Im Wiki-Artikel "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" steht folgendes: "...Einkünfte der Einnehmer einer staatlichen Lotterie, wenn sie nicht Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind" zählen zu Einkünften aus selbstständiger Arbeit. Und in diesem Artikel über Einkunftsarten wird das Gegenteil behauptet, und zwar dass "...Lotto- oder andere Spielgewinne ...keiner dieser Einkunftsarten zuzuordnen" sind. Bitte um Klärung. AR, 10.08.06.