Preußische Nationalversammlung

Nationalversammlung nach der Märzrevolution 1848
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Die Preußische Nationalversammlung ging nach der Märzrevolution von 1848 aus den ersten allgemeinen Wahlen in Preußen hervor. Ihre Aufgabe war die Ausarbeitung einer demokratischen Verfassung für das Königreich Preußen.

Singakademie Berlin (Gemälde von 1832) - Tagungsort der Nationalversammlung 1848

Die Preußische Nationalversammlung tagte vom 22. Mai bis September 1848 in Berlin im Gebäude der Sing-Akademie zu Berlin hinter der Neuen Wache, von September bis November im Schauspielhaus am Gendarmenmarkt.

Am 9. November 1848 verfügte die Regierung die Ausweisung der Preußischen Nationalversammlung nach Brandenburg an der Havel, am 5. Dezember 1848 wurde sie durch königliche Order aufgelöst.

Die von ihr erarbeitete demokratische Verfassung war zwar von der Regierung abgelehnt worden, viele grundlegende Artikel wurden aber in der von König Friedrich Wilhelm IV. im Dezember 1848 oktroyierten Verfassung übernommen.

Wahlen und Ziele der Nationalversammlung

Es ging dem liberalen Märzministerium von Gottfried Ludolf Camphausen und König Friedrich Wilhelm IV. bei der Ausschreibung von Wahlen in erster Linie darum, die vielfach spontane und unberechenbare revolutionäre Bewegung durch eine Verrechtlichung in kontrollierbare Bahnen zu lenken. Der wiedereinberufene Vereinigte Landtag beschloß als Ziel der kommenden Nationalversammlung eine „Vereinbarung [des Parlament mit dem König] der preußischen Verfassung.“ Dies verbot damit ausdrücklich einen eigenständigen Entwurf des Parlaments.

Das Wahlgesetz sah allgemeine, gleiche und indirekte Wahlen vor. Alle Männer, die älter als 24 Jahre waren, länger als sechs Monate an ihrem Wohnort lebten und keine Armensunterstützung bezogen, besaßen das aktive Wahlrecht. Kein größerer deutsche Staat verfügte über ein ähnlich breites Wahlrecht wie Preußen. Die Urwahlen fanden am 1. Mai 1848 (gleichzeitig mit denen zu deutschen Nationalversammlung) statt. Die so bestimmten Wahlmänner entschieden am 8. und 10. Mai 1848 über die Zusammensetzung des Parlaments.[1]

Personelle Zusammensetzung

Mitglieder der preuß. Nationalversammlung 1848/49
Kategorien Mitgliederzahlen
Verwaltungsbeamte 73
Justizbeamte 87
Lehrberufe 26
Staatsdiener (insg.) 186
Geistliche 51
Freiberufler 17
Wirtschaftsbürgertum 39
Landwirte/Gutsbesitzer 73
Handwerker 18
unklar 9
Siemann, Deutsche Revolution 1848/49, S.140

Die personelle Zusammensetzung des Parlaments unterschied sich deutlich von der etwa der Frankfurter Nationalversammlung. Die Zahl der Professoren, aber auch der freiberuflichen Juristen waren in Berlin gering vertreten, Journalisten, hauptberufliche Publizisten oder Schriftsteller fehlten ganz. Anders als in Frankfurt gab es in Berlin unter den Abgeordneten Handwerker, Bauern (46) und Großgrundbesitzer (27). Stärker als in Frankfurt waren außerdem Richter vertreten. Ähnlich wie in Frankfurt bildeten die Staatsdiener im weitesten Sinn (unter Einschluss von Lehre, Verwaltung und Justiz) die größte Zahl der Mitglieder.

