Drogenkriminalität
In Deutschland werden polizeilich alle Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sowie der Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln, der Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Apotheken, Arztpraxen, Krankenhäusern, bei Herstellern und Großhändlern, der Diebstahl von Rezeptformularen und die Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln unter dem Begriff Rauschgiftkriminalität [1] zusammengefasst.
Definition
Der gegenwärtig im deutschsprachigen Raum öfter benutzte Begriff Drogenkriminalität ist nicht genau definiert. Er wird häufig im gleichen Zusammenhang wie der Begriff Rauschgiftkriminalität verwandt. Darüber hinaus wird vermehrt neben der Rauschgiftkriminalität auch die direkte Beschaffungskriminalität unter dem Begriff Drogenkriminalität subsumiert. Zur direkten Beschaffungskriminalität [2] gehören in Deutschland nach der polizeiliche Kriminalstatistik die Straftaten Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln, der Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Apotheken, Arztpraxen, Krankenhäusern, bei Herstellern und Großhändlern, den Diebstahl von Rezeptformularen und die Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln.
Geschichte
Aus den verschiedensten Gründen konsumieren Menschen seit mehreren zehntausend Jahren Drogen. Kritische Ansichten bezüglich des Konsums einzelner Drogen gab es nachweislich schon in vorchristlicher Zeit (z.B. das Verbot der Bacchanalien durch den römischen Senat). Rauschmittel die in einer Kultur bei religiösen Handlungen oder medizinischen Behandlungen eingesetzt wurden, waren zur gleichen Zeit in anderen gesellschaftlich Kulturen nicht erlaubt. In Deutschland gab es bereits im 16. Jahrhundert eine lebensmittelrechtliche Regelung zum Umgang mit Drogen. 1516 legte das bayrische Reinheitsgebot über erlaubt Inhaltsstoffe im Bier fest, dass die sehr giftige und halluzinogene Pflanze Bilsenkraut nicht mehr dem deutschen Bier zugesetzt werden durfte. Auch in anderen Ländern gab es Verbote. In China gab es im 18. Jahrhundert ebenfalls Bemühungen den Opiumkonsum und – import zu verbieten. England begann aus diesem Grund zwei Kriege mit China. Im zweiten Opiumkrieg (1856-1860) erkämpfte England die Rücknahme des Opiumverbots.
In Deutschland erließ 1901 der Reichstag eine Regelung zur Abgabe von Morphin in Apotheken. In der Zeit von 1909 bis 1925 gab es einige internationale Opium -und Drogenmissbrauchskonferenzen. Die Konferenzen in Schanghai (1909), Den Haag (1912, 1913, 1914) führten zur ersten gesetzlichen Reglungen in Deutschland (1920). Nach den beiden Genfer Opiumkonferenzen (1924/25) setzt Deutschland 1929 die internationalen Regelungen in einem eigenen Opiumgesetz um.
In den Jahren nach dem 2. Weltkrieg gibt es mehrere internationale Betäubungsmittelabkommen. Das deutsche Opiumgesetz wird jedoch erst 42 Jahr später von dem Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmittel (BTM-Gesetz, 1971) abgelöst. Neufassungen folgten 1982 und am 1. März 1994 (Betäubungsmittelgesetz - BtMG). Das Bundesverfassungsgericht stellt kurz danach am 09. März 1994 in dem sogenannten „Cannabis Urteil“ (BVerfGE 90, 145 - Cannabis) fest, dass es ein Recht auf Rausch in Deutschland nicht gibt.
In der Schweiz und Österreich gelten ähnliche Gesetze. In Österreich trat das Suchtgiftgesetz 1951 (SGG) in Kraft. 1998 wurde das Suchtgiftgesetz vom Suchtmittelgesetz (Österreich) abgelöst. Im gleichen Jahr am 03. Oktober 1951 wurde in der Schweiz das Betäubungsmittelgesetz (Schweiz) verabschiedet. Ein Jahr später trat das Schweizer Betäubungsmittelgesetz (1952) in Kraft.
Seit 1992 gibt es in der EU eine gemeinsame Drogenbekämpfung mit einem EU-Drogenaktionsplan und einer EU-Drogenkontrollstrategie.
Phänomenologie
Jede Suchtentstehung hat ihre eigenen Ursachen, den Drogenanhängigkeit bzw. eine Drogenkarriere hat immer eine Geschichte. Sie entwickelt sich häufig langsam und beginnt die meist im Kindesalter.
In der Wissenschaft gibt es verschiedene Erklärungen bzw. Theorien bezüglich der Suchtentwicklung. Das bekannteste Modell zur Entstehung von Sucht ist das multifunktionale Faktoren- bzw. Ursachenmodell (sog. Suchtdreieck, von Kielholz & Ladewig, 1973). Es berücksichtigt die drei wesentlichen Komponenten Suchtmittel, Umwelt und Mensch.
