COVID-19-Pandemie in Deutschland

Ausbruch der Infektionskrankheit COVID-19 im Jahr 2020 in Deutschland
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Die COVID-19-Pandemie in Deutschland tritt seit dem ersten bestätigten Fall am 27. Januar 2020[3][4] als Teil der COVID-19-Pandemie auf, die am 30. Januar 2020 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur gesundheitlichen Notlage internationaler Tragweite erklärt wurde.

Landkreise und kreisfreie Städte nach bestätigten Infektionen pro 10.000 Einwohner.
(Stand: 2. April 2020)[1]
Bundesländer nach bestätigten Infektionen pro 100.000 Einwohner.
(Stand: 1. April 2020)[2]
COVID-19-Pandemie in Deutschland (Deutschland)
COVID-19-Pandemie in Deutschland (Deutschland)
Von SARS-CoV-2-Infektionen betroffene Länder, laut RKI (bestätigte Infektionsfälle, Stand: 3. April 2020, 00:00 Uhr):
500    2.500    20.000
Beschränkungen der Bewegungsfreiheit zur räumlichen Distanzierung durch die Bundesländer ab 23. März 2020
  • „Kontaktsperre“
  • „Kontaktsperre“ und „Ausgangsbeschränkung“
  • „Kontaktsperre“ und Einreisebeschränkung
  • Die Infektions- und Atemwegserkrankung COVID-19 wird durch das Virus SARS-CoV-2 aus der Gruppe der Coronaviren verursacht und wurde Ende des Jahres 2019 in Wuhan in der chinesischen Provinz Hubei entdeckt. Vom Virusnamen ist der Ausdruck Coronakrise abgeleitet.

    Das Robert Koch-Institut (RKI) bewertetete das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland am 28. Februar 2020 als „gering bis mäßig“,[5] seit dem 17. März als „hoch“ und für Risikogruppen seit dem 26. März als „sehr hoch“.[6] Die Gefahr variiere regional; schwere Krankheitsverläufe seien „mit zunehmendem Alter und bestehenden Vorerkrankungen“ wahrscheinlicher.[7] Als „besonders betroffenes Gebiet in Deutschland“ führte das RKI vom 6. bis 31. März den Kreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen an.[8] Es galt als das erste großflächige Infektionsgebiet in Deutschland.[9] Gemäß den Daten des „RKI-Dashboards“ ist seit dem 31. März der Anteil der infizierten Personen im Landkreis Tirschenreuth (Bayern) nunmehr höher als im Kreis Heinsberg.[10]

    Das RKI empfiehlt zum Eigen- und Fremdschutz, genügend Abstand zu Anderen einzuhalten, sich regelmäßig die Hände mit Seife zu waschen und sich nicht ins Gesicht zu fassen, um das Virus nicht auf die Schleimhäute zu bringen.

    Mit dem am 27. März 2020 in Kraft getretenen Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite[11] wurde das Bundesgesundheitsministerium ermächtigt, bundesweit und ohne Zustimmung des Bundesrates Anordnungen im (normalerweise föderalen) Gesundheitswesen zu treffen, solange der Bundestag eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ feststellt. Diese Feststellung war bereits am 25. März erfolgt.[12] Entsprechende Feststellungen auf Landesebene.

    Mit Stand 4. April 2020, 00:00 Uhr, meldete das Robert Koch-Institut in Deutschland insgesamt 85.778 elektronisch übermittelte Infektionsfälle, darunter 1158 Todesfälle.[2][Anm. 1] Nach Schätzungen des Robert Koch-Instituts vom 4. April waren bis zum Vortag etwa 26.400 ehemals infizierte Personen wieder genesen.[13]

    Statistiken und Fallzahlen

    Quelle und Aktualität

    Datei:Wochenendeffekte bei Meldungen zu Corona Infizierten.gif
    Schwankende Meldezahlen und Umverteilung der täglich neu bekannten Fälle auf zurückliegende Tage

    Das Robert Koch-Institut (RKI) nennt online täglich aktualisierte Fallzahlen für Deutschland, aufgeschlüsselt nach einzelnen Bundesländern.[14] Diese beruhen auf den Daten der Gesundheitsämter, die über die Bundesländer elektronisch an das RKI übermittelt werden. Zunächst wurden auch die vorab laborbestätigten Fälle bekannt gegeben, die allerdings laut RKI mit wachsenden Fallzahlen „nicht mehr manuell aktualisiert und qualitätsgesichert berichtet werden“ konnten. Ab dem 17. März 2020 wurden daher nur noch die elektronisch übermittelten Fälle veröffentlicht.[15] Durch Meldeverzug zwischen dem Bekanntwerden und der Übermittlung könne es zu Abweichungen von den Zahlen aus anderen Quellen kommen.[2]

    Die gemeldeten Zahlen eines Tages werden anhand des Erfassungsdatums auf die vergangenen Tage rückverteilt. Die jüngsten Tage sind daher unvollständig. Da nicht alle Gesundheitsämter auch am Wochenende Daten an das RKI übermitteln, kommt es jeweils von Samstag bis Dienstag zu einer Häufung von Nachmeldungen. Durch verspätete Nachmeldungen und Änderungen in den Testkonditionen entstehen zufällige Fehler und Sprünge in den gemeldeten Zahlen, weshalb an einzelnen täglichen Veränderungen keine Trendwenden erkannt werden können. Dies kann nur über mehrere Wochen erfolgen.

    Dunkelziffer

    Die Dunkelziffer, das Verhältnis von nicht entdeckten zu gemeldeten Infizierten, wurde in der COVID-19-Pandemie vom Robert Koch-Institut für Deutschland am 11. März als nicht sehr hoch eingeschätzt.[16] Zwischen Infizierung und Erfassung können aber etwa 10 Tage vergehen, wie es Alexander S. Kekulé aufgezeigt hatte.[17] Er ging deshalb am 17. März davon aus, dass sich mindestens viermal so viele Personen infiziert haben, wie die Meldungen aktuell widerspiegeln.[18] Aber auch Kekulé sieht eine geringere Dunkelziffer als beispielsweise in Italien.[19] Der Präsident des Robert Koch-Instituts Lothar H. Wieler vermutet, dass etwa die Hälfte der Fälle durch Tests erfasst werde,[20] und nennt als Indizien für die vergleichsweise hohe Testabdeckung die geringe Fallsterblichkeit und das Entdecken vieler „leichter“ Fälle in Deutschland.[21] Etwa zeitgleich erschienene systematische Studien aus Island und über die Betroffenen des italienischen Ortes Vo[22] über das Kreuzfahrtschiff Diamond Princess[23][24] und weitere Studien[24] zeigen, dass die Hälfte der Fälle oder etwas weniger gänzlich symptomlos verläuft.

    Zur Ermittlung der Dunkelziffer wurden vom Robert Koch-Institut am 25. März Stichproben angekündigt.[21] In Bayern startet ab dem 5. April ein einjähriges Forschungsprojekt mit 3.000 statistisch ausgewählten Haushalten, um Rückschlüsse auf die prozentuale Höhe der Infizierten in der Gesamtbevölkerung zu erhalten.[25]

    Prüfkapazitäten, Tests und Anteil positiver Ergebnisse

     
    „Drive-in“-Covid-19-Teststelle vom DRK in Tübingen (26. März 2020)

    Die Prüfkapazitäten in deutschen Laboren betrugen Anfang März rund 84.000 Tests pro Woche[26] und Mitte desselben Monats etwa 160.000 Tests pro Woche.[27] Laut Aussagen eines Labors standen zu dieser Zeit einem weiteren Ausbau der Testkapazitäten Lieferschwierigkeiten und Materialengpässe entgegen.[28] Eine Erhebung des Interessenverbands der akkreditierten medizinischen Labore in Deutschland (ALM e. V.) beziffert die Kapazitäten medizinischer Labore in der Kalenderwoche 12 (16. bis 22. März) auf 58.000 Tests pro Tag.[29] Bis 26. März konnte die Zahl der Prüfungen alleine im kassenärztlichen Bereich auf 250.000 pro Woche gesteigert werden.[30] Bis Ende April ist eine weitere Erhöhung auf 200.000 Tests pro Tag geplant.[31] Zur Erreichung dieses Ziels wurde vorgeschlagen, vor einer Prüfung mehrere Proben miteinander zu vermischen: bei einem negativen Ergebnis sollen so durch einen einzigen Test gleich mehrere Negativbefunde gleichzeitig gestellt werden.[32]

    Aktuell (Stand 24. März 2020) sollen nur Menschen getestet werden, die respiratorische Symptome zeigen und Kontakt zu einer Person mit bestätigter Infektion hatten; deutliche klinische oder radiologische Hinweise auf eine virale Lungenentzündung aufweisen; in der Pflege, einer Arztpraxis oder im Krankenhaus tätig sind; oder einer Risikogruppe zugehören. Patienten mit akuten respiratorischen Symptomen, aber ohne diese Zusatzbedingungen, sollten nur getestet werden, wenn eine hinreichende Testkapazität verfügbar ist. Die Bedingung eines Aufenthalts in einem Risikogebiet entfiel zum 24. März.[33][34]

    Seit 26. März werden Informationen zur Anzahl der Testungen und dem Anteil der Positivtests vom RKI veröffentlicht.[35] Die Daten beruhen auf einer deutschlandweiten Laborabfrage des RKI, ergänzt durch drei weitere Datenerhebungen vom Netzwerk für respiratorische Erkrankungen (RespVir, RKI), dem nationalen Netzwerk zur Surveillance der Antibiotikaresistenz in Deutschland (ARS, RKI) und dem ALM e. V. Die seit Beginn dieser Erfassung in Deutschland geprüften Proben werden vom RKI mit 918.460 angegeben.[36] Eine endgültig gesicherte Zahl für die in Deutschland durchgeführten Prüfungen liegt jedoch nicht vor, da dem Institut diese Anzahl zunächst nicht von den einzelnen Bundesländern mitgeteilt wurde.[37] Das RKI weist zudem im Hinblick auf die Möglichkeit von Nachmeldungen der in vergangenen Kalenderwochen durchgeführten Tests auf die Unschärfe seiner Wochentestzahlen hin, da es dadurch zu einer nachträglichen Erhöhung kommen könne.[36]

    Durchgeführte Tests auf SARS-CoV-2 seit Beginn der Erfassung
    nach Daten des Robert Koch-Instituts[36]
    Kalenderwoche Anzahl Tests Positiv getestet Teilnehmende Labore
    vor der 11. KW 087.863 02.763 (3,1 %) keine Angabe
    11 127.457 07.582 (5,9 %) 114
    12 348.619 23.820 (6,8 %) 152*
    13 354.521 30.741 (8,7 %) 143
    *Erratum, die Zahl wurde am 26.03. falsch angegeben.

    Infektionsfälle

    Das RKI gibt neben Fallzahlen auch die Verteilung der Fälle auf Geschlecht und Alter bekannt, soweit diese Daten vorliegen. Für die Fälle, für welche klinische Informationen vorliegen, werden häufige Symptome und der Anteil der Hospitalisierten genannt.

    Mit Stand vom 4. April 2020, 0:00 Uhr, waren von den Fällen mit Angaben zum Geschlecht 51 % männlich und 49 % weiblich, der Altersmedian lag bei 49 Jahren für die Fälle, für welche das Alter bekannt war.

    Unter den Gemeldeten mit Angaben zu Symptomen waren die meistgenannten Symptome Husten (53 %) und Fieber (42 %). Schnupfen hatten 22 % und bei 2 % lag eine Pneumonie vor. Eine Hospitalisation hatte bei 14 % der Fälle stattgefunden, bei denen Angaben dazu gemacht wurden.[13]

    Aufgrund des DIVI-Intensivregisters berichtet das RKI mit Stand 3. April, 0:00 Uhr, zudem von 2.424 COVID-19-Patienten, die dort erfasst sind und aktuell intensivmedizinisch behandelt werden, davon werden 83 % beatmet. Aus der intensivmedizinischen Behandlung wurden laut RKI nach DIVI-Intensivregister bei 1.200 Patienten die Behandlung abgeschlossen, 33 % davon sind verstorben.[38]

    Bestätigte Infektionen (kumuliert) in Deutschland
    nach Daten des RKI
    [2][39][Anm. 1][Anm. 2]

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    Bestätigte Infektionen (neue Fälle) in Deutschland
    nach Daten des RKI
    [2][39][Anm. 1][Anm. 2][Anm. 3]

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    Infektionsfälle (kumuliert)
    bis 16. März 2020 vorabgemeldete laborbestätigte Infektionsfälle,
    ab 17. März elektronisch übermittelte Fälle[2][39][Anm. 1] (a)
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    Gesamt Zunahme
    gegenüber Vortag
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    14 2 16
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    1 14 2 1 18 2
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    3 14 2 2 21 3
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    6 14 2 4 26 5
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    10 15 2 25 1 53 27
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    14 15 5 30 1 1 66 13
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    15 19 1 1 10 1 66 2 2 117 51
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    19 25 1 1 1 12 1 86 2 2 150 33
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    26 35 3 1 1 2 12 1 101 2 1 2 1 188 38
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    44 48 6 1 2 2 12 3 4 111 2 1 1 2 1 240 52
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     (b)
    73 70 13 1 3 5 14 4 18 181 8 1 1 7 1 400 160
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    96 117 19 2 4 11 16 5 18 329 10 2 2 7 1 639 239
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    170 134 28 2 4 13 17 5 19 373 13 3 4 8 2 795 156
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    182 172 40 4 4 13 19 8 21 398 19 4 7 9 2 902 107
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    204 256 48 6 4 17 26 10 38 484 17 6 12 9 2 1.139 237
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    237 314 48 9 4 29 35 13 49 484 25 7 22 7 9 4 1.296 157
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    277 366 90 24 21 48 48 17 75 484 25 14 26 15 27 10 1.567 271
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    454 500 137 30 38 88 99 23 129 688 52 14 45 27 31 14 2.369 802
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    454 558 174 44 42 99 148 33 230 936 102 40 83 42 48 29 3.062 693
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    569 681 216 61 50 158 203 45 253 1.154 121 40 93 45 60 46 3.795 733
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    827 886 265 84 53 162 286 50 287 1.407 168 32 130 47 103 51 4.838 1.043
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    1.105 1.067 300 94 56 260 342 51 391 1.541 325 85 140 77 123 55 6.012 1.174
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    1.479 1.109 345 73 57 310 373 45 325 2.105 442 75 182 58 127 51 7.156 1.144
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    1.609 1.243 391 92 69 358 432 56 478 2.372 474 88 198 105 159 74 8.198 1.042
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    2.155 1.692 573 134 80 432 682 98 669 3.033 637 99 275 140 202 98 10.999 2.801
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    2.746 2.401 731 192 121 586 813 131 803 3.497 801 146 394 180 266 149 13.957 2.958
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    3.668 2.960 866 254 142 587 1.080 165 1.023 3.542 938 187 567 188 308 187 16.662 2.705
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    3.807 3.650 1.024 274 165 872 1.175 172 1.306 3.545 1.053 187 606 211 347 216 18.610 1.948
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    3.811 4.892 1.077 288 170 943 1.347 172 1.483 5.615 1.177 200 653 212 383 249 22.672 4.062
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    5.348 5.754 1.220 343 183 1.043 1.620 199 1.764 6.318 1.370 337 811 321 478 327 27.436 4.764
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    6.069 6.558 1.428 429 200 1.262 1.754 218 2.140 7.197 1.591 403 959 375 577 394 31.554 4.118
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    7.283 7.993 1.656 477 211 1.265  (f) 2.157 244 2.347 7.924 1.816 433 1.141 418 675 468 36.508 4.954
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    8.161 9.481 1.955 537 241 1.693 2.323 259 2.810 9.235 1.971 505 1.305 458 812 542 42.288 5.780
    Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort.
    9.781 11.150 2.161 645 260 1.765 2.604 308 3.150 10.607 2.212 550 1.432 458  (g) 915 584 48.582 6.294
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    9.794  (h) 12.881 2.360 721 275 1.846 2.605  (h) 348 3.450 11.400 2.396 560  (h) 1.617 592 1.005 697 52.547 3.965
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    10.943 13.989 2.464 761 286 2.053 3.091 356 3.732 12.178 2.584 706 1.795 592  (i) 1.049 719 57.298 4.751
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    12.334 14.810 2.575 798 294 2.191 3.283 366 4.063 13.225 2.726 782 1.882 680 1.120 784 61.913 4.616
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    13.410 16.497 2.754 881 311 2.311 3.445 406 4.382 14.351 2.899 829 2.034 750 1.246 860 67.366 5.453
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    14.662 18.496 2.970 995 327 2.406 3.707 438 4.695 15.427 3.132 1.020 2.183 804 1.335 925 73.522 6.156
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    16.059 20.237 3.202 1.075 341 2.596 3.993 468 5.081 16.606 3.362 1.079 2.336 836 1.443 982 79.696 6.174
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    17.014 21.908 3.471 1.211 354 2.697 4.279 501 5.571 17.885 3.504 1.265 2.591 896 1.559 1.072 85.778 6.082
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    gegenüber Vortag
    Fälle auf 100.000 Einwohner / elektronisch übermittelte Fälle (kumuliert)
    nach Daten des Robert Koch-Instituts[2] (a)[39] (d)
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    Deutschland
    Gesamt
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    25 18 20 8 18 32 13 8 10 20 20 15 10 8 9 7 17
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    33 23 23 10 21 32 17 10 13 20 23 19 14 9 11 9 20
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    34 28 27 11 24 47 19 11 16 20 26 19 15 10 12 10 22
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    34 37 29 11 25 51 21 11 19 31 29 20 16 10 13 12 27
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    48 44 33 14 27 57 26 12 22 35 34 34 20 15 17 15 33
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    55 50 38 17 29 69 28 14 27 40 39 41 24 17 20 18 38
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    66 61 44 19 31 69  (f) 34 15 29 44 44 44 28 19 23 22 44
    Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort.
    74 73 52 21 35 92 37 16 35 51 48 51 32 21 28 25 51
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    88 85 58 26 38 96 42 19 39 59 54 56 35 21  (g) 32 27 58
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    88  (h) 99 63 29 40 100 42  (h) 22 43 64 59 57  (h) 40 27 35 33 63
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    99 107 66 30 42 112 49 22 47 68 63 71 44 27  (i) 36 34 69
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    111 113 69 32 43 119 52 23 51 74 67 79 46 31 39 37 74
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    121 126 73 35 46 126 55 25 55 80 71 84 50 34 43 40 81
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    132 141 79 40 48 131 59 27 59 86 77 103 54 36 46 43 88
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    145 155 85 43 50 141 64 29 64 93 82 109 57 38 50 46 96
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    154 168 93 48 52 146 68 31 70 100 86 128 64 41 54 50 103
    Datum BW
     
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    Deutschland
    Gesamt

    Todesfälle

    Mit Stand vom 4. April 2020, 0:00 Uhr, waren laut RKI in Deutschland 1.158 Todesfälle im Zusammenhang mit COVID-19 bekannt, darunter 65 % Männer und 35 % Frauen im Alter von 28 bis 105 Jahren. Es wurde ein Altersmedian von 82 Jahren für die Todesfälle gemeldet. 86% der Verstorbenen waren 70 Jahre und älter. Diese Altersgruppe mache aber nur 14% der Infizierten aus.[13]

    Auffallend ist die im Vergleich zu Italien, aber auch Frankreich und den USA, deutlich niedrigere Fallsterblichkeit, wofür in den Medien unterschiedliche Ursachen vermutet werden. Neben unterschiedlichen Dunkelziffern aufgrund unterschiedlich guter Testabdeckung könne dies auch mit dem geringeren Alter des durchschnittlichen Infizierten von 46–47 Jahren in Deutschland gegenüber beispielsweise 63 Jahren in Italien zusammenhängen,[40][41] was teilweise damit erklärt wird, dass sich in der Anfangsphase aus Deutschland besonders viele Menschen im Skiurlaub[42] und bei Faschingspartys[43] angesteckt hätten.[40] Christian Drosten erklärt dies vor allem mit der hohen Testabdeckung in Deutschland, wo durch Untersuchung des Umfeldes von Infizierten viele leichte Fälle mit in die Statistik gelangten, welche vorwiegend junge Menschen beträfen.

    Bestätigte Todesfälle (kumuliert) in Deutschland
    nach Daten des RKI
    [2][Anm. 1][Anm. 2]

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    Bestätigte Todesfälle (täglich) in Deutschland
    nach Daten des RKI
    [2][39][Anm. 1][Anm. 2]

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    Bestätigte Todesfälle (kumuliert)
    nach Daten des Robert Koch-Instituts
    seit dem 9. März 2020[2][39] (a)
    Datum BW
     
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    SH
     
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    Gesamt Zunahme
    gegenüber
    Vortag
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    2 2 2
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    2 2 0
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    3 3 1
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    1 1 3 5 2
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    1 1 3 5 0
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    2 1 5 8 3
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    3 4 5 12 4
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    3 5 5 13 1
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    2 4 6 12  (c)
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    2 4 6 12 0
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    6 8 6 20 8
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    10 12 1 6 1 1 31 11
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    16 19 1 2 6 1 1 46 15
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    21 21 1 2 1 6 2 1 55 9
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    21 26 1 3 4 28 2 1 86 31
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    30 30 1 4 6 33 5 1 1 2 1 114 28
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    37 37 2 1 4 7 43 5 2 6 1 3 1 149 35
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    56 47 4 1 1  (f) 6 8 53 6 2 7 1 3 3 198 49
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    70 55 8 1 1 2 7 10 72 8 2 7 2 4 4 253 55
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    101 77 8 1 2 2 9 12 80 11 2 9 2  (g) 4 5 325 72
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    101  (h) 107 9 1 2 4 9  (h) 1 21 98 12 2  (h) 9 2 6 5 389 64
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    119 127 11 2 2 5 13 1 26 101 18 7 9 2  (i) 7 5 455 66
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    165 162 13 2 4 9 17 1 34 117 19 7 12 6 9 6 583 128
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    197 225 16 4 5 14 21 3 42 134 23 8 17 7 10 6 732 149
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    241 268 19 7 6 14 27 3 45 161 26 11 18 8 11 7 872 140
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    285 307 20 9 6 16 33 4 65 178 26 12 21 11 15 9 1017 145
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    316 349 22 12 6 16 42 5 85 200 29 14 24 11 17 10 1158 141
    Datum BW
     
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    Gesamt Zunahme
    gegenüber
    Vortag
    Anmerkungen
    1. a b c d e f Hier sind Fälle aufgelistet, die dem RKI über den Meldeweg oder offizielle Quellen mitgeteilt wurden. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handelt, kann es zu Abweichungen bzw. zeitlichen Verzögerungen zwischen den RKI-Fällen und Angaben anderer Stellen, etwa der betroffenen Bundesländer oder der Weltgesundheitsorganisation (WHO), kommen.
    2. a b c d ab dem 17. März nur elektronisch gemeldete Fälle
    3. Gesamtplus der Fälle zum Vortag verteilt sich auf verschiedene Tage aufgrund des Übermittlungsprozesses. Beispielsweise wurden am 27. März 2020 5.780 Fälle neu übermittelt. Davon wurden 1.840 am 26. März gemeldet, 2.452 am 25. März, 747 am 24. März usw. (Quelle: COVID-19-Dashboard. Robert Koch-Institut, archiviert vom Original am 27. März 2020;.) „Aus dem Verlauf der übermittelten Daten allein lässt sich daher kein Trend zu den aktuell erfolgten Neuinfektionen ablesen.“ (Quelle: COVID-19: Fallzahlen in Deutschland und weltweit. Robert Koch-Institut, archiviert vom Original am 27. März 2020;.)
    (a) 
    bis 4. März 2020 mit Stand 10:00 Uhr, ab 5. März 2020 mit Stand 15:00 Uhr
    (b) 
    Vom 4. auf den 5. März 2020 mehr als ein ganzer Tag, da die Daten zunächst mit Stand 10:00 Uhr, dann Stand 15:00 Uhr veröffentlicht wurden.
    (c) 
    ab dem 17. März nur elektronisch gemeldete Fälle
    (d) 
    bis 17. März 2020 mit Stand 11:00 Uhr, ab 18. März 2020 mit Stand 00:00
    (e) 
    Vom 17. auf den 18. März 2020 kein ganzer Tag, da die Daten zunächst mit Stand 11:00 Uhr, dann Stand 00:00 Uhr veröffentlicht wurden.
    (f) 
    Am 25. März 2020 wurden aus technischen Gründen keine Daten aus Hamburg übermittelt.
    (g) 
    Am 27. März 2020 wurden keine Daten aus Sachsen-Anhalt übermittelt.
    (h) 
    Am 28. März 2020 wurden keine Daten aus Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland übermittelt.
    (i) 
    Am 29. März 2020 wurden trotz erfolgter Übermittlung keine Daten aus Sachsen-Anhalt empfangen.