Insgesamt waren die Nationalversammlung in Berlin deutlich stärker vom unteren Mittelstand und weniger vom Bildungsbürgertum geprägt als die Versammlung in Frankfurt. Dabei spielte eine Rolle, dass die bekannteren Persönlichkeiten in den Wahlkreisen tendenziell eher nach Frankfurt entsandt wurden.[2]

Fraktionsbildung

 
Abgeordnete des Vereinigten Landtages, der preuß. und deutschen Nationalversammlung [3]

Auch in Berlin begannen sich bald unterschiedliche Fraktionen herauszubilden. Allerdings machen mehrere Abspaltungen und das Fehlen offizieller Mitgliedschaften das Bild unübersichtlich und die Mitgliederzahlen können daher nur eine Annäherung an die Wirklichkeit sein. Dabei war ähnlich wie in Frankfurt die politische Mitte gespalten. In der Rechten fand sich vor allem die Oppostionellen des Ersten Vereinigten Landtages wieder. Hierzu gehörten rheinische Großbürger wie Camphausen und Hansemann, ostpreußische Adelige und westfälische Katholiken wie Johann Friedrich Joseph Sommer. Von ihrer politischen Ausrichtung entsprach diese Gruppe in etwa dem Frankfurter Casino. Von den Rechten spaltete sich die Fraktion Harkort (benannt nach Friedrich Harkort) ab, unterschied sich aber nicht wesentlichen von deren konstitutionell-liberalen Positionen.

Fraktionen in der preußischen Nationalversammlung 1848
Bezeichnung Mitgliederzahl
Rechte 120
Fraktion Harkort 30
rechtes Zentrum 40
linkes Zentrum 90
Linke 120
Siemann, Deutsche Revolution 1848/49, S.141

Im rechten Zentrum sammelten sich die demokratischen Liberalen und Verfechter des parlamentarischen Prinzips - in etwa vergleichbar mit dem Württemberger Hof. Das linke Zentrum stimmte in vielen Punkten mit der eigentlichen Linken überein und entsprach politisch etwa der Frankfurter Westendhall. Dieser Gruppe kam eine Schlüsselstellung ein, da sie zusammen mit der Linken eine Mehrheit bilden konnte.

Die Linke selbst teilte sich in einen parlamentarischen und einen republikanisch-aktionistischen Flügel. Insgesamt stand die Linke einer demokratisch-parlamentarischen Monarchie aufgeschlossener gegenüber als die Frankfurter Deutsche Hof und Donnersberg.[4]

Verfassungsdiskussion

Die zentrale Aufgabe der Berliner Nationalversammlung war ursprünglich die Vereinbarung einer Verfassung mit dem König. Dabei ging die Krone von einer mehr oder weniger reibungslosen Zustimmung zu einem Entwurf des liberalen „Märzministeriums“ des Ministerpräsidenten Camphausen aus. Es ging der Mehrheit nicht um eine Zustimmung zu einem vorgelegten Verfassungsentwurf, sondern sie nahm selbst das Recht zur Ausarbeitung eines eigenen Vorschlages in Anspruch. Während die Rechte (also die vormärzlichen Liberalen) am Prinzip der Vereinbarung mit der Krone festhielten, betonten die Berliner Versammlung deutlicher als die deutsche Nationalversammlung das Prinzip der „Volkssouveränität“ und den grundsätzlichen Bruch mit der Vergangenheit durch die Märzrevolution. Allerdings war die Versammlung letztlich doch weniger „links“ als vielfach behauptet. Bei der entscheidenden Abstimmung am 16. Oktober 1848 lehnte eine deutliche Mehrheit von 226 gegen 110 Abgeordneten eine einseitige Verabschiedung einer Verfassung ohne Zustimmung des Königs ab.

 
Aufruhr vor dem Sitz des Ministerpräsidenten v. Auerswald im August 1848 (zeitgen. Darst.)

Für ein stärkeres Gewicht der Demokraten spricht, dass die Versammlung zu Beginn der Beratungen den vom König selbst redigierten Regierungsentwurf vom 22. Mai 1848 nicht zur Grundlage der Diskussion gemacht hat. Statt dessen wurde ein eigener Verfassungsausschuss eingesetzt. Dieser erarbeitete einen Parlamentsentwurf, der nach dem Ausschussvorsitzenden Benedikt Waldeck als „Charte Waldeck“ bekannt geworden ist.

Unterschiede zum Regierungsentwurf betrafen vor allem die Machtfrage. So sah die Charte neben Landwehr und Linientruppen eine vom Parlament abhängige Volkswehr vor. Daneben verlangte das Parlament Mitspracherecht in der auswärtigen Politik. Statt eines absoluten Vetos wollte man dem Monarchen nur ein aufschiebendes Veto zugestehen. Hinzu kamen zahlreichen antifeudale Bestimmungen und ein starkes Kontrollrecht des Parlaments etwa durch Untersuchungsausschüsse gegenüber der vom König eingesetzten Regierung.

