Junker (Familienname)

Familienname
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Junker (von mittelhochdeutsch Juncherre, junger Herr, Jungherr) bezeichnet

  • als Prädikat ursprünglich ein Mitglied des Adels ohne Ritterschlag, später auch allgemein die Söhne des Adels und junge Edelleute ohne sonstigen Titel, siehe Deutscher Adel#Edelfreie
  • bei Hofe einen jungen, unter Umständen adligen Bediensteten (Hofjunker, Kammerjunker, Jagdjunker), siehe Offiziant
  • beim Militär seit dem 17. Jahrhundert einen Offizieranwärter, siehe Fahnenjunker
  • in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts in polemischer Redeweise die Mitglieder der Adelspartei
  • Junker (Preußen), seit Mitte des 19. Jahrhunderts adlige und nichtadelige preußische Großgrundbesitzer (abschätzig auch Krautjunker),
  • im Dritten Reich SS-Führeranwärter, ausgebildet an einer SS-Junkerschule; aber auch Offiziersanwärter (Junker, Oberjunker) der Ordnungspolizei, ausgebildet an den Polizeischulen in Berlin-Köpenick und Fürstenfeldbruck
  • im früheren Sprachgebrauch einen Junggesellen
  • Junker Jörg, Tarnname von Martin Luther in der Zeit auf der Wartburg, siehe Martin Luther#Wartburgzeit (1521–1522)


Junker steht für:


Junker ist der Familienname folgender Personen:


der Junker ist Beiname bzw. Epitheton folgender Personen:


Siehe auch:

Wiktionary: Junker – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen