Ulrich Vosgerau (* 1974 in Pinneberg) ist ein deutscher Jurist und Hochschullehrer. Er ist Privatdozent an der Universität Köln [1].
Leben
Nach dem Abitur 1994 und dem Wehrdienst 1994 bis 95 studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Passau und der Universität Freiburg im Breisgau. Er war Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes. Nach der ersten Juristischen Staatsprüfung in Freiburg absolvierte er ein Referendariat beim Kammergericht Berlin und der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, es folgte die Zweite Juristische Staatsprüfung in Berlin 2003. In den Jahren 2003 bis 2006 arbeitete er als Rechtsanwalt in Berlin und Promotion bei Professor Thomas Würtenberger. Seit 2006 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Seminar für Staatsphilosophie und Rechtspolitik an der Universität Köln bei Professor Otto Depenheuer, von 2007 bis 2015 war er Akademischer Rat.
Mit der Habilitation 2012 erhielt er die Lehrbefugnis für die Fächer Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, Allgemeine Staatslehre und Rechtsphilosophie. Vosgerau hatte Lehrstuhlvertretungen an der LMU München, der Leibniz Universität Hannover, der Universität Passau und der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. [2]
Während der Flüchtlingskrise 2015 meldete er sich mehrfach zu Wort und kritisierte die Politik von Bundeskanzlerin Merkel. Mit einem Aufsatz in der Zeitschrift Cicero im Dezember 2015 unter dem Titel "Herrschaft des Unrechts" [3] prägte er ein Wort, welches Bundesinnenminister Seehofer im Februar 2016 aufgriff und Merkel vorwarf.[4]
Zudem ist Vosgerau Mitglied des Kuratoriums der Desiderius Erasmus Stiftung.
Veröffentlichungen (Auswahl)
- Für Recht und Freiheit, in: Die Zeit Nr. 19, 5. Mai 1995, S. 5 (http://www.zeit.de/1995/19/Fuer_Recht_und_Freiheit)
- Freiheit des Glaubens und Systematik des Grundgesetzes: Zum Gewährleistungsgehalt schrankenvorbehaltloser Grundrechte am Beispiel der Glaubens- und Gewissensfreiheit (Dissertationsschrift Freiburg i.Br. 2006), Schriften zum Öffentlichen Recht Band 1079, Duncker&Humblot, Berlin 2007 (230 S.)
- Das Recht der Wirklichkeit – Wirklichkeit als Gegenstand und Herausforderung des Rechts, in: Otto Depenheuer (Hrsg.), Reinheit des Rechts – kategorisches Prinzip oder regulative Idee?, Wiesbaden 2010, S. 55-77
- § 228: Das Selbstbestimmungsrecht des Volkes in der Weltgemeinschaft, in: Josef Isensee/Paul Kirchhof (Hrsg.), Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Bd. XI, 3. Aufl. 2013, S. 91-109.
- Eine Obergrenze ist rechtlich möglich, in: Rheinische Post, 22. Dezember 2015.[5]
- Herrschaft des Unrechts, in: Cicero Nr. 12/2015, 19. November 2015, S. 92-98. [6].
- Staatliche Gemeinschaft und Staatengemeinschaft: Grundgesetz und Europäische Union im internationalen öffentlichen Recht der Gegenwart (Habilitationsschrift), Jus Publicum Band 225, Mohr Siebeck, Tübingen 2016
- Die Herrschaft des Unrechts – Die Asylkrise, die Krise des Verfassungsstaates und die Rolle der Massenmedien,
1. Aufl.: BoD, Norderstedt 2018, ISBN-13: 9783746074955, 2., verb. Aufl.: Rottenburg 2018, ISBN-13: 978-3864456213
- Aufsätze in der Wochenzeitung Junge Freiheit, unter anderem Grenzöffnung 2015: Fortgesetzter Rechtsbruch, in: Junge Freiheit, 10. Januar 2020
Einzelnachweise
- ↑ Rechtswissenschaftliche Fakultät: PrivatdozentInnen. Abgerufen am 18. April 2020.
- ↑ Priv.-Doz. Dr. Ulrich Vosgerau – Universität zu Köln. Abgerufen am 18. April 2020 (deutsch).
- ↑ Flüchtlingskrise - Juristenstreit über die „Herrschaft des Unrechts“. Abgerufen am 18. April 2020.
- ↑ PNP.de: Seehofer unterstellt Merkel "Herrschaft des Unrechts". Abgerufen am 18. April 2020.
- ↑ RP ONLINE: Analyse: Eine Obergrenze ist rechtlich möglich. Abgerufen am 18. April 2020.
- ↑ Flüchtlingskrise - Juristenstreit über die „Herrschaft des Unrechts“. Abgerufen am 18. April 2020.