Das erste kodifizierte Strafrecht im deutschsprachigen Raum war die vom Tiroler Landesfürsten Erzherzog Maximilian 1499 eingeführte Halsgerichtsordnung, auch bekannt als Tiroler Malefizordnung.
Die Strafprozesse waren wie folgt geregelt: Die Rechtsprechung übernahmen Richter und Geschworene, Verteidiger waren nicht vorgesehen. Nach Verlesung der Anklageschrift wurden Angeklagte und Zeugen angehört. Nach dem damaligen Rechtsverständnis durfte niemand ohne Geständnis verurteilt werden. Um diese Geständnisse zu erzwingen, war die Folter oft Bestandteil der Prozesse.
Die einzelnen Blutgerichte mussten die Folterungen und die Todesstrafen von den bischöflichen Stadt- bzw. Hofgerichten ratifizieren lassen.
Des weiteren wurden die Stafmaße für Vergehen und Verbrechen in der Halsgerichtsordnung geregelt.
Diese Malefizordnung floss später in die Constitutio Criminalis Carolina ein. Abgelöst wurde sie 1770 durch die Constitutio Criminalis Theresiana.