Die Kollegialität war ein verfassungsrechtliches Prinzip der Römischen Republik, wonach jedes Magistratsamt des cursus honorum mit zwei oder mehr gleichberechtigten Kollegen besetzt werden musste, die gegenseitig das Recht der Intercessio (Verhinderung einer Anordnung des Kollegen) besaßen.
Auch in späteren Verfassungen fand dieses Prinzip immer wieder Eingang. In der Republik San Marino stehen noch heute zwei für ein halbes Jahr gewählte Capitani Regenti an der Spitze des Staates. Die Teilung der Macht funktioniert damit ähnlich wie bei den Konsuln der römischen Republik vor über 2000 Jahren.
In der frühen Neuzeit waren die landesfürstlichen und ständischen Behörden - zum Beispiel fürstliche Kanzleien und Kammern, die Geheimen Räte und die Verordnetenausschüsse - nach dem Kollegialitätsprinzip organisiert. Das heißt, Entscheidungen wurden gemeinsam durch Herstellung von Konsens oder durch Abstimmungen nach dem Mehrheitsprinzip getroffen. Feste Ressorts für die einzelnen Mitglieder der Kollegien waren nicht üblich und alle hatten gleichermaßen Zugang zum Fürsten. Der Vorsitzende eines Rats war nur Primus inter pares.