Bei starken Drogenmissbrauch bzw. nach Eintritt der Abhängigkeit kann der Betroffene nicht mehr oder nur eingeschränkt einem geregelten Leben nachgehen. Illegale Drogen sind jedoch teuer. Aus diesem Grund finanziert der Betroffene seine Sucht durch Kriminalität (Diebstahl, Raub, Betrug, Drogenhandel und Prostitution). Es gibt jedoch auch Drogenhändler die selbst nicht süchtig sind. Der finanzielle Gewinn steht bei diesen Dealern im Vordergrund.
Ausmaß der Drogenkriminalität
Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sind typische Kontrolldelikte. In der polizeilichen Kriminalstatistik in Deutschland wurden 2005 insgesamt 276.740 Rauschgiftdelikte erfasst. 2004 waren es 283.708 Delikte. Die Anzahl der erstaufälligen Konsumenten harter Drogen bzw. der Drogentoten in Deutschland seit dem Jahr 2000 können dem nachfolgenden Diagramm entnommen werden.
Anhand von Statistiken (Polizeiliche Kriminalstatistik, Verurteiltenstatistik usw.) lässt sich das genaue Ausmaß der Drogenkriminalität nicht ermitteln. Wegen unterschiedlicher Erfassungszeiträume/-daten und anderen Einflussfaktoren, sind diese Statistiken in Deutschland nicht vergleichbar.
Dunkelfeld
Die Wissenschaft nutzt deshalb auch sogenannte Dunkelfeldstudien, wie die Studie zur Drogenaffinität Jugendlicher der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung (BZgA), um genauere Aussagen zum Ausmaß der Drogenkriminalität treffen zu können.
Drogenkonsum ist laut der BZgA-Studie zur Drogenaffinität Jugendlicher hauptsächlich Cannabiskonsum. Cannabisprodukte wie Marihuana und Haschisch wurden von 31 Prozent der 12- bis 25-Jährigen in Deutschland schon einmal genommen (siehe Diagramm). Eine weitere Erkenntnis der BzGA-Studie ist, dass für viele Jugendlichen illegale Drogen zur Alltagserfahrung gehören. Die Hälfte (49 %) der 12- bis 25-Jährigen schon einmal Drogen angeboten bekommen. Ein Drittel (32 %) dieser Altersgruppe hat schon einmal Drogen probiert oder auch mehrmals genommen.
Internationaler Drogenhandel
Der Internationale Drogenhandel wird von der Mafia bzw. dem Bereich der Organisierten Kriminalität zugeordnet. Der Umsatz von illegal verkauften Drogen wird jährlich auf mehrere hundert Milliarden US-Dollar geschätzt. Verleichbar erzielt nur das weltweite Erdölgeschäft den gleichen Umsatz. Die Drogenweg sind dem Bild (Handelspyramide) zu entnehmen.
In Europa wurde bis zum Ende des 20. Jahrhunderts das Rauschgiftgeschäft von der Mafia, Camorra und ’Ndrangheta kontrolliert. In der USA war es die Cosa Nostra, in Asien waren es die Triaden und die Yakuza, im Nahen Osten die Lebanon Connection und in Südamerika das Cartell de Cocaina.
Drogenanbaugebiete
Im großen Umfang werden Drogen nur in einigen Regionen der Erde angebaut und von dort aus von den angeführten Organisation auf den Internationalen Markt gebracht. Die weltweiten Schlafmohnanbaugebiete (wie das Goldene Dreieck) befinden sich hauptsächlich in Südwest- und Südostaisen (siehe Bild Opium-/Heroinanbauregionen). Afganistan gewann in den letzten Jahren beim Anbau von Mohn an Bedeutung.
Die bekanntesten Hanfanbauländer (mit den jeweiligen Haschisch-Marken) sind Afganistan (Roter Libanese), Libanon (Roter Libanese), Marokko (brauner Marokkaner) und die Türkei (grüner Türke). Die Koka-Anbaugebiete liegen in Südamerika (Kolumbien, Bolivien und Peru).
Bekannte Drogenhändler
Aus Südamerkia und der USA kommen auch die weltweit bekanntes Drogenhändler. Eine Person wird als Dealer (Händler) bezeichnet, wenn sie illegal mit Drogen handelt. Berühmte Drogen-Dealer waren:
Coffeeshops / Smartshops
Cannabisprodukte können unter bestimmten Auflagen in den Niederlanden in geduldeten Verkaufsstellen (so genannten Coffeeshops) verkauft werden. Die legale Coffeeshop-Betreiber erhalten in den Niederlanden von der örtlichen Kommune eine Genehmigung mit Weisungen. Wegen der Coffeeshops hat der Drogentourismus von Deutschland nach den Niederlande in den letzten Jahren zugenommen. Die Niederlande hat aus diesem Grund unmittelbar hinter der Grenze einige legale Coffeshops eröffnet.
Verkaufsstellen die andere weiche Drogen in den Niederlanden legal verkaufen, wie psychoaktive Pilze, meskalinhaltige Kakteen, Aphrodisiaka und Energizer, werden Smartshops (engl. smart drugs – weiche Drogen) genannt.
