
Unter Bestattung versteht man die nach dem Tod eines Menschen (in seltenen Fällen auch eines Tieres) vorgenommenen Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung der dauerhaften Lagerung des toten Körpers. Dies geschieht meist auf als würdig empfundene, ritualisierte Art und Weise. Eingeschlossen ist das Abschiednehmen von dem toten Lebewesen sowie dessen Vorbereitung auf die eigentliche Beisetzung z.B. durch Leichenwaschung, Ankleiden oder Einsargen. Nicht zur Bestattung gehören die Feststellung des Todes, die Leichenschau und das Präparieren einer Leiche zu wissenschaftlichen oder medizinischen Zwecken.
Gesetzliche Bestimmungen
Eine Reihe von gesetzlichen und hygienischen Vorschriften geben vor, wie Bestattungen durchgeführt werden müssen.
In Deutschland ist das Bestattungswesen durch Landesbestimmungen gesetzlich geregelt (Bestattungsgesetze, Friedhofsgesetze, Leichenverordnungen) und wird durch örtlich erlassene Friedhofsordnungen umgesetzt. Aus diesen Regelungen geht insbesondere hervor, dass Verstorbene normalerweise auf den dafür vorgesehenen öffentlichen Friedhöfen beigesetzt werden müssen. Alternative Bestattungsformen wie die Beisetzung in einem Friedwald stellen dagegen noch eine sehr seltene Ausnahme dar.
In Österreich werden die Friedhofsordnungen von den Friedhofsverwaltungen erlassen. Diese können in der Hand einer Glaubensgemeinschaft oder der Kommune sein. Erst in den letzten Jahren wurde auch das Bestattungswesen dahingehend liberalisiert, dass ein jeder, der über den Befähigungsnachweis für das Gewerbe verfügt, ein Bestattungsunternehmen eröffnen kann. Bis 2002 war für die Erlangung einer Konzession der Nachweis des Bedarfs nötig. Durch diese Zugangsbeschränkung wollte der Gesetzgeber einen unschönen Konkurrenzkampf unterbinden. Der Wegfall dieser Bedarfsprüfung nützt in erster Linie großen überregional tätigen Unternehmen, welche mit finanzstarken Investoren im Hintergrund versuchen kleinere Unternehmen "auszusitzen". Derartige Entwicklungen sind bereits in Kärnten und der Steiermark zu beobachten.
Früher war es zwar jedem Bestattungsunternehmer in Deutschland möglich, Begräbnisse im gesamten Bundesgebiet durchzuführen (auch dort wo bereits ein anderes Unternehmen tätig war), er konnte dort jedoch kein weiteres Unternehmen gründen, wenn der „Bedarf“ bereits durch ein anderes Unternehmen gedeckt wurde. Den Bestatter konnte man somit immer frei wählen, wobei es in den meisten Fällen sinnvoll war, ein Unternehmen aus der Nähe zu beauftragen.
Arten der Bestattung
Zumindest folgende Formen der Bestattung werden gegenwärtig in Amerika, Europa und Asien praktiziert. Eine weiterführende Beschreibung von historischen Bestattungsarten gibt der Artikel Bestattungsritus.
- Erdbestattung des Leichnams in einem Grab: Dabei kann zwischen einem
- Einzelgrab oder einem
- Gemeinschaftsgrab gewählt werden.
- In Krisenzeiten kommt die Beisetzung in einem Massengrab zum Tragen.
- Bestattung in einer Gruft
- Feuerbestattung (Kremation): die anschließende Beisetzung der Urne erfolgt entweder
- auf einem Friedhof,
- als Baumbestattung oder Naturbestattung,
- im Rahmen einer Seebestattung,
- oder als Streubestattung,
- selten als Weltraumbestattung.
- als Raketenbestattung
- Sowohl bei der Feuerbestattung als auch bei der Erdbestattung ist in Deutschland eine anonyme Beisetzung möglich.
- Körperspende: das Vermachen der Leiche an Anatomie und Wissenschaft schließt eine anschließende Bestattung (meist Kremation) mit ein.
