Arbeitsentgelt

Gegenleistung für eine Arbeitsleistung
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Das Arbeitsentgelt ist der Betrag, den ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aufgrund eines zwischen den beiden geschlossenen Arbeitsvertrages schuldet.

Historisch, jedoch nicht juristisch, werden zwei Formen des Entgelts unterschieden, das meist monatlich relative stabile Gehalt eines Angestellten und den eher gewissen Schwankungen unterworfenen Lohn eines Arbeiters. Diese Unterscheidung ist jedoch durch sog. "leistungsorientierte" Bezahlungssysteme im Angestelltenbereich heute zunehmend in Frage gestellt. Begriffe wie Lohnkosten oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beziehen sich stets auf beide Entgeltformen.

Der Bruttolohn bzw. Bruttogehalt stellt dabei den gesamten vereinbarten Entgeltbetrag da. Davon werden diverse Beträge abgezogen, nämlich:

Nach Abzug dieser Beträge spricht man vom Nettolohn/Nettogehalt. Dieser Begriff bezeichnet den Teil des Lohns, der effektiv ausgezahlt und damit sofort verfügbar ist.


In der Volkswirtschaftslehre bezeichnet man insbesondere mit dem Plural Löhne jedoch auch die Summe aller Zahlungsströme einer Volkswirtschaft, die an Arbeitende für ihre Arbeit fließen, also an den Produktionsfaktor Arbeit gezahlt werden. In der Betriebswirtschaftslehre gilt bezogen auf ein Unternehmen oder Produkt ähnliches, wobei hier die Gehälter (im Sinne der Arbeitsentgelte für Angestellte) meist als Gemeinkosten einen Teil der gesamten Lohnkosten ausmachen.


Vom Arbeitsentgelt sind zu unterscheiden: