In Deutschland werden alle Straßen in Straßenkategorien eingeteilt.
Diese Einteilung erfolgt nach so genannten Kategoriengruppen und Verbindungsfunktionsstufen.
Kategoriegruppen
Bei den Kategoriengruppen unterscheidet man zwischen der Lage der Straße, ob diese angebaut oder anbaufrei ist und nach der hauptsächlichen Funktion der Straße. Dabei handelt es sich um folgende Kategorien:
- A - außerhalb bebauter Gebiete, anbaufrei und dient der Verbindung
- B - innerhalb bebauter Gebiete, anbaufrei und dient der Verbindung
- C - innerhalb bebauter Gebiete, angebaut und dient der Verbindung
- D - innerhalb bebauter Gebiete, angebaut und dient der Erschließung
- E - innerhalb bebauter Gebiete, angebaut und dient dem Aufenthalt
Verbindungsfunktionsstufe
Bei der Verbindungsfunktion unterscheidet man 6 Gruppen:
- I - großräumige Straßenverbindung
- II - überregionale/regionale Straßenverbindung
- III - zwischengemeindliche Straßenverbindung
- IV - flächenerschließende Straßenverbindung
- V - untergeordnete Straßenverbindung
- VI - Wegeverbindung
Kombination aus Kategorie und Funktion
Die Verknüpfungsmatrix aus der Straßenkategorie und der Verbindungsfunktion ergibt theoretisch 30 verschiede Kombinationsmöglichkeiten, z. B. B III. Allerdings werden nicht alle in der Praxis umgesetzt, da sie zu unlogischen Verbindungen führen oder sich gravierende Nutzungskonflikte ergeben. Die Kombinationen D I, E I, und E II werden als nicht vertretbar angesehen, die Kombinationen C I, D II und E III gelten als sehr problematisch, die Kombinationen B I, C II, D III und E IV gelten als problematisch und die Kombinationen B V, B VI, C V, C VI und D VI kommen in der Regel nicht vor.
I | II | III | IV | V | VI | |
---|---|---|---|---|---|---|
A | ||||||
B | ||||||
C | ||||||
D | ||||||
E |
Stand der Technik | |
problematisch | |
sehr problematisch | |
nicht vertretbar | |
keine praktische Bedeutung |
Entwurfsvorschriften
Die Einteilung in Straßenkategorien legt den so genannten Ausbaustandard fest. Darunter fallen zum Beispiel die Breiten der Fahrstreifen oder die Entwurfsgeschwindigkeit. Gleichzeitig wird damit auch festgelegt, welche Straßenbaurichtlinien für diese Straßen zuständig sind. Alle Straßen der Gruppe A und der Straßenkategorie B I und B II werden von der RAS-L, RAS-Q und RAS-K, die übrigen Straßen der Funktionsstufe I, II und III werden von der EAHV behandelt. Alle restlichen Straßen behandelt die EAE.
Siehe auch: Straßensystem in Deutschland, Straßensystem in Österreich, Themenliste Straßenbau