    Anzahl der Genesenen

    Personen, die eine Infektion unbemerkt überstanden haben oder aufgrund nur geringer Symptome keinen Arzt aufsuchten, werden nicht statistisch erfasst. Da die Infektion aber bei der weit überwiegenden Anzahl der Betroffenen mild und nicht selten sogar symptomfrei verläuft, ist die Zahl der Genesenen damit weitgehend unbekannt. Somit beschränkt sich die Betrachtung derzeit auf erfasste Infizierte. Da jedoch im Gegensatz zu Infektionen und Todesfällen die Genesung in Deutschland nach der § 1 CoronaVMeldeV in Verbindung mit § 6 IfSG nicht meldepflichtig ist, gibt es selbst über diesen Anteil keine zuverlässigen Angaben.

    Nach den Kriterien des Robert Koch-Instituts gelten Infizierte frühestens 14 Tage nach Symptombeginn (leichter Krankheitsverlauf) oder nach Krankenhausentlassung (schwerer Krankheitsverlauf) als genesen, zudem müssen sie mindestens 48 Stunden symptomfrei gewesen sein. Eine Krankenhausentlassung ohne anschließende Isolation ist nur möglich, wenn sich das Virus zusätzlich in zwei PCR-Untersuchungen von Abstrichen aus dem Mund-/Nasenrachenraum im Abstand von 24 Stunden nicht nachweisen lässt.[44]

    Nach Schätzungen des Robert Koch-Instituts vom 4. April sind etwa 26.400 ehemals infizierte Personen wieder genesen.

    Deutsche Betroffene im Ausland

    Bei mehreren Infektionsfällen im Ausland waren Deutsche betroffen. Medial für Aufmerksamkeit sorgten unter anderem

    Diese erste bekannte Infektion in Spanien stehe laut Medienangaben im Zusammenhang mit einem Coronapatienten aus Deutschland, der das Virus aus Landsberg nach La Gomera einführte.[49] In Ägypten starb am 8. März 2020 erstmals ein Deutscher an COVID-19. Der 60-jährige Mann stammte aus Schleswig-Holstein. Er wird statistisch den Fällen Ägyptens zugeordnet und ist der erste bekannte Todesfall in Afrika.[50]

    Vergleich mit anderen Virusinfektionen

    Das Nationale Referenzzentrum (NRZ) für Influenza im Robert Koch-Institut gibt im Rahmen der virologischen Surveillance täglich Zahlen zur Verteilung verschiedener respiratorischer Viren in den untersuchten Proben des deutschen Sentinelsystems heraus. Diese werden u. a. in den Influenza-Wochenberichten der Arbeitsgemeinschaft Influenza ausgewertet.[51]

    Seit der 8. KW 2020 werden Sentinelproben zusätzlich auf SARS-CoV-2 untersucht, so dass ein Vergleich zwischen dem Auftreten von SARS-CoV-2 und anderen gewöhnlichen respiratorischen Viren möglich wird. Die hier dargestellten Zahlen beziehen sich auf die 8. bis 13. Kalenderwoche bzw. auf die Zeit vom 15. Februar bis 27. März 2020. Neben SARS-CoV-2 wurde auf Influenza-, Respiratory-Syncytial-, humanes Metapneumo-, humanes Parainfluenza- und Rhinovirus getestet.[52]

    Anteile respiratorischer Viren im dt. Sentinel-System
    8.–13. KW, nach Daten des RKI (jeweils jüngste)
    [52][Anm. 1][Anm. 2]
    (1. Diagramm: vollständig; 2. Diagramm: vergrößerter unterer Ausschnitt)

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    Anmerkungen
    1. Positivenrate = Anzahl positiver Proben / Anzahl eingesandter Proben. Der Anteil der gesamten positiven Proben kann von der Summe der positiven Proben der Einzelviren abweichen, wenn Mehrfachinfektionen (z. B. mit Influenza- und Rhinoviren) nachgewiesen wurden.
    2. Werte für SARS-CoV-2: Positivenrate = Anzahl positiver SARS-CoV-2 Proben / Anzahl der untersuchten Proben auf SARS-CoV-2. Seit der 8. KW 2020 werden Sentinelproben zusätzlich auf SARS-CoV-2 untersucht. Die Vergleichbarkeit der Ergebnisse unterliegt Einschränkungen, da noch nicht alle Sentinelproben untersucht werden können.


    Zur Interpretation:

    Für die Werte von SARS-CoV-2 in der Grafik liegt vorläufig eine eingeschränkte Vergleichbarkeit vor.

    Die zusätzlichen Untersuchungen auf SARS-CoV-2 umfassen (noch) nicht alle Sentinel-Proben. Es ist nicht angegeben, ob die zusätzlich getesteten Proben rein zufällig ausgewählt werden, oder etwa nur besonders verdächtige, und wie viele der Sentinel-Proben überhaupt zusätzlich auf SARS-CoV-2 getestet wurden. Letzterer Anteil lässt sich aus den Quellendaten für die Kalenderwochen 10 bis 13 aber ungefähr berechnen: Er beträgt zwischen 91 und 97 Prozent aller eingesendeten Proben, ist also relativ hoch. Für die Kalenderwochen 8 und 9 kann kein Anteilswert berechnet werden, da die Anzahl der positiven Ergebnisse hier jeweils 0 betrug.[52]

    Bei einer Auswahl der zusätzlich zu testenden Proben nach Vorverdacht würden die hier gezeigten Zahlen die realen Werte tendenziell überschätzen (die realen Zahlen wären entweder in etwa gleich oder aber kleiner). Bei dem großen Anteil zusätzlich getesteter Proben in den Wochen 10 bis 13 dürfte der verzerrende Einfluss der Auswahlstrategie auf die Schätzung dort aber eher gering ausfallen.

    Aufgrund der sehr geringen Positivenzahlen (zwischen 0 und 3[52]) sind die errechneten Werte jedoch mit einer größeren Unsicherheit behaftet. Deshalb und aufgrund der kurzen Beobachtungszeit (6 Wochen) lässt sich kein verlässlicher Trend ableiten.

    Die Arbeitsgemeinschaft Influenza steht unter der „wissenschaftliche[n] Federführung“ des Robert Koch-Institutes und wird finanziell und praktisch durch ihre „Partner“ aus der Pharmaindustrie, insbesondere Impfstoffanbieter, und verwandte Organisationen unterstützt.[51]

    Epidemiologische Modellierung der COVID-19-Ausbreitung in Deutschland

    Die örtliche und zeitliche Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Deutschland und die daraus resultierende Fallzahlentwicklung beatmungspflichtiger COVID-19-Patientinnen und -Patienten die intensivmedizinisch versorgt werden müssen unterliegen einem dynamischen Geschehen das von zahlreichen Zusammenhängen und Einflussfaktoren abhängt. Diese sind einerseits durch die Eigenschaften des SARS-CoV-2-Virus und der COVID-19-Erkrankung selbst vorgegeben und können andererseits durch den Einsatz von Gegenmaßnahmen wie Infektions- und Antikörper-Tests, Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, Quarantäne, Medikamentöse COVID-19-Therapie und Impfprävention je nach Verfügbarkeit und Wirksamkeit mehr oder weniger aktiv beeinflusst und gesteuert werden. Zur Abschätzung möglicher zukünftiger Verlaufsentwicklungen im dynamischen COVID-19-Geschehen werden mathematisch epidemiologische Prognosemodelle der Zusammenhänge und Einfluss-Faktoren verwendet, die aus Verlaufsdaten vergangener Virusausbrüche ähnlicher Viren durch nachträgliche wissenschaftliche Auswertungen nach Ende des Ausbruchs gewonnen wurden. Diese Modelle und Faktoren müssen jetzt laufend mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu SARS-CoV-2 und der COVID-19-Erkrankung und ersten systematisch gesichert erhobenen Daten aus Studien zum aktuellen COVID-19-Geschehen wie der „Covid-19 Case-Cluster-Study“ in Heinsberg[53][54] angepasst und verbessert werden, damit mit ihnen gesicherte und zuverlässige Prognosevorhersagen zur COVID-19-Entwicklung in Deutschland getroffen werden können. Die Prognosemodelle werden mit verschiedenen Annahmen z. B. zur Wirksamkeit von getroffenen Schutzmaßnahmen berechnet und zeigen dann die jeweils zu erwartenden Fallzahlen und deren zeitlichen Verlauf über die kommenden Monate[55][56][57][58][59][60][61][62]. Das Projekt „Event-Horizon COVID-19“[63] an der Humboldt-Universität Berlin erstellt in Kooperation mit den Vorhersagen des Robert Koch-Instituts für verschiedene Länder[64]. Da abhängig von den verwendeten Modellen und Einflussfaktoren sehr unterschiedliche Prognoseergebnisse ermittelt werden können, diese wiederum auch von der Politik zur Entscheidungsfindung bezüglich Art, Umfang und Dauer von gesetzlich verordneter Schutzmaßnahmen verwendet werden, ist es aus übergeordneten Gründen der nationalen Integrität unverzichtbar, dass die von den Entscheidungsträgern herangezogenen Prognosemodelle, Einflussfaktoren und die zugrunde liegende Datenbasis unverzüglich vollständig veröffentlicht werden damit diese z. B. auch von einer breiten Fachöffentlichkeit nachvollzogen und überprüft, d. h. verifiziert und validiert werden können. Um das vorhandene Expertenwissen zusammenzubringen wurde von Hendrik Streeck auch ein Runder Tisch gefordert den es dessen Aussage nach (Stand 4. April 2020) bisher in Deutschland nicht gibt.[65]

    Chronik der Ausbreitung

     
    Tägliche Verbreitung zwischen 27. Februar und 22. März nach Landkreis. Bestätigte Fälle
    Besonders betroffenes Gebiet, nach RKI
     
    Vergleich der Todesfallentwicklung (kumuliert) einiger westlicher Länder und Chinas in ähnlichen Ausbreitungsphasen mit Tag 0 = erste Meldung >10 Todesfälle (geglättet, halb-logarithmisch)
     
  • Infektionen weltweit ohne China
  • Bestätigte Infektionen in Dtld.
  • Todesfälle weltweit ohne China
  • Todesfälle in Deutschland
  • jeweils kumuliert, Halb-logarithmische Darstellung
     
    Neue Infektionen und Todesfälle je Tag in Deutschland und im „Rest der Welt“ (RdW) ohne China
    (halb-logarithmische Darstellung)

    In Deutschland traten Ende Januar 2020 erste einzelne Erkrankungsfälle auf. Nach einer Stagnation identifizierter Infektionen kam es im Februar fast gleichzeitig zu mehreren weiteren Fällen an unterschiedlichen Orten.[9] Am schwersten betroffen war der nordrhein-westfälische Kreis Heinsberg. Seit Ende Februar wuchs die Zahl der täglich neu dokumentierten Fälle rasch an und betraf immer mehr Bundesländer. Parallel dazu wurden die ersten geheilten Personen wieder aus der Behandlung beziehungsweise aus der Quarantäne entlassen. In der zweiten Märzwoche waren dann alle Bundesländer betroffen und es gab den ersten Todesfall.

    Die wichtigsten Ereignisse sind nachfolgend aufgeführt. Sie sind nach Meldedatum in den Medien und Bundesländern (siehe dort für die Bundeslandkürzel) gegliedert und können terminlich von denen des RKI abweichen:

    Januar 2020

    • 28. Januar 2020 (Dienstag):
      • BY: Der erste Infektionsfall wurde am 28. Januar 2020 bei einem 33-jährigen Mitarbeiter des Automobilzulieferers Webasto in Stockdorf festgestellt.[66] Er hatte sich während einer firmeninternen Schulung bei einer am 19. Januar aus Shanghai angereisten Kollegin infiziert. Der Erkrankte hatte am Wochenende 25./26. Januar leichte Erkrankungssymptome und war am Montag wieder zur Arbeit gekommen; erst eine Mitteilung aus China über den Krankheitsnachweis der Kollegin führte zu seiner Untersuchung. Er wurde im Klinikum Schwabing behandelt bzw. isoliert.[67] Zwischenzeitlich hatten er oder seine Kollegin 13 weitere Webasto-Mitarbeiter oder indirekt deren Angehörige infiziert.[68] Die im Rahmen der Suche nach dem „Patienten 0“ des Ausbruchs in der italienischen Provinz Lodi vorgenommene Sequenzierung des Virus lieferte Hinweise auf eine unerkannt gebliebene Infektionskette, die Ende Februar zum Ausbruch in der Lombardei führte.[69][70][71]
    • 30. Januar 2020 (Donnerstag):
      • BY: Bei einer Frau aus Deutschland, die vom 24. bis 26. Januar 2020 im Kühtai (Tirol) auf der Dortmunder Hütte verweilt hatte, wurde das Coronavirus diagnostiziert.[72]

    Februar 2020

    • 15. Februar (Samstag):
      • Die 'Kappensitzung' des Karnevalsvereins 'Langbröker Dicke Flaa' findet mit rund 300 Teilnehmern in Langbroich-Harzelt in der Gemeinde Gangelt (Kreis Heinsberg, NRW) statt.[75] Diese Karnevalsveranstaltung wird als Grund gesehen, dass sich das Virus im Kreis Heinsberg stark ausbreitete und Heinsberg vom RKI später zu einem besonders betroffenen Gebiet erklärt wurde. Alle Teilnehmer der Karnevalssitzung wurden vom NRW-Gesundheitsminister aufgerufen, sich bei den Behörden zu melden. Sie und ihre Familien mussten für 14 Tage in häusliche Quarantäne gehen.
    • 20. Februar (Donnerstag, Weiberfastnacht) bis 25. Februar (Dienstag, Karnevals-/Faschingsdienstag):
      • Die Karnevalstage waren in Deutschland nicht von Einschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus betroffen. In Venedig hingegen wurde der Karneval am Sonntag, 23. Februar (Karnevalssonntag) abgebrochen[76]
    • 24. Februar 2020 (Montag) und 25. Februar 2020 (Dienstag):
      • BW: Am 25. Februar 2020 wurde eine Erkrankung im Landkreis Göppingen bei einem Mann festgestellt, der zuvor in Mailand gewesen war.[77]
      • NW: Am 24. und 25. Februar 2020 wurde bei einem Ehepaar aus dem Kreis Heinsberg (Mann 47 Jahre alt, Frau 46 Jahre alt und von Beruf Erzieherin) das Virus festgestellt.[78] Der Ursprung der Infektion ist unbekannt.[79] Sie wurden beide zum Universitätsklinikum Düsseldorf gebracht.[80] Am 15. Februar 2020 hatte das Ehepaar die Karnevalsveranstaltung in Gangelt besucht (siehe oben unter 15. Februar).[81] Ebenso wurden zwei Arztpraxen in Köln informiert, die das Ehepaar zwischenzeitlich besucht hatte.
    • 27. Februar 2020 (Donnerstag):
      • BW: Sechs weitere Infizierte wurden gemeldet. Drei davon hatten auf einem Ärztekongress in München Kontakt zu einem italienischen Kollegen und wurden im Uniklinikum Freiburg isoliert. Ein Infizierter aus dem Landkreis Böblingen kann mit dem Cluster in Göppingen in Verbindung gebracht werden.[86] Im Landkreis Ludwigsburg wurde ein Infizierter positiv getestet, nachdem ein vorheriger Test auf Influenza negativ ausfiel. Im Rhein-Neckar-Kreis wurde ein Rückkehrer aus dem Italienurlaub positiv getestet.[87]
      • BY: Es wurde gemeldet, dass alle bisherigen Infizierten aus dem Raum Starnberg geheilt seien.[88] Am Abend wurde ein Oberarzt des Universitätsklinikums Erlangen positiv getestet. Der Mann hatte auf einem Ärztekongress Kontakt zu einem italienischen Kollegen. Er wurde im Uniklinikum isoliert.[89]
      • HE: In Wetzlar wurde ein Infizierter diagnostiziert, der aus Norditalien zurückgekehrt war.[90]
      • HH/SH: Ein Arzt der Kinder- und Jugendmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) wurde als betroffen gemeldet. Er war zuvor im Trentino gewesen. Der Mann wohnt in Henstedt-Ulzburg in Schleswig-Holstein.[91][92][93]
      • NW: 14 Neuinfektionen wurden gemeldet.[94][95] Diese Infizierten wurden in häusliche Quarantäne entlassen.[96]
      • RP: Das Westpfalz-Klinikum in Kaiserslautern bestätigte einen infizierten Patienten, der zuvor im Iran gewesen war.[97][95]
    • 28. Februar 2020 (Freitag):
      • BW: In Karlsruhe wurde ein Geschäftsmann aus Nürnberg positiv getestet. Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald fiel ein Test ebenfalls positiv aus. Daneben wurde ein weiterer Fall in Göppingen festgestellt bei einem Mann, der sich bereits in Quarantäne befand. Außerdem wurde das Virus bei einem 32-jährigen Mann aus Heilbronn festgestellt, der sich zuvor in Mailand aufgehalten hatte. Damit stieg die Zahl der Infizierten in Baden-Württemberg zu diesem Zeitpunkt auf 14.[98]
      • HE: Zwei Fälle im Hochtaunus[99] und Gießen[100] wurden identifiziert. Der Fall aus dem Hochtaunus steht mit jenem aus Wetzlar in Verbindung. Bei jenem aus Gießen handelt es sich um eine Studentin, die sich auf dem Karneval in NRW infizierte.
      • NW: Im Kreis Heinsberg stieg die Zahl der infizierten Personen auf 37; mit Ausnahme des am 24. Februar bekannt gewordenen Ehepaars befand sich niemand in stationärer Behandlung, sondern in häuslicher Quarantäne. Die Infektionen konnten alle diesem Ehepaar zugeordnet werden.[101] Ein infizierter Lehrer einer Förderschule in Lüdenscheid hatte zuvor eine Karnevalssitzung in Heinsberg besucht. Seine Schüler gingen in häusliche Quarantäne, die Schule und eine Nachbarschule blieben am folgenden Montag geschlossen.[101]
    • 29. Februar 2020 (Samstag):
      • BW: Aus Freiburg wurde ein Fall gemeldet. Dabei handelte es sich um eine 42-jährige weibliche Kontaktperson eines bereits bestätigten Falls.[101]
      • BY: Drei Fälle in Oberbayern wurden gemeldet.[102]
      • HB: In Bremen wurde die Infektion einer Frau gemeldet, die sich zuvor im Iran aufhielt.[103]
      • HE: Es wurde ein weiterer Infizierter gemeldet: Es handelt sich um den Freund der Studentin in Gießen.[104]
      • HH: In Hamburg gibt es einen zweiten Fall. Die Frau befindet sich in häuslicher Isolation.[101]
      • NI: Erster bestätigter Fall in Niedersachsen: In der Region Hannover wurde die Infektion eines Mannes bestätigt, der sich zuvor in Norditalien aufhielt.[103]
      • NW: Die Zahl von infizierten Personen ist allein im Kreis Heinsberg auf 60 angestiegen. Außerdem gab es einen weiteren Fall in Bonn, wo sich ein Mann einer Schülerbetreuung wohl auch über Heinsberg angesteckt hatte. Neue Fälle werden in der Städteregion Aachen (3 Fälle), in Köln (2 Fälle), Mönchengladbach und Duisburg (2 Fälle) gemeldet.[101][105]
      • SH: In Schleswig-Holstein wurde ein zweiter Fall bestätigt. Die Person kommt aus Lübeck und hat sich vermutlich auf einer Geschäftsreise in München infiziert.[106]