Die Charte Waldeck zielte damit auf den Arkanbereich der königlichen Macht. Die unbeabsichtigte Folge war, dass die antirevolutionäre Agitation der konservativen Vereine Auftrieb erhielten und gegenrevolutionäre Umsturzpläne allmählich klare Umrisse bekamen. Beim König verstärkte der Entwurf und insbesondere die Streichung des Zusatze „von Gottes Gnaden“ die Ablehnung der Revolution.[5]

Reformgesetzgebung und Deutsche Frage

Auch wenn die eigentliche Aufgabe des Parlaments die Verabschiedung einer Verfassung war, berieten verschiedene Ausschüsse aber auch über andere Fragen. So wurde etwa eine freiheitliche Gemeinde-, Kreis- und Bezirksordnung beschlossen, die allerdings nie praktische Bedeutung erhielt. Mit Blick auf die Zensurmaßnahmen und politische Verfolgung im Vormärz war die Reform des Presse- und Justizrechts besonders wichtig. Außerdem beschloss die Nationalversammlung auf Waldecks Vorschlag hin - im Vorgriff auf eine künftige Verfassung - eine „Habeas-Corpus-Akte.“ Nicht durchsetzen konnten sich die Demokraten gegen die Liberalen in der Frage der Wehrverfassung. Das von den Liberalen durchgesetzte Bürgerwehrgesetz reichte den Befürwortern einer allgemeinen Volkswehr nicht aus. Zusammen mit den Liberalen hob das Parlament allerdings die feudalistischen Residuen etwa im Jagdrecht auf.

Bei aller Kritik an der Krone plädierte die Rechte aber auch Demokraten wie Waldeck oder Johann Jacoby für eine führende Rolle Preußens in Deutschland. Eine Habsburger Hegemonie lehnten sie ab. Die Linke übte etwa harsche Kritik am Beschluß der Frankfurter Nationalversammlung einen dem Parlament nicht verantwortlichen Reichsverweser in Person von Erzherzog Johann einzusetzen. Dies schien ihnen als die Einführung eines österreichischen Erbkaisertums durch die Hintertür. Aber auch grundsätzlich wurde die vermeintlich schwache parlamentarische Kontrolle des Staatsoberhaupts kritisiert. Geradezu pathetisch erklärte Waldeck: „Wir wollen das Schwert, das wir so lange siegreich für Deutschland geführt haben, gern in den Schoß der Nationalversammlung niederlegen, gern dem Zentraloberhaupt Deutschlands übergeben (...) Aber einem Reichsverweser, der für seinen Kopf den Krieg erklären könnte, dem wollen wir das Schwert Friedrich des Großen nicht anvertrauen.“.[6] Wie gering die preußische Nationalversammlung den Versuch der Frankfurter Parlamentarier schätzte, einen einheitlichen Nationalstaat zu schaffen, zeigt etwa die nur verhaltene Kritik des Parlaments an der Regierungsentscheidung die preußische Armee nicht, wie vom Reichskriegsminister angeordnet, den Reichsverweser huldigen zu lassen. Wie groß das Misstrauen gegenüber den „Frankfurtern“ war zeigt auch die Kritik an den Notstandsmaßnahmen nach den Frankfurter Septemberunruhen. Dies gipfelte im Antrag Waldecks zu beschließen, dass Erlasse der (deutschen) Zentralregierung die auch innere Angelegenheiten der Länder betreffen könnten, erst nach Zustimmung der Länderparlamente in Kraft treten sollten. Der preußische Paulskirchenabgeordnete Jodocus Temme sekundierte: „Wir haben die Freiheit, die wir erfochten, nicht erkämpft, um sie an ein Parlament in Frankfurt am Main wieder wegzuwerfen.“[7]

Die Gegenrevolution

Das Misstrauen, dass die preußische Nationalversammlung gegenüber Frankfurt hegte, hatte auch einen realpolitischen Hintergrund. Während in Wien die Entscheidung über die Revolution bereits mit Gewalt ausgetragen wurde, tat das Frankfurter Parlament wenig, um gegen die Gegenrevolution vorzugehen.

