEST)
Ich kann leider kaum etwas dazu sagen, weil ich die Zeichnung einfach nicht verstehe, ich erkenne keine Steinkisten und für mich sieht das aus wie abstrakte Kunst. Ich verstehe auch nicht, warum das blaue Bild so eckig ist. Zwar erkennt man, dass beide so ungefähr das gleiche darstellen, aber es sind auch einige Unterschiede da. Farbe und Strichführung zu variieren bringt für sich genommen jedenfalls nichts. Wenn an der Karte nichts dran ist, was eine schutzfähigkeit begründen würde, dann brauchst Du trivialerweise auch keine Änderungen vorzunehmen. Eine Garantie kann Dir hier aber keiner für irgendwas geben, weil nicht bekannt ist, wie es vor Ort aussieht und wieviel genau die Karte davon darstellt. Wenn Du Dir unsicher bist, frag doch einfach den Autor, ob er etwas dagegen hat, wenn Du eine eigene Karte erstellst und dafür alle Nutzungsrechte in Anspruch nimmst. Bei solchem Kleinkrams musst Du da auch nicht groß Formalien erfüllen. Im allgemeinen wird da niemand etwas dagegen haben. --Rtc 14:37, 3. Aug 2006 (CEST)
Hallo zusammen! Auch einfache Zeichnungen, wie z.B. der Grundriss eines Hauses, der von einem Architekten erstellt wurde, sind in der Regel urheberrechtlich geschützt, wenn diese Zeichnung auf nicht unerhebliche eigene Leistungen (Vermessung, Bemaßung, etc.) zurück geht. Das Fragliche Bild Bild:Megawal77.jpg scheint mir genau so ein Fall zu sein. Die vielen Details der Grafik (Winkel, Nischen, Wandstärken, Einbauten), die alle aus Vermessungen, Grabungen und anderen Befunden stammen, sind erreichen m.E. durchaus hinreichende Schöpfungshöhe. Da wir in WP immerhin über GNU-FDL reden, sollte in solchen Fällen das Erreichen der notwendigen Schöpfungshöhe nicht leichtfertig verneint werden. Auf §24 UrhG kann man sich nicht berufen, wenn versucht wird, durch Abzeichnen lediglich eine nicht geschützte Version des Originals zu erzeugen, was hier ja der Fall ist. Dagegen gilt aber §23: „Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden.“
Ein Bild in WP muss entweder (wirklich!) selbstgezeichnet/fotografiert worden sein, oder der Urheber gibt die notwendige Lizenz. Das heißt: wenn jemand einen Lageplan des Knaps of Howar zeichnet (was erlaubt ist) und dieses Bild anschließend unter GNU-FDL stellt, sollte er nachweisen können, dass er nicht abgemalt hat, sondern es tatsächlich seine eigene Schöpfung ist. Das kann man tun, indem man auf eigene Fotos oder (auch fremde) Daten verweist, die man als Grundlage genommen hat. Eine Grafik wie Bild:Megawal77.PNG fällt sicher nicht unter das UrhG, da es einem Urheber eines älteren Bildes schwer fallen wird, nachzuweisen, dass von seinem Werk abgemalt wurde. Allerdings denke ich, dass wir solche „Werke“ nicht wirklich brauchen. --Wicket 15:34, 3. Aug 2006 (CEST)
Völliger Unsinn, den Du da erzählst. Gerade Vermessung, Bemaßung etc. sind rein handwerkliche Tätigkeiten, die keine Schöpfungshöhe begründen. Der Grundriss eines Hauses, der von einem Architekten erstellt wurde, ist deshalb geschützt, weil der Architekt ihn entworfen hat, und weil er eben nicht lediglich etwas vorhandenes vermessen hat. Aufwand allein begründet keinen Urheberrechtsschutz, außer bei der sogenannten "einfachen Datenbank" Wenn der Aufwand der Vermessung noch so hoch ist: Wenn jeder Fachkundige im wesentlichen zur gleichen Skizze gekommen wäre, dann liegt kein Urheberrechtsschutz vor. --Rtc 15:43, 3. Aug 2006 (CEST)
ACK --ST 16:23, 3. Aug 2006 (CEST)

Viel ist es in der Tat nicht, was Rtc und die anderen wissen. Daten und Fakten sind nicht geschützt und dürfen frei übernommen werden. Dazu zählen auch Geodaten im weitesten Sinn wie die Lage oder der Grundriss eines Hauses. Entscheidet sich ein Architekt, ein Haus in Form eines Oktogons zu erbauen (Oberburg Kobern für ein gemeinfreies Beispiel einer Vieleck-Architektur), so ist möglicherweise das Erscheinungsbild geschützt, aber nicht die Umrißlinie des Achtecks. Auch auf dem Grundrissplan, der möglicherweise eine wissenschaftlich-technische Darstellung i.S. von § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG ist (hier gilt der Schutz der kleinen Münze), ist der reine Umriss des Achtecks nicht geschützt, da nur solche Bestandteile eines Werks geschützt sind, die schöpferische Individualität haben. Es sind durchaus nicht alle Pläne urheberrechtlich geschützt (BGHZ 73, 288 – „Flughafenpläne“: Pläne nur gegen Übernahme der Darstellung, nicht gegen Übernahme der allgemeinen Planungsideen (z.B. Flughafengebäude zwischen den Landebahnen, ringförmige Zufahrtsstraße) geschützt." [5]; siehe zum ganzen Loewenheim in Schricker, UrhR § 2 Rdnr. 191 ff.). Ist der Spielraum für eine Gestaltung eng, so ist es auch der Schutzumfang, was Auswirkungen auf die Frage hat, wann eine freie Benutzung vorliegt. Bei der Wiedergabe gemeinfreier Geodaten braucht sich niemand darauf verweisen zu lassen, er müsse etwa eine süditalienische Ausgrabungsstätte selbst aufgesucht und durch Fotos und Messpläne dokumentiert haben. Hier herrscht in diesem Bereich offenkundig URV-Paranoia, weil man keine fundierten Kenntnisse des Urheberrechts hat. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 16:30, 3. Aug 2006 (CEST)

Der Grundriss eines Hauses ist erheblich viel mehr als nur die Umrißlinie! --Rtc 18:46, 3. Aug 2006 (CEST)

Der Grundriss einer Garage z.B. enthält keine Raumaufteilung, sondern stellt im wesentlichen die geometrische Form eines Rechtecks dar. Nicht geschützt. Ist innerhalb eines Grundrisses eine Raumaufteilung zu erkennen, so ist zu prüfen, ob diese spezische Raumaufteilung schöpferischen Charakter hat, was man z.B. bei 08/15-Reihenhäusern getrost verneinen darf. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 19:49, 3. Aug 2006 (CEST)

Ja. Aber das ist doch klar. Niemand wird bei dem Grundriss einer Garage oder dem eines Reihenhauses von einem Schutz ausgehen, wenn nicht Besonderheiten vorliegen. Aber solche Grundrisse wären für die Wikipedia auch garnicht relevant. Im allgemeinen wird ein Grundriss, der interessant genug ist, um in der Wikipedia genutzt zu werden (also Kirchen, Schlösser u.ä.) urheberrechtlich geschützt sein, wenn der Architekt nicht schon lange genug tot ist. --Rtc 20:25, 3. Aug 2006 (CEST)

Zeig mir doch mal einen urheberrechtlich geschützten Grundriss einer Kirche! Du wirfst das Urheberrecht an der Darstellung des Grundrisses und den Grundriss selbst - als Teil des Werks der Architektur - durcheinander --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 20:29, 3. Aug 2006 (CEST)

Ich spreche hier nicht von der Dorfkirche in der alten Scheune. Ich spreche von größeren, bekannten Kirchen mit Seitenschiffen, Türmen, Nebenkapellen, Krypta, Sakristeien, Kanzeln, Podesten für Statuen etc; vor allem auch die Kathedralen. Der Architekt hat hier erheblichen Gestaltungsspielraum, und man wird daher schwerlich argumentieren können, dass der Grundriss kein urheberrechtlich geschützter Teil des Architekturwerks ist. --Rtc 20:39, 3. Aug 2006 (CEST)

Es wurden ja bekanntlich von Architekten, die noch keine 70 Jahre tot sind, besonders viele Krypten entworfen ... Zeig doch mal einen urheberrechtlich geschützten Grundriss einer urheberrechtlich geschützten Kirche und wind dich nicht raus --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 20:44, 3. Aug 2006 (CEST)

[6] Da gleicht keiner dem anderen. Such Dir halt was passendes aus. --Rtc 20:53, 3. Aug 2006 (CEST)
Und bei welchen dieser zig Grudrisse ist der Archidekt NICHT seit 70 Jahren Tod? Also die allermeisten intresannten Bauwerke, auch auf dieser Seite, wurden vor über 150 Jahren erbaut.Bobo11 21:05, 3. Aug 2006 (CEST)
Und warum? Weil die neueren alle noch geschützt sind. ;) Ich glaube, wir beenden die Diskussion jetzt. --Rtc 21:13, 3. Aug 2006 (CEST)

Also halten wir mal fest: Rtc ist nicht in der Lage, einen (in Zahlen: 1) Link auf einen geschützten Grundriss eines urheberrechtlich geschützten Kirchenbaus nachzuweisen, obwohl das Web sonst von URVs nur so wimmelt. Rtc beendet die Diskussion am liebsten dann, wenn ihm die Argumente ausgehen und man die Luft aus seinen Behauptungen gelassen hat ... --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 21:23, 3. Aug 2006 (CEST)

Und? Mir machts nichts aus, auch mal falsch zu liegen. Der Mensch ist fehlbar und all sein Wissen ist es auch. Was nicht heißt, dass ich notwendigerweise falsch liege, sondern dass ich einfach zu faul bin, jetzt eine große Suchaktion zu starten nur um Recht in einer in dieser Situation völlig irrelevanten Frage zu behalten. Aber es zeigt doch deutlich, dass die Lage sehr unproblematisch ist, da von so ziemlich jedem relevanten berühmten Gebäude die Schutzfrist abgelaufen sein dürfte. Und das ist doch auch gut zu wissen. --Rtc 21:39, 3. Aug 2006 (CEST)
Ich danke jedenfalls für die implizite Klärung der Frage. Denn bei den von mir angefragten Grundrissen handelt es sich um Megalithbauten, deren "Architekten" schon mehrere tausend Jahre tot sind. Es ging bloß um die Frage ob die Grundrißnachzeichnung, etwa durch einen Mitarbeiter des Ausgräbers, iregendein Urheberrecht (an der Skizze, nicht am Bauplan) begründet haben könnte. --Regiomontanus 21:38, 3. Aug 2006 (CEST)
Dann kann es wiederum sehr problematisch sein, da oft entschieden werden muss, wie das ganze ursprünglich aussah, wenn es schon verwittert ist, vor allem wenn Steine fehlen, neue Steine im Laufe der Geschichte hinzukamen .ä.. Lässt der Zeichner solche Steine von der Zeichnung weg und fügt er welche hinzu, wo er ursprünglich welche vermutete, verschiebt er andere, korrigiert ihren Winkel o.ä. um die Stätte in Form seiner eigenen Interpretation und Bewertung wiederzugeben, dann kann das einen Urheberrechtlichen Schutz auf diese Aspekte der Zeichnung durchaus begründen. --Rtc 21:47, 3. Aug 2006 (CEST)

Versuch einer gewichteten Zusammenfassung:

  1. Geodaten, also etwa die Information über die Lage von Funden, Mauern oder Mauerresten etc., aber auch Grundrisse von Gebäuden, deren Erbauer länger als 70 Jahre verstorben sind, sind prinzipiell nicht schutzfähig, sie können also in Zeichnungen übernommen werden.
  2. "Ist der Spielraum für eine Gestaltung eng, so ist es auch der Schutzumfang": reine Lageskizzen können direkt übernommen werden.
  3. Bei weiterem Spielraum, etwa wenn in der Lageskizze eine Interpretation des Erstellers enthalten ist (Rekonstruktion von vermuteten aber nicht gefundenen Bauelementen, Wanddicken, Bauhöhen, Umgebung, etc. ), kann diese nach kleine Münze schutzfähig sein.


Als Vorgehensweise scheint mir hier geeignet:

  1. Reine Lageskizzen, die in der Quelle als direkt vom Fundort übernommen ausgewiesen sind, werden 1:1 übernommen, auch duch eine Kopie.
  2. Gestaltungselemente, die über die reine Darstellung der zugrundeliegenden Geodaten hinausgehen, werden nicht übernommen bzw. selbst gestaltet. Dies könnten typografische Anordnungen von Legenden und Überschriften sein oder andere schöpferisch erzeugte Elemente.
  3. Nicht übernommen werden vom Autor vermutete oder in eigener Interpretation ergänzte / rekonstruierte Elemente in Lageskizzen.
  4. Bei jedem Bild muss individuell die Abwägung getroffen werden, welcher der obengenannten Fälle zutrifft.
  5. Die Quellenangabe der Skizze sollte in jedem Falle genannt werden (Enzyklopädische Vorgehensweise, Wikipedia:Quellenangaben).
  6. Sollten Urheber auf die Entfernung der Skizzen drängen, wird sofort BLU gesetzt und die Bilder werden aus den Artikeln entfernt. Im Zweifelsfalle werden die Skizzen auf Wikipedia:Urheberrechtsfragen diskutiert. Zu einem Rechtsstreit sollten wir es nicht kommen lassen (Entscheidungsspielraum der Gerichte).


Für die hier vorgeschlagenen Bilder hieße dies:

  • Bild:Lageplan Taula.PNG: sofern alle dort verzeichneten Steine auch so vorhanden waren, bestehen keine Urheberrechtsansprüche (Nur Darstellung von Geodaten).
  • Bild:Megawal77.jpg ist als reiner Lageplan anzusehen, die verzeichneten Wände sind auf Photos (soweit dort abgebildet) tatsächlich so wie wie im Plan dargestellt (vgl. [[7]]). Der Nordpfeil und der Maßstab weisen keine ausreichende Schöpfungshöhe auf, um einen Urheberrechtschutz zu begründen. Die Skizze ist damit nicht urheberrechtlich geschützt und darf hier eingestellt werden unter der Lizenz PD oder GNU-FDL.
  • Bild:Megawal77.PNG ist für Wikipedia nicht schön genug, stellt aber jedenfalls keine Urheberrechtsverletzung dar.