    März 2020

    • 1. März 2020 (Sonntag):
      • BE: Am Sonntag wurde der erste Fall im Bundesland Berlin vermeldet.
      • HE: In Hessen werden drei infizierte Personen aus Frankfurt und eine Person aus Groß-Gerau gemeldet, die alle im Zusammenhang mit den Fällen in Gießen stehen.[107]
      • NW: In Aachen und dem nahe gelegenen Würselen wurde das Virus bei drei Personen nachgewiesen. Auch in Münster[108] und im Rheinisch-Bergischen Kreis gibt es jeweils eine erste bestätigte Infektion.[109]
    • 2. März 2020 (Montag):
      • BB: Erstmals wird in Brandenburg ein Mann positiv auf das Coronavirus getestet. Er ist aus Südtirol in den Landkreis Oberhavel gereist.[110]
      • BW: Im Kreis Heilbronn werden innerhalb eines Tages mehrere Neuinfektionen gemeldet, unter anderem auch ein Patient (Jahrgang 1935) aus einem Altersheim.[111][112]
      • HH: Eine Iran-Reisende ist der dritte bestätigte Coronavirus-Fall in Hamburg.[113]
      • NW: Im Kreis Unna gibt es den ersten bestätigten Fall einer Infektion mit dem Coronavirus.[114]
      • SH: Der Kreis Herzogtum Lauenburg bestätigte den dritten Fall in Schleswig-Holstein. Die betroffene Frau war vom Karneval aus dem Rheinland zurückgekehrt.[115] Eine weitere Frau aus dem Kreis Stormarn wurde positiv getestet. Auch sie war aus einem Risikogebiet zurückgekehrt.[116]
      • SN: Der erste Infizierte in Sachsen ist ein 67-jähriger Mann aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, der gemeinsam mit 37 weiteren aus Italien gereist war. Der Fall steht in Verbindung mit dem Fall in Hannover.[117]
      • TH: Im Saale-Orla-Kreis wird der erste Infizierte in Thüringen positiv getestet. Der 57-jährige war in Norditalien im Skiurlaub.[118]
    • 3. März 2020 (Dienstag):
      • BW: In Baden-Württemberg werden neun neue Fälle identifiziert. Einer davon im Rems-Murr-Kreis, in Rudersberg. Der 44-jährige Patient befindet sich nun im Rems-Murr-Klinikum Winnenden. Die Infektionskette ist unbekannt.[119][120] Sechs Fälle im Landkreis Esslingen, im Landkreis Lörrach und in Ludwigsburg, alle mit Verbindungen nach Italien. Zwei der Patienten müssen aufgrund einer Grunderkrankung stationär aufgenommen werden. Im Ostalbkreis wird eine Frau positiv getestet, die mit den Fällen in Heinsberg in Verbindung steht.[121][122]
      • HE: Eine 1967 geborene Frau aus Hanau im Main-Kinzig-Kreis wurde positiv getestet. Dies ist der 12. Fall in Hessen. Die Ansteckungsquelle ist unbekannt.[123]
      • MV: Die ersten beiden Fälle in Mecklenburg-Vorpommern sind ein Ehepaar, das in Baden-Württemberg Kontakt zu einem Infizierten hatte und aus dem Landkreis Vorpommern-Greifswald kommt.[124]
      • NI: In Niedersachsen wurden drei neue Infektionen bekannt. Es handelt es sich um eine Kontaktperson des vorherigen, ersten Falls (vom 29. Februar) aus der Region Hannover sowie Männer aus den Landkreisen Cuxhaven (Rückkehrer aus Norditalien) und Ammerland (Teilnahme an Karneval bei Heinsberg).[125]
      • NW: Bei zwei weiteren Personen in Münster wurde eine Infektion nachgewiesen, darunter eine Erzieherin aus einer Kindertagesstätte.[126] Bei einem 49-jährigen Mann aus Neuss-Norf wurde am Abend des 3. März eine Infektion mit dem Coronavirus bestätigt.[127]
      • SH: Der Kreis Pinneberg meldet den fünften Fall in Schleswig-Holstein. Der betroffene Mann ist ein Kollege des in der Vorwoche als infiziert erkannten UKE-Arztes.[116]
      • SL: Im Saarland wird der erste Infizierte gemeldet. Beim Patienten handelt es sich um einen Arzt an der Kinderklinik des Uniklinikums Homburg, der zunächst auch im Universitätsklinikum behandelt und noch am gleichen Abend in häusliche Quarantäne gestellt wurde.[128]
    • 4. März 2020 (Mittwoch):
      • BW: 28 neue Fälle werden in Baden-Württemberg positiv getestet. Bei 18 davon handelt es sich um Reiserückkehrer, 15 davon aus Italien (im Stadtkreis Stuttgart, Alb-Donau-Kreis, Landkreis Sigmaringen, Rhein-Neckar-Kreis, Landkreis Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Stadtkreis Ulm, Bodenseekreis und Stadtkreis Freiburg), zwei davon aus dem Iran (Stadtkreis Mannheim und Rhein-Neckar-Kreis) und eine aus Barcelona (Stadtkreis Stuttgart). Neun Fälle können auf einen Kontakt mit einem Infizierten im Inland zurückgeführt werden (Heilbronn, Ostalbkreis, Zollern-Alb-Kreis, Rhein-Neckar-Kreis), davon sind vier Bewohner des Altenheims in Bad Rappenau. Bei einem Infizierten aus dem Landkreis Heidenheim kann die Infektionskette nicht zurückverfolgt werden.[129][130][131][132]
      • HE: Es gibt den ersten Fall in Nordhessen im Kreis Waldeck-Frankenberg. Auch ein Mitarbeiter der Deutschen Bahn aus Frankfurt wird positiv getestet. Insgesamt steigt die Zahl der Infizierten in Hessen auf 13.
      • BY Der Autozulieferer Webasto gibt bekannt, dass alle seine mit dem Coronavirus infizierten Mitarbeiter genesen und negativ auf den Erreger getestet worden sind. Seit 28.1. waren insgesamt 16 Mitarbeiter des Unternehmens infiziert gewesen. Dies waren die ersten bekannten Coronafälle in Deutschland.
      • HH: In der vergangenen Nacht ist in Hamburg ein weiterer Fall einer Erkrankung mit dem Coronavirus bestätigt worden, wie die Pressestelle des Hamburger Senats am Mittag mitteilte. Es handelt sich den Angaben zufolge um eine Person, die aus einem Urlaubsaufenthalt aus einer als Risikogebiet ausgewiesenen Region in Italien in die Hansestadt zurückgekehrt ist. Das zuständige Gesundheitsamt in Altona habe alle notwendigen Maßnahmen ergriffen.[133]
      • NI: Die Zahl der bekannten Infizierten ist auf 10 angestiegen. Für eine erkrankte Frau aus dem Landkreis Leer, die überörtlich als Krankenpflegerin arbeitet, konnte keine Infektionsquelle identifiziert werden.[134] Hinzu kam ein Familienvater aus der Grafschaft Bentheim, der sich vermutlich bei einem Infektionscluster in den benachbarten Niederlanden angesteckt hatte. Weiterhin wurden zwei Personen aus dem Landkreis Rotenburg (Wümme) positiv getestet, die aus einem Südtirol-Urlaub zurückgekehrt waren. Ein als infiziert erkannter Mann aus Oldenburg hatte ebenfalls bei Heinsberg Karneval gefeiert. Am Mittwochabend bestätigt die Region Hannover, dass sich in Uetze eine zweite Kontaktperson des ersten Erkrankten angesteckt hat.[135][136]
      • NW: Bei einem 68-jährigen Mann aus Bochum-Stiepel wurde eine Infektion mit dem Coronavirus bestätigt. Es handelt sich um den ersten Fall in Bochum. Er befindet sich zusammen mit seiner Frau seit Montag, 4. März, in Hausquarantäne, das Testergebnis für die Frau steht noch aus. Das Ehepaar war zuvor im Skiurlaub in Südtirol und hat sich dort mutmaßlich infiziert.[137]
    • 5. März 2020 (Donnerstag):
      • BW: Durch 16 neue Fälle ist die Zahl der Infizierten in Baden-Württemberg insgesamt auf 89 gestiegen.[138] Acht Personen waren Mitglieder einer Reisegruppe, die in Südtirol war, und leben im Zollernalbkreis. Eine weitere Infizierte im Hohenlohekreis war im Piemont. Im Landkreis Esslingen werden drei Fälle positiv getestet, die Fälle stehen im Zusammenhang mit der Erkrankungsgruppe dort. Im Landkreis Karlsruhe, Rhein-Neckar-Kreis und Bodenseekreis wird jeweils ein Fall positiv getestet, bei allen drei Fällen handelt es sich um Reiserückkehrer aus Südtirol. Im Zollernalbkreis wird eine männliche Person positiv getestet.[139]
      • HH: Auch in der Hansestadt Hamburg steigt die Zahl der Coronavirus-Infektionen weiter an. Die Gesundheitsbehörde bestätigte heute Mittag drei weitere Fälle von Erkrankungen mit dem neuartigen Coronavirus, sie hätten alle nichts miteinander zu tun.[140]
      • MV: Ein 49-Jähriger aus dem Landkreis Vorpommern-Rügen wurde positiv getestet. Er hatte engen Kontakt zu dem Mann, der als dritter Fall einer Corona-Infektion in Mecklenburg-Vorpommern am späten Abend des 3. März 2020 gemeldet worden war.[141]
      • NI: Die Zahl der bekannten infizierten Personen ist auf 13 angestiegen. Ein Lehrer aus Stade wurde positiv getestet.[142] Der Landkreis Celle meldete einen infizierten Mann aus Celle, der Kontakt zum ersten niedersächsischen Fall aus Uetze/Hannover hatte.[143] Eine als infiziert erkannte Braunschweigerin war aus einem Urlaub auf Gran Canaria zurückgekehrt.[144]
      • RP: Der Soldat der Flugbereitschaft am Flughafen Köln/Bonn, der am 26. Februar positiv getestet wurde, wurde aus dem Krankenhaus entlassen. Er ist der erste bestätigte Genesene in Deutschland, dessen Infektionskette nicht nach China zurückverfolgt werden kann.[145]
      • SH: Im Kreis Dithmarschen wurde eine Mitarbeiterin des Westküstenklinikums positiv getestet. Die Frau ist Mitarbeiterin der Kinderintensivstation in Heide.[146]
    • 6. März 2020 (Freitag):
      • BW: Mit 20 neuen Fällen steigt die Zahl der Infizierten auf 116.[147] Im Landkreis Biberach wurde ein 43-jähriger Mann positiv auf das Coronavirus getestet.[148] Der Landkreis Calw meldet einen 29-jährigen Mann als ersten Infizierten des Landkreises. Er war mit seiner Fußballmannschaft zum Trainingslager in Sirmione.[149]
      • HH: Drei betroffene Personen mit leichten Symptomen seien mit dem Pkw aus Norditalien nach Hamburg gereist. Seit ihrer Rückkehr befänden sie sich in häuslicher Isolation. Beim vierten Fall handele es sich um eine Kontaktperson einer bekannten in Hamburg ansässigen, infizierten Person, die ebenfalls häuslich isoliert sei.[150]
      • MV: In Mecklenburg-Vorpommern gibt es den sechsten laborbestätigten Fall einer Corona-Infektion. Ein 56-jähriger Mann aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte weist seit dem 5. März leichte Symptome in Form von Husten auf und ist nun in häuslicher Quarantäne. Er hatte engen Kontakt mit dem vierten bestätigten Fall aus Mecklenburg-Vorpommern, der am 4. März 2020 bekannt wurde.[151]
      • NW: Im Kreis Heinsberg gab es um 13:00 Uhr 220 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus.[152] Bei der Ehefrau des 68-jährigen Bochumers, der seit Montag in häuslicher Quarantäne ist, wird ebenfalls eine Infektion mit dem Coronavirus bestätigt. Es handelt sich um den zweiten bestätigten Fall in der Stadt.[153]
      • SL: Im Saarland gibt es einen zweiten Fall in St. Ingbert. Der Mann ist ein Mitarbeiter von SAP und wohnt in Frankreich. Er hat sich auf einer privaten Veranstaltung infiziert und befindet sich in häuslicher Quarantäne.
    • 7. März 2020 (Samstag):
      • BW: Am Samstagnachmittag wurden von den Behörden landesweit 54 neue bestätigte Fälle gemeldet, davon allein 21 im Main-Tauber-Kreis (allesamt Rückkehrer einer Reisegruppe aus Südtirol). Damit stieg die Zahl der Corona-Infizierten in Baden-Württemberg auf 170.[154] Es wurden bereits 20 Schulen in Baden-Württemberg zeitweise geschlossen.[155]
      • HH: Ein weiterer Fall. Bei der Betroffenen handele es sich um eine Kontaktperson eines am Vortag isolierten, infizierten Menschen, der in Norditalien gewesen war.[156]
      • NI: Im Landkreis Hildesheim wurde bei einem Paar eine Infektion mit dem Coronavirus bestätigt. Die beiden hielten sich zuvor in Tirol auf.[157]
      • NW: In Remscheid wurden vier Fälle bestätigt, drei Mitgliedern einer Bus-Reisegruppe in den Nahen Osten und eine Angehörige aus diesem Personenkreis. In Wermelskirchen wurde ein 65-jähriger Mann nach einer Reise in ein Risikogebiet positiv getestet.[158]
    • 8. März 2020 (Sonntag):
      • BY: In München wurden aufgrund bestätigter Fälle mehrere Schulen geschlossen.[159]
      • MV: Nach einem Skiurlaub im Salzburger Land und in Österreich klagten eine 23-jährige Frau und ein 37-jähriger Mann aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte über die typischen Symptome. Die beiden Erkrankten begaben sich in häusliche Quarantäne. Die Zahl der nachgewiesenen Infektionen stieg somit auf acht.[160]
      • SL: Nach drei weiteren positiven Prüfungen steigt die Zahl im Saarland auf 5 an. SAP schließt auf Grund von drei infizierten Mitarbeitern seinen Standort in St. Ingbert.[161]
      • SN: Mit einem Rentnerpaar aus Dresden und einem Fernfahrer aus Osteuropa, der in Leipzig behandelt wird (alle drei waren in Norditalien gewesen), erhöhte sich die Zahl der Fälle in Sachsen auf sieben.[162]
      • ST: In Sachsen-Anhalt wurde die Klinik Zerbst/Anhalt für neue Patienten und Besucher gesperrt, weil dort ein mit dem Coronavirus infizierter Arzt arbeitete. Er sei vor einer Woche aus Südtirol zurückgekehrt und habe bis Freitag in dem Krankenhaus gearbeitet. Dies teilte der Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit. Statistisch zählt der Fall nicht zu Sachsen-Anhalt, da der Arzt aus Sachsen stammt. Er weist leichte Beschwerden auf. Derzeit läuft die Suche nach Menschen, die mit dem Arzt Kontakt hatten, teilte der Kreis weiter mit. Bei ersten Personen seien bereits erste Abstriche genommen worden, um sie auf den Erreger zu testen; deren Ergebnisse für Montag erwartet werden.[163]
    • 9. März 2020 (Montag):
      • MV: Ein Ehepaar (76 und 78 Jahre alt) aus dem Landkreis Rostock wurde positiv getestet. Nach der Rückkehr aus Ägypten zeigte eine der beiden Personen Symptome, die inzwischen eine Behandlung im Krankenhaus erforderlich machen. Die andere Person befindet sich symptomfrei in häuslicher Isolierung.[164]
      • NI: Im Landkreis Hameln-Pyrmont wird der erste Fall von COVID-19 bestätigt. Ein 48-jähriger Mann war mit einer neunköpfigen Gruppe zum Skifahren in Österreich, von der ein weiterer Teilnehmer zwei Tage nach seiner Rückkehr Symptome einer Infektion zeigte und ebenfalls positiv auf das neuartige Coronavirus getestet wurde.[165]
      • NW: In Nordrhein-Westfalen gab es die ersten beiden Todesfälle in Deutschland. Zuerst verstarb eine 89-jährige Frau in Essen und etwa eine Stunde später ein 78-jähriger Mann in Gangelt, Kreis Heinsberg. Der Mann litt unter Vorerkrankungen wie Herzproblemen und Diabetes.[166] In Solingen wurden vier Fälle bestätigt.[167] In Leverkusen wurde ein Mann bestätigt.[168]
      • RP: Ein Student der WHU – Otto Beisheim School of Management in Vallendar wurde positiv auf das Virus getestet.[169]
      • TH: Zwei Männer wurden im Kyffhäuserkreis positiv getestet. Diese kamen von einem Skiurlaub in Tirol zurück.[170]
    • 10. März 2020 (Dienstag):
      • MV: In der Hansestadt Rostock wurde ein erster laborbestätigter Fall registriert. Auch im Landkreis Rostock sowie aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wurde jeweils ein Fall gemeldet.[171]
      • ST: Erstmals wurden Fälle aus Sachsen-Anhalt gemeldet. Es handelt sich um vier Urlaubsrückkehrer aus Südtirol, drei aus Tirol und eine Israelreisende.[172]
      • TH: In der Stadt Weimar gibt es einen bestätigten Fall sowie auch im Saale-Holzland-Kreis bei einem Rückkehrer aus Südtirol.[173][174]
    • 11. März 2020 (Mittwoch):
      • NW: Im Kreis Heinsberg gab es einen zweiten Todesfall. Verstorben ist ein 73-jähriger Mann aus Übach-Palenberg. Er war Dialysepatient mit schweren Vorerkrankungen. Insgesamt handelt es sich um den dritten Todesfall in Deutschland. Mit Stand 15:00 Uhr gab es im Kreis Heinsberg 443 bestätigte Infektionen.[175]
      • NI: Der Kreis Northeim bestätigte drei Neuinfizierte, darunter zwei Männer, die aus dem Skigebiet Ischgl zurückgekehrt sind. Ein Fall wird der Stadt Uslar zugeschrieben.[176] Der Landkreis Göttingen meldete den ersten Infektionsfall im Raum Osterode.[177] In Braunschweig gab es erstmals einen Verdachtsfall in einem Gefängnis, der Häftling wurde daraufhin isoliert und für alle Gefangenen in der Anstalt wurde ein Generaleinschluss angeordnet.[178]
    • 12. März 2020 (Donnerstag):
      • BW: Im Rems-Murr-Kreis wird der vierte Todesfall in Deutschland gemeldet. Der 67-jährige Mann verstarb bereits einige Tage zuvor. Im Nachgang wurde der Leichnam positiv getestet.[179]
      • BY: Beim ersten Todesfall in Bayern handelt es sich um einen über 80-jährigen pflegebedürftigen Mann mit Vorerkrankungen.[180]
      • HE: Im Main-Kinzig-Kreis wurden 2 infizierte Frauen, die mit einer Rückkehrerin aus Italien in Verbindung standen, als infiziert gemeldet. Zudem gibt es derzeit 3 infizierte und erkrankte Mitarbeiter der Main-Kinzig-Kliniken[181]
      • NI: Nachdem ein zweiter bestätigter Fall im Profikader von Hannover 96 aufgetreten war, wurde eine zweiwöchige Quarantäne für die komplette Profimannschaft angeordnet.[182]
      • NW: Im Kreis Heinsberg hat es den dritten Todesfall gegeben. Dabei handelt es sich um eine 78-jährige Frau mit Vorerkrankungen.[175] In Remscheid wurde bei einer Lehrerin das Virus nachgewiesen. Allerdings war sie schon einige Tage auf Grund ihrer Krankheit nicht in der Schule gewesen.[183] Ebenfalls in Remscheid wurde ein Taxifahrer positiv getestet. Er hatte sich bei Fahrgästen angesteckt, transportierte zwei Tage später u. a. Schulkinder verschiedener Schulen, bevor er sich im Laufe des gleichen Tags unter Quarantäne begab.[184]
      • MV: Den Gesundheitsbehörden in Mecklenburg-Vorpommern wurden drei neue Corona-Infektionen gemeldet. Sie betreffen die Landkreise Vorpommern-Rügen und Mecklenburgische Seenplatte und erstmals die Landeshauptstadt Schwerin.[185]
      • RP: Die Stadt Trier gibt bekannt, dass sich ein Einwohner der Stadt mit dem Coronavirus infiziert hat. Der betroffenen Person gehe es laut Aussage des Gesundheitsamtes gut.[186]
      • TH: Im Landkreis Schmalkalden-Meiningen wurde eine 39-jährige Frau positiv auf das Coronavirus getestet. Mittlerweile wurde auch bei ihrem 54-jährigen Partner eine Infektion nachgewiesen. Beide befinden sich derzeit in Quarantäne.[187]
    • 13. März 2020 (Freitag):
      • BW: In Baden-Württemberg werden zwei neue Todesfälle gemeldet, jeweils einer im Landkreis Esslingen (80 Jahre) und im Landkreis Göppingen (85 Jahre).[188]
      • NI: In einem Pflegeheim der Diakonie wird die erste Bewohnerin positiv getestet.[189] Im weiteren Verlauf wurden mindestens 79 Bewohner positiv getestet, 17 verstarben.[190]
      • TH: Aus der Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl wird ein positiver Fall gemeldet, der am Vorabend festgestellt worden war. Die 500 Bewohner der für 1200 Bewohner ausgelegten Einrichtung wurden teils unter Quarantäne gestellt, für Neuankömmlinge wurde eine separate Unterbringung bereitgestellt.[191][192]
    • 14. März 2020 (Samstag):
      • BW: Dem baden-württembergischen Gesundheitsministerium wurden am Samstag 258 weitere Fälle von bestätigten Infektionen mit dem Coronavirus gemeldet. Die Zahl der Infizierten im Land stieg damit auf insgesamt 827.[193]
    • 15. März 2020 (Sonntag):
      • MV: Das Landesgesundheitsministerium meldete fünf neue Corona-Infektionen, ohne die betroffenen Kommunen zu benennen. Die Zahl der nachgewiesenen Infektionen stieg somit auf 50.[194]
    • 17. März 2020 (Dienstag):
      • RP: Im Landkreis Birkenfeld wurden erstmals 2 Personen mit COVID-19 festgestellt und labortechnisch bestätigt. Der erste Fall wurde am Tag davor (Montag) bei einer Frau festgestellt. Am Tag darauf bei einem Mann. Beide hatten sich in Tirol aufgehalten.[195]
    • 20. März 2020 (Freitag):
      • BY: Neun Todesfälle in Bayern entfallen auf ein Pflegeheim in Würzburg. Von den 160 Bewohnern dieses Pflegeheimes liegen weitere fünf in Würzburger Kliniken und zehn sind positiv auf das Virus getestet. Hinzu kommen 23 Pflegekräfte mit ebenfalls positivem Test.[196]
    • 26. März 2020 (Donnerstag):
      • Großstädte über 300.000 Einwohner, Infektionen pro 100.000 Einwohner:[197] 1. Münster 112,0 • 2. München 107,1 • 3. Köln 92,3 • 4. Stuttgart 79,4 • 5. Hamburg 78,8 • 6. Bonn 59,6 • 7. Mannheim 54,3 • 8. Essen 49,2 • 9. Düsseldorf 46,7 • 10. Bochum 45,8 • 11. Berlin 45,1 • 12. Hannover 44,1 • 13. Wuppertal 38,9 • 14. Dresden 38,9 • 15. Bielefeld 36,0 • 16. Duisburg 34,9 • 17. Dortmund 34,9 • 18. Leipzig 34,7 • 19. Nürnberg 34,7 • 20. Bremen 34,4 • 21. Karlsruhe 33,9 • 22. Frankfurt 28,2

    April 2020

    • 1. April 2020 (Mittwoch):
      • NRW: Die JVA Euskirchen verzeichnete den ersten infizierten Gefangenen.[198]

    Risikogebiete laut dem Robert Koch-Institut

    Das Robert Koch-Institut definiert „Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch (ongoing community transmission) vermutet werden kann“ als Risikogebiete.[199]

    Laut Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vom 16. März 2020[200] besteht für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder in besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben, ein generelles Betretungsverbot für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird.

