Reichstürkenhilfe

Reichssteuer zur Kriegsfinanzierung während der Türkenkriege
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Die Reichstürkenhilfe war die Unterstützung für den Kaiser durch die Reichsstände des Heiligen Römisches Reich auf dessen Bitten hin zur Abwehr der „Türkengefahr“ im Rahmen der Türkenkriege.

Seit dem Fall Konstantinopels im Jahre 1453 wurden die westwärts vorstoßenden türkischen Heere zu einer ständigen Bedrohung für die Herrscher Europas und damit des Heiligen Römischen Reiches. Nahezu im gesamten 16. und 17. Jahrhundert war diese Bedrohung präsent.

Die Reichstürkenhilfe stellte eine Reaktion auf diese Lage dar. Das geschah entweder durch Geld oder durch Entsendung von Truppenkontingenten im Falle einer akuten Bedrohung der Reichsgrenzen. Zu diesem Zwecke wurde auch von der Bevölkerung eine Türkensteuer (Gemeiner Pfennig oder auch Reichspfennig) erhoben, um die Türkenkriege zu finanzieren. Die Reichsstände wiederum waren es, die die Türkensteuern von der Bevölkerung einzogen. Die Reichstürkenhilfe war keineswegs eine feste Einrichtung, sondern unterlag ständig Änderungen. Dies lag zum einen an den dauernd wechselnden politischen Veränderungen zum anderen an der Beschaffenheit der Hilfe an sich.

Zur Ermittlung und Erhebung der Sonderabgabe wurde die Türkensteuerliste geschaffen, in der das Türkengeld eingetragen wurde. Erstmals erfolgte die Ausschreibung am 10. März 1481 und unterlag der Verwendung durch die Reichsstände, denn es sollte "nur mit Rat und Wissen derer, so von den Landen hierzu geordnet, ausgegeben und gebrauchet werden."

Es war eine allgemeine Vermögens- und Kopfsteuer, welche zur Deckung der Kosten einer dem Kaiser Friedrich III. gegen die "ungläubigen Türken" zu leistenden bewaffneten Hilfe erhoben wurde.

Die Aufstellung der nächsten Reichstürkenhilfe ging auf den Wormser Reichsmatrikel von 1521 zurück. Dieser Matrikel wurde zum bevorstehenden Romzug Kaiser Karl V. erstellt. Es kam auch zur Unterstützung des Reiches für Staaten, die außerhalb des Reiches lagen, jedoch durch ihre geographische Lage für das Reich eine Art „Pufferzone“ bedeuteten. Dazu zählte u.a. Ungarn und die italienischen Seerepubliken Venedig und Dalmatien. Dennoch gelang es den Türken diese größtenteils zu besetzen.

Seit der Niederlage der Türken vor Wien im Jahre 1683 in der Schlacht am Kahlenberg blieben diese zwar in Europa zunächst präsent, wurden im Laufe der folgenden beiden Jahrhunderte aber weitgehend verdrängt, unter anderem durch die russische Südexpansion.

Bedeutung hat die Türkensteuer auch für Historiker und Chronisten, da die aufgestellten Steuerlisten in vielen Fällen den ersten Nachweis von Einwohnerzahlen für Gemeinden bilden.

Literatur

  • Wolfgang Steglich: Die Reichstürkenhilfe in der Zeit Karls V., in: Militärgeschichtliche Mitteilungen 11 (1972) S. 7-55.
  • Alfons Pausch: Türkensteuer im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, Köln 1986.
  • Ascan Westermann: Die Türkenhilfe und die politisch-kirchlichen Parteien auf dem Reichstag zu Regensburg 1532, Nendeln/Liechtenstein 1979 (Nachdruck der Ausgabe Heidelberg 1910).

Quellen

Wikisource: Reichsmatrikel von 1521 – Quellen und Volltexte

Weiterführende Informationen