Probezeit
Zeitraum, während dem ein Rechtsverhältnis bzw. eine erteilte Erlaubnis unter erleichterten Bedingungen gelöst bzw. entzogen werden kann
Ein Probearbeitsverhältnis wird umgangssprachlich auch Probezeit genannt. Dabei wird auf bestimmte Zeit ein befristetes Arbeitsverhältnis geschlossen - eine stillschweigende Fortsetzung gilt dabei als Verlängerung auf unbestimmte Zeit mit nunmehr meist längerer Kündigungsfrist.
In der Umgangssprache werden die ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses - die sogenannte "Wartezeit" allein aufgrund des fehlenden sozialen Kündigungsschutzes und der in der Regel geringeren Kündigungsfristen - die allerdings nach dem Gesetz einer Vereinbarung bedürfen - ebenfalls als Probezeit bezeichnet.