    Risikogebiete in Deutschland

    In Deutschland hatte das RKI ab 6. März 2020 den Kreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen als „besonders betroffenes Gebiet“ festgelegt.[199]

    Seit dem 31. März werden innerhalb von Deutschland keine besonders betroffenen Gebiete mehr ausgewiesen, da „COVID-19 inzwischen deutschlandweit verbreitet“ sei.[201]

    Risikogebiete außerhalb Deutschlands

    Mit Stand vom 2. April 2020 waren folgende Staaten oder Regionen zeitweise vom Robert Koch-Institut als Risikogebiete eingestuft:[199]
    (sortiert nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Erklärung eines Risikogebiets im jeweiligen Land)

    Staat Risikogebiete
    laut RKI
    vom
    (erstmalig
    erklärt am)
    bis
    (vollständig
    aufgehoben am)
    Anmerkungen und Entwicklungen
    China Volksrepublik  Volksrepublik China Provinz Hubei
    Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort.
    Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort.
    • Am 26. Januar 2020 wurde vom RKI die Provinz Hubei inklusive der Stadt Wuhan als erstes Risikogebiet eingestuft.
    • Das RKI erklärte am 7. Februar 2020, dass die chinesischen Risikogebiete ausgeweitet und vier Großstädte (Wenzhou, Hangzhou, Ningbo, Taizhou) in der Provinz Zhejiang in Küstennähe im Osten Chinas mit ins bisherige Risikogebiet eingeschlossen werden.
    • Seit dem 25. März 2020 wird die Provinz Hubei vom RKI nicht mehr als Risikogebiet geführt.[202]
    Iran  Iran ganzes Land
    Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort.
    noch unbestimmt
    • Das RKI erklärte am 26. Februar 2020 im Iran die Provinz Ghom zum Risikogebiet.[203]
    • Am 2. März 2020 kam die Stadt Teheran dazu.[204]
    • Am 10. März 2020 wurde vom RKI der Iran komplett als Risikogebiet eingestuft.[205]
    Korea Sud  Südkorea Provinz Gyeongsangbuk-do
    Daegu
    Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort.
    noch unbestimmt
    • Vom RKI wurde am 26. Februar 2020 die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang) als Risikogebiet eingestuft.[203]
    • Daegu war am 25. März 2020 erstmals im täglichen Lagebericht des RKIs als Risikogebiet gelistet.[206][202]
    Italien  Italien ganzes Land
    Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort.
    noch unbestimmt
    • Vom RKI wurden am 26. Februar 2020 die Provinz Lodi und die Stadt Vo als Risikogebiete eingestuft.[203]
    • Am 27. Februar 2020 wurden die Risikogebiete in Italien um die Region Lombardei erweitert.[207]
    • Am 2. März 2020 wurden die Risikogebiete in Italien um die Region Emilia-Romagna erweitert, und umfassten nun die Regionen Emilia-Romagna und Lombardei sowie die Stadt Vo.[204]
    • Am 5. März 2020 wurde vom RKI Südtirol als Risikogebiet eingestuft.
    • Am 10. März 2020 wurde vom RKI ganz Italien als Risikogebiet eingestuft.[205]
    Frankreich  Frankreich ganzes Land
    Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort.
    noch unbestimmt
    • Die französische Region Grand Est wurde vom RKI am Morgen des 11. März 2020 zum Risikogebiet erklärt.[208]
      Die besonders betroffene französische Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne.
    • Am 27. März 2020 wurden die Risikogebiete in Frankreich um die Region Île-de-France erweitert.[209]
    • Am 31. März 2020 wurde ganz Frankreich als Risikogebiet eingestuft.[201]
    Osterreich  Österreich ganzes Land
    Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort.
    noch unbestimmt
    • Am 13. März 2020 wurde das Bundesland Tirol vom RKI als Risikogebiet eingestuft.[210]
    • Am 27. März 2020 wurde ganz Österreich als Risikogebiet eingestuft.[209]
    Spanien  Spanien ganzes Land
    Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort.
    noch unbestimmt
    • Am 13. März 2020 wurde Madrid vom RKI als Risikogebiet eingestuft.[211]
    • Am 25. März 2020 wurden die Risikogebiete in Spanien um die Regionen Navarra, La Rioja und Paìs Vasco erweitert.[202]
    • Am 31. März 2020 wurde ganz Spanien als Risikogebiet eingestuft.[201]
    Vereinigte Staaten  Vereinigte Staaten ganzes Land
    Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort.
    noch unbestimmt
    • Am 15. März 2020 wurden vom RKI die drei US-Bundesstaaten Kalifornien, Washington und New York zu Risikogebieten erklärt.[212]
    • Am 27. März 2020 wurden die Risikogebiete in den USA um den Bundesstaat New Jersey erweitert.[209]
    • Am 2. April 2020 wurde die Einstufung auf das gesamte Land ausgeweitet.
    Agypten  Ägypten ganzes Land
    Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort.
    noch unbestimmt
    • Am 21. März 2020 wurde ganz Ägypten vom RKI zum Risikogebiet erklärt.[213]
    Schweiz  Schweiz ganzes Land
    Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort.
    noch unbestimmt
    • Am 25. März 2020 wurden die Kantone Tessin, Waadt und Genf vom RKI zum Risikogebiet erklärt.[202]
    • Am 2. April 2020 wurde die Einstufung als Risikogebiet auf das gesamte Land erweitert.
    Niederlande  Niederlande ganzes Land
    Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort.
    noch unbestimmt
    • Am 2. April 2020 wurden die Niederlande vom RKI als Risikogebiet eingestuft.
    Vereinigtes Konigreich  Vereinigtes Königreich ganzes Land
    Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort.
    noch unbestimmt
    • Am 2. April 2020 wurde das Vereinigte Königreich vom RKI als Risikogebiet eingestuft.

    Für Reisende, die aus Risikogebieten zurückgekehrt sind, wurden in zahlreichen Städten und Landkreisen Allgemeinverfügungen erlassen, die diesen Reisenden besondere Beschränkungen auferlegen.[214]

    Reaktionen und Prognosen in der Wissenschaft

    Januar 2020

    Ende Januar 2020 erklärte der Tropenmediziner Emil Reisinger, Impfungen gegen die Grippe könnten zur Vermeidung falscher Coronavirus-Verdachtsfälle beitragen, wodurch Behörden und Krankenhäuser entlastet würden.[215]

    Ende Januar 2020 warnte die Pressesprecherin des Robert Koch-Instituts davor, die Influenza angesichts des Coronavirus nicht mehr ernst zu nehmen. Denn die Influenza, nicht aber das Coronavirus, stelle zu diesem Zeitpunkt eine konkrete Gefahr für Risikogruppen dar – etwa für chronisch Kranke, Schwangere, und Über-60-Jährige – bei über 13.000 bis 14.000 labordiagnostisch bestätigten Influenza-Erkrankungen und 30 Todesfällen allein in der laufenden Grippesaison. Die Gefahr könne man immer noch durch eine Impfung umgehen.[216]

    Februar 2020

    In einem Bericht des Robert Koch-Instituts (RKI) vom 13. Februar 2020 wurde die Notwendigkeit betont, die Ausbreitung zu verlangsamen und die Dynamik abzuschwächen. Dadurch könne man Zeit gewinnen, um „mehr über die Eigenschaften des Virus zu erfahren, Risikogruppen zu identifizieren, Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Gruppen vorzubereiten, Behandlungskapazitäten in Kliniken zu erhöhen, antivirale Medikamente und die Impfstoffentwicklung auszuloten.“ Es soll zudem vermieden werden, dass eine Erkrankungswelle mit der Grippewelle zusammenfällt, was Kliniken und Praxen besonders belasten würde.[217]

    Christian Drosten, Leiter des Instituts für Virologie der Charité in Berlin, vermutete am 23. Februar, dass Deutschland ab diesem Zeitpunkt in die Pandemie hineingezogen worden sei.[218] Er sagte weiter: „Eine Eindämmung in letzter Sekunde ist wohl auch mit allen verfügbaren Kräften nicht mehr erreichbar.“[218]

    Alexander S. Kekulé, Direktor des Instituts für Medizinische Mikrobiologie des Universitätsklinikums Halle, bemängelte laut Presseberichten vom 25. Februar 2020 Versäumnisse der Bundesregierung bei der Bekämpfung der Krankheit.[219] Er forderte, jeden Fall von schwerer Lungenkrankheit auf das Virus zu testen.[220]

    Der RKI-Präsident Lothar H. Wieler rief die Bevölkerung am 27. Februar 2020 dazu auf, im Fall von Symptomen zu Hause zu bleiben. Man solle dann weder zur Arbeit gehen noch mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren; auch solle man nicht unangemeldet eine Arztpraxis aufsuchen.[221]

    Der Mikrobiologe und Infektionsepidemiologe Lars Schaade, Vizepräsident des RKI, erklärte am 28. Februar 2020, dass die Gefahr in Deutschland als „gering bis mäßig“ eingeschätzt werde.[222][223]

    März 2020

    Das RKI erhöhte seine Risikoeinschätzung am 2. März 2020 auf „mäßig“.[224]

    Die Empfehlung des RKI, die Belegschaft einer betroffenen Krankenhausstation für 14 Tage in Quarantäne zu schicken, wenn ein Mitarbeiter infiziert ist, hielt Christian Drosten für nicht praktikabel: „Wenn wir das gesamte medizinische Personal, das mit Infizierten Kontakt hatte, in Quarantäne schicken, bricht die medizinische Versorgung für die Bevölkerung zusammen.“[225]

    In der Bundespressekonferenz am 9. März prognostizierte Christian Drosten aufgrund einer neuen Modellstudie aus den USA eine „durchlaufende Infektionswelle“, die gemäß Simulationsrechnungen das Maximum der Fälle zwischen Juni und August erreiche.[226][227] Er sah zum Zeitpunkt der Pressekonferenz eine tatsächliche Verdopplungszeit der Infizierten in etwas weniger als sieben Tagen; den schnelleren Anstieg der gemeldeten Infizierten führte er auf die zusätzliche Intensivierung von Tests und Verkürzung von Meldezeiten zurück.[228]

    Alexander S. Kekulé hielt am 11. März den Annahmen einer überschlägigen Rechnung, die bei einer Infektion von 50 Millionen Deutschen und einer Letalität von 0,5 % auf 250.000 Todesopfer hindeutete, einen Vergleich mit der Situation in Wuhan entgegen, wo von 6 Millionen noch vorhandenen Einwohnern nur 3.000 starben. Daher wären in Deutschland bei ähnlichen Maßnahmen höchstens 40.000 Opfer zu befürchten.[229]

    Lothar H. Wieler, Präsident des RKI, erklärte am 13. März 2020: „Wir reden hier über eine Epidemie, die noch Wochen und Monate geht und sich zu verschiedenen Zeiten in verschiedenen Regionen unterschiedlich stark ausbreiten wird.“[230] Das Bundesland Bayern hat aufgrund der Entwicklung am 16. März den Katastrophenfall verkündet.[231]

    Lothar H. Wieler und Christian Drosten prognostizierten am 16. März bzw. 19. März, dass das Virus bei einer Übertragung jeweils von einer auf durchschnittlich drei Personen letztlich 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung in ein bis zwei Jahren treffen werde, wie es für andere leicht übertragbare Erreger normal sei, wenn es weder Impfung noch Medikamente noch eine anfängliche Immunität in der Bevölkerung gebe.[230][226] In der Pressekonferenz am 18. März teilte das Robert Koch-Institut mit, dass derzeit ein exponentielles Wachstum der Corona-Infektionen in Deutschland stattfinde; dieses werde im Laufe der folgenden zwei Wochen durch die getroffenen Maßnahmen beeinflusst werden.[232]

    Alexander S. Kekulé erläuterte am 17. März, dass eine Verdopplung der gemeldeten Fälle etwa alle drei Tage zu erkennen sei,[18] und nannte später auch Ferienrückkehrer aus Norditalien und Karnevalsveranstaltungen als weitere Ursachen für einen zeitweise schnelleren Anstieg.[233]

    Am 17. März 2020 veränderte das RKI die Gefährdungseinschätzung für die Gesundheit der Bevölkerung und schätzte dies nunmehr als insgesamt „hoch“ ein. Die Belastung des Gesundheitswesens könne örtlich „sehr hoch“ sein.[7] Täglich aktualisierte Informationen können auf der Sonderseite des RKI eingesehen werden.[234]

    Der Virologe Martin Stürmer erklärte in einem Interview am 18. März 2020 mit dem Deutschlandfunk, er rechne im schlimmsten Fall mit „knapp 500.000 zusätzlichen Toten“ in Deutschland.[235] RKI-Präsident Lothar H. Wieler warnte am gleichen Tage, wenn die Menschen sich nicht an die Vorgaben der Regierung und Empfehlungen der Virologen hielten, könne es in Deutschland „schon bald zehn Millionen Infizierte geben“.[236]

    Frank Ulrich Montgomery, Präsident des Weltärztebundes, erklärte am 18. März 2020, er halte Ausgangssperren nicht für ein geeignetes Mittel. Es habe sich in Italien gezeigt, dass dieses Mittel nicht funktioniere.[237]

    Nach einer am 19. März von der Deutschen Gesellschaft für Epidemiologie vorgelegten Modellrechnung wären ohne Maßnahmen und Verhaltensänderungen bis zu acht Millionen Menschen in Deutschland gleichzeitig infiziert und bis zu 1,7 Millionen Menschen gleichzeitig intensivpflichtig.[60] Eine am Folgetag vom Robert Koch-Institut publizierte Simulation möglicher Pandemieverläufe in Deutschland deutete selbst bei einer günstigen Basisreproduktionszahl auf ähnlich hohe Zahlen hin. Als Folge der Betrachtung wird die Isolation von mindestens 70 % der Erkrankten sowie die gleichzeitige Quarantänisierung von 60 % der bereits angesteckten engen Kontakte als erforderlich angesehen.[59] Die Rechnungen beruhen auf dem SEIR-Modell bzw. auf einer Modifikation dieses Grundmodells.

    Am 25. März änderte das Robert Koch-Institut die Kriterien, nach denen Ärzte über einen SARS-CoV-2-Test entscheiden sollen. Das Kriterium des Aufenthalts in einem Risikogebiet entfiel. Getestet werde, wer akute respiratorische Symptome hat und außerdem zu einem bestätigten COVID-19-Fall Kontakt hatte oder in Pflege, Arztpraxis oder Krankenhaus tätig ist oder zu einer Risikogruppe gehört, oder aber wer schwer erkrankt ist.[238]

    Am 26. März 2020 ergänzte das RKI seine Risikobewertung um die Einschätzung, dass die Gefährdung für Risikogruppen „sehr hoch“ sei.[239] Das RKI definiert „Risikogruppen für schwere Verläufe“ unter Punkt 2 in seinen täglichen Zusammenfassungen.[240]

    Eine Simulationssoftware, die unter Annahmen verschiedener Parameter mögliche Verläufe der Pandemie in Deutschland zeigt, wurde der Öffentlichkeit im März zur Verfügung gestellt.[241] Für andere Simulationsprogramme wurden beispielhafte Verläufe kommentiert, etwa zur Frage der Notwendigkeit eines Lockdowns.[242]

    Der Präsident der Bundesärztekammer Klaus Reinhardt erklärte am 31. März 2020, es sei sinnvoll, die Kontaktsperre für Menschen, die eine Corona-Ansteckung überwunden haben, zu lockern, da sie weder gefährdet seien noch andere gefährden würden. Hierfür sollten möglichst Bundesbürger auf Antikörper getestet werden.[243]

    Ende März 2020 forderten Wissenschaftler, darunter Gabriel Felbermayr, Christoph Klimmt und Katharina Schüller, die Durchführung regelmäßiger, systematischer, repräsentativer SARS-CoV-2-Tests, die Infizierte, Gesunde und Geheilte erfassen, um belastbarere Aussagen über die Ausbreitung der Krankheit treffen zu können.[244][245] Gerd Antes erklärte: „Wir sehen in [Regionen wie Norditalien und dem Elsass], dass die Gesundheitssysteme überlastet sind, weil zu viele Menschen zur gleichen Zeit schwer erkranken. Das unterscheidet den Corona-Ausbruch von der jährlichen, sich vergleichsweise langsam ausbreitenden Grippewelle. Gleichzeitig wissen wir allerdings nicht, wie tödlich das neue Coronavirus im Vergleich zur Grippe ist und wie viel schneller genau es sich ausbreitet.“[246]

    Der Ethikrat verabschiedete am 27. März 2020 Empfehlungen, darunter zur Triage: „Zwar werden in Deutschland gegenwärtig große Anstrengungen unternommen, diese Kapazitäten aufzustocken. Dennoch erscheint auch hierzulande eine Situation möglich, in der nicht mehr ausreichend intensivmedizinische Ressourcen für alle Patienten zur Verfügung stehen, die entsprechender Maßnahmen akut bedürfen. Dann könnte das ärztliche Personal gezwungen sein, ad hoc eine Triage vorzunehmen – also zu entscheiden, welche unter den Personen, die intensivmedizinische Behandlung und Versorgung benötigen, Priorität und damit etwa Beatmung oder eine extrakorporale Membranoxygenierung (ECMO) erhalten und wer nachrangig behandelt würde.“[247]

    April 2020

    Das Robert Koch-Institut teilte am 2. April 2020 mit, dass in der Bundesrepublik 2.300 Personen des medizinischen Personals in Krankenhäusern mit dem Coronavirus infiziert seien, die Dunkelziffer läge aber weit darüber. Berichtet wurde auch über die Schließung von Arztpraxen.[248] Susanne Johna, Vorsitzende des Marburger Bund, krititisierte es, dass die Erfassung der Meldungen über die Gesundheitsämter immer noch nicht elektronisch erfolgten, sondern papiergebunden, teils über Fax. Sie forderte eine besondere Erfassung von Infektionen von Betroffenen des medizinischen Personals – nach Berufsgruppen getrennt, um die Entwicklung der Situation des Gesundheitswesens beobachten zu können. Die Testungen des medizinischen Personals sei vorzuziehen, um schneller reagieren zu können.[248]

    Der Virologe Hendrik Streeck kritisierte bei Markus Lanz, dass das Robert-Koch-Institut die Chance zur Erhebung wichtiger Daten schlichtweg versäumt habe.[249] Der Mikrobiologe Sucharit Bhakdi geht davon aus, dass sich das Virus sowieso nicht mehr eindämmen lässt.[250]

    Am 3. April 2020 kündigte Michael Hoelscher, Leiter der Abteilung Infektions- und Tropenmedizin am Klinikum der Universität München, eine Studie über dreitausend Haushalte an, um Aufschluss über die Verbreitung der Erkrankung zu erhalten.[251]

    Am 3. April 2020 wurde bekannt, dass eine Studie mit 100.000 Menschen von dem Epidemiologen Gérard Krause, Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung in Braunschweig, geplant sei. Beteiligt seien das Deutsche Zentrum für Infektionsforschung, Blutspendedienste, die NAKO Gesundheitsstudie, das Robert Koch-Institut und das Institut für Virologie der Berliner Charité.[252]

    Reaktionen und Maßnahmen der Politik

    Das deutsche Infektionsschutzgesetz legt fest, in welchem Rahmen staatliche Organe Grundrechte der Bevölkerung einschränken oder zeitweilig aufheben dürfen. Wenn es erforderlich ist, können auch wichtige Grundrechte wie Freiheit der Person, Versammlungsfreiheit oder Unverletzlichkeit der Wohnung sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit eingeschränkt werden.

    Bei den Maßnahmen, die Behörden durchführen dürfen, geht es teils darum, das Auftreten einer Krankheit zu verhindern, teils darum, eine Ausbreitung zu bekämpfen. Umfangreiche Kontrollmaßnahmen dürfen auch auf Grundstücken oder in Verkehrsmitteln aller Art – Flugzeugen, Bussen, Bahnen – vorgenommen werden. Veranstaltungen dürfen verboten werden. Personen darf vorgeschrieben werden, einen Ort nicht zu verlassen. Per Verordnung kann etwa geregelt werden, dass Bahnreisende nach Passieren der Grenze kontrolliert werden und bis zur Klärung eines Krankheitsverdachts nicht weiterreisen dürfen. Behörden dürfen Blutentnahmen und Abstriche von Haut und Schleimhäuten verlangen. Auch „Krankheitsverdächtigen“ und „Ansteckungsverdächtigen“, wie das IfSG es ausdrückt, kann ein Berufsverbot auferlegt werden. Zum Schutz anderer können Menschen auch „in einem geeigneten Krankenhaus oder in sonst geeigneter Weise abgesondert werden“.[253]

    Bund

    Einschätzungen, Empfehlungen und Kompetenzen

    Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erklärte Ende Januar nach dem ersten bestätigten Infektionsfall in Deutschland, dass Deutschland „gut vorbereitet“ sei.[254] Am 31. Januar 2020 wurde die Meldepflicht nach § 6 und § 7 des Infektionsschutzgesetzes verordnet.[255] Nach der Verordnung besteht auch eine Meldepflicht, wenn sich ein (definierter) Verdachtsfall nicht bestätigt.

    Bundesgesundheitsminister Spahn teilte am 26. Februar 2020 mit, Deutschland stehe „am Beginn einer Coronavirus-Epidemie“. Er forderte die Gesundheitsminister der Landesregierungen auf, ihre Pandemiepläne zu aktivieren und ihr mögliches Inkrafttreten vorzubereiten. Es habe sich gezeigt, dass die „Infektionsketten teilweise nicht nachvollziehbar sind“. Eine Vielzahl von Personen habe mit den Erkrankten Kontakt gehabt.[83][256]

    Am 27. Februar wurde die Einrichtung eines Krisenstabes zwischen Innenministerium und Gesundheitsministerium mitgeteilt.[257]

    Bundesgesundheitsminister Spahn empfahl am 9. März 2020 allen Menschen über 60 Jahren, sich gegen Pneumokokken impfen zu lassen, um Komplikationen einer Infektion abzumildern.[258]

    Bundeskanzlerin Angela Merkel riet in einer öffentlichen Rede am 12. März 2020, möglichst Sozialkontakte zu vermeiden.[259]

    Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier rief Bürger am 12. März 2020 zu Solidarität mit alten Menschen und chronisch Kranken auf. Menschen sollten „auf Fußballspiele, große Konzerte oder Partys, auf alles, was nicht dringend erforderlich ist“ verzichten und Betroffenen konkret helfen, zum Beispiel mit Einkäufen oder Behördengängen.[260]

    Am 17. März 2020 machte das Bundesgesundheitsministerium nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes einen Versorgungsmangel an Pneumokokken-Impfstoffen bekannt.[261]

    Bundeskanzlerin Angela Merkel hielt am 18. März 2020 eine Ansprache über die Situation in Deutschland im Rahmen der Pandemie an die Bevölkerung.[262]

    Am 25. März beschloss der Deutsche Bundestag, die Bundesregierung mit weitreichenden zeitlich begrenzten Kompetenzen zur Bewältigung der Krise auszustatten. Der Föderalismus in Deutschland und die Kompetenzen des Bundestags wurden dabei nicht in Frage gestellt.