Mit der Bitte um konstruktive Kommentare mit dem Ziel eines Leitfadens (so dieser überhaupt möglich ist) --Hei_ber 14:01, 4. Aug 2006 (CEST)

Was erwartest Du nun? Dass Dir jemand sagt: "Ja, alles richtig, und ich übernehme die Verantwortung für den Fall, dass es völlig falsch sein sollte. Außerdem erkläre hiermit die von Dir ('hieße dies') vorgeschlagenen Richtlinien für folgerichtig und damit bindend."? Du hast ja jetzt einen recht guten Überblick über die Sache bekommen, nun liegt es bei Dir, in eigener Verantwortung danach zu tun, was auch immer Du tun wolltest und Deine Entscheidungen danach zu treffen, hoffentlich im Bewusstsein, dass vermutlich nicht alles stimmt. Aber verbindlich absegnen kann Dir hier niemand etwas. --Rtc 14:28, 4. Aug 2006 (CEST)
Konkrete Fälle werden vor Gericht verbindlich geklärt. Ähnlich wie bei Stadtwappen, Landkarten und Bildzitaten halte ich aber eine von kompetenten Mitarbeitern mitgetragene einheitliche Vorgehensweise bei Lageplänen für wünschenswert. Die Abwägung zwischen Nutzen für die Qualität der WP und juristischem Risiko möchte ich nicht allein durchführen, weil URV-Probleme immer auch auf die Wikipedia insgesamt zurückfallen. --Hei_ber 15:17, 4. Aug 2006 (CEST)
Das ist aber nun mal so. Du musst die Abwägung letztendlich immer alleine machen. Wir können und dürfen Dir keine verbindliche Absegnung geben. "die Wikipedia" ist nur ein Forum wo viele Leute ihre Beiträge schreiben, jeder voll verantwortlich für das, was er letztendlich tut. Es fällt nichts "auf die Wikipedia" zurück und wenn, dann ist das nicht unser Problem, weil wir nicht die Wikipedia sind, sondern nur unabhängige Nutzer. Im Sinne der Verantwortlichkeit eine "Community" zu sehen ist daher nichts anderes als Holismus. Also ich hoffe, Du hast das jetzt verstanden. --Rtc 15:24, 4. Aug 2006 (CEST)

Hat sich einer mal Gedanken darüber gemacht, was es heißt die Einstellung von Plänen etc. aufzugeben und damit z.B. Kulturvergleichende Darstellungen eigener Art (das gilt dann auch für Bilder über Kearamik und deren Verzierung) völlig zu verzichten. Und bei Berichten über die durch andere Autoren vorgenommenen auf den Bildbeleg den eine Beschreibung nicht ersetzen kann, völlig zu verzichten? JEW 08:59, 5. Aug 2006 (CEST)

Einerseits verstehe ich nicht, was Du sagen willst (insbesondere der letzte Satz ist völlig unverständlich), und was das mit dem Thema zu tun hat, andererseits stimmen mich Dinge wie "Kulturvergleichende Darstellungen eigener Art" nachdenklich. "Kulturvergleichende Darstellungen eigener Art" gehören nicht in die Wikipedia. Auch Bildbelege gehören schon vom Prinzip her nicht in eine Enzyklopädie. Solche Belege sind Aufgabe der Forschung. Die Forschung stellt Thesen auf und belegt sie ggfs. durch Bildbelege. Wikipedia zitiert lediglich die Forschung, sie führt keine eigene durch. Dabei wird dann die Quelle angegeben, wo die These aufgestellt und ggfs. mit Bildern belegt werden. Und wer von einer Aufgabe der Einstellung von Plänen und ähnlichem gesprochen? --Rtc 10:01, 5. Aug 2006 (CEST)

Jetzt habe ich schon eher den Eindruck, Du willst mich nicht verstehen. Unter "eigene" verstehe ich natürlich, das ein User das wissenschaftlich behandelte Thema in einem Lemma aufgreift. Und die Aufgabe der Einstellung von Plänen, soweit sie jemand anders veröffentlicht hat, wird doch durch die von Dir eingebrachte Betrachtungsweise zumindestens sehr erschwert. Im Klartext müsste ich nach Orkney fahren, alles noch mal vermessen und dürfte das dann auch einstellen. JEW 10:59, 5. Aug 2006 (CEST)

Genau das habe ich eben nicht gesagt. Geschützt sind schhöpferische Merkmale einer technischen Zeichnung. Das heißt, man darf Übersichtlichkeitsweglassungen, Zusammenfassungen, Einschätzungen zum vergangenen Zustand, Auswahl der darzustellenden Dinge u.ä. nicht übernehmen. Die Vermessungsdaten an sich sind aber nicht geschützt (zumindest nicht, wenn sich die "analoge Datenbank" nicht durchsetzt, dann frage ich mich allerdings, warum der Scan der Mona Lisa nicht auch eine "farbsensor-messwerte-" oder "Bildpunkte"-datenbank sein soll. Weil "Datenbank" lässt sich dann wirklich beliebig dehnen.) Das war jetzt rein nach deutschem Urheberrecht. Bleibt die Frage, wie die Rechte interagieren, wenn das Werk aus einem Sweat-Of-The-Brow-Lands stammt (Hier der Fall?) --Rtc 12:25, 5. Aug 2006 (CEST)

Wie gehts es denn nun weiter? Gibt es die Möglichkeit mit der engl. Wikipedia darüber zu reden. Gibt es Beispiele für die Behandlung von Plänen in anderen Wikis (Italien, Frankreich)? Sollen wir alternative Skizzen an A. Ritchie schicken, dabei könnten dann auch noch weitere Fragen geklärt werden, oder oder - oder nicht?. JEW 17:28, 5. Aug 2006 (CEST)

andere Wikis

Hallo.

Wenn ich in einem anderen freien Wiki, das auich unter GNU-FDL steht,(Beispiel: Duckipedia) einen guten Artikel finde und den (natürlich mit Anpassung an die WP) in die WP kopiere (was sicherlich kein Kavaliersdelikt ist, aber rechtlich möglich und der WP durch aus nützlich sein kann), muss ich dann nur die Seite angeben, wo ich ihn herhab oder muss ich auch die Autoren angeben? Und wo muss ich das alles angeben?

Gruß --Mg 15:00, 3. Aug 2006 (CEST)

Am besten machst Du das dann auf der Diskussionsseite Deines neuen Artikels. Dort gibst Du einen Permalink zu der Version des Duckipediaartikels an, den Du übersetzt hast, und einen Link auf die History. Jonathan Groß (DISK : uRTeiL) 15:04, 3. Aug 2006 (CEST)
(BK)Wikipedia:Urheberrechtsfragen --chrislb 问题 15:05, 3. Aug 2006 (CEST)
So etwas ähnliches habe ich unter Benutzer:Rtc/Eine Parodie der berüchtigten GFDL-Hell-FAQ gemacht, ich habe dort einen Basisartikel von woanders übernommen und für meine Bedürftnisse angepasst. Das wichtigste diesbezüglich findest Du ganz unten auf der Seite: Ich habe die Copyright notices beibehalten (meistens sind keine da) und eine "Titelseite" mit den Autoren angegeben. (Um die tatsächlichen Autoren herauszufinden, musst Du im Quellwiki alle Versionen exportieren und durch ein Perl-Skript schicken, siehe Wikipedia:Hauptautoren). Die verwendete Version habe ich dazu gemäß GFDL in einen Abschnitt 'History' eingetragen. Der wird dann erweitert, wenn jemand anderes den Artikel wiederum aus der Wikipedia nimmt. Das sollte die Lizenzkonformität auf sehr vernünftige Weise herstellen. Wenn Du juristische Haarspalterei betreiben willst (und nicht guten Willens annimmst, dass die Arbeit im fremden Wiki, wie hier auch, nicht auf Basis der GFDL stattfindet, sondern aufgrund dem naturgemäßen impliziten Einverständnis zur Bearbeitung und Verbreitung im Rahmen des Wikis selbst, wie es bei jedem Wiki ohne Lizenz auch der Fall ist), dann solltest Du eher die Ausführungen unter Benutzer:Historiograf/GNU FDL Highway to Hell - FAQ befolgen und die gesamte Versionsgeschichte an die Kopie der Seite anhängen. --Rtc 15:28, 3. Aug 2006 (CEST)
PS: Die Duckipedia strotz z.B. bei den Bildern nur so von URVs und auch ihr Logo ist markenrechtlich höchstwahrscheinlich nicht mehr OK. Ich wäre vorsichtig beim Übernehmen von Inhalten. --Rtc 15:34, 3. Aug 2006 (CEST)
Die Bilder sind keine URV, sondern fair use. Also genauso wie in der englischen Wikipedia. --::Slomox:: >< 16:24, 3. Aug 2006 (CEST)
a) Ist die Duckipedia keine US-Enzyklopädie und b) sind da viele Verwendungen, die bei weitem nicht als Fair use durchgehen würden. Bei Gebrauchsfotos (z.B. [8]) wird man im allgemeinen nicht mit Fair use argumentieren können. Das muss schon ein ganz besonderes Foto sein, damit es als Fair use benutzt werden kann, so dass man objektiv über dieses bestimmte Foto spricht, und nicht das Foto lediglich zur Illustration verwendet. Auch dass es ein großer Aufwand wäre, selbst ein solches Foto zu machen, ist grade kein Grund für Fair use. Bei Fair use spielt der Kontext eine große Rolle. Ein Foto, das in dem einen Kontext Fair use ist, ist in dem anderen kein Fair use, und Fair use ist kein Beliebigkeitsmittel zur benutzung geschützter Werke, zu dem es immer gemacht wird. --Rtc 16:47, 3. Aug 2006 (CEST)
Alles was du sagst, ließe sich der en.wikipedia genauso vorwerfen. --::Slomox:: >< 23:36, 4. Aug 2006 (CEST)
Ja. Viele angebliche Fair-use-Benutzungen sind in Wirklichkeit Urheberrechtsverletzungen. Die Unterschiede zwischen deutschen Urheberrechtsschranken und amerikanischem Fair use werden in meinen Augen außerdem überschätzt. --Rtc 10:06, 5. Aug 2006 (CEST)

Für die Übernahme von Werken unter GNU FDL gilt die GNU FDL, es gelten nicht die Ansichten von Rtc, der sehr eigenwillige und extreme Meinungen zur GNU FDL vertritt. Einig sind wir uns im wesentlichen in der Ablehnung des hier etablierten "Gentlemen Agreement" (GA), ansonsten gibt es genügend Differenzen zwischen uns. Eine Möglichkeit sich abzusichern wäre: Hinweis und Link in der Versionsgeschichte, Kopie der dortigen Versionsgeschichte auf die Diskussionsseite, expliziter Hinweis im Artikel gemäß unserem Gentlemen Agreement im Artikel (nicht optional, sondern ALLES). Sobald die Duckipedia vom Netz verschwindet, ist man mit dem GA angeschmiert, da Pflichtangaben gemäß der GNU FDL nun nicht mehr vorhanden sind (Autorennennung). --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 16:39, 3. Aug 2006 (CEST)

Sportlogos

Ich habe mal eine Frage bzgl. Sportlogos und da ich dazu noch nichts finden konnte, frage ich einfach mal hier. Wie sieht es denn mit den Lizenzen für Sportlogos aus bzw. muss man zwischen deutschen und amerikanischen Logos differenzieren? Z.B. ist das Logo der NBA [9] im englischen Wikipedia unter Fair Use (richtig?). Das darf man dann in die deutsche Wikipedia nicht ohne weiteres einbinden, oder? Wie sieht es aber z.B. mit der Schöpfungshöhe aus? Oder gelten in solchen Fällen besondere Copyright Richtlinien? Wie sieht es mit einem ähnlichen deutschen Beispiel aus, dem Logo der Deutschen Fußball Bundesliga [10]? Und was ist bei Vereinslogos, wie z.B. dem des FC Bayern München? Zu guter letzt noch eine Frage zur Schöpfungshöhe des folgenden Logos, dem der American Football Conference [11]?--Jukkabrother 15:18, 3. Aug 2006 (CEST)

Wir akzeptieren hier Logos, soweit sie nicht urheberrechtlich geschützt sind. Wenn es sehr einfache Gestaltungen sind (siehe Beispiele auf Schöpfungshöhe), ist dies der Fall. Das muss von Fall zu Fall geprüft werden, wobei es hier auch einige gibt, die übertriebene Ansprüche stellen. Falls Rtc oder besser noch H-stt antworten, kannst du davon ausgehen, dass ich derem Urteil in Bezug auf Schöpfungshöhe in vielen Fällen vertraue --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 16:43, 3. Aug 2006 (CEST)

Wenn Histo mich schon auffordert ... Fangen wir mit den einfachen an: Die Conference ist trivial zu beurteilen, das Logo des FCB auch, beide sind selbstverständlich urheberrechtlich nicht schutzfähig. Bei den beiden anderen Logos sind Menschen stylisiert in dynamischer Bewegung dargestellt, das ist deutlich aufwändiger als die beiden vorhergehenden Grafiken, überschreitet aber in beiden Fällen nach meiner Einschätzung nicht das Niveau grafischen Handwerks, so dass ich auch in diesen Fällen dafür plädiere, die erforderliche Schöpfungshöhe für ein urheberrechtlich schutzfähiges Werk der Gebrauchsgrafik zu verneinen. --h-stt !? 19:39, 3. Aug 2006 (CEST)
Also kann man diese Logos und vermutlich die meisten anderen Vereinslogos in Wikipedia-Artikeln einbeinden?! Sind diese ein Fall für die Wikicommons oder sollten sie nur auf die deutsche Seite geladen werden? Welche Lizenz ist dann genau zu verwenden? Public Domain?--Jukkabrother 20:50, 3. Aug 2006 (CEST)
Logos sollten nur auf de geladen werden, weil die Commons sie aus nicht ganz einsichtigen Gründen ablehnen. Der richtige Lizenzbaustein für sie ist {{Bild-PD-Markenrecht}} --h-stt !? 21:21, 3. Aug 2006 (CEST)
Hmm, so richtig hab ich den Unterschied noch nicht ganz verstanden, wo die Schöpfungshöhe zu groß ist Vielleicht können es mir ein paar Beispiele verdeutilichen. Wären diese Bilder [12] z.B. schon zu kreativ? Ist das FIFA WM 2006 Logo zu kreativ? Und wie sieht es bei diesem "Spezialfall" aus: Ist das Logo von Red Bull urheberrechtlich schutzfähig und wie sieht es dann gleichzeitig mit dem Logo von Red Bull Salzburg aus [13]? Ich denke nach Beantwortung dieser Probleme dürfte ich dann fähig sein, selber abschätzen zu können... --Jukkabrother 01:03, 4. Aug 2006 (CEST)
Du verlangst das Unmögliche, es gibt keine harten Unterschiede. Was es gibt, sind einige Urteile der höchsten deutschen (und österreichischen) Gerichte und die Argumentation in den Urteilsbegründungen. Darauf aufbauend muss ein Jurist dann im Einzelfall abwägen. Lies bitte Schöpfungshöhe, lies die Seite komplett und versuche dir deine eigenen Gedanken zu machen. Dann verstehst du das Problem. Nach deutschem Recht ist das Logo von Red Bull Salzburg sicher nicht urheberechtlich schutzfähig. Nach österreichischem vermutlich auch nicht (aber dort verläuft die Argumentationslinie der Gerichte etwas anders). Beim Logo des All-Star-Games sehe ich auch nur normales Handwerk, nach deutschem Recht wäre es dann nicht schutzfähig, in den USA sind die Ansprüche an den en:threshold of originality aber geringer, so dass ich nicht sagen kann, wie das dort ausgehen würde. --h-stt !? 11:46, 4. Aug 2006 (CEST)

Hier geht es darum, daß Logos aus der en-wiki, die mit Copyright und „fair use“ dort eingestellt sind, plötzlich in der de-wiki auftauchen. --Eva K. Post 01:46, 5. Aug 2006 (CEST)

Ist es denn nicht egal woher die Logos kommen? Das Logo schaut ja nicht anders aus, wenn ich es von einer anderen Seite nehme. Hauptsache es passt von der Schöpfungshöhe, so habe ich das jetzt verstanden?!--Jukkabrother 03:26, 5. Aug 2006 (CEST)
Amerikanisches und deutsches Recht unterscheiden sich hier. Deshalb können Logos, die in der en-Wikipedia nur als "fair use" genutzt werden dürfen, in de als gemeinfrei (mit dem speziellen Hinweis auf das Markenrecht) eingestellt werden. Das ist etwas verwirrend, weil wir sonst so großen Wert darauf legen, dass "fair use"-Bilder unzulässig sind, aber in diesem Spezialfall geht es, wenn man weiss, was man tut. Reicht dir das als Antwort oder hast du noch speziellere Fragen? --h-stt !? 09:01, 5. Aug 2006 (CEST)
Ich sehe diese Behauptung sehr oft, dass sich bezüglich dieser Sache das amerikanische Recht unterscheiden soll. Aber nie zeigt mir jemand ein Gerichtsurteil, das diese Auffassung auch tatsächlich vertritt. Bei Schriftarten weiß ich, dass die Situation in Amerika wie in Deutschland gleich ist, und ich sehe keinen Grund, warum das nicht für alle Gebrauchsgrafiken gelten sollte. Überzeugt bin ich, dass es in UK anders ist, dafür hat auf Commons auch jemand ein Urteil genannt (das viele andere zitiert und auch wegen sweat of the brow zu erwarten war). Interessant wäre es auch zu wissen, inwiefern die Schutzfähigkeit im Herkunftsland letztendlich eine Rolle spielt. Können wir Logos aus UK hier akzeptieren oder gelten die auch hier trotz der hiesigen unterschiedlichen Rechtslage wegen Staatsverträgen als geschützt? Wie sieht es mit dem umgekehrten Fall aus, sind deutsche Logos in UK geschützt selbst wenn sie es hier nicht sind? --Rtc 09:41, 5. Aug 2006 (CEST)
Der Link zur US-Rechtslage steht bereits oben. Der Artikel enthält weitere Links und Quellen, sowie Stichworte für die selbständige Recherche. --h-stt !? 10:09, 5. Aug 2006 (CEST)
Den kenne ich schon lange, und die einzige Behauptung in diese Richtung (letzter Satz) dort ist unbelegt. Ich sehe keinen Grund, warum das stimmen sollte. Auch in den USA gibt es design patents und wer würde die noch registrieren, wenn bereits "random designs on the blank forms" schützbar sein sollen. Auch die verlinkte Seite gibt nicht die Rechtsprechung wieder, sondern lediglich, was das Copyright Office überhaupt zur Registrierung annimmt, nicht, was dann tatsächlich auch geschützt ist. --Rtc 12:07, 5. Aug 2006 (CEST)
Also habe ich das dann schon richtig verstanden. Das heißt ich darf die von mir hochgeladenen Logos (zu sehen auf meiner Profil-Seite), die mit einem Löschantrag versehen wurden, doch weiter benutzen?!--Jukkabrother 11:47, 5. Aug 2006 (CEST)
Wir segnen nichts ab. Wir können Dir unsere Meinung dazu sagen und das wurde getan, aber Du handelst auf eigene Verantwortung und Gefahr. Wir geben auch keine Löschantragsbefreiung oder ähnliches, Du must selbst argumentieren und schauen, ob der LA abgelehnt wird oder eben nicht. Außerdem führst Du die Logos fast schon auf Deiner Seite. Das Makenrecht musst Du schon einhalten; da hilft auch urheberrechtsfreiheit nichts. --Rtc 12:16, 5. Aug 2006 (CEST)
Genau danach habe ich entschieden: Kein „fair use“ in der de-wiki. Wenn's dann doch Ausnahmen gibt, sollte das mal eindeutig dokumentiert werden, und zwar so sauber, daß daraus keine immer wiederkehrenden Debatten des Typs „der darf aber“ entstehen. Allerdings plädiere ich eher dafür, eine klare und eindeutige Linie einzuhalten und ausnahmslos keine Bilder dieser Art zuzulassen, das erspart viel Wikistress. --Eva K. Post 12:33, 6. Aug 2006 (CEST)

www.haus-wittgenstein.at/ver20/haus_bilder1.htm - Fünf Bilder vom Haus Wittgenstein.

