Industrie- und Handelskammer

berufsständische Körperschaft des öffentlichen Rechts
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Die Deutsche Wirtschaft organisiert sich in den 81 regionalen Industrie- und Handelskammern (IHK) und deren Dachorganisation Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK).

Interessen und Aufgaben

Die IHKs vertreten als eigenverantwortliche öffentlich-rechtliche Körperschaften das Interesse ihrer zugehörigen Unternehmen gegenüber Kommunen, Landesregierungen und regionalen staatlichen Stellen. Dabei erfüllen sie folgende Aufgaben für ihre jeweilige Region:

  • Lobby der regionalen Wirtschaft
  • Sicherung des fairen Wettbewerbs
  • Überwachung und Förderung der beruflichen Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz
  • Service für die Mitgliedsunternehmen.

Im Unterschied zu anderen Organisationen der Wirtschaft repräsentiert die IHK-Organisation das wirtschaftliche Gesamtinteresse. Die Industrie- und Handelskammern haben eine demokratische Struktur und werden von der Wirtschaft betrieben, wobei die Unternehmen einer gesetzlichen Mitgliedschaft unterliegen. 3,6 Millionen gewerbliche Unternehmen sind Mitglieder der IHKs. Das macht die IHK-Organisation unabhängig von Einzelinteressen und schafft ein besonderes Gewicht gegenüber politischen Instanzen. Die Industrie- und Handelskammern erfüllen in ihren Kammerbezirken unter anderem folgende Aufgaben:

  • Standortpolitik (Einflussnahme auf Planungsprozesse wie etwa Bebauungs- und Flächennutzungspläne, Stellungnahmen zu großflächigen Einzelhandelsansiedlungen, Konjunkturberichterstattung, Stadtmarketing)
  • Starthilfe und Unternehmensförderung (Existenzgründungsberatung, Nachfolgeberatung, Durchführung von Gründertagen, Pflege von Existenzgründer- und Firmendatenbanken)
  • Aus- und Weiterbildung (Aus- und Weiterbildungsberatung, Durchführung von Weiterbildungen und Prüfungen, Entwicklung von Aus- und Weiterbildungskonzepten)
  • Innovation und Umwelt (Innovations- und Fördermittelberatung, Pflege von Technologie- und Recycling-Börsen und Datenbanken)
  • International (Ausstellung von Ursprungszeugnissen und Carnets, Durchführung von Ländertagen, Außenwirtschaftstrainings, Delegationsreisen sowie Messebeteiligungen im Ausland, Geschäftspartnervermittlung)
  • Recht und Fair Play (Rechtsauskünfte, Verfolgung von Wettbewerbsverstößen, Bestellung von Sachverständigen, Führen einer Schuldnerliste)

Dabei obliegt es den IHKs in vielfältiger Weise, für die Wahrnehmung bestimmter Standards zu sorgen, Aufgaben in Ausbildung, Beratung und Wirtschaftsförderung wahrzunehmen, bestimmte Aufsichts- wie Förderungsaufgaben zu übernehmen, für ein geordnetes System der Kooperation von Staat und Wirtschaft zu sorgen, den Staat und seine Verwaltungen damit auch zu entlasten und für eine insgesamt funktionstüchtige sowie sozialgerechte marktwirtschaftliche Gesamtstruktur Verantwortung zu übernehmen.

Die IHKs sind unternehmensorientiert, d.h. eine Serviceeinrichtung. Sie kümmern sich beispielsweise um Existenzgründungsberatung, Unternehmensförderung, installieren Netzwerke, organisieren die berufliche Weiterbildung und unterhalten ein Informations- und Beratungszentrum.

Die IHKs sind staatsorientiert und insofern ein Hilfsorgan der Regierung. Sie beraten die Regierung, beteiligen sich an der Gewerbeüberwachung, übernehmen die berufliche Ausbildung und Prüfungsabnahme und liefern Gewerbedaten.

Die IHKs sind regionalwirtschaftlich orientiert, sie sind das Rathaus der Wirtschaft. Die ausgleichende Interessenvertretung, die Wirtschaftsförderung, die Standortpolitik und die Einwirkung auf die Infrastruktur sind ihre Aufgaben.


Industrie- und Handelskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie üben staats-hoheitliche Verwaltungsaufgaben aus, deren Art und Kontrolle durch das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) geregelt ist.

Doppelmitgliedschaft

Einige Betriebe sind sowohl Mitglied der IHK als auch der Handwerkskammer, sogenannte Mischbetriebe. Dies ist meist dadurch verursacht, dass die Handwerksbetriebe (Teil A und teilweise B des Anhangs zur HwO) ein Handelsgeschäft haben. Die Beitragspflicht zur IHK ist bei Mischbetrieben an eine Umsatzuntergrenze gebunden. Handwerksähnliche Mischbetriebe (in Teil B des Anhangs zur HwO) gehören prinzipiell nur der IHK an, überwiegt der handwerksähnliche Betriebsteil, liegt eine Doppelmitgliedschaft vor.

Seltener findet man auch Doppelmitgliedschaften bei Landwirten oder anderen Kammerberufen, die Handelsgeschäfte betreiben.

Ähnliche Organisationen im Ausland

Die Aufgaben der Industrie- und Handelskammern nimmt in Österreich die Wirtschaftskammer Österreich wahr. Auch dort gibt es eine Pflichtmitgliedschaft.

Mitgliedsart und Aufgabenbereiche in anderen Ländern finden sich unter anderem in der Drucksache 13/1664 des Landtags von Baden-Württemberg.


Siehe auch