In Berlin vollzogen sich die Auseinandersetzungen noch als Verfassungskampf der Nationalversammlung, wenngleich auch hier außerparlamentarische Bewegungen eine Rolle spielten. Deutlicher als in Frankfurt versuchte die Nationalversammlung in Berlin gegen König und Regierung die Oberkompetenz über das Militär zu erkämpfen. Ausgangspunkt war eine gewaltsam niedergeschlagene Demonstration in der Stadt Schweidnitz. Das Vorgehen der Armee wurde in der Öffentlichkeit vielfach als Beginn der Gegenrevolution interpretiert. Auf Antrag des Oberlehrers Dr. Stahl beschloss das Parlament mit großer Mehrheit vom Kriegsminister einen Erlaß zu fordern, der Offizieren alle reaktionäre Bestrebungen verbot und auf einen konstitutionellen Rechtszustandes verpflichtete. Ansonsten hätten die Offiziere den Dienst zu quittieren.

 
gewaltsame Auflösung der preußischen Nationalversammlung

Dieser Beschluss provozierte nicht nur den entschiedenen Widerspruch der Rechten und des rechten Zentrums, sondern war auch Ursache für das Scheitern des großbürgerlichen Staatsministeriums um v. Auerswald und Hansemann, da dieses sich weigerte den verlangten Erlaß zu unterzeichnen. Der Rücktritt bewies zwar die Macht des praktischen Parlamentarismus, stärkte aber auch die gegenrevolutionären Kräfte. Spätestens seitdem die Nationalversammlung am 12. Oktober das Gottesgnadentum aus der Verfassung gestrichten hatte, gewann die reaktionäre „Kamarilla“ um die Brüder Leopold und Ludwig Gerlach Einfluss auf Friedrich Wilhelm IV. und drängten ihn zum Kampf gegen die Nationalversammlung. Der Rücktritt des Ministeriums war letztlich der Auslöser für den „Staatsstreich“ von oben. Der König ernannte General v. Wrangel am 13. September zum „Oberkommandierenden in den Marken“ mit dem Ziel der militärischen Durchsetzung der Gegenrevolution. Dagegen blieb das neu ernannte Kabinett unter General v. Pfuel politisch relativ einflusslos.

Im Oktober 1848 nahm die revolutionäre Unruhe in Berlin und Preußen wieder deutlich zu. Am 16. kam es zu Barrikadenkämpfen in Berlin zwischen Arbeitern und der von Handwerkern getragenen Bürgerwehr, hinzu kamen die Tagungen eines revolutionären Gegenparlaments, der zweite Demokratenkongress und die Nachrichten über die gewaltsame Niederschlagung der Revolution in Wien. Damit zusammen hing ein gescheiterter Antrag der preußischen Nationalversammlung an die Regierung direkte Schritte für die Revolutionäre in Wien zu unternehmen.

In dieser für die Zukunft der Nationalversammlung entscheidenden Phase, zeigte sich das Parlament tief gespalten, wie die Debatte über die bei den Unruhen Getöteten zeigt. Der rechtsliberale Abgeordnete Sommer schrieb darüber an seine Frau: Die Linke „hatte feierliche Bestattung der Toten beider Parteien und ein Grab auf Staatskosten, ferner Unterstützung der Hinterbliebenen auf Staatskosten verlangt. Waldeck verlangte das in einer fulminanten Rede - in der er auf das erschreckliche Unglück, dass möglicherweise Wrangel hätte einrücken können, verwies, - als Beweis der Volksversöhnung. Sommer erhob sich mit einer fast mutigen Rede dagegen, indem er den bisherigen durch die ungerügten Excesse jener Arbeiter gegen die guten Bürger geübten Terrorismus beschrieb ...“[8] Während die Linke weiterhin glaubte das Heft des Handels in der Hand zu haben, zeigen Äußerungen wie diese, dass die liberale Rechte aus Sorge um „Ruhe und Ordnung“ bereit war, sich mit König und Militär zu arrangieren.