Hallo Unter den links zum Haus Wittgenstein steht auch folgender: www.haus-wittgenstein.at/ver20/haus_bilder1.htm - Fünf Bilder vom Haus Wittgenstein. unter diesen fünf Bildern sind die letzten drei Bilder von mir hergestellt worden. Ich bin also die Urheberin und möchte wissen, wie kommen diese Bilder auf diese Seite???? und warum stehen dort keine weiteren Angaben? Ich finde es o.k. wenn sie dort stehen, aber ich möchte gerne, dass die Bildunterschrift und die genaue Bezeichnis so wie mein Name und der Hinweis auf mein copyright steht. Ich kenne mich mit Wikepedia nicht aus und weiss nicht, wie ich da vorgehen muss, diese Anfügung zu machen und ich würde auch gerne wissen, wer die Bilder dort eingefügt hat. Wer kann mir weiterhelfen meine mailadresse:

grüsse Maja Weyermann

Mailadresse entfernt. Da wir hier nicht für die Website haus-wittgenstein.at verantwortlich sind, bist du hier fehl am Platz. Wir unterhalten hier keine Rechtsberatung --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 17:31, 3. Aug 2006 (CEST)


wer ist dann dafür verantwortlich?????

Ist doch nicht unser Problem. Wie kommst du bitteschön auf die Idee, dass die Bilder irgendetwas mit der Wikipedia zu tun haben. Wende dich an webmaster at haus-wittgenstein.at oder an einen Rechtsanwalt deines Vertrauens. Und solltest du Benutzer:Wey auf den Diskussionsseiten der Wikipedia noch etwas schreiben wollen, solltest du stets mit --~~~~ signieren. Danke --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 17:47, 3. Aug 2006 (CEST)

Da die Wikipedia immerhin einen Link auf eine Seite mit mutmaßlich urheberrechtswidrigen Inhalten setzt, betrifft es sie in gewisser Weise schon, und Frau Weyermann kann möglicherweise verlangen, dass der Link entfernt wird. Zu solchen Sachen steht in Wikipedia:Impressum der Ansprechpartner (oder sie entfernt den Link selbst – It's a wiki). Mehr hat Wikipedia mit der Sache aber nicht zu tun (Worüber man nicht sprechen kann, darüber muss man schweigen) und mehr können wir ihr tatsächlich auch nicht helfen; sie sollte sich mit dem Betreiber der Webseite auseinandersetzen. Wenn sie da Erfolg hat, ist die Entfernung des Links vielleicht garnicht notwendig. --Rtc 18:00, 3. Aug 2006 (CEST)

Unsinn. Haftung für Hyperlinks ist nicht zu entnehmen, dass wir dafür haften, wenn auf einer seriösen Website möglicherweise Bilder, die eine URV darstellen, vorhanden sind. Im übrigen kann hier jeder kommen und behaupten, dass bestimmte Bilder eine URV darstellen, z.B. auf SPIEGEL-Online. Müssen wir dann alle Links auf SPIEGEL-Online löschen? Si tacuisses ... Rtc! --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 19:44, 3. Aug 2006 (CEST)

Es kommt darauf an... "Wir" haften nicht, weil wir den Link nicht gesetzt haben, aber nach Kenntnisnahme durch die Foundation kommt eine Mitstörerhaftung für sie durchaus in Betracht; immerhin ist extra ein zusätzlicher Link auf genau diese beanstandete Bilderstrecke gesetzt worden. Man kann hier durchaus argumentieren, dass damit die Verbreitung der mutmaßlich urheberrechtswidrigen Kopien gefördert wird und der Rechteinhaber ein berechtigtes Interesse daran hat, dass das abgestellt wird. Damit wird er zwar erst argumentieren können, wenn er zeigt, dass die Quelle selbst nicht in angemessener Zeit greifbar ist, aber es wäre zumindest schon recht provokant, den Link zusätzlich zu dem sowieso schon vorhandenen auf die Hauptseite beizubehalten. Haftung für Hyperlinks#Links auf rechtswidrige oder strafbare Inhalte ist leider ziemlich lückenhaft und gibt kein gutes Gesamtbild wieder; außerdem war es stellenweise spekulativ (ich habe einen Absatz entfernt). Eine viel bessere und vollständigere Darstellung bietet der Weblink [14], insbesondere hierzu [15]. --Rtc 20:15, 3. Aug 2006 (CEST)

Immer noch Unsinn. Wir haben einen unbelegten und unbewiesenen Hinweis, dass auf einer Internetseite, auf die wir verlinken, eine URV vorliegt. So what? Eine Mitstörerhaftung in diesem Fall ist absurd. Wir können nicht auf einen beliebigen Hinweis, der fremde Inhalte betrifft, auf die wir verlinken, reagieren. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 20:24, 3. Aug 2006 (CEST)

Nein. Ich habe garnicht gesagt, dass wir reagieren sollen. Ich habe der Frau vorgeschlagen, den Link selbst zu entfernen oder sich an die entsprechende Stelle zu wenden. Wir haben mit der Sache nichts zu tun. --Rtc 20:30, 3. Aug 2006 (CEST)

FSF-Lösung zur GFDL in Wikis

Ich weiß nicht, ob ihr die FSF-Lösung zur GFDL in Wikis schon kennt.[16]

By contributing to any page on this wiki, you agree to assign copyright for your contribution to the Free Software Foundation. The Free Software Foundation promises to always use either a verbatim copying license or a free documentation license when publishing your contribution.
We grant you back all your rights under copyright, including the rights to copy, modify, and redistribute your contributions.

Ich bezweifle ja, dass das rechtswirksam ist. Aber trotzdem sollte man das mal gesehen haben. --Rtc 18:36, 3. Aug 2006 (CEST)

Schöpfungshöhe eines Logos

Hallo, möchte die Verwendbarkeit eines Logos in der WP klären. Ursprünglich sollte, wie in der en:WP, die Originalvariante (dort ist die Seite des Erfinders verlinkt) zum Einsatz kommen. Wegen der angegebenen Lizenz riet ich Nemissimo davon ab und zeichnete später das Logo neu. Vorher hatte ich noch einen Meinung dazu bei A. Praefke eingeholt und wollte schauen, was passiert. Zwei (nur in der Dateigröße verschiedene) Versionen davon erhielten auf Commons einen Löschantrag [17], das verbliebene Bild existiert nur, weil es offenbar übersehen wurde.
Soweit die Vorgeschichte, nun die Fragen: Nützt uns die Frage, ob das Logo eine ausreichende Schöpfungshöhe hat, wenn sein Erfinder nun mal eine kommerzielle Nutzung verbietet? Hat es Zweck, das Logo direkt auf de:WP hochzuladen? Macht es eigentlich einen Unterschied, dass ich das Bild nicht "geklaut" wie die Originalvariante in der en:WP, sondern neu gezeichnet habe? Vielen Dank! --Eryakaas 23:56, 3. Aug 2006 (CEST)

Neuzeichnen von Logos ist idiotisch. Entweder sie haben Schöpfungshöhe und sind daher hier nicht zu gebrauchen oder sie haben sie nicht und können hier verwertet werden. Die kommerzielle Nutzung kann nur nach dem Markenrecht verboten werden, das uns hier nicht kümmert. Auf Commons ist man logo-feindlich. Es kann hier hochgeladen werden. Ächz, wieso lesen die Leute nie, was hier steht? --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 03:01, 4. Aug 2006 (CEST)

Neuzeichnen von Logos ist idiotisch danke, hab trotzdem viel gelernt dabei :-) Vom "hier" hochladen hielt mich ab, dass eigentlich alle Bilder auf Commons sollen. Und zum Lesen: hast ja recht, aber es gibt sooo viele Sachen, die man gelesen haben sollte ... Danke jedenfalls! --Eryakaas 09:09, 4. Aug 2006 (CEST)
Dieses Logo ist auch nach US-Recht nicht schutzfähig, die Ansprüche von "Quagmyr" bestehen nicht. Er begeht Copyfraud: Argumention mit Vorgeschichte (englisch) http://www.atruerose.com/rose/bdsmsymbol/myth.htm --82.135.10.11 09:24, 4. Aug 2006 (CEST)

Also, ich hab das Bild selbst gemacht, wie man vermutlich auch an der Qualität erkennen kann... Aber ich bin mir bezüglich des Rechts am eigenen Bild und so weiter nicht ganz sicher. Könnte mir jemand sagen, ob das soweit in Ordnung geht? Bin für eure Hilfe schon im Voraus sehr verbunden. Lg Plani 18:27, 4. Aug 2006 (CEST)

Ich glaube, in diesem Kontext (Dornbirn) wird man bei einem Bürgermeister nun wirklich nichts einwenden können. --Rtc 18:29, 4. Aug 2006 (CEST)

Plattenlabelscans

Hallo, zur Illustration einiger Bluesartikel würde ich gerne Scans von antiken Plattenlabeln wie diesen [18] verwenden, in der Annahme, das dort die Schöpfungshöhe nicht ausreicht, um einen Schutz zu begründen. Habe ich damit recht? Danke für eure Hilfe, Denis Barthel aka Denisoliver 21:17, 4. Aug 2006 (CEST)

IMO ja --Historiograf WP:Bibliotheksrecherche 21:59, 4. Aug 2006 (CEST)

Prima. Danke, Histo. Denis Barthel aka Denisoliver 01:25, 5. Aug 2006 (CEST)

Rechte von Bildern...

Hallo liebe Leute,

ich hab's echt versucht, und mich seit zwei Tagen durch Wikipedia gekämpft, aber keine eindeutige Antwort auf meine Frage bekommen... Und die lautet so : wie muss ich Bilder auf meiner Seite kennzeichnen die ich von Wikipedia übernehmen möchte ?

Ich blicke echt nicht mehr durch, mit GNU und Commons und und und...

Und weil ich nicht mehr weiter weiss habe ich einfach mal zu Demonstrationszwecken eine Seite erstellt, die lautet www.beautiful-tibet.com/wiki/index.htm.

Könntet Ihr euch diese Seite mal ansehen und mir euer Urteil geben ob das so ok ist, ob das zu wenig ist, ob das schon zuviel ist...

Das wäre echt toll, vielen Dank schon mal,

Andy


Andy, alles was du dazu brauchst, inklusive fertiger Vorlagen, findest du hier: Wikipedia:Lizenzbestimmungen#f.C3.BCr_Bilder. Denis Barthel aka Denisoliver 08:46, 5. Aug 2006 (CEST)


Hi Denis, na das sieht doch gut aus, vielen Dank! Noch eine hoffentlich letzte Frage : muss der Text direkt unter dem Bild stehen, oder reicht es wenn es jeweils am Ende des Artikels steht? Gruss, Andy


Ich würde vorschlagen, Du machst es direkt unter dem Bild, weil schließlich jedes Bild eine andere Lizenz haben kann und eine einfache Zuordnung sonst nicht mehr möglich wäre. Der Hinweis ist dazu da, damit Besucher Deiner Seite ohne viel gehuddel sofort sehen, für welches Bild sie welche Nutzungsrechte haben. Alternativ machst Du das Bild anklickbar und erstellst wie in Wikipedia eine Bildbeschreibungsseite, wo die Details stehen. Wichtig ist, dass der Zusammenhang zwischen Bild und Lizenz einfach und klar sichtbar ist und ich mir nicht den Bildnamen merken muss, fünf Seiten runterblättern, ihn wieder vergessen habe, nochmal hochblättern, nachschauen, nochmal runterblättern, such, such, such, und mich dann doch in der Zeile vertue. So etwas kann bei einem klaren Hinweis direkt unter dem Bild oder auf einer eigenen Seite nicht passieren. Man sollte sich vor seinen Besuchern nicht schämen, Bilder unter freien Lizenzen zu verwenden. Ein Verstecken des Hinweise am Ende der Seite ist daher nicht notwendig. Vier Dinge: 1. Es heißt "Wikimedia Commons", nicht "Wikipedia Commons". 2. Es gibt nicht "die" GNU Lizenz (es gibt mehrere GNU-Lizenzen, u.a. GPL, FDL, LGPL). 3. Das konkrete Bild steht nicht unter einer GNU-Lizenz. Die Lizenzangabe auf Deiner Seite ist also falsch. Deshalb kannst Du Wikipedia:Lizenzbestimmungen#für Bilder für das Bild von vorn herein nicht anwenden. Das Bild steht unter einer Creative-Commons-Lizenz. 4. Eine freie Lizenz bezieht sich nur auf das Urheberrecht. Die Verwendung des von Dir ausgewählten Fotos ist in Deutschland rechtlich fragwürdig, weil das Recht am eigenen Bild der abgebildeten Personen verletzt wird. --Rtc 10:27, 5. Aug 2006 (CEST)


Da bin ich wieder - danke RTC. Habe dann mal euren Rat befolgt und mit was ausgedacht, besonders dein Rat mit dem "Alternativ" hat mir sehr gut gefallen. In der Tat geht's nicht drum sich für ein Bild zu schämen, nur will ich halt auch nicht die Seite mit "Lizenzkram" vollschreiben. Habe also das Bild mit einem Link versehen der zu einer Wikipedia ähnlichen Beschreibungsseite, und von dort nochmal den Link zum Autor, aber auch zur Lizenz die auch auf meinem Server liegt erstellt. Ist das besser so?

Sieht ganz gut aus.
PS: Auf der originalwebseite war die Lizenz für das aktuelle Bild CC-BY-NC-SA (also nur nichtkommerziell), aber scheinbar hat ein commons-Benutzer die Freigabe unter CC-BY-SA erwirkt laut versionsgeschichte der bildbeschreibungsseiten. ("{{cc-by-sa-2.0}} with special permission thanks to the work of user:Quadell") Details konnte ich dazu allerdings nicht finden (vielleicht fragst Du mal den Benutzer). Du solltest einen Hinweis anbringen, damit sich besucher nicht über die widersprüchlichen Lizenzangaben wundern. --Rtc 14:21, 5. Aug 2006 (CEST)
Hehe, und genau das meinte ich mit nicht mehr durchblicken... Na ich werd' dann mal sehen. Vielen Dank jedenfalls, Andy

Ich habe eine Frage: Ist die Schöpfungshöhe von diesem Bild hoch genug, so dass es unters Urheberrecht fällt? Oder anders gefragt, darf dieser Schriftzug in den Korn-Artikel eingebaut werden? Weiß darüber jemand bescheid und kann mir Auskunft geben? Danke schonmal im Vorraus, Gruß --Ethun 13:51, 5. Aug 2006 (CEST)

Wenn Du den von Dir verlinkten Artikel Schöpfungshöhe auch tatsächlich gelesen hast, kennst Du die Antwort auf diese Frage. PS: Du verlinkst auf eien 200px-Thumbnail-Fassung von en:Image:Korn1.jpg --Rtc 13:59, 5. Aug 2006 (CEST)
wo exakt liegt das problem, einem fragenden eine antwort zu geben, die über "wenn du xy verstanden hättest, dann wüsstest du die antwort" hinausgeht...!? --JD {æ} 21:21, 5. Aug 2006 (CEST)
ansonsten ist das verlinkte bild übrigens eine thumbnail-fassung einer älteren version auf commons (siehe hier) und neulinge verstehen vielleicht nicht gleich, wenn von :en:bliblablub die rede ist. --JD {æ} 21:24, 5. Aug 2006 (CEST)
Ich habe nicht geschrieben "verstanden hättest", sondern "gelesen hättest". Ich gebe keine Antwort, weil der fragende entweder den Artikel nicht gelesen hat, oder (wovon ich nach Assume good faith nicht ausgehe) die Antwort kennen dürfte und nur fragt, weil er glaubt, durch eine Antwort würde die Verantwortung dann bei dem Antwortenden liegen, eine Haltung, welche die letzte Zeit leider zugenommen hat. Wir geben keine Rechtsberatung hier dafür, ob ein konkretes Bild hochgeladen werden soll oder nicht, sondern beantworten nur allgemeine Fragen zum Urheberrecht (und ich sehe hier keinen Sonderfall, der eine Stellungnahme zu diesem bestimmten Bild als solches rechtfertigen würde). Der Hochlader trägt immer die Verantwortung, auch dann, wenn jemand hier einen konkreten Rat geben sollte und er ist falsch. Ja, Du hast recht, es ist die Thumbnail-Fassung eines anderen Bildes. Stilisierte Schriftzüge sind urheberrechtlich nicht geschützt; nach UK-Recht ist es aber anders. --Rtc 09:15, 6. Aug 2006 (CEST)

Gemälde-Fotos: Was wird lizensiert?

Wenn ich von einem urheberrechtlich geschützten Gemälde, von dem ich das Urheberrecht geerbt habe, eine Fotografie unter Creative Commons oder GNU-FDL hochlade, was lizensiere ich dann? Nur genau das spezielle Foto, oder auch höher aufgelöste Versionen desselben Fotos, oder sind dann sogar alle anderen Fotos des Gemäldes auch automatisch unter dieser Lizenz, weil ich eigentlich das Gemälde lizensiert habe?

Mir scheint, das Letztere, da auf dem Foto ja kein Urheberrecht liegt. Oder? Das wäre schade, dann lass ich's nämlich lieber. --82.83.114.249 19:11, 5. Aug 2006 (CEST)

Das ist umstritten. Rtc und ich haben da wieder einmal verschiedene Ansichten. Ich denke, die Lizensierung bezieht sich auf das konkrete Bild in einer bestimmten Auflösung, Rtc ist für beliebige Auflösungen. Nun gilt hier aber, dass das Foto an sich gar nicht lizensierbar ist, da es nach unseren Regeln PD ist. Ich sehe dein Problem und würde dazu tendieren, keinen Lizenzbaustein zu verwenden, sondern die Erlaubnis verbal zu formulieren: Der Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte des dargestellten urheberrechtlich bis ### geschützten Gegenstands gestattet, die vorliegende Fotografie in der gewählten oder einer niedrigeren Auflösung in Analogie zur Creative-Commons-Lizenz CC-BY zu nutzen, einschließlich der Rechte zur gewerblichen Nutzung und zur Veränderung. Da dies kompatibel mit der GNU FDL ist, müssten die Hüter der Bausteine das akzeptieren. Bitte beachte, dass die VG Bild-Kunst zustimmen muss, wenn dein Vorfahre dort registriert ist --Historiograf WP:Bibliotheksrecherche 21:44, 5. Aug 2006 (CEST)

Pragmatica Sanctio

Hier habe ich eine Ablichtung des Pragmatica Sanctio Urkundenschriftes, das um das Jahr 1700 geschrieben wurde.

Bild:Pragmatica_Sanc.jpg

Wie sieht die Rechtslage aus, ist das Bild bei wikipedia.org verwendbar? Gruß --Magellan 10:17, 06. Aug 2006 (CEST)

Da ich nicht glaube, dass der Verfasser des Dokuments deutlich mehr als 230 Jahre alt geworden ist, können wir sicherlich pragmatisch ;) sein und das Bild unter Vorlage:Bild-PD-alt oder Vorlage:Bild-PD-Kunst verwenden. --Taxman Rating 10:36, 6. Aug 2006 (CEST)

Das Bild bzw. diese Urkunde gehört zu der ungarischen Geschichtsepoche. Die Vorlage Vorlage:Bild-PD-alt wäre schon in Ordnung aber da steht "....nach den Maßstäben des deutschen Urheberrechts...". Bin ein wenig skeptisch, ist Vorlage:Bild-PD-alt tatsächlich verwendbar? Gehört da nicht irgendein Zusatzhinweis, dass die Urkunde aus Ungarn stammt/betrifft und eventuelle Rechtliche Anordnungen beachtet werden müssen? --Magellan 12:03, 6. Aug 2006 (CEST)

Da das Bild ohnehin nach Commons sollte kannst Du Dir auch commons:template:PD-Old anschauen. Ich hab davon keine Ahnung, glaube aber nicht, dass in Ungarn hier extrem andere Bedingungen zur Gemeinfreiheit herrschen als hier. --Taxman Rating 12:52, 6. Aug 2006 (CEST)
Kein Problem. Mexiko hat das laengste Urheberrecht mit 100 Jahren. --ST 12:58, 6. Aug 2006 (CEST)

Ich habe das Bild nun unter Commons eingefügt aber es betrifft anscheinend eher Österreich als Ungarn. Macht nichts, hier wurde bereits geschrieben wie die Sache gemeldet werden müsste. Magellan 13:47, 6. Aug 2006 (CEST)

Findet ihr nicht, dass ein einfaches "Urheber ist:" nicht ein bisschen dünn ist? Ich würde vorschlagen, diese Vorlage mit der Vorlage:Information, die ich nur herzlichst für alles andere auch empfehlen kann, zu koppeln (also "Urheber ist:" raus und dafür ein Hinweiß auf Vorlage:Information...müsste man wahrscheinlich per Bot machen...). Dies würde die Vereinheitlichung der Bildbeschreibungen und die Verständlichkeit weiter fördern. Zusätzlich ist mit der Zeile "Permission" eine Möglichkeit zur "Erklärung" der Lizenz geschaffen (was, wie ich finde eigentlich überall reingehört), damit sie nachvollziehbar wird. Was sagt ihr dazu? Forrester Nicht Sieg soll Zweck der Diskussion sein, sondern Gewinn 09:57, 7. Aug 2006 (CEST)

Das ist alles überflüssig. 1. Ist das schön einfach für Beiträger und Leser und sollte nicht durch verschachtelten Vorlagenmist ersetzt werrden 2. wird das eh fast nicht gebraucht und sollte bei neuen Bildern mit cc-by-2.0 gemacht werden 3. kann sowas eh auf die Commons. Fazit: Lassen wie es ist. --AndreasPraefcke ¿! 14:00, 7. Aug 2006 (CEST)

Ack --Historiograf WP:Bibliotheksrecherche 14:04, 7. Aug 2006 (CEST)
wie ihr meint. war nur ne anregung meinerseits. Forrester Nicht Sieg soll Zweck der Diskussion sein, sondern Gewinn 14:11, 7. Aug 2006 (CEST)

Muenzen und Siegel

Es geht um folgendes Bild auf der Englischen Wikipedia, ein mittelalterliches Siegel. http://en.wikipedia.org/wiki/Image:PhilaretosSealI.jpeg. Auf der Englischen Wipkipedia ist man scheinbar der Ansicht, Bilder von Antiken und Mittelalterlichen Muenzen und Siegeln seien frei, da der Urheber laenger als 100 Jahre tot ist. Sieht man das in Deutschland auch so, kann ich das Bild also fuer Philaretus Brachamius uebernehmen? Aber was ist mit den Rechten des Photographen? yak 11:05, 7. Aug 2006 (CEST)

Das würd mich mal auch inetressieren....so wie ich das sehe sind nur diese Teile PD...aber eine Lizenz für das Foto fehlt oder? (falls der urheber des bildes nmicht auch lange tot ist...) oder doch nicht, weil die Fotografie an sich dann wieder keine schöpfungshöhe hat? Forrester Nicht Sieg soll Zweck der Diskussion sein, sondern Gewinn 11:18, 7. Aug 2006 (CEST)
Bitte lest Wikipedia:Bildrechte - Münzen und Siegel sind obwohl flach, doch dreidimensional. Damit haben wir von zwei Werken auszugehen, für die Urheber- oder zumindest Leistungsschutzrechte beansprucht werden können. Der Schöpfer des Münz- oder Siegelbildes und der Fotograf haben unabhängig voneinander Rechte. Sind die Rechte an der Vorlage abgelaufen (70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers) und der Fotograf hat sein Bild unter eine freie Lizenz gestellt ist alles in Ordnung. Bei dreidimensionalen Vorlagen dürfen wir aber nicht einfach irgendwoher ein Bild nehmen, denn der Fotograf hat (anders als bei zwidimensionalen Vorlagen) ein eigenes Werk geschaffen. --h-stt !? 13:29, 7. Aug 2006 (CEST)
ja...ganz vergessen...aber dann fehlt doch in dern englischen Beschreibung eine Foto-Lizenz ... Forrester Nicht Sieg soll Zweck der Diskussion sein, sondern Gewinn 13:32, 7. Aug 2006 (CEST)
und wir haben ein Problem mit einer ganze Menge byzantinischen Kaisern. Nur ein Beispiel: Konstantin VIII.. Das Bild,  , stammmt von http://www.cngcoins.com/Static.aspx?id=2, und da heisst es sogar ausdruecklich: "8. All software on the Site is the property of CNG or its software suppliers and is protected by U.S. and foreign copyright laws and international conventions. The content of the Site may be used as a shopping and educational resource. Any other use of the Site, including the reproduction, modification, distribution, transmission or display of the content, is strictly prohibited." Ich hab da schon bei Commons nachgefragt, aber da war man der Ansicht, das sei egal? yak 14:50, 7. Aug 2006 (CEST)
Für die CGN-Münzen gibt es hier eine Freigabe. Ich zweifele zwar am Wortlaut, aber derartige Formulierungen machen einen Großteil der Freigaben aus, insbesondere, aber nicht nur, auf den commons. Der Konstantin wäre dann also OK. --h-stt !? 15:42, 7. Aug 2006 (CEST)
(bearbeitungskonflikt)Auch diese Freigabe ist mal wieder keine. Der Anfragende fragt nach "use some of your images of Roman coins in wikipedia (www.wikipedia.org) [...] put a copyright notice on the wikipedia page holding the image, with a reference to you and your page" Es ist weder die Rede von a) Für jedermann b) noch außerhalb der Wikipedia c) noch verändern d) noch kommerzielle Nutzung e) noch Weiterverbreitung. Wann begreifen es die Leute endlich? --Rtc 15:51, 7. Aug 2006 (CEST)
Willkommen in der Wirklichkeit der Wikipedia. Wirklich sauber formulierte Freigaben sind selten. --h-stt !? 19:12, 7. Aug 2006 (CEST)
Dass die Wirklichkeit der Wikipedia diesbezüglich nicht rosig aussieht, habe ich schon von Anfang an gesehen. Leider stoßen meine Anstrengungen, unklaren Freigaben die rote Karte zu zeigen, größtenteils auf taube Ohren, weil für die Benutzer leider, wenn sie es auch nicht offen sagen, der "enzyklopädische Wert" höher wiegt als der Wert einer sauberen Freigabe. --Rtc 19:15, 7. Aug 2006 (CEST)

tja, dann müssen die raus :-( --Historiograf WP:Bibliotheksrecherche 15:01, 7. Aug 2006 (CEST)

Beiseit: Ich bin nicht glücklich mit dieser Lösung. Ich fürchte, auch wenn es uns anhand vieler Münzfotos auf der einen Seite und Münzscans auf der anderen Seite (gemacht mit einem Flachbettscanner, bei dessen Benutzung laut RA Seiler kein Lichtbild nach § 72 UrhG entsteht) gelänge aufzuzeigen, dass auch der sachkundige Betrachter keinen Unterschied erkennt, woraus man schließen könnte, dass bei den Münzfotos das erforderliche Mindestmaß an nicht schöpferischer, so doch geistiger Betätigung nicht gegeben ist, wäre das vielen hier zu wackelig und die Foundation hilft in solchen Fällen nie --Historiograf WP:Bibliotheksrecherche 15:06, 7. Aug 2006 (CEST)

Nä. Diese Konstruktion ist doch zu gewagt. RA Seiler bezieht sich sicherlich auch implzit auf zweidimensionale Vorlagen. Beachte auch Leistungsschutz. Ich vertrete immer noch die Auffassung, dass eine Reproduktionsfotografie nicht mangels (bei Leistungsschutz nicht notwendiger) Schöpfungshöhe nicht geschützt ist, sondern weil es schlicht und ergreifend eine Vervielfältigung der Vorlage, kein Lichtbild ist. Der Scanner vervielfältigt aber die Münze definitiv nicht. --Rtc 15:26, 7. Aug 2006 (CEST)
So ein Unsinn. Kein Kopierer vervielfältigt eine Vorlage, ein Scanner stellt eine zweidimensionale Vervielfältigung einer dreidimensionalen Vorlage her. Es geht hier um das zu erwartende Mindestmaß an geistiger Tätigkeit, wie ich schrieb, lern erstmal lesen (und zwar die BGH-Entscheidung Bibelreproduktion) --Historiograf WP:Bibliotheksrecherche 15:54, 7. Aug 2006 (CEST)
Nein, Du fehlinterpretierst die BGH-Entscheidung. "ein Scanner stellt eine zweidimensionale Vervielfältigung einer dreidimensionalen Vorlage her" Sicher, Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechts – aber nicht identische Vervielfältigung bzw. Reproduktion bzw. Kopie wie ich es hier gemeint habe. Der Grundgedanke des BGH-Urteils ist: "Der technische Reproduktionsvorgang allein begründet aber noch keinen Lichtbildschutz"[19] Und dazu wird dann vertreten "Ein solches Mindestmaß an persönlicher geistiger Leistung hat das Berufungsgericht zu Recht in den Fällen verneint, in denen ein Lichtbildschutz für Lichtbilder oder ähnliche Erzeugnisse beansprucht wird, die sich lediglich als bloße Vervielfältigung anderer Lichtbilder (oder ähnlich hergestellter Erzeugnisse) [...] darstellen, bei denen also ein Original-Lichtbild so getreu wie möglich [...] lediglich reproduziert (kopiert) wird." Beim scannen einer Münze wird nicht lediglich eine Vorlage so getreu wie möglich lediglich reproduziert (alleine schon deshalb nicht, weil das Ergebnis nicht mehr dreidimensional ist). Du folgerst fälschlicherweise, dass der Begriff des "Mindestmaß an persönlicher geistiger Leistung" zu einer Art (sinngemäß) Schöpfungshöhe für einfache Lichtbilder führt und dass man ihn über seinen Gebrauch hier (zum Ausschluss des Schutzes für identische Kopien) weiter hinaus dehnen könnte. Das ist nicht der Fall. Es heißt ausdrücklich nicht "persönliche geistiger Schöpfung". Ich halte das BGH-Urteil für nicht ganz geglückt in diesen Belangen, weil es Deine Argumentationsschiene tatsächlich zu einem gewisse Grad öffnet, obwohl sicher nicht im Sinne des Gesetzgebers. In meinen Augen ist aber bei dreidimensionalen Vorlagen die "persönliche geistige Leistung" schon alleine dadurch gegeben, dass man den Winkel wählt von dem aus man es ablichtet, und sei er noch so naheliegend bzw. bei einem Scanner mehr oder weniger vorgegeben. Worauf es ankommt ist die Entscheidungsfreiheit, die ich habe, es mit dem Scanner in einer Standardposition abzulichten, oder eben mit dem Fotoapparat z.B. aus einem leichten Winkel. Bei Reproduktionen zweidimensionaler Vorlagen ist diese Wahlfreiheit nicht gegeben. --Rtc 16:32, 7. Aug 2006 (CEST)