    Zur Einschätzung der aktuellen Lage und Prognose des zukünftigen Verlaufs der COVID-19 Pandemie in Deutschland stützen sich Bund und Länder auch auf die Kompetenz und den Sachverstand von unabhängigen Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen an Universitäten, Kliniken und Forschungseinrichtungen in Deutschland, die national und international als Experten ihrer Fachbereiche wie Virologie, Infektiologie, Epidemiologie und Medizin gelten. In einem vertraulichen Strategiepapier des Bundesinnenministeriums mit dem Titel Wie wir Covid-19 unter Kontrolle bekommen spielen Experten verschiedene Szenarien des Pandemieverlaufs durch. Als Erkenntnis daraus drängen sie auf „effizientes Testen und Isolieren“.[263]

    Beschaffung notwendiger Ausrüstung

    Am 4. März 2020 beschloss der Krisenstab, dass die in Praxen, Kliniken und Gesundheitsbehörden benötigte Schutzausrüstung nunmehr über das Bundesgesundheitsministerium zentral beschafft werden solle.[264] Am selben Tag erließ das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Anordnung, die die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung untersagte. Zu dieser Ausrüstung zählen neben Mund-Nasen-Schutz auch Schutzkittel und Schutzanzüge sowie Handschuhe. Mit Hilfe der Anordnung sollte eine lokale Unterversorgung vermieden bzw. nicht weiter verstärkt werden.[265] Nachdem am 15. März eine europäische Durchführungsverordnung zur Genehmigungspflicht für den Export von medizinischer Schutzausrüstung in Drittstaaten in Kraft getreten war, wurde die deutsche Anordnung aufgehoben.[266]

    Infolge der Verbreitung von COVID-19 kam es zu einer starken Nachfrage nach Desinfektionsmitteln; das Angebot in den Apotheken und Drogeriemärkten tendierte rasch gegen null. Um diesem Mangel abzuhelfen, wurden am 4. März 2020 von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2-Propanol-haltige Produkte zur Händedesinfektion zugelassen. Diese Verfügung erlaubte Apotheken und der Pharmaindustrie die Herstellung und Inverkehrbringung von selbstgemischten Händedesinfektionsmitteln.[267]

    Die Umsatzsteuer wurde für Sachspenden des medizinischen Bedarfs an Einrichtungen, die einen „unverzichtbaren Einsatz zur Bewältigung der Coronakrise“ leisten, bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt.[268]

    Freizügigkeit und Rückholprogramm

    Am 27. Februar wurde mitgeteilt, dass Flugreisende aus China, Südkorea, Japan, Iran oder Italien den Behörden ihren Aufenthaltsort sowie eine Kontaktmöglichkeit mitteilen sollen.[257]

    Am 13. Februar 2020 lehnte Bundesgesundheitsminister Spahn nationale Alleingänge bei Einschränkungen des Reiseverkehrs von und nach China – wie sie etwa Italien verhängt hatte – ab, ebenso das Fiebermessen von Einreisenden.[269]

    Anfang März rief Bundesgesundheitsminister Jens Spahn dazu auf, auf Reisen in besonders betroffene Regionen in Italien, aber auch in Nordrhein-Westfalen zu verzichten.[270]

    Ab 16. März 2020 um 8:00 Uhr durfte laut Bundesinnenminister Horst Seehofer über die Übergänge zu Frankreich, Österreich, Luxemburg, zur Schweiz und nach Dänemark nur mit besonderem Grund gereist werden.[271]

    Am 17. März 2020 sprach das Auswärtige Amt zum ersten Mal eine weltweite Reisewarnung aus.[272]

    Zugleich wurde mit dem Rückholprogramm Operation Luftbrücke begonnen, Deutsche und ihre Familien aus dem Ausland nach Deutschland zu fliegen.[273] Die Bundesregierung stellte hierfür 50 Millionen Euro zur Verfügung.[274]

    Wirtschaftliche Hilfen und Bundeshaushalt

    Die Koalition einigte sich am 8. März 2020, Hürden für die Kurzarbeit zu senken.[275] Am 14. März 2020 wurde mit der Verkündung des Gesetzes zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld[276] die Grundlage geschaffen. Durch Änderungen des § 109 SGB III und der §§ 11 und 11a AÜG ermächtigt es – zeitlich begrenzt – die Bundesregierung, ohne Zustimmung des Bundesrats Rechtsverordnungen zu erlassen, die die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld absenken dürfen.

    Am 19. März 2020 wurden von der Bundesregierung 40 Milliarden Euro an Finanzhilfen für Kleinstbetriebe bekannt gegeben.[277] Zehn Milliarden Euro davon sind als direkte Zuschüsse an notleidende Einpersonengesellschaften, Freiberufler und Kleinstunternehmen geplant, der Rest als Darlehen.[277]

    Die Bundesregierung will ab dem 23. März über eine zeitweise Außerkraftsetzung der Schuldenbremse beraten.[278]

    Am 25. März beschloss der Deutsche Bundestag einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2020, der die im Grundgesetz festgelegte Regelgrenze („Schwarze Null“) um etwa 100 Milliarden Euro überschreitet, beschlossen. Schließlich änderte der Bundestag befristet bis September 2020 seine Geschäftsordnung dahingehend, dass für die Beschlussfähigkeit nicht mehr die Hälfte, sondern nur ein Viertel der Abgeordneten anwesend sein müsse.[279]

    Meldepflicht und Datenschutz

    In Deutschland wurde am 31. Januar 2020 die Meldepflicht nach § 6 des Infektionsschutzgesetzes – vorerst befristet bis Februar 2021 – „auf den Verdacht einer Erkrankung, die Erkrankung sowie den Tod in Bezug auf eine Infektion ausgedehnt, die durch das erstmals im Dezember 2019 in Wuhan/Volksrepublik China aufgetretene neuartige Coronavirus („2019-nCoV“) hervorgerufen wird“.[255]

    Amtshilfe durch die Bundeswehr

    Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer sagte am 15. März die Hilfe der Bundeswehr zu. Als Beispiel nannte sie den Aufruf an im Gesundheitswesen ausgebildete Reservisten, sich für den Einsatz in Bundeswehrkrankenhäusern zu melden.[280] Die Bundeswehr leiste zudem bereits Amtshilfe für das Bundesgesundheitsministerium.[281]

    Am 27. März wurde über einen eigentlich vertraulichen innerdeutschen Einsatzplan der Bundeswehr berichtet, die laut diesem Dokument für den Fall einer umfassenden Amtshilfe ab dem 3. April bereitstehe.[282] Dem Plan zufolge sind 6000 Soldaten für die allgemeine Unterstützung der Bevölkerung und 5500 Soldaten für Raum- und Objektschutz vorgesehen. Weiter können 2500 Soldaten der Logistiktruppe, 600 Feldjäger und etwa 250 Soldaten der ABC-Abwehr mobilisiert werden.[282]

    Flüchtlingshilfe

    Am 27. Februar wurde mitgeteilt, dass Asylbewerber in Zukunft auf das Virus getestet werden sollen.[257] Am 18. März 2020 gab das Bundesinnenministerium bekannt, die Aufnahme von Flüchtlingen für unbestimmte Zeit auszusetzen; sowohl das Resettlement-Verfahren im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens als auch die Resettlement-Verfahren des Bundes wurden gestoppt.[283][284]

    Übrige Maßnahmen

    Am 17. Februar wurde COVID-19 vom DIMDI als sekundärer Code mit dem Schlüssel „U07.1!“ und der Bezeichnung „Coronavirus-Krankheit-2019“ in die ICD-10-GM – die deutschsprachige Ausgabe der ICD-10 – aufgenommen. In der ICD-10 wird COVID-19 mit dem Schlüssel „U07.1“ und der Bezeichnung „Coronavirus-Krankheit-2019“ kodiert.[285][286]

    Länder

    Am 13. März fassten Bund und Länder gemeinsam den Beschluss, dass geplante Operationen und Aufnahmen in den deutschen Krankenhäusern auf unbestimmt verschoben werden sollen, solange dies medizinisch vertretbar ist. Dadurch soll erreicht werden, dass sich Kliniken auf die voraussichtlich steigenden Behandlungszahlen von COVID-19-Fällen konzentrieren können. Die wirtschaftlichen Folgen werden von den gesetzlichen Krankenkassen ausgeglichen. Ferner wurde eine Bonuszahlung für jedes geschaffene provisorische Intensivbett angekündigt.[287] Bund und Länder verständigten sich am 17. März auf einen Notfallplan für Krankenhäuser, das „Grobkonzept Infrastruktur Krankenhaus“,[288] mit dem die Intensivkapazitäten verdoppelt und Hallen, Hotels und Reha-Stationen zu Behandlungszentren für leichtere Fälle umgerüstet werden sollen.[289]

    Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurde ein Gesetz sowohl in einer einzigen Sitzung des Bundestages in erster, zweiter und dritter Lesung beraten als auch am gleichen Tag vom Bundesrat genehmigt. Alle Abstimmungen erfolgten einstimmig ohne Enthaltungen. Das Gesetz ermächtigt die Bundesregierung zu bestimmten Sofortmaßnahmen (Kurzarbeitergeld) durch Rechtsverordnung.[290][291]

    Am 22. März 2020 einigten sich Bund und Länder (bis auf Bayern, das ab 20. März 2020 bereits weitreichendere „Ausgangsbeschränkungen“ verhängte; s. u.) auf ein „umfassendes Kontaktverbot“.[292]

    Die bundesweit beschlossenen Maßnahmen in der Übersicht:

    • Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die räumliche Nähe so weit wie möglich zu reduzieren.
    • Mindestabstand im öffentlichen Raum von mindestens 1,50 Metern.
    • Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
    • Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Teilnahme an erforderlichen Terminen, individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft bleiben weiter möglich.
    • Gruppen feiernder Menschen – auch im Privaten – sind inakzeptabel.
    • Gastronomiebetriebe werden geschlossen, nur die Mitnahme von Speisen und Getränken ist gestattet.
    • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege – beispielsweise Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios – werden geschlossen. Ausnahmen gelten nur für medizinisch notwendige Dienste.
    • In allen Betrieben ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen umzusetzen.

    Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.[293] Nach dem Pressetermin zur Bekanntgabe dieser Maßnahmen wurde Kanzlerin Angela Merkel unterrichtet, dass sie Kontaktperson eines positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Arztes war. Sie erledigte daraufhin die Dienstgeschäfte in häuslicher Quarantäne.[294]

    Ausgangsbeschränkungen

    Über die gemeinsam beschlossenen Maßnahmen hinaus erließen Bayern, Berlin, Brandenburg, das Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt Ausgangsbeschränkungen, die das Verlassen der eigenen Wohnung bzw. das Betreten des öffentlichen Raumes grundsätzlich vom Vorliegen eines "triftigen" Grundes abhängig machen.

    • In Bayern gilt: „Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.“ Die Verordnung enthält eine Liste „insbesonderer“ Gründe.[295]
    • „Im Stadtgebiet von Berlin ... befindliche Personen haben sich ... ständig in ihrer Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft aufzuhalten.“ [296]. Gründe für das Verlassen der Wohnungs sind „gegenüber der Polizei und den zuständigen Ordnungsbehörden glaubhaft zu machen“. Die Verordnung enthält eine Liste „insbesonderer“ Gründe.
    • In Brandenburg ist „Das Betreten öffentlicher Orte ... untersagt“. Es wird eine Liste von Ausnahmegründen angegeben.[297]
    • In Sachsen wird „das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt“.[298] Die Verordnung enthält eine Aufzählung „triftiger Gründe“.
    • In Sachsen-Anhalt ist „das Verlassen der eigenen Wohnung ... nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt“. Die Verordnung enthält eine Liste „insbesonderer“, „triftiger“ Gründe[299]
    • Im Saarland ist „das Verlassen der eigenen Wohnung ... nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt“. Die Verordnung enthält eine Liste „insbesonderer“, „triftiger“ Gründe.[300]

    Baden-Württemberg

    Die Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württembergs in der Fassung vom 28. März 2020 enthält Anordnungen zur Einstellung des Betriebs öffentlicher Einrichtungen, ein Verbot von Versammlungen im öffentlichen Raum, Einreiseverbote aus ausländischen Risikogebieten, Maßnahmen zum Schutz besonders gefährdeter Personen und weitere Maßnahmen und ist zunächst bis zum 15. Juni 2020 befristet.[301]

    Bayern

    Die Bayerische Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie, zuletzt geändert am 31. März 2020, enthält Veranstaltungs- und Versammlungsverbote, Betriebsuntersagungen, Betreuungs- und Besuchsverbote, Ausgangsbeschränkungen sowie weitere Anordnungen, und ist zunächst auf den Ablauf des 19. April 2020 befristet.[302]

    Berlin

     
    Das Zentrum von Berlin ist weitgehend menschenleer

    Die Berliner SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung, zuletzt geändert am 2. April 2020, enthält Anordnungen zu Ausgangsbeschränkungen, Abstandsregelungen, Schließung öffentlicher Einrichtung und privater Betriebe bestimmter Branchen, sowie weitere Maßnahmen. Sie ist zunächst auf den Ablauf des 19. April befristet.[303] Innensenator Andreas Geisel stellte Lockerungen in den nächsten Wochen in Aussicht, erwartet aber, dass "Beschränkungen und Abstandsregelungen wohl über das ganze Jahr hin gelten".[304]

    Brandenburg

     
    Entwicklung in Brandenburg

    Mit einer ersten Verordnung am 17. März 2020 untersagte das Land Brandenburg den Publikumsverkehr in Sport-, Freizeit-, und Vergnügungsstätten, schränkte den Besuchsverkehr in Kliniken, Alten- und Pflegeheimen ein und untersagte den Betrieb von Einrichtungen der Behindertenhilfe, mit Ausnahme der dortigen Notbetreuung.[305] Diese Verordnung wurde zum 23. März 2020 durch eine weitere ersetzt. Die Landesregierung erließ dabei neben dem bundeseinheitlichen Kontaktverbot ein „Betretungsverbot für öffentliche Orte wie Wege, Straßen, Plätze und Parks“. Es wurden zahlreiche Ausnahmen definiert wie Arbeitstätigkeit, notwendige Einkäufe, Kinderbetreuung und Individualsport im Freien.[306]

    Bremen

    Das Land Bremen untersagte ab dem 17. März 2020 den Betrieb von Freizeit-, Vergnügungs-, Sport- und Tourismusstätten sowie von Einzelhandelsgeschäften, die keine Waren des täglichen Bedarfs vertreiben[307] und erließ ein Absonderungsgebot für Reiserückkehrer aus den Risikogebieten.[308] Ab dem 18. März 2020 wurden Besuche in Kliniken und Krankenhäusern beschränkt.[309] Am 20. März wurde die Absonderungspflicht (geltend für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, Gesundheitswesen und Bereich der kritischen Infrastruktur) von infizierten Menschen und ihren Kontaktpersonen verkündet, betroffene Personen mussten sich in häusliche Quarantäne begeben,[310] außerdem wurde die Durchführung von nicht dringend notwendigen Gesundheitsdienstleistungen untersagt.[311] Ab dem 24. März 2020 galt das Kontaktverbot in Bremen.[312]

    Hessen

    Am 13. März 2020 erließ die hessische Landesregierung ein Tätigkeitsverbot bzw. ein Absonderungsgebot für Reiserückkehrer aus den Risikogebieten, die vom RKI definiert wurden,[313] sowie Besuchereinschränkungen für Klinken, Alten- und Pflegeheimen und Einrichtungen der Behindertenhilfe.[314] Am 17. März verfügte Hessen, dass alle Vergnügungs-, Sport-, und Freizeitstätten schließen müssen.[315] Der Verzehr vor Ort in Gaststätten war unter Auflagen bis 20. März möglich.[316] Am 22. März 2020 setzte Hessen das zwischen Bund und Länder vereinbarte Kontaktverbot in einer Verordnung um.[317] Am Flughafen Frankfurt wurde das Nachtflugverbot gelockert, um die Rückkehr von Passagieren und den Frachttransport zu erleichtern. Einreisen von Urlaubern waren weiterhin möglich.

    Hamburg

    Alle Kultureinrichtungen im Gebiet von Hamburg stellten ihren Betrieb am 14. März 2020 aufgrund einer Verfügung ein.[318] Am 15. März 2020 verfügte Hamburg die Schließung aller Vergnügung-, Bildungs-, Sport, und Freizeitstätten, der Betrieb von Speisegaststätten war unter strengen Maßgaben weiter erlaubt,[319] außerdem stellte der Hamburger Fischmarkt erstmalig in seiner Geschichte den Betrieb ein.[320] Am 17. März 2020 wurden 40 Personen, die in Hamburg eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, vorsorglich entlassen, um Platz für an COVID-19 erkrankte Insassen zu schaffen.[321] Dieses Vorgehen löste Kontroversen wegen möglicher Datenschutzverletzungen aus. Am 22. März 2020 verkündete Hamburg die Allgemeinverfügung, die das Kontaktverbot und die Schließung aller Gaststätten für den Publikumsverkehr umfasste.[322]

    Mecklenburg-Vorpommern

    Für Reiserückkehrer aus den Risikogebieten, laut RKI, sprach Mecklenburg-Vorpommern am 16. März 2020 ein Betretungsverbot für öffentliche Gebäude, Kliniken, Alten- und Pflegeheimen aus. Privaten Arbeitgebern wurde empfohlen ähnlich zu verfahren.[323] In Absprache mit den Ministerpräsidenten von Niedersachsen und Schleswig-Holstein wurden die Ostseeinseln ab dem 16. März, für Personen ohne Wohnsitz auf der jeweiligen Insel, schrittweise gesperrt. Auch Urlauber, die sich bereits dort aufhielten, mussten den Heimweg antreten, da die Gesundheitssysteme der Inseln nicht auf eine große Zahl von Infizierten vorbereitet seien.[324] Mecklenburg-Vorpommern verhängte am 17. März ein Tourismusverbot, das eine Heimreise bis 19. März vorsah,[325] und führte am 20. März Polizeikontrollen an den Hauptverkehrsstraßen ein. Personen, die nicht ihren Erstwohnsitz im Bundesland haben oder dort einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, wird die Einreise verweigert.[326] Innenminister Lorenz Caffier sowie Lokalpolitiker kündigten an, Zuwiderhandlungen als Straftaten gegen das Infektionsschutzgesetz zu verfolgen.[327] Ab dem 18. März 2020 schlossen alle Vergnügungs-, Sport-, und Freizeitstätten.[328] Ab dem 20. März 2020 setzte Mecklenburg-Vorpommern alle Ersatzfreiheitsstrafen bis auf weiteres aus, bereits laufende wurden unterbrochen.[329] Am 23. März 2020 setzte die Landesregierung die Vereinbarungen zum Kontaktverbot in Mecklenburg-Vorpommern um.[330]

    Nicht aus Mecklenburg-Vorpommern stammende Zweitwohnungsbesitzer im Amt Zarrentin wurden laut Medienberichten um den 28. März von der Polizei in ihren Wohnungen aufgesucht und aufgefordert, diese binnen drei Stunden zu verlassen.[331] Ministerpräsidentin Manuela Schwesig verteidigte die Maßnahmen; man stelle „die Gesundheit unserer Bevölkerung und unserer Gäste über die wirtschaftlichen Interessen“.[332]

    Menschen aus anderen Bundesländern dürfen nicht nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen, es sei denn, man hat hier beruflich und gewerblich zu tun. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Tagesausflüge und Urlaubsreisen nach Mecklenburg-Vorpommern. Familienbesuche sind nur dann gestattet, wenn es die Kernfamilie betrifft, also die Kinder, die Eltern und die Großeltern. Von Karfreitag bis Ostermontag 2020 dürfen Menschen mit einem Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern keine Tagesausflüge unternehmen, dazu gehören insbesondere Ausflüge auf die Inseln, an die Küste und an die Seenplatte. Ostertouren dürfen in dieser Zeit nur in der engeren Umgebung des Wohnortes stattfinden.[333]

    Niedersachsen

    Am 16. März 2020 schränkte Niedersachsen Besucher in Kliniken, Alten- und Pflegeheimen ein,[334] beschloss, dass ab dem 17. März 2020 Menschen ohne Wohnsitz auf den Nordseeinseln vom Fährbetrieb ausgeschlossen sind,[335] außerdem wurde die Schließung des Einzelhandels, ausgenommen Lebensmittelversorgung, Apotheken, Banken, Wochenmärkte und ähnliches, Kultur-, Sport-, Freizeit- und Vergnügungsstätten.[336] Am 17. März 2020 wurde ein allgemeines Tourismusverbot erlassen, das eine Heimreise bis spätestens 25. März vorsah.[337] Niedersachsen verbot das Pendeln zwischen Erst- und Zweitwohnsitz.[338] Gaststätten durften bis 20. März 2020 unter Auflagen öffnen.[339] Am 23. März setzte Niedersachsen das Kontaktverbot in einer Allgemeinverfügung um.[340] Nach gehäuften Todesfällen in Alten- und Pflegeheimen erließ Sozialministerin Carola Reimann am 30. März 2020 eine Aufnahmestopp für alle Pflegeheime in Niedersachsen.[341]

    Nordrhein-Westfalen

    Die Nordrhein-Westfälische Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in ihrer Änderung vom 30. März 2020 bestimmt Einschränkungen für Rückkehrer aus Infektionsgebieten, öffentliche Einrichtungen, Freizeitstätten, Handel und Gewerbe, Gastronomie, Veranstaltungen, Zusammenkünfte und den Aufenthalt im öffentlichen Raum. Sie ist auf den Ablauf des 19. April 2020 befristet.[342] Die Abstimmung über ein von der Landesregierung in den Landtag eingebrachtes Corona-Epidemiegesetz wurde am 1. April zunächst verschoben, nachdem die Opposition „Blanko-Vollmachten“ kritisiert und verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet hatte.[343]

    Rheinland-Pfalz

    Ab dem 18. März 2020 waren in Rheinland-Pfalz Vergnügungs-, Sport- und Freizeitstätten sowie der nicht systemrelevante Einzelhandel geschlossen zu halten. Sofern der Einzelhandel weiter geöffnet werden durfte, mussten über Zutrittskontrollen Warteschlangen vermieden werden.[344] Am 20. März teilte die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz Malu Dreyer in einer Fernsehansprache mit, dass ab Mitternacht zum 21. März alle Cafés, Eisdielen und Restaurants in Rheinland-Pfalz geschlossen bleiben. Ein Spaziergang an der frischen Luft ist erlaubt, jedoch dürfen nicht mehr als fünf Personen zusammenstehen. Des Weiteren sollen die Behandlungsplätze für Corona-Kranke mit schweren Verläufen erhöht werden. Damit schnell getestet werden kann, seien im ganzen Bundesland Fieberambulanzen eingerichtet und werden weiter ausgebaut.[345] Außerdem wurde der Pendelverkehr aus dem französischen Grenzgebiet reglementiert. Rheinland-pfälzisches Gebiet durfte für Reisende aus Risikogebieten nur für Fahrten zum Ort der Beschäftigung und zurück betreten werden.[346] Am 22. März setze die Landesregierung das Kontaktverbot um.[347]

    Eine förmliche Verschärfung der Einschränkungen soll es an den Ostertagen 2020 nicht geben. Stattdessen appellierte Ministerpräsidentin Malu Dreyer eindringlich an die Bürger von Rheinland-Pfalz: „Reisen Sie nicht, verzichten Sie auf größere Ausflüge, treffen Sie nicht zusätzliche Menschen“.[348]

    Saarland

    Am 13. März 2020 schränkte das Saarland den Zugang zu Alten- und Pflegeheimen und Kliniken für Besucher ein,[349] außerdem wurde die Schließung kommunaler Einrichtungen, Vergnügungs-, Sport- und Freizeitstätten beschlossen.[349] Ab dem 18. März 2020 waren Einzelhändler mit Kundenverkehr zu schließen, ausgenommen Händler, die Waren des täglichen Bedarfs vertreiben. Außerdem wurden alle religiösen Zusammenkünfte verboten.[350] Im Saarland galt seit dem 20. März eine Ausgangsbeschränkung, die zahlreiche Ausnahmen, wie der Weg zur Arbeit, der Weg zum Einkaufen, der Weg zum Arzt und sportliche Betätigungen bis zu einer Gruppengröße von fünf Personen vorsah.[351] Am 25. März 2020 wurde die Allgemeinverfügung harmonisiert und den Beschlussempfehlungen des Bundes angepasst, entsprechend war eine Gruppenbildung beim Sport ab diesem Zeitpunkt verboten.[352]

    Am 30. März wurde eine Verlängerung der Ausgangsbeschränkung bis einschließlich 20. April 2020 beschlossen. Gleichzeitig wurden die bisherigen Maßnahmen in einer Rechtsverordnung zusammengefasst.[353] Darüber hinaus wurde am 31. März 2020 ein Maßnahmenkatalog verabschiedet. Verstöße gegen die Bestimmungen dieser Verordnung gelten als Ordnungswidrigkeiten und werden mit Bußgeldern geahndet.[354]

    Sachsen

    Mit der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) vom 31. März 2020 wurden Ausgangsbeschränkungen außer fürs Einkaufen für Waren des täglichen Bedarfs, der Weg zur Arbeit, der Kinderbetreuung, Versorgung von Tieren, des Briefs- und Postverkehrs, notwendige Arztbesuche, Behördengänge, zum Besuch von Ehe- und Lebenspartnern sowie für Sport und Bewegung im näheren persönlichen Wohnumfeld erlassen. Für Alten- und Pflegeheime gilt außer für Sterbebegleitung, auf Geburts-, Kinder-, Palliativstationen für Besuche naher Angehöriger, ein Besuchsverbot. Ausnahmen sind Kontrollen durch Behörden wie Jugendämter. Es sind die Hygienevorschriften vor Ort einzuhalten. Verstöße gegen die Verordnungen gelten als Ordnungswidrigkeiten und werden mit Bußgeldern oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet. Diese Maßnahmen gelten vorerst bis zum 20. April 2020.[355]

    Sachsen-Anhalt

    Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt erließ am 22. März eine Allgemeinverfügung, der zufolge das Verlassen der Wohnung nur noch mit "triftigem Grund" gestattet ist.[356] Die Verordnung ist zunächst bis 5. April befristet.