Die öffentliche Erregung war eine Legitimation für die Gegenrevolution auch in Berlin. Am 1. November ernannte der König unter Ministerpräsident Graf von Brandenburg ein klar antirevolutionäres Kabinett. Am 9. November wurde der Sitz des Parlaments in die Stadt Brandenburg verlegt. Das Parlament selbst erklärte diesen Schritt für ungesetzlich und führte seine Beratungen fort. Da allerdings die Bürgerwehr sich weigerte, die Versammlung militärisch zu schützen, hatte das Parlament keine Machtmittel mehr. Stattdessen wurde zum passiven Widerstand und zur Steuerverweigerung aufgerufen. Dies bot den willkommenen Vorwand für die Regierung zur Verhängung von Belagerungszustands und des Kriegsrechts, zur Auflösung der Bürgerwehr, dem Verbot aller Parteien und der Einschränkung von Presse- und Versammlungsfreiheit. Das Militär räumte schließlich den Saal in dem die Nationalversammlung tagte. Dagegen konnten Abgeordnete wie Waldeck nur noch symbolisch protestieren: "Holen Sie ihre Bajonette und stechen Sie uns nieder! Ein Landesverräter, der diesen Saal verlässt."[9]

Oktroyierte Verfassung und Auflösung des Parlaments

Der Aufruf zur Steuerverweigerung wurde nur in wenigen Orten befolgt, zu groß war vielerorts mittlerweile der Wunsch nach „Ruhe und Ordnung.“ In Brandeburg tagte nur noch ein Rumpfparlement, da viele Linke sich an dieser Farce nicht beteiligen wollten. Die Session dauerte auch nur wenige Tage, da am 5. Dezember 1848 der König ohne Vereinbarung mit der Versammlung eine Verfassung erließ und die Nationalversammlung auflöste. Vor allem unter den gemäßigten Liberalen wurde die vom König oktroyierte Verfassung durchaus positiv bewertet, entsprach sie doch auf den ersten Blick weitgehend der Charte Waldeck. So wurde auch in ihr das allgemeine und gleiche Wahlrecht garantiert. Schaut man genauer hin, wird freilich deutlich, dass die Änderungen vor allem im Bereich des Notverordnungsrecht den Einfluss der Krone stärkte. Während die Demokraten um Waldeck diese Verfassung als ungesetzlich weiterhin ablehnten, fiel es den Liberalen nicht schwer sich mit ihr zu arrangieren. [10]

In der Bevölkerung löste das Vorgehen der Regierung und die Haltung der Rechten Empörung aus. Bei den Neuwahlen zur nunmehr zweiten Kammer des neuen Landtages kam es zu einem Linksruck. Anstatt der gemäßigten Liberalen wurden vielerorts Demokraten gewählt.

Quellen

  1. Siemann, Revolution, S.87.
  2. Siemann, Revolution, S.140.
  3. Bildbeschreibung: Carl Mittermaier, David Hansemann, Maximilian von Schwerin-Putzar, Rudolf von Auerswald, Franz Leo Benedikt Waldeck, Friedrich Römer, Friedrich Christoph Dahlmann, Ludolf Camphausen, Hermann von Beckerath, Hermann Schulze-Delitzsch, Carl Theodor Welcker
  4. Siemann, Revolution, S.141.
  5. Siemann, Revolution, S.142f.
  6. Heinrich August Winkler: Der lange Weg nach Westen. Deutsche Geschichte 1806-1933. Bonn, 2002. S.112.
  7. Winkler, Weg nach Westen, S.113.
  8. Sommer an seine Frau vom 18.10.1848. Abgedr. in: Clemens Plassmann: Heinrich Sommer. 1841-1863. Krefeld, 1951. S.100.
  9. Online-Ausgabe:Manfred Botzenhart: Franz Leo Benedikt Waldeck (1802 - 1870). In: Westfälische Lebensbilder. Münster 1985. Bd. 12. S. 6.
  10. Siemann, Revolution, S.170-175.

Literatur

  • Wolfram Siemann: Die Deutsche Revolution von 1848/49. Darmstadt, 1997. v.a. S.140-143, S.170-175.
  • Heinrich August Winkler: Der lange Weg nach Westen. Deutsche Geschichte 1806-1933. Bonn, 2002.