Ein Gemälde kann man auch schief fotografieren. Wenn man das Münzbild sozusagen als Grafik und nicht die ganze Münze als Stück Geld oder münzprägerisches Kunsthandwerk ablichten will, hat man die „Wahlfreiheit“ eben auch nicht. Beispiel analog: Photo von Gemälde: keine Wahlfreiheit, Photo von Gemälde in Rahmen als "Gesamtkunstwerk": Wahlfreiheit. --AndreasPraefcke ¿! 17:31, 7. Aug 2006 (CEST)

Man kann eine Münze nicht "sozusagen als Grafik" ablichten, sie ist nicht zweidimensional. Eine identische Reproduktion einer dreidimensionalen Münze ist eine dreidimensionale Münze und daher im Lichtbildverfahrn prinzipiell nicht erreichbar. Bei Reproduktionen zweidimensionaler Vorlagen ist das etwas anderes. Bitte verstehe es. Historiograf übertreibt es hier. --Rtc 17:33, 7. Aug 2006 (CEST)

Du übertreibst es. Wenn man eine Münze auf einen Scanner oder einen guten Kopierer legt, tut man das gleiche, wie wenn man eine zweidimensionale Vorlage dort platziert. Das reine Kopieren einer Vorlage (in welcher Dimension auch immer) begründet keinen Schutz nach § 72 UrhG. Abreibungen von Münzen sind nach der verqueren Logik von Rtc auch geschützt, weil man ja die Wahlfreiheit hat, die zu fotografieren oder abzureiben oder auf einen Kopierer zu legen oder auf einen Scanner. --Historiograf WP:Bibliotheksrecherche 18:19, 7. Aug 2006 (CEST)

Das ist nicht meine Logik. Weder ist eine Abreibung ein Lichtbild, noch hat man bei diesem Verfahren Gestaltungsspielraum. Ich kann die Münze nicht "aus einem anderen Winkel abreiben". Ein Scanner ist ledliglich ein technisches Hilfsmittel, um die dreidimensionale Münze halbwegs in einem von mehreren möglichen Winkeln beim Ablichten zu fixieren. Die Schutzfähigkeit eines Lichtbildes darf nicht davon abhängen, ob ich von solchen Hilfsmitteln gebauch mache. Die Argumentation des BGH passt nur auf die identische Kopie zweidimensionaler Vorlagen. --Rtc 18:44, 7. Aug 2006 (CEST)

In diesem Artikel steht der komplette Text des Liedes, geht wohl nicht mehr als Zitat durch? --Jackalope 14:31, 7. Aug 2006 (CEST)

Nein, siehe auch Wikipedia:Zitate --Historiograf WP:Bibliotheksrecherche 14:59, 7. Aug 2006 (CEST)

Architektengenehmigungen

Hallo. Flominator schreibt hier: [20], das für die Veröffentlichung der Bilder Bild:BNKUMUS5.jpg, Bild:BNKUMUS4.jpg, Bild:BNKUMUS3.jpg, Bild:Bnhdg1.jpg und Bild:Bnhdg2.jpg Genehmigungen bei den Architekten einzuholen seien. Die Bilder werden genutzt in Kunstmuseum Bonn und [21]]. Es handelt sich um öffentlich und ohne Eintrittsgelder zugängliche Räume im Eingangsbereich des Kunstmuseums. Inwiefern ist hier eine Genehmigung des Architekten notwendig, wenn der Hauseigentümer resp. Betreiber für diesen Bereich des Gebäudes keine Restriktionen auferlegt? Verstehen wir das hier dargestellte als Bearbeitungen im Sinne von Commons und gibt es da Unterschiede zu de:. Sprich: Muß tatsächlich eine Genehmigung der Architekten eingeholt werden, um eine Löschung zu vermeiden? Flominators Antwort [22] war mE nicht sehr erhellend. Vielen Dank im voraus. -- Sozi 14:45, 7. Aug 2006 (CEST)

Lies Panoramafreiheit. Ist die dargestellte Architektur geschützt und der Architekt keine 70 Jahre tot? Ja. Ist das Dargestellte von außen fotografiert oder sichtbar? Nein. Also. --Historiograf WP:Bibliotheksrecherche 14:58, 7. Aug 2006 (CEST)

Mea culpa, trotzdem Danke, auch von Leonce49. Schönen Gruß -- Sozi 17:20, 7. Aug 2006 (CEST)

Löschung von Vandalenaccounts

Mal ne grundsätzliche Frage: Nehmen wir dauerhaft als Vandalenaccounts gesperrte Benutzer mit, sagen wir mal, weniger als 20 Beiträgen, die alle zurückgesetzt wurden. Spricht etwas dagegen solche Accounts (sobald die technischen Möglichkeiten existieren) dauerhaft zu löschen, da sie mit Sicherheit keinen Beitrag mehr zu aktuellen Versionen eines Artikels geleistet haben werden? Wenn ich mir anschaue, dass täglich eine dreistellige Anzahl an Vandalenaccounts angelegt wird, wird mir Angst um die schiere Masse dieser Müllbenutzer. Die Beiträge der Benutzer könnten dann ja analog zu gelöschten Versionen behandelt werden. Wie sieht das aus GFDL-Sicht aus? --Taxman Rating 20:21, 7. Aug 2006 (CEST)

Nur wenn sie wirklich sofort im nächsten Edit zurückgesetzt werden. Wenn die Änderungskette A->Vandale->B->revert-vandalenbeitrag ist und Du löschst den Vandalen weg, dann sieht es plötzlich so aus, als habe B seine Änderungen durchgeführt und Teile seiner Beiträge wären als Vandalismus revertiert worden. Das geht nicht. Das hat aber nicht viel mit der GFDL zu tun, da sie im normalen Wikibetrieb irrelevant ist (Benutzer:Rtc/Eine Parodie der berüchtigten GFDL-Hell-FAQ) und hier auch die Wikipedia:Hauptautoren-Analyse nicht beeinträchtigt wäre, da ja die Vandalismus-Änderungen nicht mehr in der aktuellen Version enthalten sind und damit auch nicht einem falschen Autor zugeordnet werden können, sondern einfach deshalb, weil es im Hinblick auf den Wikibetrieb nicht hinzunehmen ist, wenn einem fremden Benutzer Vandalismus unterstellt wird. Historiograf wird hier bezüglich der Argumentation anderer Ansicht sein, wird aber im Ergebnis wohl ebenfalls meine Auffasung vertreten, dass es in solchen Fällen nicht okay ist, nach seiner Argumentationsschiene wegen droit de non-paternité oder der gemäß GFDL nicht erlaubten Veränderung des Abschnitts History oder ähnliches. --Rtc 13:44, 8. Aug 2006 (CEST)

Das Logo muss wohl gelöscht werden? Hab' ich zufällig gefunden, bin aber nicht sicher. Logo stammt übrigens von lost-squadron.org MfG--Luxo 20:23, 7. Aug 2006 (CEST)

Nach deutschem Recht dürfte die erforderliche Schöpfungshöhe unterschritten sein. Also lad es nochmal auf der de-Wikipedia hoch, auf den Commons sind Logos derzeit nicht akzeptiert. --h-stt !? 22:15, 7. Aug 2006 (CEST)
Die Schöpfungshöhe wird hier auf jeden Fall erreicht sein sein, man wird höchstens wie beim laufenden Auge noch argumentieren können mit Geschmacksmuster als lex specialis. Da noch kein Logo dieser Komplexität (klein aber fein dieses Logo) vor Gericht stand, ist unklar, ob das durchgehen würde (ist das hier noch eine "Kleine Münze", die nicht geschützt ist, oder ist es schon ein "deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung"? Immerhin ist es eine komplette kleine Szene mit Flugzeug, Bergen, Eis und See... sowas ist definitiv bereits über Durschnitt, fragt sich nur ob weit genug.) Der Hochlader muss entscheiden, ob er das verantworten möchte. --Rtc 22:20, 7. Aug 2006 (CEST)

Schöpfungshöhe für mich nicht erreicht --Historiograf WP:Bibliotheksrecherche 22:50, 7. Aug 2006 (CEST)

"nicht erreicht" ist ein ziemlich irreführender Ausdruck. Beim SED-Logo war die Schöpfungshöhe wirklich nicht erreicht. Dies hier ist aber mindestens eine Kleine Münze wie das Laufende Auge, also hat es auch Schöpfungshöhe, nur eben mutmaßlich nicht genug für Urheberrechtsschutz. Ich finde aber, Du solltest etwas vorsichtiger sein, weil Du das Hochladen schließlich nicht selbst verantwortest. Nach Deiner Sicht ist für alles, was nur in die Nähe der Gebrauchskunst kommt, der Urheberrechtsschutz bereits unterm Strich ausgeschlossen. (Wenn dem nicht so sein sollte, dann nenn doch mal ein Stück Gebrauchskunst, vorzugweise Logo, das auch in Deinen Augen urheberrechtsschutz genießt.) Ich halte es für gefährlich, bei Logos, welche die Gestaltung des laufenden Auges zumindest deutlich übersteigen (und das ist in meinen Augen hier der Fall), den Fragenden nicht zumindest darauf hinzuweisen, dass es nicht ganz sicheres Gebiet ist. Denn wenn man einem solchen Logo einen Urheberrechtsschutz zugestehen würde, würde das dem Logo-Geschmacksmuster (im Gegensatz zum Laufenden Auge) nicht wirklich schaden. --Rtc 09:46, 8. Aug 2006 (CEST)

Hallo. Ich brauche dringends Hilfe!

Ich verfasse gerade einen neuen Artikel über den Film "Li Feng". Ich wollte auch ein Bild zu dem Film dazustellen. Heute habe ich beim Copyright-Inhaber "Starmedia-Entertainment Gmbh, Deutschland" angefragt, ob ich die Erlaubnis bekommen kann, auf Wikipedia ein Teil des DVD-Covers zu veröffentlichen. Sie bejahten und schickten mir sogar eine bessere Auflösung des gesamten Covers. (Es ist alles auf E-Mail dokumentiert).

Ich habe heute auf Wikicommons das Bild mit allen verfügbaren Informationen raufgeladen. Jetzt kommt ein deutscher User daher und hat einen Schnelllöschantrag gestellt, weil das Bild URV ist.

Ich verstehe das nicht. Was muss ich noch tun, damit das Bild bleibt? Es ist alles rechtlich gedeckt und ok. Gruss --Dirk Diggler 20:57, 7. Aug 2006 (CEST)

"Jetzt kommt ein deutscher User daher und hat einen Schnelllöschantrag gestellt" und zwar völlig zu recht. Also: Das Prinzip von Wikipedia heißt "die freie Enzyklopädie". "Frei" heißt, dass die Inhalte bezüglich Urheberrecht a) von jedermann (auch außerhalb und völlig unabhängig von der Wikipedia), b) ohne Einschränkungen beliebig genutzt werden dürfen, c) beliebig kommerziell verwertet, d) beliebig verändert e) beliebig weiterverbreitet werden können, weltweit, zeitlich unbegrenzt. Dazu brauchen wir eine schriftliche Einverständniserklärung, mit welcher der Rechteinhaber darin einwilligt, der Allgemeinheit eine Freigabe zu erteilen (und die sollte dann auch vom Rechteinhaber an permissions@wikimedia.org geschickt werden, beim Bild dokumentiert werden und nicht nur von Dir "auf E-Mail dokumentiert", das nutzt der Allgemeinheit wenig), kein "Sie dürfen das natürlich Rahmen eines entsprechenden Artikels in der Wikipedia verwenden" (und ich finde es schon ein starkes Stück ehrlich gesagt, wie Du das uminterpretiert hast zu "The copyright holder of this image allows anyone to use it for any purpose including unrestricted redistribution, commercial use, and modification"). Diese Einverständniserklärung wirst Du nicht bekommen. Hast Du Dich nie gewundert, warum hier keine DVD-Cover sind? Du glaubst ja garnicht, wieviele traumhafteste Bilder, DVD-Cover, Portraitfotos, etc. usw. wir schon hätten in all den Artikeln, wenn wir eine Erlaubnis akzeptieren würden, wie Du sie erhalten hast. Aber das genügt uns eben nicht, es soll eine freie Enzyklopädie sein, frei wie in Freiheit. Aber keine Sorge, das passiert jedem Neuling mal. Nun weißt Du es und macht den Fehler beim nächsten mal nicht mehr... Viel Erfolg mit dem Artikel ;) --Rtc 21:40, 7. Aug 2006 (CEST)
Hallo Rtc! Vielen Dank für die ausführliche Erklärung!
1) Also, darf ich trotz Erlaubnis für WP das Bild nicht reinstellen? Ok, das wußte ich nicht. Die von dir erwähnte Möglichkeit einer "General-Einverständniserklärung" werde ich klarerweise nicht bekommen.
2) Dass ich auf WikiCommons einen 'falschen' Hinweis bezüglich Copyright gesetzt habe, war unwissend von mir. Es war von der Auswahl das zutreffendste.
3) Hast Du Dich nie gewundert, warum hier keine DVD-Cover sind [etc]? . *g* Das hat mich schon gewundert, ich dachte mir nur, dass bis jetzt noch niemand bei Filmen eine Erlaubnis beim Urheber beantragt hat.
4) Welche Möglichkeiten hätte ich noch - außer der Einverständniserklärung - um irgendein Bild(teil)zu meinem Artikel einzufügen?
Screenshot vom Film? Den Schriftzug "Li Feng" vom DVD-Cover ausschneiden? Eventuell mit ihrem Gesicht oder nur den oberen grünen Teil? Ich möchte halt gerne dem Artikel einen farblichen Klecks geben.
Danke nochmals und es wäre nett, wenn Du mir noch diese Fragen beantworten und vielleicht einen Tipp geben kannst! --Dirk Diggler 02:36, 8. Aug 2006 (CEST)
Ok, ich sehe gerade, das Bild ist schon gelöscht. Hier ein Link zu Amazon wo man das Cover sieht, damit du verstehst, was für Wünsche ich habe. --Dirk Diggler 02:46, 8. Aug 2006 (CEST)
Wie Historiograf schon sagt, es gibt da keine Möglichkeiten. Der einzige Film, wo wir Screenshots anbieten können, ist Elephants Dream – weil er vollständig unter CC-BY lizensiert ist. "Den Schriftzug 'Li Feng' vom DVD-Cover ausschneiden" ist sicher rechtlich möglich (aber nur wenn Du den Hintergrund ausmaskierst und auch nicht "mit ihrem Gesicht") – aber die Lizenzrichtlinien dürfen Dich nicht dazu verleiten, die ebenfalls außerordentlich wichtige enzyklopädische Integrität zu opfern. Wenn es diesen Schriftzug alleine nicht offiziell gibt, dann gehört er auch nicht in einen Artikel. Auch eigene Zeichnungen zum Film, 'Fan Art' etc., und sei es noch so aufwändig, sind weder urheberrechtlich tragbar noch mit einer authentischen Enzyklopädie vereinbar. --Rtc 11:08, 8. Aug 2006 (CEST)
Danke nochmals! Der Link zu 'Fan Art' war auch sehr hilfreich. Ich verstehe jetzt. Liebe Grüße --Dirk Diggler 14:54, 8. Aug 2006 (CEST)

So traurig es klingt: vergiß es --Historiograf WP:Bibliotheksrecherche 02:47, 8. Aug 2006 (CEST)

Briefmarken aus Deutschland

Am 3. August wurde die Vorlage für deutsche Briefmarken auf Commons geändert: commons:Template:PD-German_stamps. Eine Diskussion darüber habe ich weder auf Commons noch in der deutschen Wikipedia gefunden. Hier gilt Vorlage:Briefmarke-Deutschland.