    Schleswig-Holstein

     
    Keine Trauerfeiern mehr in Neumünster

    Ab dem 15. März 2020 mussten Vergnügungs-, Sport-, und Freizeitstätten in Schleswig-Holstein schließen. Der Betrieb von Hotels und Gaststätten war unter Auflagen weiterhin erlaubt.[357]

    Nachdem bereits ab 15. März die schleswig-holsteinischen Inseln für den Tourismus gesperrt worden waren,[324] wurde am 19. März ein landesweite Tourismusverbot verhängt, das zunächst bis zum 19. April befristet war. Nachdem in einigen Landkreisen Zweitwohnungsbesitzer aufgefordert worden waren, abzureisen, stellte das Innenministerium am 23. März klar, dass diese bleiben dürften, Neuanreisen jedoch nur aus beruflichen oder anderen zwingenden Gründen erlaubt seien.[358][359] Dies wurde im Folgenden von Polizei und Ordnungsämtern kontrolliert; Personen ohne Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein wurden aufgefordert, das Bundesland zu verlassen.[360]

    Landkreise und Städte

    Die Stadt Halle rief am 17. März den Katastrophenfall aus.[361] Das Landratsamt Tirschenreuth verhängte am 18. März 2020 wegen der Pandemie für das Stadtgebiet Mitterteich die erste Ausgangssperre Deutschlands wegen „Corona“.[362][363] Diese Maßnahme aufgrund des Virusausbruchs war die erste in Deutschland und gilt vorerst bis Anfang April. Das Haus darf nur für die Arbeit, Einkäufe, Arztbesuche oder Hilfeleistung für Bedürftige verlassen werden. Bei Missachtung können Geld- oder Haftstrafen drohen.[364] Ähnliche Ausgangsbeschränkungen wurden auf kommunaler Ebene von einigen Städten und Gemeinden ausgesprochen, beispielsweise vom Landratsamt Wunsiedel für den Ortsteil Neuhaus in Hohenberg an der Eger sowie für den Ortsteil Fischern des Marktes Schirnding,[365][366] von der Stadt Dresden,[367] von der Stadt Freiburg[368] von der Stadt Leverkusen.[369] oder dem Bergischen Städtedreieck Wuppertal, Solingen und Remscheid[370] Diese wurden nach kurzer Zeit von den Verordnungen/Erlassen des jeweiligen Bundeslandes ersetzt.

    Die Stadt Jena kündigte am 30. März 2020 eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz-Masken im öffentlichen Nahverkehr und in Gebäuden mit Publikumsverkehr an und rief die Bevölkerung zum Nähen von Masken auf.[371] Seit 1. April 2020 gilt die Pflicht.[372][373]

    Andere

    Die Deutsche Telekom stellt dem Robert Koch-Institut kostenfrei anonymisierte Handydaten der Funkzellen zur Verfügung,[374] da auf diese Weise – insbesondere durch den Vergleich früherer Bewegungsmuster mit den aktuellen – nachvollziehbar sei, in welchem Ausmaß die regierungsamtlich dringend angeratene Zurückhaltung beim Aufhalten außerhalb der eigenen Wohnung von der Bevölkerung befolgt werde.[375]

    Weitere Maßnahmen und Reaktionen

    Die meisten Maßnahmen orientierten sich am Konzept der räumlichen Distanzierung, mit dem Ziel, die Ausbreitungsgeschwindigkeit der Krankheit zu verringern.

    Quarantänen und Schließungen

    Webasto hat seine Zentrale in Stockdorf bei München nach den ersten Infektionen am 29. Januar 2020 für zwei Wochen geschlossen.[376][377]

    Am 27. Februar 2020 wurden 400 Menschen, die am 15. Februar in Kontakt mit am Coronavirus Erkrankten gekommen sein könnten, im Kreis Heinsberg für 14 Tage unter häusliche Quarantäne gestellt.[378] Später am Abend waren schätzungsweise 1000 Menschen im Kreis Heinsberg – die genannten 400 und ihre Familien – in vorsorglicher häuslicher Quarantäne.[95][379] Der Kreis Heinsberg schloss die Schulen und Kindergärten im Kreisgebiet, vorerst bis 6. März 2020; die Kreisverwaltung wurde anfangs für den Publikumsverkehr gesperrt, ab dem 3. März 2020 ist ein eingeschränkter Publikumsverkehr nach telefonischer Absprache zugelassen.[161][380]

    Mehrere Unternehmen, u. a. Ernst & Young in Düsseldorf und ProSiebenSat.1 Media in Unterföhring entschieden, vorsorglich Mitarbeiter nach Hause ins Homeoffice zu schicken, nachdem sich ein Mitarbeiter mit dem Virus angesteckt hatte.[381][382] Weitere Unternehmen, u. a. ein Standort der DMG Mori Aktiengesellschaft und ein Standort von BMW, schlossen aufgrund positiver Tests von Mitarbeitern einzelne Standorte.[383][384] Nach der Erkrankung eines Bewohners eines Altenheims in Bad Rappenau steht ein Teil des Altenheims unter Quarantäne. Betroffen sind etwa 70 Bewohner und 30 Mitarbeiter.[385]

    Nachdem eine Pflegerin einer Frühgeborenenstation der Universitätsklinik Aachen positiv auf das Virus getestet wurde, die auf der Intensivstation mit 45 Personen Kontakt gehabt hatte, schickte die Kliniksleitung die Kontaktpersonen entgegen der RKI-Empfehlung nicht in die Quarantäne. Andernfalls wäre laut Uniklinik die Arbeit auf der Intensivstation zum Erliegen gekommen.[386] Später wichen auch andere Krankenhäuser von der anfangs geltenden Regel ab, Personal nach einem Kontakt zu einem Infizierten für 14 Tage in die häusliche Quarantäne zu schicken: Wer keine Erkrankungssymptome hat, Schutzausrüstung trägt und die eigene Gesundheit überwacht, arbeitet weiter.[387]

    Am 9. März schließt die WHU – Otto Beisheim School of Management in Vallendar als erste Hochschule in Deutschland wegen des Coronavirus ihren kompletten Campus, nachdem ein Student positiv getestet wurde. Die Schließung war zunächst bis einschließlich 13. März befristet.[388]

    Die Bundesregierung und die Länder entschlossen sich am 16. März 2020 zur Schließung zahlreicher Geschäfte und Einrichtungen. Supermärkte und andere Läden, die zur Versorgung der Menschen dienen, sollten demnach allerdings offen bleiben. Ausgenommen von den Schließungen waren zudem Einzelhandelsbetriebe für Lebens- und Futtermittel, Wochenmärkte, Lieferdienste, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Waschsalons, Tierbedarf, Baumärkte und der Großhandel. Zudem sollte für diese Geschäfte das Verkaufsverbot an Sonntagen bis auf Weiteres aufgehoben werden. Restaurants und Gaststätten sollten generell nur noch zwischen 6 Uhr morgens und 18 Uhr abends öffnen dürfen.[389][390] Bundeskanzlerin Merkel verlas am Abend des 16. März einen Handlungskatalog mit umfangreichen, ab sofort geltenden Maßnahmen. Sie bezeichnete sie als „Maßnahmen, die es so in unserem Lande noch nicht gegeben hat“.[391][392][393]

    Schließungen von Schulen und Kindertageseinrichtungen

    Schul- und Kitaschließungen
    Wappen Land von bis Quelle
      Baden-Württemberg
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    [394]
      Bayern
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    [395][396]
      Berlin
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    [397]
      Brandenburg
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    [398]
      Bremen[Anm. 1]
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    [399]
      Hamburg[Anm. 2]
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    [400]
      Hessen
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    [401]
      Mecklenburg-Vorpommern
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    [402]
      Niedersachsen
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    [403]
      Nordrhein-Westfalen
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    [404]
      Rheinland-Pfalz
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    [405]
      Saarland
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    [406]
      Sachsen
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    [407]
      Sachsen-Anhalt
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    [408]
      Schleswig-Holstein
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    [409]
      Thüringen
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    [410]

    Mit Beginn der Fallhäufung in Deutschland kam es in vielen Bundesländern mit infizierten Patienten zu Schulschließungen. Abhängig von der potentiellen Gefahr entschieden die zuständigen Gesundheitsämter und sprachen entweder die tageweise Schulschließung, 14-tägige Schulschließung oder die Beurlaubung von betroffenen Klassen und Lehrkräften aus. Teilweise wurde auch bei Verdachtsfällen mit einer Schließung von Schulen reagiert, teilweise erst bei einer bestätigten Infektion.[116][411][412][413][414][415][416]

    Am 12. März schloss die Stadt Halle (Saale) für die Dauer von zwei Wochen als erste deutsche Großstadt alle Schulen und Kitas.[417]

    Am 13. März verfügten Bayern, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein eine landesweite Schulschließung ab dem 16. März, Baden-Württemberg und Thüringen ab dem 17. März und Brandenburg ab dem 18. März. Berlin schloss schrittweise alle Schulen bis 18. März. In allen Bundesländern wird eine Notbetreuung für Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten, eingerichtet.

    Sachsen und Hessen verfügten ebenfalls am 13. März die Aussetzung der Schulpflicht, dass kein Unterricht mehr stattfinde, sondern nur noch die Betreuung der Schüler gewährleistet werde. Mecklenburg-Vorpommern schloss zunächst die Schulen im Landkreis Ludwigslust-Parchim und Rostock[418] und entschied am 14. März 2020 die Schließung aller Schulen im Land.

    Ilka Hoffmann, Vorstandsmitglied der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, wies darauf hin, dass Schulen in Deutschland nicht flächendeckend auf die Erteilung von Fernunterricht vorbereitet sind.[419] Der medizinische Direktor des Klinikums Esslingen und Virologe Michael Geißler kritisierte Schulschließungen in Baden-Württemberg. Diese würden im schlimmsten Fall zu einer Infizierung der gefährdeten Gruppen beitragen. Er setzte sich stattdessen für Hygienemaßnahmen an Schulen ein.[420]

    Einige öffentliche Fernsehsender änderten ihr Programm, um vormittags Bildungsprogramme für Kinder und Jugendliche anzubieten (siehe Schulfernsehen).

    In einzelnen Bundesländern wurden Regelungen zu Abschlussprüfungen getroffen. Teils wurden Verschiebungen von Prüfungen um Wochen angekündigt, so in Berlin und Bayern für die Prüfungen für den Mittleren Schulabschluss[421][422] und in Bayern für die Abiturprüfungen.[423] Die Kultusminister prüfen, wie genügend Aufgaben bereitgestellt werden können, falls innerhalb eines Bundeslandes verschiedene Prüfungstermine notwendig werden sollten.[424]

    Baden-Württemberg,[425] Niedersachsen[426] und Nordrhein-Westfalen[427] erweiterten die Notbetreuung auch auf die unterrichtsfreie Zeit in den Osterferien, Nordrhein-Westfalen außerdem noch für die Zeiten samstags und sonntags.

    In Baden-Württemberg[428] und Bayern[429] wurden Lehrkräfte aufgerufen sich freiwillig für einen Einsatz in Gesundheitsämtern oder Krankenhäusern zu melden. In Bayern folgten dem Aufruf mehr als 1000 Lehrkräfte.

    1. Nachdem die Bremer Schulen vorerst nur bis zum 14. April geschlossen bleiben sollten, verlängerte die Behörde für Schule und Berufsbildung die Schul- und Kitaschließungen bis zum 20. April.
    2. Nachdem die Hamburger Schulen vorerst nur bis zum 29. März geschlossen bleiben sollten, verlängerte die Behörde für Schule und Berufsbildung die Schul- und Kitaschließungen bis zum 19. April.

    Produktionsumstellung als Folge des Krisenmarktes

    Aufgrund der veränderten Nachfrage und Marktstruktur haben zahlreiche Unternehmen in Deutschland versucht, sich an die neuen Gegebenheiten anzupassen. So wurde in einem Fall die Produktion von Speiseeis auf Pasta umgestellt,[430] diverse Brennereien und Brauereien begannen, Desinfektionsmittel herzustellen oder Alkohol aus der Produktion alkoholfreien Bieres zu spenden[431][432] und verschiedene Unternehmen der Bekleidungsindustrie erweiterten ihre Produktpalette um Atemschutzmasken.[433][434]

    Absagen von Veranstaltungen

    Aufgrund der allgemeinen Prinzipien und Handlungsempfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Risikoeinschätzung von Großveranstaltungen vom 28. Februar 2020 kam es in der Folge zur Verschiebung oder Absage unzähliger Veranstaltungen;[435] am 8. März sprach Gesundheitsminister Jens Spahn angesichts des Anstiegs der Fallzahlen die Empfehlung aus, Veranstaltungen mit mehr als tausend Teilnehmern abzusagen.[436] Die Länder Schleswig-Holstein (befristet bis 10. April 2020),[437] Bremen (befristet bis 26. März 2020),[438] Bayern (befristet bis 19. April 2020),[439] Thüringen (unbefristet),[440] Hessen (befristet bis 10. April 2020),[441] Niedersachsen,[442] Mecklenburg-Vorpommern (befristet bis 19. April 2020),[443] Sachsen (unbefristet),[444] Sachsen-Anhalt,[445] Hamburg (befristet bis 30. April),[446] Berlin (befristet bis 20. April 2020),[447] Brandenburg[448] und Nordrhein-Westfalen (unbefristet)[449] folgten in den nächsten Tagen dieser Empfehlung und sagten alle Veranstaltungen mit mehr als tausend Teilnehmern im jeweiligen Bundesland ab. Das Land Rheinland-Pfalz hat die Kommunen im Land aufgefordert, Veranstaltungen ab einer Größenordnung von 75 Teilnehmern zu untersagen.[450] Baden-Württemberg hat alle Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 100 Teilnehmern untersagt.[451][452] Am 14. März senkten das Gesundheitsministerium Thüringen[453] und der Berliner Senat[454] durch einen Erlass die erlaubte Teilnehmerzahl auf 50. Schleswig-Holstein[455] und Hamburg[319] untersagten alle öffentlichen Veranstaltungen, unabhängig von der Teilnehmerzahl. Die Hessische Landesregierung senkte die erlaubte Teilnehmerzahl auf 100.[456] In Baden-Württemberg waren ab dem 18. März gemäß der Corona-Verordnung der Landesregierung sämtliche Versammlungen und Veranstaltungen untersagt.[457] Mit der Umsetzung des vereinbarten Kontaktverbots wurden in allen Bundesländern alle öffentlichen Veranstaltungen und Versammlungen unabhängig von der Größe verboten.[292]

    Zahlreiche Reiseveranstalter zogen Angebote zu Reisen innerhalb und außerhalb Deutschlands zurück, darunter Tagesbusfahrten und Flusskreuzfahrten. Am 13. März 2020 hat AIDA Cruises den Betrieb vorübergehend eingestellt und sämtliche Kreuzfahrten bis zum 2. April 2020 abgesagt.[458] Da auch Gottesdienste für jede Religionsgemeinschaft verboten waren, erhöhten sich zunehmend die Angebote für Gläubige, über einen Livestream im Internet Gottesdienste zu verfolgen, die vor leeren Kirchenbänken abgehalten wurden. Außerdem wurde das Angebot an Gottesdienstübertragungen im Fernsehen stark erweitert. So senden seit Mitte März fast alle öffentlich-rechtlichen Fernsehsender einen evangelischen oder katholischen Gottesdienst am Sonntagmorgen.[459]

    Durch die Beschränkung von Großveranstaltungen kam es auch im Profisport zur Absage von Spielen, die Handball-Bundesliga[460] und die Basketball-Bundesliga[461] pausieren den Spielbetrieb bis nach Ostern. Die Deutsche Eishockey Liga[462] sowie die Deutsche Volleyball-Bundesliga der Frauen und Männer[463] beendeten die Saison vorzeitig und ohne Deutschen Meister. Nachdem die DFL erst entschieden hatte, den 26. Spieltag der Fußball-Bundesliga sowie der Zweiten Bundesliga als Geisterspiele stattfinden zu lassen, beschloss sie einen Tag später, den Spielbetrieb mit dem 26. Spieltag der 1. und 2. Fußball-Bundesliga um zwei Wochen auf den 2. April zu verschieben.[464][465] In der 3. Fußball-Liga ist am 12. März eine zweimonatige Pause angeordnet worden.[466] TV-Sendungen werden ohne Studiopublikum produziert. Andere Fernsehformate wiederum werden sogar via Internet außerhalb der TV-Studios aus den privaten Räumlichkeiten der Moderatoren gesendet.

    Reaktionen/Maßnahmen im Gesundheitssystem

     
    Drive-through Teststation auf der Münchner Theresienwiese, April 2020

    Im Gesundheitssystem wurden Maßnahmen ergriffen, um der Bevölkerung bei Verdachtsfällen von Corona-Infektionen geordneten Zugang zu Tests zu ermöglichen. Für Berlin ist bekannt, dass die Charité und das Virchow-Klinikum besondere Anlaufstellen eingerichtet haben, um die Fälle von den normalen Notfallaufnahmen zu trennen.[467][468]

    Andere Kliniken arbeiten mit sogenannten Drive-in-Testzentren: Verdachtsfälle können nach vorheriger Absprache in ihrem Auto vorfahren und der Abstrich wird der zu untersuchenden Person entnommen, ohne dass sie aussteigen muss. Dies hat den Vorteil, dass der potentiell Infizierte nicht mit Gegenständen oder anderen Personen in Kontakt kommt. Diese Art der Testzentren ist in Groß-Gerau, Leinfelden-Echterdingen, München und Coburg im Einsatz.[469][470][471]

    Die Deutsche Krankenhausgesellschaft veröffentlichte Basisinformationen zur Vorbereitung der deutschen Krankenhäuser auf Infektionsgeschehen und insbesondere Details zur Vorbereitung auf das Coronavirus in Deutschland. Demnach verfügten die Krankenhäuser mit Stand vom Anfang März 2020 über insgesamt 497.000 Betten, von denen 28.000 als Intensivbetten klassifiziert wurden, wobei von diesen 28.000 Intensivbetten 80 % belegt sind. Bundesweit existierten „ca. 50 Unterdruck-Zimmer“, wobei zusätzlich angegeben wurde: „Jedes Krankenzimmer, das über eine eigene Nasszelle verfügt und in dem man eine ggf. vorhandene mit anderen Zimmern verbundene Lüftung abschalten kann, kann ein Isolierzimmer sein. Zusätzlich lassen sich Krankenzimmer mithilfe von Folie im Eingangsbereich ohne größeren Aufwand zu Schleusenzimmern umfunktionieren.“[472]

    Gesundheitsminister Spahn setzte angesichts der Herausforderungen durch das Virus die Pflegepersonaluntergrenzen bis auf weiteres außer Kraft.[473]

    Zur Lage der verfügbaren Betten für Corona-Patienten wurde von der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin eine Einschätzung der Lage für Gesamtdeutschland veröffentlicht. Zur weiteren Ausbreitung der Infektionen sagte Christian Karagiannidis: „In diesem Fall muss mit einem beträchtlichen Aufkommen intensivstationär zu versorgenden Patienten gerechnet werden, die das gesamte Behandlungsspektrum des akuten Lungenversagens erforderlich macht.“[474] Die Zahlen zu verfügbaren Betten werden von den Kliniken täglich aktualisiert und sind online abrufbar.[475] Mit Datum vom 5. März 2020 waren keine Engpässe bei den Kapazitäten bekannt.[476] Es lagen keine bundesweiten Zahlen zu Corona-Patienten auf Intensivstationen vor. Am 7. März 2020 warnte Christian Drosten vor Engpässen, wenn es im Herbst 2020 zu einem erneuten Krankheitsausbruch kommen sollte, weil über 80 Prozent der Intensivbetten bereits im Normalbetrieb belegt seien.[477]

    Am 9. März einigten sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband darauf, bei leichten Atemwegserkrankungen eine Krankschreibung bis zu sieben Tage auf Basis einer telefonischer Rücksprache zulässig ist; diese Regelung war auf vier Wochen begrenzt.[478] Am 23. März wurde sie dahingehend geändert, dass eine Krankschreibung nach telefonischer Rücksprache für bis zu 14 Tage ermöglicht wurde; diese Regelung gilt vorläufig bis zum 23. Juni 2020.[479]

    Am 17. März wurde das DIVI Intensivregister[480] freigeschaltet, mit dem freie Beatmungsplätze in allen Kliniken Deutschlands registriert und abgefragt werden können.[481] Das Register beruht auf einer Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin, dem Robert Koch-Institut und der Deutschen Krankenhausgesellschaft.

    Am 17. März 2020 kündigte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder an, 400 Beamte aus anderen Behörden zeitweise zu Tätigkeiten bei den bayerischen Gesundheitsbehörden abzubeordnen.[482]

    Eine bisher geltende Regelung, die vorschrieb, dass psychotherapeutische Behandlungen höchstens zu 20 % als Online-Videobehandlungen durchgeführt werden dürfen, wurde vorläufig aufgehoben.[483]

    Am 19. März gab das Gesundheitsministerium bekannt, mehrere Regelungen außer Kraft zu setzen: So wurde die Aussetzung der §§ 114 ff. SGB XI („Pflege-TÜV“) bis Ende September angeordnet, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung angewiesen, reguläre Kontrollen vorerst auszusetzen und dessen direkten Kontakt mit Pflegebedürftigen, die ohnehin Pflegegeld erhalten, auf das Nötigste zu reduzieren.[484] Angeordnet wurde ebenfalls, den Betreuungsschlüssel im Pflegebereich auszusetzen.[484]

    Die Bundesregierung wandte sich direkt an Medizingeräte-Hersteller, um die Versorgung mit Atemgeräten zu sichern.[485]

    Hessens Wissenschaftsminister Angela Dorn rief Medizinstudenten dazu auf, sich bei den Universitätskliniken zu melden und bei der Bekämpfung der Pandemie Hilfe anzubieten.[486]

    Ein Rückgang bei Blut- und Plasmaspenden im Kontext der COVID-19-Pandemie hat PEI, RKI und BZgA zu einem Aufruf zur Blutspende bewogen.[487] Für die Versorgung von Patienten mit Bluttransfusionen mit begrenzter Haltbarkeit sei es wichtig, dass unter Einhaltung der gängigen Spenderauswahlkriterien entsprechend der Hämotherapierichtlinie weiterhin Blut gespendet wird.

    Ärzte und Fachverbände verlangten, bürokratische Hürden für Schwangerschaftsabbrüche vorläufig abzubauen, weil Schwangere andernfalls nicht die Abtreibungsfristen einhalten könnten. Ein Schwangerschaftsabbruch müsse im Sinne der Pandemiebestimmungen als Notfall gelten.[488]

    Da in Italien und Frankreich die Kliniken teilweise mit der intensivmedizinischen Versorgung von Menschen mit COVID-19 völlig überlastet sind, wurden Patienten in deutsche Krankenhäuser, von der deutschen und italienischen Luftwaffe, ausgeflogen.[489][490] Mindestens 100 Patienten aus dem Ausland wurde so in Deutschland die Behandlung angeboten.[491]

    Zahnärztliche Behandlung

    Bei einer zahnärztlichen Behandlung kommen meist Bohrinstrumente mit Wasserkühlung zum Einsatz. Dabei bildet sich Aerosol. Eine mögliche Übertragung durch diese Form von Aerosol ist noch nicht wissenschaftlich erwiesen, da in Zahnarztpraxen, anders als in Laborversuchen, umfassende Absaugungen zum Einsatz kommen. Bisherige Studien zur Virusmenge im Aerosol verwenden nicht den Speichel eines symptomlosen infizierten Menschen als Testsubstrat (Realszenario), sondern hoch kontaminierte, künstliche Reagenzien, die einem 1-ml-Rachenabstrich eines Patienten mit schwerem Verlauf ähneln.[492] Informationen aus der Zahnklinik der Universität Wuhan widerlegen ein erhöhtes Übertragungsrisiko für zahnmedizinisches Personal bei Einhaltung der bisherigen Hygienemaßnahmen (Mund-Nasen-Schutz, Schutzbrille, Untersuchungshandschuhe).[493] Die notwendige Schutzausrüstung bei der Behandlung von nachgewiesen mit COVID-19 infizierten Patienten (Atemschutzmaske FFP2, Schutzbrille mit Seitenschutz oder Visier, Untersuchungshandschuhe, langärmliger Schutzkittel, Kopfhaube) ist in vielen Zahnarztpraxen – auch wegen Lieferschwierigkeiten – nicht oder nur eingeschränkt vorhanden. Zahnärzte sollten nur bei Notfällen und dringenden Behandlungen (notwendige Behandlungen, akute Zahnschmerzen, Zahnfraktur, Abschließen einer begonnenen Behandlung und Ähnliches) aufgesucht werden. Die Zahnärzte sollen dabei ihren Patienten klar kommunizieren, ob es sich bei der geplanten Behandlung um eine notwendige oder stattdessen aufschiebbare Behandlung handelt. Regional unterschiedlich werden Zahnarztpraxen zum Notdienst vor allem für nachweislich Infizierte eingeteilt. Routineuntersuchungen, Zahnreinigungstermine oder aufschiebbare Behandlungen (beispielsweise Beginn der Anfertigung von Zahnersatz, neu zu beantragende Parodontitisbehandlungen) sollten bis auf Weiteres ganz entfallen. Patienten mit erhöhtem Risiko (hohes Alter, Lungenerkrankungen, Diabetiker, Krebspatienten, immunsupprimierte Patienten und Ähnliches) sind besonders gefährdet.[494]

    Ausgrenzung und Diskriminierung

    Wie schon während der SARS-Epidemie kam es außerhalb Asiens zu Diskriminierung und Ausgrenzung von Personen tatsächlich oder vermeintlich chinesischer Herkunft.[495][496][497] In Deutschland wandten sich seit Beginn der Epidemie Menschen ostasiatischer Herkunft vereinzelt an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.[498] Mehrere Menschen mit chinesischer Herkunft wurden in Arztpraxen abgewiesen.[499][500] Auch Verwandte und Arbeitskollegen von deutschen Infizierten berichteten von Anfeindungen.[501] Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher China-Gesellschaften (ADCG) dokumentierte Fälle von Verunglimpfungen und Ausgrenzung von chinesischen Menschen „bis hin zu offenem Rassismus“.[502] Unter dem Hashtag #ichbinkeinvirus rufen Menschen dazu auf, sich „gegen Anfeindungen und Beleidigungen aufgrund [des] Aussehens [zu] wehren, das mit einer vermeintlichen Ansteckungsgefahr in Verbindung gebracht werde“.[503]

    Laut Amnesty International Deutschland e. V. ließe sich die diffuse Angst mit rassistischen Stereotypen auch in den deutschen Medien beobachten.[504] Am 30. Januar 2020 veröffentlichte die Bild eine Ausgabe mit dem Titel Asiatische Lebensmittel in Deutschland. Darf ich noch Glückskekse essen?[505]

    Am 1. Februar 2020 gingen in Berlin-Moabit zwei Frauen auf eine Chinesin am Bahnhof Berlin Beusselstraße los. Sie wurde rassistisch beleidigt, bespuckt, an den Haaren zu Boden gerissen, geschlagen sowie getreten. Die 23-Jährige erlitt dadurch Kopfverletzungen und musste in einem Krankenhaus ambulant behandelt werden. Die Polizei ordnete die Tat als „fremdenfeindlich“ ein.[502][506][507]

    Am 6. Februar 2020 veröffentlichte Der Spiegel eine Ausgabe mit einem kontroversen Titelbild mit dem Titel CORONA-VIRUS. Made in China. Wenn die Globalisierung zur tödlichen Gefahr wird.[508] Laut Amnesty International Deutschland suggeriert „Made in China“, „dass das Virus in China ,hergestellt’ und ,exportiert’ wurde – eine Argumentation, die sich auch in kolonial-rassistischen Verschwörungstheorien wiederfindet.“[504]

    An der staatlichen Hochschule für Musik Hanns Eisler Berlin wurde die Teilnahme an der Aufnahmeprüfung für „alle Bewerber aus der Volksrepublik China“ verwehrt. In der besagten Ankündigung der Hochschule heißt es, dass sie allen Bewerber/-innen die Möglichkeit geben wolle, „[…] an den Zugangsprüfungen ohne Angst vor Ansteckung teilzunehmen.“[499][504][509]

    Am 1. März 2020 wurde eine Gruppe von japanischen Studenten der Eingang zum RB-Leipzig-Spiel verwehrt und andere wurden kurz nach Betreten der Red Bull Arena wieder der Plätze verwiesen. Später hat sich RB Leipzig bei den japanischen Studenten für den Vorfall entschuldigt und sie zu einem Auswärtsspiel beim VfL Wolfsburg eingeladen.[499]

    Am 10. März 2020 wurde eine 45-jährige Münchnerin mit chinesischen Wurzeln von ihrem ebenfalls 45-jährigen Nachbar überfallartig mit einem Desinfektionsmittel besprüht und er schrie dabei mehrmals das Wort „Corona“. Dabei drohte er, ihr den Kopf abzuschneiden.[510]

    Kriminalität

    In zahlreichen Krankenhäusern wurde Anfang März der Diebstahl von Desinfektionsmittel und Mund-Nasen-Schutzmasken bekannt.[511]

    Zunehmend kursieren zudem Phishing-Mails, die sich die Angst der Bevölkerung vor dem Coronavirus zunutze machen, um zum Anklicken der Phishing-Links zu verleiten.[512] Auch erste Enkeltrick-Versuche, bei denen sich Betrüger bei älteren Menschen als mit dem Coronavirus infizierte Nachkommen ausgaben und um Geld baten, wurden gemeldet.[513]

    Seit 19. März warnt der Landkreis Nienburg vor „Personen in Schutzkleidung (Schutzanzug, Mundschutz, usw.) im Nienburger Kreisgebiet“, die sich als „Mitarbeitende des Gesundheitsamtes ausgeben und auf diese Weise versuchen, sich Zutritt zu Wohnhäusern und Wohnungen zu verschaffen“.[514] Die Warnung wurde über die Warn-App NINA des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe verbreitet.

    Am 17. März warnte die Polizeidirektion Trier vor Kriminellen, die sich vorwiegend bei älteren Menschen als Mitarbeiter einer angeblichen „Bundesdesinfektionsstelle“ ausgeben, und versuchen eine Übergabe von „kontaminiertem Bargeld zur Desinfektion“ zu verabreden.[515]

    Einzelhandel

    Durch Panikkäufe (Hamsterkäufe) kam es zu Engpässen im Einzelhandel. Desinfektionsmittel waren rasch ausverkauft und lange nicht nachlieferbar. Einige Nahrungsmittel und Toilettenartikel wurden zeitweilig knapp. Der Absatz von Toilettenpapier stieg im Februar auf z.T. das 7-Fache.[516]

    Kultur

    Mehrere Autoren, Schriftsteller und Literaturhäuser initiierten Online-Lesungen und andere Formen des Online-Gedankenaustauschs anlässlich der Epidemie. Museen und Filmfestivals stellten einen Online-Zugang bereit.[517][518]

    Berlins Kultursenator Klaus Lederer bedankte sich angesichts umfangreicher Schließungen von Theatern, Opern, Schaubühnen und Filmfestivals für die Kreativität vieler Veranstalter, die auf Online-Programme auswichen. Zugleich rief er den Bund um Unterstützung auf, da Kommunen und Länder überfordert seien, wenn sie Ausfälle allein auffangen müssten.[519]

    Dreimal täglich – morgens, mittags und abends – läuten die Kirchenglocken mehrere Minuten lang, als Zeichen der Verbundenheit und des christlichen Miteinanders mit Corona-Erkrankten.[520][521] Die evangelische Kirche ruft dazu auf, jeden Abend um 19 Uhr "Der Mond ist aufgegangen" von Matthias Claudius zu singen oder mit einem Instrument zu spielen.[522]

    Für den 22. März riefen Musiker bundesweit dazu auf, um 18 Uhr von Balkonen und Fenstern Ludwig von BeethovensFreude schöner Götterfunken“ – die Europahymne – zu spielen oder zu singen.[523] Vorbild sind Flashmobs von Balkonen und Fenstern, die während der Ausgangssperre in Italien initiiert wurden.[524][525]

    Deutschlandfunk und Deutschlandfunk Kultur kündigten angesichts der Corona-Pandemie für ab dem 23. März ein Sonderprogramm beim Hörfunk an. Behandelt werden aktuelle Entwicklungen zur Ausbreitung des Coronavirus aus Sicht von Wissenschaft, Medizin, Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Verbraucherschutz ebenso wie allgemeine Themen aus Kultur, Politik und Gesellschaft. Hinzu kommt Unterhaltung durch Hörspiele, Features und Konzerte.[526]

    Folgen für Deutsche im Ausland

    In einer ersten Rückholaktion von deutschen Staatsangehörigen aus Wuhan am 1. Februar 2020 durch die Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung wurden etwa 130 Menschen zurückgeholt;[527][528] auf dem Hinflug hatte die Bundeswehrmaschine 10.000 Schutzanzüge an Bord, die den chinesischen Behörden übergeben wurden.[529] Weitere Deutsche verließen zu einem späteren Zeitpunkt die Provinz Hubei mit Maschinen anderer europäischer Länder.[530]

    Angesichts der weltweiten Ausbreitung schotteten sich einzelne Länder weitgehend ab, indem sie die Einreise und den Transit von deutschen Staatsbürgern und auch Ausländern allgemein verboten. Andere Länder erlaubten die Einreise nur mit einem aktuellen Gesundheitszeugnis oder unter der Maßgabe, dass sich der Einreisende sofort in 14-tägige Selbstquarantäne begab.

    Schätzungsweise 200.000 deutsche Staatsbürger strandeten aufgrund der Grenzschließung, aber auch dadurch, dass viele Flug- oder Fährverbindungen im Ausland ersatzlos gestrichen wurden. Da die Rückreise nach Deutschland in vielen Ländern nicht mehr möglich war, sprach das Auswärtige Amt am 17. März 2020 eine weltweite Reisewarnung aus und riet von touristischen Reise ins Ausland bis mindestens Ende April 2020 ab.[531] Außerdem wurde ein 50 Millionen Euro schweres Rückholprogramm aufgelegt, das größte in der Geschichte der Bundesrepublik. Das Auswärtige Amt flog bis 26. März 2020, gemeinsam mit der Lufthansa, etwa 160.000 Menschen aus dem Ausland aus. Sofern auf den Flügen Platz war, wurden auch EU-Bürger mit ausgeflogen. Andere EU-Länder nahmen Deutsche, abhängig von den verfügbaren Sitzplätzen, mit in die EU. Schwierigkeiten gab es bei der Rückholung aus Destinationen mit wenigen Urlaubern.[532]

    Vereinzelt kam es zu Anfeindungen oder tätlichen Angriffen gegenüber deutschen Urlaubern, da ihnen unterstellt wurde, dass sie das Virus mit ins Land gebracht hätten.[533]

    Handlungsempfehlungen zu Intensivmedizin und Bettenkapazitäten

    Um die zu erwartende steigende Zahl von Coronavirus-Patienten in Deutschland besser versorgen zu können, haben Bund und Länder in einem gemeinsamen Krankenhaus-Notfallplan festgelegt, die Anzahl der Intensivbetten in Deutschland kurzfristig zu verdoppeln.[534]

    Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut und der Deutschen Krankenhausgesellschaft haben im März 2020 innerhalb kürzester Zeit ein Online-Intensivregister[535] mit Kartenansicht[536] aufgebaut, über das tagesaktuell bundesweit Bettenkapazitäten in der Intensivmedizin und freie Beatmungsplätze in Kliniken abgefragt werden können.[537] Die Möglichkeit einer maschinellen Beatmung von COVID-19-Patienten hätte sich in schwer betroffenen Ländern als das Nadelöhr in der Pandemie gezeigt, erklärte Christian Karagiannidis, Sprecher der DIVI-Sektion „Lunge – Respiratorisches Versagen“. Die DIVI setzt darauf, das Register binnen kurzer Zeit auf 1.000 Kliniken zu komplettieren. Alle Kliniken in Deutschland mit Intensivbereichen wurden aufgerufen, sich umgehend zu registrieren.[538] Stand 29. März 2020 um 7 Uhr haben sich 727 Kliniken registriert.[536] Etwa 120 gaben an, dass eine extrakorporale Membranoxygenierung (ECMO) bei schwerem Lungenversagen verfügbar wäre, bei fast 30 Kliniken waren die Beatmungsplätze ausgelastet (Stand: 23. März 2020). Unterschieden wird zwischen freien Kapazitäten mithilfe eines Ampelsystems. Dieses zeigt Kapazitäten von low-care (Intensivbetten ohne invasive Beatmungsmöglichkeit mit Monitoring, Überwachung, ggf. nichtinvasive Beatmung möglich), high-care (Intensivbetten mit invasiver Beatmungsmöglichkeit für schwer Kranke) und ECMO (schwerstkranke Beatmungspatienten) an.[539]

    Medizinische Fachgesellschaften haben begonnen, erste Handlungsempfehlungen zur Versorgung von COVID-19-Patienten zu erstellen. Empfehlungen zur intensivmedizinischen Therapie wurden von der Deutschen Gesellschaft für internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) herausgegeben.[540] Für die palliative Versorgung veröffentlichte die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) entsprechende Empfehlungen.[541]

    Da es zu einer starken psychosozialen Belastung der Versorgenden kommen könnte, hat die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) Handlungsempfehlungen für die klinische psychosoziale Notfallversorgung herausgegeben.[542]

    Am 26. März veröffentlichten sieben Fachgesellschaften gemeinsam verfasste klinisch-ethische Empfehlungen zur Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen (Triage). Nach ihrem Kenntnisstand sei es wahrscheinlich, dass in Deutschland trotz bereits erfolgter Kapazitätserhöhungen kurzfristig nicht mehr ausreichend intensivmedizinische Ressourcen für alle Patienten zur Verfügung ständen.[543]

    Fehlende Schutzmasken und Behelfslösungen

    Bereits Ende Februar waren einfache Mund-Nasen-Schutzmasken in den Apotheken vielerorts ausverkauft.[544]

    Die Ärztevereinigung Marburger Bund im Saarland warnte am 27. März, dass für Kliniken und Arztpraxen in Deutschland und Europa ein Maskenmangel sogar für professionelle Schutzmasken drohe.[545]

    Aufgrund der Knappheit von Mund-Nasen-Schutzmasken veröffentlichte unter anderem die Feuerwehr der Stadt Essen im März Schnittmuster und Nähanleitungen für einen Mundschutz.[546][547] Auch die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten nahmen das Thema auf.[548][549] Beschäftigte im Gesundheitswesen beklagten, Provisorien bei den Masken würden ihnen keinen aureichenden Schutz bieten und entsprächen nicht den Hygienestandards. Andere hielten dagegen, ein teilweiser Schutz sei besser als gar keiner.[550]

    Aufgrund des drohenden Mangels sind manche Kliniken bereits im März 2020 dazu übergegangen, Behelfsmundschutz herzustellen,[551] oder die Bevölkerung zu Spenden von geeignetem Behelfsmundschutz aufzurufen.[552]

    Einige Staaten reagierten mit Exportstopps für Schutzausrüstung,[553] wobei es auch zu einem Dominoeffekt kam.[554]

    Corona-Archiv

    Mehrere deutsche Hochschulen, etwa mit dem Historiker Professor Thorsten Logge von der Universität Hamburg, haben gemeinsam ein Corona-Archiv gegründet, das Fotos, Texte und Tonaufnahmen sammelt, um die historischen Wochen der Pandemie für die Zukunft zu dokumentieren. Die Homepage des Corona-Archivs ging am 26. März 2020 im Internet online.[555]

    Internationale Maßnahmen

    Reisebeschränkungen

    Die folgenden internationalen Reaktionen hatten Auswirkungen auf die Bundesrepublik Deutschland beziehungsweise auf deutsche Staatsbürger im In- und Ausland:

    Am 3. März 2020 untersagte das französische Bildungsministerium alle Bildungsreisen und Schüleraustausche für französische Schüler nach Deutschland. Bereits begonnene Reisen mussten abgebrochen werden.[556]

    Am 5. März 2020 untersagte Nauru ausländischen Reisenden die Einreise, wenn sie 21 Tage vor Reiseantritt ein Land mit einem öffentlich bestätigten Krankheitsfall, darunter Deutschland, besucht haben.[557]

    Am 5. März 2020 verpflichtete Samoa sämtliche Touristen aus Deutschland und anderen Ländern mit Infektionsfällen, sich innerhalb von drei Tagen vor Einreise untersuchen zu lassen und eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen, sonst wird die Einreise nicht gestattet.[558]

    Am 5. März 2020 erließ Eritrea Einreisebeschränkungen für Reisende aus Ländern mit bestätigten Infektionsfällen, darunter Deutschland. Bereits erteilte Visa seien ungültig, dennoch Anreisende würden unter Quarantäne gestellt.[559]

    Die Einreise von Reisenden aus Deutschland und vier weiteren europäischen Ländern nach Israel war ab dem 6. März 2020 nicht mehr möglich. Israelis aus diesen Ländern konnten weiterhin einreisen, wenn sie sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben.[560]

    Am 6. März 2020 schloss Bhutan seine Grenze für sämtliche touristische Reisen von Ausländern.[561][562]

    Am 7. März 2020 verfügte Burundi eine verpflichtende 14-tägige Quarantäne für Einreisende aus Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und anderen besonders betroffenen Ländern mit sofortiger Wirkung.[563]

    Am 9. März 2020 verfügten El Salvador[564] und die Marshallinseln[565] ein Einreiseverbot für Reisende aus sowie im Transit über Deutschland. Mauritius[566] und Liberia[567] ordneten eine 14-tägige Quarantäne für zukünftige Einreisende aus Deutschland an, Benin[568] schloss sich diesem Schritt am Folgetag an.

    Am 10. März 2020 gab Kasachstan bekannt, dass Reisenden aus Deutschland ab dem 12. März 2020 die Einreise verboten ist.[569]

    Am 11. März 2020 setzte die Mongolei internationale Flugverbindungen aus. Da eine Einreise über die Landgrenzen ebenfalls nicht möglich ist, bedeutet dieser Schritt faktisch ein Einreiseverbot.,[570] Jordanien,[571] die USA[572] und Saudi-Arabien[573] verhängten Einreisesperren gegenüber Reisenden aus Deutschland. Grenada,[574] Jamaika,[575] Malawi,[576] Kolumbien,[577] Ruanda[578] Malta[579] und Tschad[580] ordneten 14-tägige Quarantänemaßnahmen für Einreisende aus Deutschland an.