BtM-Recht in Deutschland
Nach dem Gesetztes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BtMG) in Deutschland (§ 3 Abs.1) bedarf es Erlaubnis des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte, wenn man Betäubungsmittel
- anbauen,
- herstellen,
- mit ihnen Handel treiben,
sie, ohne mit ihnen Handel zu treiben,
- einführen,
- ausführen,
- abgeben,
- veräußern,
- sonst in den Verkehr bringen,
- erwerben
- oder ausgenommene Zubereitungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 BtMG/Deutschland) herstellen will.
Eine Recht auf Rausch gibt es in Deutschland nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfGE 90, 145 - Cannabis vom 09. März 1994) ebenfalls nicht. Der Konsum von Betäubungsmitteln ist in Deutschland jedoch nicht verboten. Für die Strafverfolgungsbehörden, die dem Strafverfolgungszwang unterliegen, ist dies nicht ganz unproblematisch. In der Regel geht ein Drogenbesitz dem Konsum von Drogen voran. In der Praxis bedeutet dies, dass die Polizei beim Verdacht eines Drogenbesitzes gegen den Tatverdächtigen ein Ermittlungsverfahren einleitet. Der Drogenkonsum wird auch durch verkehrrechtliche Normen begrenzt.
Drogen und Straßenverkehr
Im Straßenverkehr beschränkt das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Fahrerlaubnisverordnung (FEV) und das Strafgesetzbuch (StGB) den Drogenkonsum.
- Wer in Deutschland im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er in Folge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen macht sich nach dem Strafgesetzbuch (§ 316 StGB) strafbar.
- Ordnungswidrig nach § 24a Straßenverkehrsgesetz (Abs. 2) handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zum StVG aufgeführten berauschenden Mittels (Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain, Amphetamine, Designer-Amphetamine) im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt.
- Ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen für die Fahrerlaubnisbehörde nach Anlage 4, Ziffer 9, Fahrerlaubnisverordnung (FEV) ist,
- - wer Betäubungsmittel (außer Cannabisprodukte) konsumiert oder von ihnen abhängig ist (d.h. auch ohne ein Fahrzeug geführt zu haben).
- - wer Cannabis regelmäßig einnimmt oder bei gelegentlicher Einnahme Konsum und Fahren nicht trennen kann oder zusätzlich Alkohol oder andere psychoaktive Stoffe gebraucht (mehrfach Konsum).
Diskussion über Legalisierung
In der Drogenpolitik gibt es seit Jahren eine kontroverse Auseinandersetzung über die Legalisierung von Drogen, insbesondere Cannabis. Die Befürworter und Gegner (Krieg gegen Drogen) einer Drogenlegalisierung argumentieren häufig mit ideologischen Punkten. Eine Ende der Debatte ist nicht in Sicht.
Drogen-Glossar/Drogenjargon
Über Jahre hat sich in der Drogenszene eine eigene Sprache entwickelt. Die Szenesprache ergänzt bzw. ersetzt im Drogenmilieu die Umgangssprache. Die Szeneausdrücke, von denen viele aus dem Englischen stammen, haben einen "Fachsprachencharakter". Die Szeneangehörige schotten sich mit ihrem Drogenjargon gegenüber der Außenwelt (z.B. Nicht-Konsumenten) ab.
Siehe auch: Drogen-Glossar
Siehe auch
Quellen
- ↑ Polizeiliche Kriminalstatistik, Bundesrepublik Deutschland, 2004, S. 15 Referenzfehler: Ungültiger Parameter in
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. - ↑ Polizeiliche Kriminalstatistik, Bundesrepublik Deutschland, 2004, S. 15 Referenzfehler: Ungültiger Parameter in
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Weiterführende Literatur
- Harald H. Körner, Betäubungsmittelgesetz (BtMG), Arzneimittelgesetz, 6. Auflage, Beck Juristischer Verlag, 2007, ISBN: 3406550800
- Schmidtbauer/vom Scheidt, Handbuch der Rauschdrogen, 4. Auflage, 1999
- Programm polizeiliche Kriminalprävention, So schützen Sie Ihr Kind vor Drogen (Sehn-Sucht), Stuttgart, 2002
- B. van Treeck: Drogen- und Suchtlexikon, ISBN 3896025422
- Alexander Niemetz: Die Kokain Mafia, Bertelsmann, 1990
Weblinks
- Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA (Deutschland)– Rauschgiftkriminalität, 2004 (PDF-Datei)
- Kriminalstatistik Österreich
- Kriminalstatistik Schweiz
- Europäische Kommission - Drogenkriminalität
- Auswärtiges Amt - Zusammenarbeit gegen Drogen
- Beckley Foundation (BFDPP) Reduzierung von Drogenkriminalität - Report 5 (PDF-Datei)
- Suchtmotive-/theorien Uni Paderborn
- Urteil des BVerfGE 90, 145 - Cannabis