Durch die nachträgliche Änderung habe ich jetzt zahlreiche URVs begonnen. Wohin sollen ab jetzt postfrische Briefmarken von 1975 und früher hochgeladen werden? --Nightflyer 22:33, 7. Aug 2006 (CEST)

Du hast keine URV begangen. Die Vorschriften sind noch heute fast identisch. Moeglicherweise ist der commons-Baustein falsch. --ST 22:35, 7. Aug 2006 (CEST)
So, ich habe die Vorlage mal ergaenzt. Halte aber bitte auch ein Auge darauf. --ST 22:43, 7. Aug 2006 (CEST)
Tu ich. Bei Benutzer:Kandschwar habe ich wegen der Änderung nachgefragt, der meldet sich bestimmt. --Nightflyer 22:55, 7. Aug 2006 (CEST)

siehe Wikipedia Diskussion:Bildrechte#commons:Template:PD-German stamps. --01:29, 8. Aug 2006 (CEST)

Diese angebliche URV ist heilbar. Wende einfach für Deine Bundespost Briefmarken, die neue Vorlage commons:Template:PD-Deutsche Bundespost_stamps an. Ich hoffe damit sind alle Fragen geklärt. @ Steschke: ich habe Deine Bemerkungen in den Commons rückgängig gemacht. --kandschwar 15:58, 8. Aug 2006 (CEST)
@Kandschwar: Wie kommst du darauf, dass nur entwertete Briefmarken gezeigt werden duerften? --ST 16:03, 8. Aug 2006 (CEST)
Weil es auf Amtliche Briefmarke (Deutschland) so steht. Des weiteren habe ich einen Hinweis in den Commons auf commons:Template_talk:PD-German_stamps für die neue Vorlage hinterlassen. --kandschwar 16:13, 8. Aug 2006 (CEST)
Das Abbilden der Briefmarken nur in entwerteter Form ist eine Fehlinterpretation. Es soll lediglich verhindert werden, dass falsche Marken mit Hilfe der Vorlage erstellt werden koennen. Die Vorschriften der Post sind diesbezueglich veraltet. Jeder kann heute einen Scanner bedienen und bessere Vorlagen erzeugen, als wir sie hier bereitstellen. Es ist voellig unbedenklich, druckfrische Marken in der WP abzubilden. --ST 08:40, 9. Aug 2006 (CEST)

Strukturformeln

Beispielsweise Bild:DNPH-Reaktion.jpg. Erreichen derartige Zeichnungen eine Schöpfungshöhe (der kleinen Münze)? Ich würde ja sagen: Nein, weil "Maßgeblich ist, dass eine schöpferisch wertvolle und daher schutzwürdige Errungenschaft erschaffen wurde" im Vergleich zu den Firmenlogos auch keinen Schutz erfahren sollte. Aber ich frage kurz mal nach. Forrester Problem mit mir??? 08:12, 8. Aug 2006 (CEST)

Wo soll da die Schöpfungshöhe sein? So ein Schema bastel ich dir in 5 min. Warum? --Taxman Rating 09:11, 8. Aug 2006 (CEST)
Bitte beachte, dass für Gebrauchsgrafiken, die unter Schöpfungshöhe bildlich und damit am einprägsamsten behandelt werden, andere Maßstäbe gelten als für "Darstellungen wissenschaftlicher Art". Bei einer einfachen Strukturformel wird man nicht sagen können, dass sie geschützt ist, aber hier handelt es sich um eine interessante Darstellung einer Reaktion durch die eingezeichneten Pfeile, so dass die (hier geschützte) kleine Münze durchaus in Frage kommt. Man sollte die notwendige Schöpfungshöhe für alles außer Gebrauchsgrafiken wirklich nicht zu hoch ansetzen. Auf Zeitaufwand kommt es nicht an. --Rtc 09:56, 8. Aug 2006 (CEST)
sag ich ja. aber trotzdem danke. Forrester Problem mit mir??? 09:51, 8. Aug 2006 (CEST)

Völliger Unsinn von Rtc. Die Darstellung einer noch so komplexen Formel muss frei von Urheberrechten sein, da sie die konventionsgebundene Darstellung wissenschaftlichen Wissens ist, das nie monopolisiert werden darf. --Historiograf WP:Bibliotheksrecherche 14:32, 8. Aug 2006 (CEST)

Ja. Schau Dir das Bild aber mal an. Sie stellt nicht lediglich eine Formel dar, sondern einen Reaktionsvorgang. --Rtc 14:44, 8. Aug 2006 (CEST)

Hab ich mir. Kleine Münze bedeutet nicht, dass man einige Halbbögen auf ein Papier zeichnen kann und damit eine geschützte wissenschaftlich technische Darstellung geschaffen hat. Jeder würde vor die Aufgabe gestellt, im wesentlichen die gleiche Lösung vorlegen. Da ist nichts, aber auch gar nichts, was einen Urheberrechtsschutz rechtfertigt. Du hast dich verrannt, gib es zu --Historiograf WP:Bibliotheksrecherche 14:48, 8. Aug 2006 (CEST)

Es kommt immer drauf an, wie die Aufgabe gestellt ist. Für die pauschale Aufgabe "Stellen Sie die DNPH-Reaktion dar" sind mehrere Lösungen denkbar. Je spezifischer ich die Aufgabe stelle, desto näher wird sich natürlich das Ergebnis am oben angegebenen befinden. Dein Paradigma, lieber einmal zu viel die Schöpfungshöhe abzusprechen als zu wenig (bist ja nicht verantwortlich), teile ich genausowenig wie ein dümmliches FUD-nachgeplappere. Vielleicht solltest Du Deine Behauptungen mal tatsächlich kritisch prüfen und jemanden, der dieses Bild noch nicht gesehen hat, vor die gegebene Aufgabe stellen, und nachschauen, ob er wirklich im wesentlichen die gleiche Lösung vorlegt. Wir werden dann sehen, ob sich Deine Auffasung behauptet, oder ob doch genügend Gestaltungsspielraum da ist, um hier die Schöpfungshöhe zuzusprechen. --Rtc 15:00, 8. Aug 2006 (CEST)

© und ®

Ist es erlaubt, eine eingetragene Marke mit dem ©-Zeichen zu kennzeichnen? --84.61.29.146 09:07, 8. Aug 2006 (CEST)

Ist es erlaubt, ein urheberrechtlich geschütztes Werk mit dem ®-Zeichen zu kennzeichnen? --84.61.29.146 09:07, 8. Aug 2006 (CEST)

Von wem soll das wo und weshalb erlaubt oder nicht erlaubt sein? Mit Verlaub, so eine Frage kann man nicht beantworten. Außerdem ist hier keine allgemeine Rechtsberatung, und wir dürfen das auch nicht. --AndreasPraefcke ¿! 09:14, 8. Aug 2006 (CEST)

(Bearb. Konfl.) Geht es hier um die Kennzeichnung von Bildern, die hier hochgeladen werden? Allgemeine Auskünfte gibt es hier nicht, ich empfehle aber Copyright#Copyright-Vermerk als kleine Lektüre. --Taxman Rating 09:16, 8. Aug 2006 (CEST)

Panoramafreiheit und Panoramaunfreiheit

Gibt es den Begriff „Panoramaunfreiheit“ tatsächlich? --84.61.29.146 10:33, 8. Aug 2006 (CEST)

Unsere wissbegierige IP ... Troll dich! --Historiograf WP:Bibliotheksrecherche 14:34, 8. Aug 2006 (CEST)

Gut, man merkt, dass sich das mit der Schöpfungshöhe langsam rumgesprochen hat. Leider beginnt es sich abzuzeichnen, dass die Leute wieder in die falsche Richtung pauschalisieren und die Standards für Gebrauchsgrafiken nun auf alles mögliche anwenden, wie man bei den LAs der letzten Tage sieht (Bild:PLEWA-Universo-S-ani.gif, Bild:Cga320x200.gif, Bild:Adav-fahne.jpg, aber auch #Strukturformeln). Wer mangelnde Schöpfungshöhe erwähnt, sollte daher nicht vergessen, deutlich zu sagen, dass zumindest die erweiterte Argumentation damit nur für Werke der Angewandten Kunst gilt, weil diese über Geschmacksmuster schützbar sind, nicht für Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme, Werke der Musik, pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst, Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst (aber: Panoramafreiheit) und Entwürfe solcher Werke; Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden (bei den hiervon zu unterscheidenden einfachen Lichtbildern sogar überhaupt keine Schöpfungshöhe notwendig, da Leistungsschutz, nur "persönliche geistige Leistung", ausdrücklich nicht Schöpfung, notwendig, die sehr eng auszulegen ist, siehe #Muenzen und Siegel); Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden; und ganz besonders auch nicht für Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen. --Rtc 13:07, 8. Aug 2006 (CEST)

Jaja, wir wissen, dass du immer recht hast --Historiograf WP:Bibliotheksrecherche 14:42, 8. Aug 2006 (CEST)

Das sagt der genau der richtige. --Rtc 14:46, 8. Aug 2006 (CEST)

Bei den Löschkandidaten/Bildern wurde folgender Löschantrag diskutiert. was sagen denn die Experten dazu? --Ixitixel 14:06, 8. Aug 2006 (CEST)

Die FIFA beansprucht die Vermarktungsrechte für alle Bilder, die während der WM in Stadien gemacht wurden, soweit es sich nicht um akkreditierte Fotografen handelt. -- 217.88.188.220 10:41, 30. Jul 2006 (CEST)

  • Behalten Für diese angebliche Beanspruchung fehlt jede Rechtsgrundlage. --Rtc 11:14, 30. Jul 2006 (CEST)
  • Behalten Das ist ja lächerlich. Die FIFA kann so viel beanspruchen wie sie will, das ist trotdem nicht rechtskräftig. (Ich beansruche jetzt auch alle Rechte an jeglichen in unserer Gemeinde aufgenommenen Bilder.) -- Chaddy ?! Bewertung 14:42, 30. Jul 2006 (CEST)

*Behalten Sehe ich auch so, wenn die FIFA von einem Gericht die Rechte an allen Fotos die in den Stadien gemacht wurden bekommen sollte, dann lösche ich dieses Foto gerne. Aber noch liegen zwischen dem Anspruch der FIFA und der Realität Welten. Ich kann mir auch nicht vorstellen dass die FIFA da recht bekommt, schließlich könnte man das schon als massiven Eingriff in die Freiheit und Pressefreiheit eines Menschen werten. Übrigens, es gibt ja immer wieder Diskussionen, ob es Patente auf *.gif geben soll, deswegen werde hier trotzdem nicht alle *.gif Dateien gelöscht nur weil manche Firmen ein Patent für sich beanspruchen. ;) mfg --Groovio 13:54, 6. Aug 2006 (CEST)

Das ist nicht lächerlich sondern Realität. Du darfst Fotos zu privaten Zwecken machen, allerdings nicht zu kommerziellen Zwecken, außer du bist akkreditierter Fotograf, danach siehts aber wohl nicht aus. Die FIFA hatte während der WM Hausrecht in den Stadion. Mir ists ziemlich schnuppe ob die Bilder bleiben, wenn sie mal ein Problem werden sollen ists Groovios Problem... --Ureinwohner uff 16:50, 6. Aug 2006 (CEST)
Aber Wikipedia ist doch nicht kommerziell, dann sollte es auch keine Probleme geben?! --Groovio 16:56, 6. Aug 2006 (CEST)
Die GFDL erlaubt auch kommerzielle Weiternutzung. --Leipnizkeks 17:04, 6. Aug 2006 (CEST)
Stimmt, hab ich ganz vergessen, aber reicht es nicht wenn ich einfach die Lizens ändere?
Wenn die Bilder kommerziell nicht mehr verwendet dürfen, sind sie auch in der Wikipedia nicht mehr verwendbar, so schauts leider aus. --Ureinwohner uff 17:32, 6. Aug 2006 (CEST)
Ahja gut, dann löschen wir es halt, so wichtig ist das Bild nun auch nicht. Ist zu überlegen ob man dann alle Fotos von WM-Spielen löscht. (Als Author/Fotograf kann ich das Bild nicht selbst löschen?) mfg --Groovio 18:17, 6. Aug 2006 (CEST)

Oben steht es doch: "Für diese angebliche Beanspruchung fehlt jede Rechtsgrundlage." Siehe auch Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum. Groovio hat durch die Veröffentlichung des Bildes als PD die Bürde auf sich genommen, für fremde Nutzungen, die nicht im Einklang mit der FIFA-Policy stehen, die Haftung zu übernehmen, weil nur er an das Hausrecht gebunden ist. Das ist seine Sache und er hätte es sich vor dem Hochladen überlegen müssen. Jetzt ist es zu spät. Uns ist das egal. Man wird hier noch über eine Kulanzlöschung reden können, aber das ändert nichts daran, dass jedermann (der das Foto schon rutnergeladen hat z.B.) das Foto nun legal weitervebreiten udn benutzen kann, auch gegen die FIFA-Richtlinien, und dass Groovio für den in den Augen der FIFA dadurch entstehenden Schaden ggfs. aufkommen muss. "Als Author/Fotograf kann ich das Bild nicht selbst löschen?" Nein, kannst Du nicht, denn die Lizenz ist unwiderruflich! Du hast jetzt keinerlei Kontrolle mehr über die Nutzung, Verbreitung u.ä. des Fotos – haftest aber ggfs. trotzdem dafür. Siehe auch Diskussion:Fußball-Weltmeisterschaft_2006 Nochmal zusammengefasst: Niemand bricht irgendein Gesetz oder kann von der Fifa belangt werden, wenn er das Foto von Groovio verwendet. Nur Groovio hat hier möglicherweise durch die PD-Veröffentlichung ein Gesetz gebrochen, und zwar das Hausrech der FIFA. Aber die privaten Rechtsverletzungen von Wikipedia-Benutzern sind nicht unsere Sache. Genau kann man das allerdings nicht sagen, da glaube ich so ein Fall noch nicht vor Gericht war. Möglicherweise ist diese Hausrechts-AGB auch ungültig. --Rtc 14:09, 8. Aug 2006 (CEST)

Eine sehr mutige Formulierung: hat ein Gesetz gebrochen. Richtig ist: er hat u.U. gegen AGB verstoßen und kann unter Umständen haftbar gemacht werden, wobei überhaupt nicht geklärt ist, ob das Einstellen unter einer freien Lizenz in ein nichtkommerzielles Angebot gegen die AGB verstößt. Es ist unsere Entscheidung hier freie Lizenzen mit der Möglichkeit kommerzieller Nutzung zu akzeptieren. Der Hochlader hat keine kommerzielle Nutzung vorgenommen, er hat eine solche lediglich ermöglicht und für diesen Fall gibts keine Rspr. --Historiograf WP:Bibliotheksrecherche 14:40, 8. Aug 2006 (CEST)

GFDL-Bild gemeinfrei machen

Kann ich ein eigenes einmal unter GFDL eingestlltes Bild „gemeinfrei machen“? Beim zugegeben oberflächlichen Studium der GFDL fand ich zwar ein Verbot, GNU-Material unterzulizenzieren, das aber so formuliert war, dass nicht ganz klar wurde, ob es sich nur auf die Weiternutzer oder auch auf den Ersteller bezieht. Vermutlich ist das zwar schon oft gefragt worden, aber auch im FAQ wurde nur erwähnt, dass ich die Nutzungsrechte unter GNU-FDL nicht eufheben darf, nicht dass ich keine weiteren hinzufügen darf.--Hannes2 Diskussion  15:06, 8. Aug 2006 (CEST)

Du bist nicht an die GFDL gebunden. Du kannst es lizensieren wie Du willst, unter beliebig vielen Lizenzen gleichzeitig. Ob Du nun mit der Lizensierung als PD eine Parallellizensierung zu der nach wie vor vorhandenen GFDL-Lizenz vornimmst oder ob die PD-Lizenz die GFDL einfach nur um alles erweitert, ist lediglich eine rein akademische Frage. Ich würde kein großes Geschiss drum machen und einfach den Baustein durch PD ersetzen. --Rtc 15:09, 8. Aug 2006 (CEST)

Griechischer Historienschinken

In der griechischen Wikipedia entdecke ich dieses Werk des Malers Theodoros P. Vryzakis. Das Bild stammt von 1853/55(?) und hängt, so verstehe ich die Bildbeschreibung, in der nationalen griechischen Gemäldegalerie. Aufgrund des Alters gehe ich davon aus, dass das Hochladen als solches vermutlich kein Problem ist, frage aber lieber hier nach, da ich über griechische Befindlichkeiten so gar nichts weiß. Welche Lizenz verwende ich am besten, bzw. vielleicht gleich in die Commons damit? Dank im voraus, --Rainer Lewalter 15:46, 8. Aug 2006 (CEST)

Also der Maler ist genügend lange Tod für PD-old .[23] . Und ja commons wäre besser.Bobo11 16:27, 8. Aug 2006 (CEST)

Großzitat in Form eines Fotos

Stimmt es, dass ein Großzitat eines Textes in Form eines Fotos unzulässig ist? [24] -- Klaus Eifert 11:13, 9. Aug 2006 (CEST)

Es ist richtlinienwidrig. Wir wollen hier nur freie Lizenzen bei Bildern. --Rtc 11:57, 9. Aug 2006 (CEST)

Übersetzung

Ist die Übersetzung eines urheberrechtlich geschützten Texts frei, wenn der Übersetzer die Übersetzung unter freie Lizenz stellt bzw kann er das ? --Catrin 19:56, 9. Aug 2006 (CEST)

Wenn für die Übersetzung keine Genehmigung vorliegt? Du machst Witze. Dann nehm ich die nächste Version von Harry Potter, übersetz es und verkauf es dann. Nein, im ernst, durch Übersetzung entkommt man der Urheberrechtsverletzung genausowenig wie durch Abscannen, Abzeichnen, Abfotografieren, Verfremden, Bearbeiten, Nachahmen oder ähnliches. So dumm war der Gesetzgeber nun auch wieder nicht. --Rtc 21:30, 9. Aug 2006 (CEST)

Panoramafreiheit auf Commons

Ein Bild, das eine Donald-Duck-Statue vor dem Ehapa-Verlag zeigte, wurde auf Commons gelöscht [25], [26]. Sollte da nicht die Panoramafreiheit greifen? Oder ist das auf Commons immer noch unklar? --Rosenzweig δ 22:00, 9. Aug 2006 (CEST)

Auf WP:FZW wird auch zurecht gegen Commons vom Leder gezogen. Im vorliegenden Fall hat niemand auf die deutsche Panoramafreiheit hingewiesen und die dort tätigen - mit Verlaub - Administratoren-Deppen kommen natürlich nicht drauf --Historiograf WP:Bibliotheksrecherche 22:21, 9. Aug 2006 (CEST)

Den Schuh muss ich mir als löschender Commons-Administrator-Depp wohl anziehen. „Donald-Duck-Figur im Eingangsbereich des Ehapa-Verlags Leinfelden-Echterdingen“ habe ich zum einen überlesen, zum anderen muss man bei dem engen Ausschnitt des Bilder, insbesondere wenn man die Örtlichkeit nicht kennt, schon viel Phantasie aufbringen, um zu erkennen, dass das Bild von einem öffentlichen Platz aufgenommen wurde. Wobei sich dann für mich noch die Frage nach der Dauerhaftigkeit der Installation stellt... --Raymond Disk. 23:43, 9. Aug 2006 (CEST)
Da das Bild unverantwortlicherweise gelöscht und vom CAD nicht wiederhergestellt wurde, kann ich dazu nichts sagen, aber grundsätzlich stehen solche Statuen "open end" im öffentlichen Raum und unterliegen - wie der Fall Grassofa lehrt - der Panoramafreiheit. --Historiograf WP:Bibliotheksrecherche 02:36, 10. Aug 2006 (CEST)
Ich habe Image:DonaldDuck.jpg wiederhergestellt mit dem Hinweis auf Panoramafreiheit. Gibts auf Commons einen Baustein dafür? --Raymond Disk. 10:18, 10. Aug 2006 (CEST)
Anscheinend nicht; ich habe zumindest keinen gefunden. Danke fürs Wiederherstellen. Ich habe beim Bild einen Hinweis bzgl. Panoramafreiheit hinterlassen (auf Englisch). --Rosenzweig δ 18:29, 10. Aug 2006 (CEST)

USA Werke der Angewandten Kunst

Hier ein längeres Zitat von http://www.law.cornell.edu/uscode/html/uscode17/usc_sec_17_00000102----000-notes.html, das man in meinen Augen so lesen kann, dass die Rechtslange zur Gebrauchskunst im Bezug auf das Copyright in den USA ziemlich parallel mit der korrespondierenden Lage in Deutschland ist, die unter Schöpfungshöhe beschriebenen wird.

In accordance with the Supreme Court’s decision in Mazer v. Stein, 347 U.S. 201 (1954) [74 S.Ct. 460, 98 L. Ed. 630, rehearing denied 74 S.Ct. 637, 347 U.S. 949, 98 L.Ed. 1096], works of “applied art” encompass all original pictorial, graphic, and sculptural works that are intended to be or have been embodied in useful articles, regardless of factors such as mass production, commercial exploitation, and the potential availability of design patent protection. The scope of exclusive rights in these works is given special treatment in section 113, to be discussed below.
The Committee has added language to the definition of “pictorial, graphic, and sculptural works” in an effort to make clearer the distinction between works of applied art protectable under the bill and industrial designs not subject to copyright protection. The declaration that “pictorial, graphic, and sculptural works” include “works of artistic craftsmanship insofar as their form but not their mechanical or utilitarian aspects are concerned” is classic language; it is drawn from Copyright Office regulations promulgated in the 1940’s and expressly endorsed by the Supreme Court in the Mazer case.
The second part of the amendment states that “the design of a useful article * * * shall be considered a pictorial, graphic, or sculptural work only if, and only to the extent that, such design incorporates pictorial, graphic, or sculptural features that can be identified separately from, and are capable of existing independ­ently of, the utilitarian aspects of the article.” A “useful article” is defined as “an article having an intrinsic utilitarian function that is not merely to portray the appearance of the article or to convey information.” This part of the amendment is an adaptation of language added to the Copyright Office Regulations in the mid-1950’s in an effort to implement the Supreme Court’s decision in the Mazer case.
In adopting this amendatory language, the Committee is seeking to draw as clear a line as possible between copyrightable works of applied art and uncopy­righted works of industrial design. A two-dimensional painting, drawing, or graphic work is still capable of being identified as such when it is printed on or applied to utilitarian articles such as textile fabrics, wallpaper, containers, and the like. The same is true when a statue or carving is used to embellish an industrial product or, as in the Mazer case, is incorporated into a product without losing its ability to exist independently as a work of art. On the other hand, although the shape of an industrial product may be aesthetically satisfying and valuable, the Committee’s intention is not to offer it copyright protection under the bill. Unless the shape of an automobile, airplane, ladies’ dress, food processor, television set, or any other industrial product contains some element that, physically or conceptually, can be identified as separable from the utilitarian aspects of that article, the design would not be copyrighted under the bill. The test of separability and independence from “the utilitarian aspects of the article” does not depend upon the nature of the design—that is, even if the appearance of an article is determined by aesthetic (as opposed to functional) considerations, only elements, if any, which can be identified separately from the useful article as such are copyrightable. And, even if the three-dimensional design contains some such element (for example, a carving on the back of a chair or a floral relief design on silver flatware), copyright protection would extend only to that element, and would not cover the over-all configuration of the utilitarian article as such.

Schützbar ist als Gebrauchskunst also nur das, was man hier in Deutschland als "ästhetischen Überschuss" bezeichnen würde, unabhängige Teile eines Gebrauchsartikels, die für sich genommen keinen Zweck erfüllen (wie die Schnitzerei auf dem Rücken eines Stuhls) und die man auch weglassen kann. Wenn man diese Argumentation auf Logos überträgt (Wichtig ist hierbei, dass ein Logo in die Kategorie "an article [...] determined by aesthetic (as opposed to functional) considerations" fallen würde, ähnlich wie Schmuck), wären nur Teile des Logos geschützt, die man weglassen kann, ohne dass dadurch der Gebrauchszweck, d.h. der Wiedererkennungswert, in irgendeiner Form beeinträchtigt wird. Vielleicht kann man hier sogar erkennen, worauf die Entscheidung mit dem Laufenden Auge hinauswollte mit dem deutlichen überragen der Durchschnittsgestaltung, denn nur dort dürfte man ja überhaupt Elemente finden, bei denen das Weglassen den Wiederekennungswert nicht beeinträchtigt und die man daher als ästhetischen Überschuss ansehen kann. Wie so etwas konkret aussehen könnte, ist allerdings eine gute Frage.

Interessant ist nun, wie die Anti-Logo-Fraktion angesichts dieser Sachlage noch argumentiert. Eine Diskussion mit einem ihrer Verfechter brachte die Argumentation zu Tage, dass, weil ja ein Uterschied zwischen "useful Article" und "pictorial, graphic, and sculptural works" und zwischen "works of applied art and uncopy­righted works of industrial design" bestehe, und Logos einfach nicht auf das Wort "article" passten, die Intepretation falsch sei. Stattdessen wird das Logo interpretiert als "A two-dimensional painting, drawing, or graphic work [...] still capable of being identified as such when it is printed on or applied to utilitarian articles such as textile fabrics, wallpaper, containers, and the like." das Schutz genießen soll. Weil der copyright-Schutz "regardless of factors such as [...] design patent protection" bestehe (in meinen Augen vernünftigerweise so zu interpretieren, dass die Anmeldung eines Objekts mit ästhetischem Überschuss als Geschmacksmuster dem urheberrechtsschutz des Überschussses nicht entgegenstehen soll), sei auch selbst dann, wenn man ein Logo-Design-Patent finden würde, dies kein Beleg dafür, dass ein Logo ein "article" sei. Aber es ist schon absurd, dem Logo einen Gebrauchszweck abzusprechen und ich frage mich inzwischen auch, was denn nun als Argument überhaupt zählen würde für die Anti-Logo-Fraktion. --Rtc 23:17, 9. Aug 2006 (CEST)

Ich denke, gegen offenkundige Ignoranz und Unbelehrbarkeit zu argumentieren bringt nichts. Da kann man hundertmal auf die "unfreien" Elemente hinweisen, die wir hier mit guten Gründen erlauben/dulden, die CAD's wollen da nur Bilder, die man auf Postkarten drucken kann und kümmern sich auch nicht um Inkonsistenzen (auch das VW-Käfer-Design ist markenrechtlich geschützt, die Bilder blieben aber) --Historiograf WP:Bibliotheksrecherche 02:42, 10. Aug 2006 (CEST)

Screenshots der Mediawiki-Software

In einem anderen Wiki, welches cc-by-nc-sa für Bilder und Texte verwenden wird, sollen für "Erste Schritte" und ähnliche Seiten Screenshots gemacht werden. Können diese Screenshots cc-lizensiert sein oder müssen die GFDL sein, weil Mediawiki GPL ist? Danke 217.88.178.146 23:41, 9. Aug 2006 (CEST)

Weder noch. Die Screenshots müssten entweder als Aggregation im Sinne der GPL angesehen werden, was eine sehr haarige Konstruktion ist (dann bleiben die entsprechenden Bildteile unter ihren eigentlichen Lizenzen, aber CC-BY-NC-SA ist eben in der Wikipedia nicht erlaubt), oder, was sauberer wäre, unter der Schnittmenge zwischen CC-BY-NC-SA und GPL, was jedoch nicht geht, da die Lizenzen nicht kompatibel sind (nicht mal CC-BY und GPL, oder GFDL und GPL o.ä. sind es). Deshalb kann man einen solchen Screenshot hier nicht einstellen. Es ist mal wieder der alte Fehlschluss, dass man durch ein (Bildschirm)foto das Urheberrecht umgehen kann. Nein, CC-BY-NC-SA bleibt CC-BY-NC-SA und ist hier nicht erlaubt. Bleibt die Frage, ob Screenshots von Mediawiki überhaupt urheberrechtlichen Schutz beanspruchen können und ob daher die GPL überhaupt eine Rolle spielt. --Rtc 10:25, 10. Aug 2006 (CEST)

Bilder vor 1900

Frage1: Ist es richtig, dass jedes Bild, das vor 1900 aufgenommen/gezeichnet wurde unter Public Domain steht?
Frage 2: Dürfen allgemein Copyright-freie Bilder hier hochgeladen werden, auch wenn die Nachfahren des Urhebers etwas dagegen haben? Haben die "Erben" ein Wörtchhen mitzureden? Gruß,THOMAS 01:29, 10. Aug 2006 (CEST)

zu 1: nö, gemeinfrei werden sie erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Allerdings gilt auch Wikipedia:Bildrechte#Pragmatische_Regelung_bei_Bildern.2C_die_.C3.A4lter_als_100_Jahre_sind. --Isderion 02:11, 10. Aug 2006 (CEST)

Sehr richtig. Zu 2: es gibt kein Copyright im deutschen Recht. Ist das Urheberrecht erloschen, hat niemand mehr etwas mitzureden. --Historiograf WP:Bibliotheksrecherche 02:32, 10. Aug 2006 (CEST)

Worte des göttlichen Lichtes

[27] --Historiograf WP:Bibliotheksrecherche 05:09, 10. Aug 2006 (CEST)

Nach babelfish-Übersetzung ahne ich in etwa, um was es geht. Kann es sein, daß langsam die richtigen Leute aufwachen? --217.88.181.117 15:11, 10. Aug 2006 (CEST)

Ralf bist du das? ;-) Der Link bezieht sich auf eine Äußerung von Jimbo Wales, unseres verehrten Führers, zu Pressefotos. Er spricht sich strikt gegen die in en verbreitete fair-use-Regelung aus und möchte diese auf ganz wenige Fälle von historisch sehr wichtigen Bildern beschränken. Bei Prominenten hätte die WP inzwischen so eine starke Position, dass man auch Bilder unter freier Lizenz bekäme. --Historiograf WP:Bibliotheksrecherche 16:28, 10. Aug 2006 (CEST)

CC-BY

Dürfen Werke, die unter CC-BY lizenziert worden sind, in die deutschsprachige Wikipedia eingebaut werden? --83.135.70.99 10:15, 10. Aug 2006 (CEST)

Nur Bilder. Keine Texte. --Rtc 10:20, 10. Aug 2006 (CEST)

Warum dürfen Bilder, die unter CC-BY lizenziert worden sind, in die deutschsprachige Wikipedia eingebaut werden? --83.135.70.99 10:43, 10. Aug 2006 (CEST)

Ob man das darf kann man sicher nicht sagen. Jedenfalls sind Jimbo Wales und Richard Stallman wie ich gehört habe der durchaus vetretbaren Auffassung, dass unter Umständen die Ausnahme der "Aggregation" der GFDL greift. Jedes unabhängig geschaffene Bild soll unter dieser Ausnahme problemlos und unabhängig von der Lizenz einbindbar sein, problematisch würde es nur, wenn es eine Zeichnung ist, die stark mit dem Text verbunden ist, z.B. ein komplexes Beispiel aus der Geometrie, das weder ohne Text Sinn macht, wo aber auch der Text ohne das Bild keinen Sinn macht, und wo die Zeichnung explizit im Hinblick auf den beschreibenden Text entworfen wurde. Eine solche Zeichnung müsste strenggenommen unter der GFDL lizensiert werden, damit sie legal eingebettet werden kann. --Rtc 11:02, 10. Aug 2006 (CEST)

Ich darf nochmals darauf hinweisen, dass die Ansichten von Rtc zum Thema Aggregation hier von wenigen geteilt werden. In allen Wikimedia-projekten werden, soviel ich weiss CC-BY-Bilder bzw. CC-BY-SA-Bilder akzeptiert, also die Frage ist eindeutig mit JA zu beantworten, wenn es um die Entscheidung der Communities geht --Historiograf WP:Bibliotheksrecherche 16:17, 10. Aug 2006 (CEST)