- Luftbestattung
Die Bestattungszeremonie
Kirchliche Bestattung
Angehörige von christlichen Religionsgemeinschaften werden nach ihrem Tode üblicherweise auf Friedhöfen im Rahmen einer kurzen Andacht beigesetzt.
Weltliche Bestattung
Wenn der Verstorbene keiner Religionsgemeinschaft angehört hat, oder eine religiöse Feier zur Bestattung nicht gewünscht wird, kann im Rahmen der Bestattung eine weltliche Trauerfeier stattfinden, die meist von einem freiberuflichen Trauerredner oder auch einem Redner einer Weltanschauungsgemeinschaft geleitet wird.
Kosten
Die bei einer Bestattung von den Hinterbliebenen zu erstattenden Kosten verteilen sich auf folgende Leistungen:
- Gebühren und Fremdleistungen
- Bestattungsgrundgebühr
- Grabnutzungsgebühren
- Verlängerung des Nutzungsrechtes
- Einäscherung und Urnenbeisetzung
- Benutzung der Friedhofseinrichtungen
- Gebühren für Behörden und Kirche
- Aufbewahrungsgebühren
- Überführungskosten
- Sonstige Kosten
- Sarg und ggf. Urne, Bestattungsurne, Seeurne
- Blumenschmuck
- Trauerdrucksachen
- Redner, Träger und musikalische Umrahmung
- Private Kosten
Für eine nach herkömmlichem Verständnis als „würdig“ anzusehende Erdbestattung werden in Deutschland durchschnittlich etwa 4000 Euro (ggf. zuzüglich der Kosten für eine Grabstelle) aufgewandt. Am günstigsten ist derzeit die Körperspende, da die oben aufgeführten Gebühren vom Anatomischen Institut ganz oder teilweise beglichen werden. Die Kostentragungspflicht der Bestattung beinhaltet die Verpflichtung, die Kosten zu tragen bzw. dem zu ersetzen, der die Bestattung veranlasst hat. Diese kann öffentlich-rechtlich (so bei der so genannten Ersatzvornahme durch ein kommunales Ordnungsamt) oder privat-rechtlich (u.a. Kostentragungspflicht des Erben, gem. § 1968 BGB: "Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.") geregelt sein.
Neben dem Erben hat auch derjenige die Kostentragungspflicht, der dem Verstorbenen gegenüber unterhaltspflichtig war (§§ 1615, 1615m BGB) und derjenige, der am Tod des Menschen Schuld hat (§ 844 BGB). Detailregelungen für tödliche Unfälle im Straßenverkehr enthält das Straßenverkehrsgesetz. Die Krankenkasse zahlt kein Sterbegeld mehr zur Deckung der Bestattungskosten. Nur wenn alle Zahlungspflichtige mittellos sind, übernimmt auf Antrag das örtliche Sozialamt die notwendigen Kosten der Bestattung (§ 74 SGB XII).
Siehe auch
Literatur
- Hans Wißmann, Peter Welten, Michael Brocke, Friedemann Merkel: Art. Bestattung I. Religionsgeschichtlich II. Altes Testament III. Judentum IV. Historisch V. Praktisch-theologisch. In: Theologische Realenzyklopädie 5 (1980), S. 730-757 (mit weiterer Lit.)
- Becker, Hansjakob / Ühlein, Hermann (Hgg): Liturgie im Angesicht des Todes 1. Judentum und Ostkirchen (= Pietas Liturgica 9 und 10). St. Ottilien 1996
- Becker, Hansjakob / Fugger, Dominik / Pritzkat, Joachim / Süß, Katja (Hgg.): Liturgie im Angesicht des Todes 2. Reformatorische und katholische Traditionen der Neuzeit (= Pietas Liturgica 13 und 14). Tübingen 2004
Weblinks
- Infoportal vom Verband Deutscher Bestattungsunternehmen
- Bundesverband Deutscher Bestatter
- Museum für Sepulkralkultur Kassel
- Recht auf Bestattung von fehlgeborenen und abgetriebenen Kindern
- Ausführliche Informationen aus lutherischer Sicht zum Thema
- TrauerkulturBlog: Aktuelles zur Gedenk- und Trauerkultur