Mecklenburg-Strelitz, begrenzt autonomes (Teil-) Herzogtum des mecklenburgischen Staates und von einer Linie der Herzöge zu Mecklenburg regiert, wurde 1701 nach langjährigem Thronfolgestreit aus drei Herrschaftsteilen gebildet: der Herrschaft Stargard im mecklenburgischen Südosten, dem Fürstentum Ratzeburg an der mecklenburgischen Westgrenze südlich von Lübeck sowie der Komturei Mirow. Auf dem Wiener Kongress empfingen die Herzöge zu Mecklenburg - darunter auch die Regenten von Mecklenburg-Strelitz - eine Titelaufbesserung zu Großherzögen zu Mecklenburg. Politische Selbstständigkeit als Teilstaat des Deutschen Reichs erlangte Mecklenburg-Strelitz erst mit dem Ende der Monarchie 1918, nachdem kurz vorher die Strelitzer Linie des regierenden Fürstenhauses erloschen war. Der 1918 gegründete Freistaat Mecklenburg-Strelitz hatte nur kurzen Bestand und ging 1934 im Land Mecklenburg auf. Der 1994 gebildete Landkreis Mecklenburg-Strelitz führt zwar wiederum den alten Namen, umfaßt jedoch nur Teile des ehemaligen mecklenburgischen Teilherzogtums.
Der Begriff Mecklenburg-Strelitz bezeichnet ebenfalls:
- den heutigen Landkreis Mecklenburg-Strelitz
- ein Weinanbaugebiet, siehe Mecklenburg-Strelitz (Weinbau)
- ein deutsches Adelshaus, siehe Haus Mecklenburg-Strelitz