Warum dürfen Texte, die unter CC-BY lizenziert worden sind, nicht in die deutschsprachige Wikipedia eingebaut werden? --84.61.32.233 20:17, 10. Aug 2006 (CEST)

Weil CC-BY mit GFDL inkompatibel ist.[28] --Rtc 20:25, 10. Aug 2006 (CEST)

geerbte Bilder

Mein Vater ist leider vor 5 Jahren gestorben. Mich interessiert, ob hier auch die Regel gilt "Urheber muss 70 Jahre tod sein". Ich möchte die Bilder ja nicht verkaufen, sondern eventuell unter eine Creative Commons Lizenz stellen. Was spricht dagegen? THOMAS 13:51, 10. Aug 2006 (CEST)

wenn dein Vater der Urheber war, du das Urheberrecht nach §28 geerbt hast und kein sonstiges Recht dagegen steht ist das meines Erachtens ok. --Isderion 14:11, 10. Aug 2006 (CEST)

. Nunja, das wurde meines Erachtens nicht über irgend ein Testament gereglt. Vererbt sich das Urheberrecht denn automatisch?THOMAS 14:16, 10. Aug 2006 (CEST)

Na verloren gehen wird es mal nicht. ;) Außerdem darf Dein Vater keinen Vertrag über die Nutzungsrechte geschlossen habe. Nur ist da in Bezug auf Wikipedia ein Problem: Wenn Dein Vater die Bilder auch tatsächlich gemalt hat, und nicht lediglich besessen, und Du bereit bist, sie unter CC-BY zu lizensieren, fallen sie mit ziemlicher Sicherheit unter die Relevanzgrenze (sonst würdest Du sie sicherlich nicht so einfach freigeben). Eigene Kunst bzw. Kunst von nicht bekannten Malern ist eigentlich nicht erwünscht. Vielleicht kannst Du sie ja als CC-BY auf Deine eigene Webseite stellen... --Rtc 14:48, 10. Aug 2006 (CEST)
vielleicht ist ja auch ein Lichbild gemeint? Bezüglich Erbrecht: Erbe (+verlinkung; Gesetzliche Erbfolge) & BGB §§2032ff.(nicht signierter Beitrag von Isderion (Diskussion | Beiträge) Rtc 15:06, 10. Aug 2006 (CEST))
Wenn es um Fotos geht, ist das natürlich was anderes. Aber auch hier muss der Vater der Fotograf gewesen sein. --Rtc 15:06, 10. Aug 2006 (CEST)
Außerdem mußt du der Alleinerbe sein, ansonsten muß sich die Erbengemeinschaft vorher zu einer Vorgehensweise entscheiden. --217.88.181.117 15:13, 10. Aug 2006 (CEST)
Ich habe mich wahrscheinlich zu blöd ausgedrückt, ich meinte wirklich Fotos und keine Gemälde.THOMAS 16:13, 10. Aug 2006 (CEST)

Fotos können hier eingebracht werden, wenn der Rechteinhaber zustimmt. Das sind alle Erben, es sei denn, sie haben sich hinsichtlich der Urheberrechte auseinandergesetzt und z.B. Thomas als Rechteinhaber bestimmt. Bei unveröffentlichten Bildern dürfte es ausgeschlossen sein, dass die ausschließlichen Nutzungsrechte einem Dritten (z.B. Verlag) übertragen wurde. Hätte dein Vater 1980 einen Verlagsvertrag über die Illustration eines Fachbuchs mit Rechteübergabe abgeschlossen, so wäre er bzw. seine Erben zwar Inhaber der Online-Rechte (wegen § 31 IV UrhG, da vor ca. 1995), da aber eine CC-Lizenz sich auch auf Druckpublikationen bezieht, müsste die Erlaubnis des Verlags eingeholt werden. Hier wie auch sonst gilt: Je mehr relevante Informationen mitgeteilt werden, um so besser kann eine Frage beantwortet werden --Historiograf WP:Bibliotheksrecherche 16:24, 10. Aug 2006 (CEST)

Hallo, könnten sich die Wissenden bitte mal zu dieser URV-Frage äußern:

Danke! -- Netnet @ 17:07, 10. Aug 2006 (CEST)

Eine URV kann es schlecht sein, weil das Logo wohl gar nicht urheberrechtlich geschützt ist. Siehe BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 2005, Az. 1 BvR 1571/02, Schöpfungshöhe. "einer von der TUC lizenzierten Schriftart" betrifft nur die Schriftart als solche, falls überhaupt ein Schriftzeichengesetz-GEschmacksmuster angemeldet wurde und noch ebsteht, was ich ja irgendwie bezweifle. Frage sie doch mal nach der Rechtsgrundlage für ihre Forderung. Markenrecht? Urheberrecht? Geschmacksmustergesetz? Sonst was? So kann man da leider nicht viel sagen. Allerdings halte ich es für fraglich, ob das Logo unter amtliches Werk fällt, so dass das momentan angegebene Bapperl wohl falsch ist.--Rtc 17:52, 10. Aug 2006 (CEST)

Allgemeine Frage

Welche Informationen haltet ihr für ein Bild, das hochgeladen wird, als nötig für eine nachvollziehbare (also imho mehr als nur korrekte) Lizenzierung? Ich denke da beispielsweise an eine Permission, wie sei commons-mäßig üblich ist. Forrester Problem mit mir??? 19:22, 10. Aug 2006 (CEST)

Ich denke, so allgemein verstehe ich deine Fragestellung gar nicht. Bitte gib ein Beispiel, wir können vergleichsweise schlecht Gedanken lesen --Historiograf WP:Bibliotheksrecherche 19:27, 10. Aug 2006 (CEST)

Es gibt kein Beispiel. Ich/Wir haben vor das Spezial:Upload noch ein bisschen umzubauen und da besteht halt die Frage, was für Informationen (aus der Vorlage:Information oder fallen euch noch andere ein) von rechtlicher Seite nötig sind für eine nachvollziehbare Lizenzierung. Forrester Problem mit mir??? 19:54, 10. Aug 2006 (CEST)
Auf der Seite sollte lieber klipp und klar erklärt werden, was eine freie Lizenz ist. Das ist das, was meiner Erfahrung nach am meisten Verständnisprobleme macht, siehe #Image:Li_Feng.jpg. Wenn a) bis e) dort in entsprechender Form erwähnt werden könnte (bitte knapp und am besten in Listenform, damit es auch jeder anschaut, lange Texte liest keiner), wäre das ein großer Gewinn. Dann könnte man noch auf die Einverständniserklärung für alle Anfragen hinweisen. Eine nachvollziehbare Lizensierung ist, wenn eine möglichst genaue Quelle dabeisteht, das ist in jedem Fall ein großer Gewinn. Je mehr Daten beim Bild (Autor, Datum, etc.) dabeisteht, um so besser ist das. --Rtc 20:05, 10. Aug 2006 (CEST)
Was haltet ihr von der Permission? Meiner meinung nach muss die immer hin, denn erzählen kann man viel. Dort müsste man die Lizenz begründen. Forrester Problem mit mir??? 20:22, 10. Aug 2006 (CEST)
Die Einverständniserklärung ist vor allem dann notwendig, wenn Bilder einer fremden Person oder im Nahmen einer Firma hochgeladen werden. Beim Hochladen eigener privat erstellter Bilder ist sie nicht wirklich notwendig, hier genügt das einfügen eines enstsprechenden Lizenztags völlig. Wer sich nicht über die Natur der Lizenzen informiert, die er verwendet, ist dabei selbst schuld. Es sollte aber unmissverständlich dabei stehen, dass es ein eigenes Foto/Bild ist. Dazu reicht der Hinweis "selbst fotografiert" bzw. "selbst gezeichnet" --Rtc 20:29, 10. Aug 2006 (CEST)

Hallo? Ich versteh dich immer noch nicht. Wie willst du eine Lizenz eines eigenen Werks begründen? --Historiograf WP:Bibliotheksrecherche 20:27, 10. Aug 2006 (CEST)

"Hiermit erkläre ich, als urheber dieses Werkes, dass ich es zur uneingeschränkten Nutzung freigegebe." Aber einen wirklichen Zwang würde ich nur für fremde Weke aufbauen wollen, dabei würde ich auch stehts eine wahre begründung einfordern. Also nicht: Genehmigung liegt vor, sondern ein Zitat mit quelle Forrester Problem mit mir??? 20:46, 10. Aug 2006 (CEST)
nachtrag: dabei ist es imho ein großes problem, dass lizenzen manchmal in den vorlagen begründet werden und manchmal nicht. Forrester Problem mit mir??? 20:49, 10. Aug 2006 (CEST)
Nein. "selbst gezeichnet"/"selbst fotografiert" plus Lizenzschild reicht völlig. Fremd möglichst nur eine Einverständniserklärung an OTRS, keine schwammigen Sachen wie "Hiermit erkläre ich, als urheber dieses Werkes, dass ich es zur uneingeschränkten Nutzung freigegebe." Für eigene Bilder ist das nix, hier hat sowieso alles nur informativen, keinen begründenden Charakter, denn behaupten lässt sich alles! Wer bei der Lizenz bereit ist, zu lügen, der lässt sich auch durch die Notwendigkeit solcher Floskeln nicht abschrecken, alles was die tun würden ist daher, Nutzer oberflächlich in eine falscher Sicherheit zu wiegen. --Rtc 20:54, 10. Aug 2006 (CEST)
wäre ja auch was neues, wenn Benutzer:Rtc nun ein Urheber von Bildern wäre ;) ...jedenfalls würde ich dann ein Zitat bei fremden Bildern (die urheberrechtlich geschützt sind, also keine 70 Jahre begründungen bzw. schöpfungshöhe) der genehmigung (z.B. NASA oder so) vorschreiben, sofern das nicht als Open Ticket Request System verfügbar ist. Forrester Problem mit mir??? 21:15, 10. Aug 2006 (CEST)

sprich: bei fällen, in denen ein urheberrechtlich geschütztes werk vorliegt und keine direkte genehmigung an uns gegeben wurde. Forrester Problem mit mir??? 21:21, 10. Aug 2006 (CEST)

In meinen Augen sollte man bei Fremdbildern überhaupt keine Genehmigung akzeptieren, die nicht entweder a) auf der Webseite in Form eines klaren Hinweises auf eine klare Lizenz (CC) steht oder b) mindestens auch in Form der vorgefertigten Einverständniserklärung an OTRS erteilt wurde. Bislang hat sich bis auf einen einzigen Fall (Agencia Brasil) jede (jede!) Lizenz, die nicht diese Form hatte, als problematisch, nicht wirklich frei, falsch oder Missverständnis herausgestellt. Außerdem bin ich dafür, beim Hochladen einen Gewissenstest einzubauen, das bedeutet konkret, auch alle gängigen nicht-freien Lizenzen bei der Lizenzauswahl einzubauen, die dann direkt auf SLA verlinken (oder besser, wo der Upload garnicht erst akzeptiert wird und stattdessen eine Seite angezeigt wird, die ausführlich erklärt, dass und warum Wikipedia freie Lizenzen fordert, beschreibt, was das ist und warum es nicht mit der ausgewählten Lizenz im Einklang steht). Ansonsten gehen leute sehr gerne hin und suchen die Lizenz aus 'die am ehesten passt', so wird dann aus CC-BY-NC schnell CC-BY und ähnliches. Das ist teuflischst, da sehr schwer zu entdecken, vor allem, wenn die Quell-URL nicht angegeben ist. Vor allem oft bei Flickr-Bildern gesehen. Diese Seite ist 427 kB groß. --Rtc 21:22, 10. Aug 2006 (CEST)

gerade dies (fall a) müsste man dann als genehmigung auffassen und dort einbringen Forrester Problem mit mir??? 21:59, 10. Aug 2006 (CEST)

Es sollte zu allererst die Möglichkeit in Erwägung vorgezogen werden, für die Webseite einen maßgeschneiderten Lizenztag zu erstellen. --Rtc 22:24, 10. Aug 2006 (CEST)

Lektüre: Fakten sind auch in den USA nicht schutzfähig

OA News mit Hinweis auf eine EU-Studie, wonach der Datenbankschutz mit Blick auf die Ziele des Urheberrechts nutzlos war (außer für die, die andere von Infos ausschließen können) --Historiograf WP:Bibliotheksrecherche 19:30, 10. Aug 2006 (CEST)

Seite zu groß - bitte archivieren

Diese Seite muss mal wieder archiviert werden. es ist sinnvoll, da die hier behandelten Fälle einen wertvollen Erfahrungsschatz darstellen, der nur zu Teilen in Artikel und Hilfeseiten einfließt. Zugleich besteht eine missliche Überschneidung mit der Seite Wikipedia Diskussion:Bildrechte, an deren Kopf ein Inhaltsverzeichnis der Archive steht. Auch jene Seite sollte wieder archiviert werden. Vorschlag: Man kopiert die Betreffe auch des UF-Archivs auf eine neue Seite, auf der man auch die Betreffe des anderen Archivs aufnimmt (gemeinsames Inhaltsverzeichnis der Archivseiten) und nimmt den Link in den Kopf der Seiten auf (vorher durchsehen, bevor man eine Frage stellt!) --Historiograf WP:Bibliotheksrecherche 19:56, 10. Aug 2006 (CEST)

Du kannst doch nicht wirklich verlangen, dass man die alle durchliest, bevor man eine Frage stellt. Forrester Problem mit mir??? 20:03, 10. Aug 2006 (CEST)
Lies erstmal richtig. Ich denke, man darf erwarten, dass man die aktuelle Seite und das Inhaltsverzeichnis der Archivseiten sichtet. Ohnehin stünde eine solche verpflichtung nur auf dem Papier, weil Leute wie du hergelaufen kommen und längst geklärte Fragen nochmals und nochmals und nochmals stellen und erwarten, dass man gleichbleibend freundlich und höflich bleibt. --Historiograf WP:Bibliotheksrecherche 20:25, 10. Aug 2006 (CEST)
sorry, bin ein bisschen beschäftigt. also dann:  Ok support Forrester Problem mit mir??? 20:42, 10. Aug 2006 (CEST)
Für diesen Artikel habe ich die Archivierung nun erledigt. Die Bildrechte-Seite muss jedoch noch archiviert werden. Wenn sich die Themen so stark überlappen: Warum führen wir die beiden Seiten dann nicht zusammen? Grüße, --Birger 23:00, 10. Aug 2006 (CEST)

Unterstützt bitte die Online-Petition zu DigiZeitschriften

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bibliotheksrecherche/DigiZeitschriften --Historiograf WP:Bibliotheksrecherche 22:34, 10. Aug 2006 (CEST)

Russische Dokumente

Hallo, ich habe mich durch die Archive gequält, bin aber nicht schlauer geworden. In meiner Literatur über Zar Nikolaus II. sind Telegramme, Protokolle, eine Liste des Mordkommandos etc. abgebildet. Alle Dokumente aus dem Jahr 1918. Die Biografie publizierte Dr. Elisabeth Heresch, Wien, 1992. Unter Literatur-Bildnachweis finde ich weder in welchem Besitz/Archiv sich die Originaldokumente befinden, noch ob sie before May 27, 1973 published wurden. Können sie ohne Bedenken in commons hochgeladen werden? Und unter welcher Lizensangabe, PD-Soviet, PD-old, GFDL ? Außerdem habe ich noch ein schw./weiß Foto des Kellerraums in Jekaterinburg. Aufgenommen nach der Erschießung der Zarenfamilie, also sicher auch von 1918. Das Foto ist lt. Bildnachweis aus dem Archiv der Autorin. Darf ich's hochladen? Gruß --Suse 22:44, 10. Aug 2006 (CEST)

Vermutlich alle nicht. Wir haben hier keine Urheberrechtsspezialisten, die eine solche Klärung übernehmen könnten. In Russland gilt nach den Ermittlungen von Lupo auch rückwirkend 70 Jahre pma, also vergiss es. Commons kann das übrigens anders sehen, aber hier werden wir die Bilder rauswerfen --Historiograf Unterstützt die Petition DigiZeitschriften! 23:03, 10. Aug 2006 (CEST)