    Am 12. März 2020 beschloss die Tschechische Republik, ihre Grenzen für Personen aus Deutschland und weiteren europäischen Ländern ab dem 14. März 2020 zu schließen und Grenzkontrollen an der deutsch-tschechischen und österreichisch-tschechischen Grenze wieder einzuführen.[581] El Salvador,[582] Guatemala[583] und Indien[584] verhängten Einreisesperren, Georgien[585] eine 14-tägige Quarantäne.

    Am 13. März 2020 beschloss Nepal, dass alle Einreisenden, die nach Samstag, dem 14. März 2020 einreisen, sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben müssen; außerdem werden keine weiteren Genehmigungen für das Besteigen des Mount Everest erteilt.[586] Noch am selben Tag gab Dänemark einen vom 15. März bis zum 2. April dauernden Einreisestopp (Grenzschließung) für Ausländer bekannt.[587] Auch die Slowakei hat ihre Grenzen geschlossen und internationale Flüge gestrichen, nur Güterzüge dürfen passieren.[588] Argentinien,[589] Peru[590] und Venezuela[591] kündigten die Einstellung des Flugverkehrs nach Europa an und verhängten teils Quarantänemaßnahmen. Oman ordnete die Suspendierung sämtlicher Touristenvisa ab 15. März 2020 an und untersagte Kreuzfahrtschiffen das Anlaufen omanischer Häfen ab demselben Datum.[592] Sri Lanka verhängte Einreisesperren[593] Singapur verbot darüber hinaus auch die Durchreise.[594] Guinea,[595] Mosambik[596] und Tunesien[597] beschlossen Quarantänemaßnahmen für Einreisende aus Deutschland.

    Am 14. März 2020 gab Polen bekannt, dass die Einreise nach Polen nur noch polnischen Staatsbürgern und Personen mit Aufenthaltserlaubnis gestattet wird.[598] In Russland müssen sich Personen in einigen Regionen und Städten u. a. in Moskau und St. Petersburg nach der Einreise in eine 14-tägige Selbstquarantäne begeben.[599] In Katar wurden die bereits bestehenden Einreisebeschränkungen auf Personen aus Deutschland und Personen mit deutschem Pass erweitert.[600]

    Wirtschaftliche Folgen

    Kritik und Kontroversen

    Föderales System bei der Pandemiebekämpfung

    Der Föderalismus in Deutschland wird im Zuge der Coronavirus-Epidemie 2019/20 kritisch betrachtet. Während im März 2020 in eher zentralistisch regierten Ländern Provinzen abgeriegelt (z. B. China), das Land zum Sperrgebiet erklärt (z. B. Italien) oder Großveranstaltungen landesweit verboten wurden (z. B. Frankreich), sprachen die übergeordneten Behörden in Deutschland vorwiegend Empfehlungen aus (z. B. vom deutschen Gesundheitsminister Jens Spahn, „Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern bis auf Weiteres abzusagen“), die von den untergeordneten Behörden nicht einheitlich umgesetzt werden müssen.[601]

    Die deutsche Rechtslage verbietet laut Josef Franz Lindner, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Augsburg, generelle Verbote: „Ein Verbot von Großveranstaltungen können der Gesundheitsminister und die Bundesregierung nicht aussprechen. Das können nur die zuständigen Landesbehörden.“ Der Grund dafür liegt im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland. Das Infektionsschutzgesetz, welches die Grundlage für eine solche Maßnahme ist, ist zwar ein Bundesgesetz, kann aber nur von den Landesbehörden umgesetzt werden. Analog verhält es sich zum Teil auch zwischen Gesetzen der einzelnen Bundesländer und deren unteren Behörden, den Stadt- oder Landkreisen.[601]

    Als Vorteile der föderalen Eigenständigkeiten werden die Erfahrungen und Strukturen sowie eine schnelle Handlungsfähigkeit vor Ort genannt. Auch Christian Drosten äußerte die Ansicht, dass Deutschland bei der Corona-Bekämpfung durch dezentrale Labore „früh dran“ gewesen sei und dadurch im Vergleich zu zentralistischen Ländern Zeit gewonnen habe. Deutschlandweit bestehen hingegen geteilte Meinungen darüber, inwieweit das föderale System der Bundesrepublik bei der Bekämpfung einer Epidemie hilfreich ist. Der Staatsrechtler Lindner rechnet bereits damit, dass man im Zuge der Coronaviruskrise überlegen wird, „ob die Strukturen so bleiben können oder ob man sie verändern muss“, auch wenn man das vermutlich nicht jetzt entscheiden könne.[601]

    Die Juristin Anika Klafki sagte im Deutschlandfunk, dass Föderalismus die Öffentlichkeitsarbeit erschwere. Wenn es beispielsweise unterschiedliche Regeln zur Absage von Großveranstaltungen gebe, dann seien die Bürger sich nicht sicher, was gefährlich ist und was nicht. Sie wünscht sich ein modernes Recht zu Pandemien nach Schweizer Vorbild. Die Bundesregierung hätte dann mehr Befugnisse für die Koordination und sei verpflichtet, für Vorräte von Medikamenten und Hilfsmitteln zu sorgen.[602]

    In der taz wird von der Waffe des Föderalismus geschrieben. „Das staatliche Robert Koch-Institut gibt wissenschaftliche Empfehlungen. Bundesgesundheitsminister Spahn gibt ihnen politisches Gewicht. Und die Länder versuchen sich abzusprechen und zu koordinieren.“ Dies ergebe Sinn, da das SARS-CoV-2-Virus in den Bundesländern unterschiedlich stark auftrete. Die taz schreibt von einem „psychologische[n] Problem“.[603] Einen ähnlichen Standpunkt vertritt die Süddeutsche Zeitung, denn „[w]er jetzt Debatten über Länderkompetenzen lostritt, hält im Grunde nur alle von der Arbeit ab“.[604]

    Gesetzesänderungen

    Teile des Infektionsschutzgesetzes sind möglicherweise verfassungswidrig. Bestimmte Einschränkungen der Rechte der Bundesländer bezeichnet das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages als „nicht vereinbar“ mit Artikel 83 des Grundgesetzes.[605]

    Einschätzungen der Gefahrenlage

    Das Robert Koch-Institut (RKI) hatte am 22. Januar 2020 erklärt, „dass nur wenige Menschen von anderen Menschen angesteckt werden können“ und dass sich das Virus nicht sehr stark auf der Welt ausbreiten würde.[606] Dies wurde vom Virologen Alexander Kekulé kritisiert, der am selben Tag erklärte, dass er „nicht ganz die Gelassenheit des Robert Koch-Instituts“ teile.[607]

    Teilweise wird kritisiert, dass die Kommunikation des RKI in der Krise heruntergefahren wurde: es gebe nur noch drei Termine (am Montag, Mittwoch und Freitag) mit den Einschätzungen des RKI, wobei die Termine am 27. März und 30. März ausgefallen seien. Außerdem würden keine Reporter mehr zugelassen, die Fragen seien schriftlich einzureichen. Die Welt kritisierte dies in einem Meinungsartikel deutlich: Dadurch könne es „bequemerweise“ zu einer Vorauswahl kommen und Nachfragen seien unmöglich.[608]

    Offener Luftverkehr aus Risikogebieten

    Obwohl das Robert Koch-Institut beispielsweise den Iran im Zuge der COVID-19-Pandemie schon seit Wochen als Risikogebiet eingestuft hatte, das Auswärtige Amt vor Auslandsreisen in Risikogebiete warnte und die EU am Boden bereits ihre Außengrenzen schloss, galten (Stand 17. März) keine vergleichbaren Regelungen für den Flugverkehr. Mehrere deutsche Medien berichteten darüber, dass Flugzeuge aus Risikogebieten nach wie vor in Deutschland landen dürfen und die meisten Passagiere nicht untersucht werden, obwohl laut Gesundheitsexperten viele Infektionen symptomarm verlaufen und die Inkubationszeit bei bis zu 14 Tagen liege. Daher können die Flugpassagiere aus Risikogebieten laut Experten zwar augenscheinlich gesund sein, jedoch das Virus unbemerkt in sich tragen und zu dessen Ausbreitung in Deutschland beitragen.[609] Vor diesem Hintergrund sei es laut Jörg Radek, dem stellvertretenden Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei, unverantwortlich, dass Flugpassagiere aus Risikogebieten überwiegend weder auf das Coronavirus getestet noch in Quarantäne geschickt werden.[610]

    Kontaktbegrenzungen

    Mögliche medizinische Folgen

    Einige italienische Forscher kritisierten am 16. März 2020 die Maßnahmen in Deutschland als zu schwach und fordern eine sofortige Ausgangssperre in der Republik, um die Anzahl der Infizierten im Griff zu behalten.[611] Laut Roberto Burioni, einem der bekanntesten Virologen in Italien, würde Deutschland die Geschwindigkeit der Ausbreitung des Coronavirus unterschätzen.[611] Italien habe dies wochenlang getan und habe das Virus zu lange mit der normalen Grippe auf eine Stufe gestellt.[611] Man wolle nun andere Länder vor ähnlichen Fehlern bewahren.[611]

    Dementgegen sprach sich der Weltärztepräsident Frank Ulrich Montgomery, auch vor dem Hintergrund der italienischen Entwicklung, sowohl gegen Ausgangssperren als auch gegen Grenzschließungen aus, die „politischer Aktionismus“ seien.[612][613] Wolfgang Wodarg, Arzt und Politiker sowie ehemaliger Leiter eines städtischen Gesundheitsamts, kritisierte im Februar/März 2020 die Empfehlungen der WHO und des RKI als Panikmache.[614] Auch der Virologe Jonas Schmidt-Chanasit empfahl individuelle an das deutsche Gesundheitssystem und die Situation Deutschlands angepasste Maßnahmen und äußerte sich kritisch über mögliche Ausgangssperren und Versammlungsverbote, weil sie den sozialen Stress förderten, was ebenfalls Krankheiten auslösen könne.[615] Ebenso lehnte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK) Klaus Reinhardt am 20. März Ausgangssperren ab: „[…] das halte ich für kontraproduktiv. Damit schaffen Sie eine gespenstische Atmosphäre, die die Menschen extrem ängstigt.“[616]

    Michael J. Ryan, Direktor des WHO-Programms für Gesundheitsnotfälle, das innerhalb der Weltgesundheitsorganisation für die Eindämmung der Pandemie zuständig ist,[617] warnte vor den Nachteilen von Ausgangssperren und forderte, sich darauf zu konzentrieren, die Zahl der Tests wie in China, Südkorea, und Singapur massiv zu erhöhen.[618] Der Gesundheitswissenschaftler und Statistiker John Ioannidis verwies darauf, dass aktuelle Entscheidungen ohne zuverlässige Datengrundlage fielen, aber von großer Tragweite seien und große Schäden nach sich ziehen könnten.[619][620] Die Sterblichkeitsrate für SARS-CoV-2 (1,3 %) unterscheidet sich nicht signifikant von der Sterblichkeitsrate für in einem französischen Krankenhaus identifizierte häufige Coronaviren: „SARS-CoV-2: fear versus data.“ (dt. etwa „Angst versus Daten.“)[621]

    Gérard Krause, der Abteilungsleiter Epidemiologie am Braunschweiger Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung, mahnte vor überschießenden Handlungen, „die möglicherweise mehr Schaden anrichten können als die Infektion selbst“[622][623] und gab zu bedenken, „dass zum Beispiel Arbeitslosigkeit Krankheit und sogar erhöhte Sterblichkeit erzeugt. Sie kann Menschen auch in den Suizid treiben. Einschränkung der Bewegungsfreiheit hat vermutlich auch weitere negative Auswirkung auf die Gesundheit der Bevölkerung.“[622][623] Die gesamtgesellschaftlichen Maßnahmen könnten mehr Krankheits- und Todesfälle erzeugen als das Coronavirus selbst,[623] weshalb man sich auf gezieltere Maßnahmen fokussieren solle.[622][623]

    Auch BÄK-Präsident Reinhardt spricht sich dafür aus, dass „alle, die immun sind […] ins Normalleben entlassen werden könnten.“[624][625] Dafür sei es gut, möglichst viele auf Antikörper zu testen.[624][625]

    Mögliche gesellschaftlich-politische Folgen

    Der Historiker René Schlott hält die „Bereitwilligkeit, fast Willfährigkeit“ für besorgniserregend, mit der zeitweise Einschränkungen von Grundrechten wie Versammlungsfreiheit, Gewerbefreiheit oder Recht auf Asyl – durch die bisher abgelehnte weitgehende Schließung der EU-Außengrenzen – hingenommen würden. Auch Kinderrechte würden eingeschränkt, wenn etwa der Spielplatzbesuch verboten werde. Kritik daran und die Suche nach Alternativen würden diffamiert, stattdessen autoritäre Führung gefordert. Die langfristige Gewöhnung an solche Maßnahmen sieht Schlott als problematisch an, befürchtet sogar, sie könnten als „Drehbuch für eine rechtspopulistische Machtübernahme“ dienen.[626]

    Der Astrophysiker Harald Lesch äußerte sich in einem Terra-X-Bericht über COVID-19: „Im Lichte dieser Zahlen erscheinen die Maßnahmen, die die Regierungen überall auf der Welt ergreifen, alles andere als hysterisch.“ Auch Deutschland müsse daher nun handeln. Als abschreckendes Beispiel nannte Lesch Italien: Der dortige Zustand bedeute im Grunde ein zumindest zeitweiliges Ende der Zivilgesellschaft. Triage-Entscheidungen wie in Italien könnten niemandem zugemutet werden.[627][628] Er warnte, dass bei unverändertem Verlauf die Grenzen der medizinischen Versorgung auch in Deutschland innerhalb von ein bis zwei Wochen überschritten würden.[627][628]

    Der Philosoph Julian Nida-Rümelin plädierte am 25. März dafür, die „Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten“ und „möglichst bald das soziale, kulturelle und ökonomische Leben wieder“ hochzufahren. Er stufte das Risiko von COVID-19 etwa im Vergleich mit der Grippewelle 2017/18 als „sehr konzentriert“ ein.[629] Am 30. März forderte er nochmals eine Konzentration der Anstrengungen auf die eigentliche Risikogruppe, die nur „1 % der Gesellschaft“ ausmache. Er betonte, dass ein Großteil der Verstorbenen in Italien mehrere Vorerkrankungen gehabt habe. „Ein Fünftel davon“ habe Krebs gehabt. Daher sei es den anderen 99 % nicht zuzumuten, wesentliche Einschränkungen ihres Lebens hinzunehmen. Die Krise müsse überwunden werden „ohne einen längeren shut down der Gesellschaft“ – auch vor dem Hintergrund möglicher ökonomischer Folgen, welche langfristig auch die Älteren treffen würden. Der Kulturschaffende Volker Heise beklagt einen „Ausnahmezustand aus Vorsorge“ und befürchtet, dieses politische Instrument werde „nicht einfach wieder verschwinden“.[630]

    Auch der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, erklärte Anfang April gegenüber der Süddeutschen Zeitung, er sehe in den derzeitigen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit die Gefahr einer „Erosion des Rechtsstaats“ und „schwerer Schäden für die Grundrechte“, sollten sich die gegenwärtigen „extremen Eingriffe in die Freiheit aller“ noch lange hinziehen.[631]

    Nichteinhaltung von Kontaktbegrenzungen

    Die Durchführung der Kommunalwahlen in Bayern 2020 am Sonntag, den 15. März 2020 mit Wahllokalen stieß auf deutliche Kritik,[632] da bereits zwei Tage zuvor der bayerische Ministerpräsident Markus Söder drastische Maßnahmen wie Schulschließungen angekündigt hatte, aber erst am Folgetag der Wahl den Katastrophenfall für Bayern ausrief.[633] Die Stichwahlen zur Kommunalwahl in Bayern am 29. März fanden als reine Briefwahlen statt, ohne dass sich die Wahlberechtigten dazu anmelden mussten.[634]

    In Fernsehsendungen wurde über Personen berichtet, welche sich nicht an die Ausgangsbestimmungen hielten und gruppenweise bei Corona-Partys feierten und sich öffentlich präsentierten. In Einzelfällen hielten sich sogar Personen, die sich isolieren sollten, nicht an die Ausgangssperren. Dies hatte wiederum Gegenreaktionen in der Bevölkerung zur Folge. Viele Prominente und Ärzte starteten Aufrufe in den sozialen Medien, um die Bevölkerung dazu zu veranlassen, zu Hause zu bleiben.[635]

    Exportsperren für Schutzausrüstung

    Europaweit heftige Kritik gab es an den in den ersten Märztagen von der deutschen Regierung verhängten Exportkontrollen für Schutzausrüstung, insbesondere Atemmasken und Schutzkleidung, eigentlich aus einem Konflikt mit Frankreich wie auch den USA entstanden.[636][637] Dadurch wurden Lieferungen für schon stark betroffene Länder wie Italien, Schweiz oder Österreich, die teils nicht einmal bei deutschen Herstellern bestellt waren, sondern nur zur Weiterversendung gelagert waren, zurückgehalten, in diesen Ländern kam es zu akuten Engpässen in Krankenhäusern und Arztpraxen.[638] Interventionen auf höchster Ebene bei Wirtschaftsminister Altmaier oder bei einem Sondertreffen der EU-Gesundheitsminister blieben ohne Erfolg,[638] sogar die EU-Kommission sprach eine Rüge gegen Deutschland – und auch Frankreich, das ein ähnliches Verhalten an den Tag legte – wegen mangelnder Solidarität aus.[639] Die Süddeutsche Zeitung sprach von einer „Deutschland-first“-Politik.[640] Italien, wo besonders die Krankenhäuser schon als Infektionsmultiplikatoren ausfindig gemacht worden waren, musste sogar mit Hilfslieferungen aus China versorgt werden,[637] und auch Österreich griff auf Direktbeschaffung mit Sonderflügen nach China zurück, für den Eigenbedarf und zur Weitergabe nach Italien.[641] Auch Transporte mit Schutzausrüstung in die Schweiz waren von solchen Exportbehinderungen betroffen.[642] Erst Mitte März konnte eine Einigung erzielt werden, die auf gemeinsame Beschaffung durch die Kommission und Exportbeschränkungen nur für EU-Drittländer hinausläuft.[639]

    Legalität und Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen

    Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster ist die Klage eines Mannes aus Aachen anhängig, der die Verfügungen des Landes Nordrhein-Westfalen in Sachen COVID-19-Pandemie nicht für rechtmäßig hält. Juristen geben zudem zu bedenken, dass die „Selbst-Verzwergung“ des NRW-Landtags wahrscheinlich nicht rechtens sei. Denn nur der Gesetzgeber und nicht die staatliche Exekutive habe das Recht, Maßnahmen zu beschließen, durch die Grundrechte von Einwohnern einer Gebietskörperschaft eingeschränkt werden, und zwar nur in Form von Gesetzen.[643]

    Auch in anderen Ländern beruhen Kontaktverbote und andere Restriktionen in Sachen COVID-19-Pandemie auf Verfügungen von Landesregierungen.

    Bezüglich der in Berlin und Brandenburg angewandten Praxis, das Sitzen im öffentlichen Raum durch die Polizei unterbinden zu lassen, ist der Jurist Udo Vetter der Ansicht, eine Pause sei „notwendiger Teil der Bewegung an der frischen Luft, und die ist nach wie vor erlaubt“. Auch der Rechtswissenschaftler Clemens Arzt ist der Meinung, das Sitzen einer Person auf einer Bank gebe der Polizei keine Befugnis, diese Person zu kontrollieren; weiterhin ist er der Auffassung, die verordnete Verschärfung der Ausweispflicht zur Mitführpflicht sei ohne Rechtsgrundlage.[644]

    Die Anwältin Jessica Hamed vertrat in der Frankfurter Rundschau die Auffassung, jene Ausgangsbeschränkungen, die nicht als Rechtsverordnung, sondern als Allgemeinverfügungen mit Verweis auf das Infektionsschutzgesetz (IfSG) erlassen wurden, seien rechtswidrig. Der § 28 IfSG decke lediglich Eingriffe, die auf Einzelpersonen bezogen seien, nicht aber solche auf die Allgemeinheit. Außerdem sei die Verhältnismäßigkeit einiger Beschränkungen zweifelhaft.[645]

    Am 1. April 2020 gab das Verwaltungsgericht Potsdam einer Klage zweier Berliner statt, die entgegen einer Verordnung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin weiterhin ihre Zweitwohnsitze betreten wollen. Das Urteil erklärte die Verfügung als solche nicht für rechtswidrig; es hat somit keine direkte rechtliche Wirkung für andere Betroffene.[646] In einer Stellungnahme warnte der Landrat vor einer Überlastung der Krankenhäuser im Landkreis und erklärte: „Viele ... verweisen auf das Recht am Eigentum. Dabei ist das größte Gut, was wir besitzen, unsere Gesundheit.“[647]

    Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, erklärte Anfang April gegenüber der Süddeutschen Zeitung, er halte die derzeitigen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit zwar für rechtmäßig, Politik und Verwaltung müssten jedoch immer wieder prüfen, ob weniger einschneidende Maßnahmen möglich seien.[631]

    Kontroversen um die Wirksamkeit einfacher Schutzmasken

    Der Einsatz von einfachen Masken und Behelfsmasken wird kontrovers diskutiert. Die Befürworter meinen beispielsweise, dass auch durch einfache Masken zumindest die Infektion über Wassertröpfchen verringert- und auch das versehentliche Berühren von Mund und Nase vermieden wird. Die Kritiker meinen beispielsweise, dass sie nichts oder kaum etwas bringen und man sich dadurch häufiger ins Gesicht fasst und dadurch das Risiko sogar steige.

    Behörden

    Die WHO empfiehlt, in der Öffentlichkeit keine Masken zu tragen, weil die Gefahr bestünde, dass sich die Menschen zu sicher fühlten. WHO-Nothilfedirektor Michael J. Ryan warnte vor zusätzlichen Infektionsrisiken durch inkorrektes Abnehmen der Masken und rät davon ab, Mundschutz zu tragen, wenn man nicht selbst krank sei.[625][648]

    Das Robert Koch-Institut wies auf die fehlende Schutzfunktion von selbstgemachten Masken im Vergleich zu MNS und FFP-Masken hin. Es betonte auf seinen Empfehlungsseiten die fehlende Evidenz für eine Wirksamkeit von Schutzmasken im Sinne des Eigenschutzes und riet daher von einer Nutzung durch breite Bevölkerungsschichten zunächst davon ab. Im Hinblick auf den drohenden Mangel an professionellen Masken gab das RKI Empfehlungen an Kliniken für eine mögliche Wiederverwendung heraus, um so Ressourcen zu schonen.

    Am 2. April 2020 ergänzte das Robert Koch-Institut seine Aussagen dahingehend, dass Schutzmasken sinnvoll seien,[649] um das Risiko der Ansteckung anderer zu verringern. Auch einfache Masken könnten hier helfen. Es betonte aber weiterhin, dass solche einfachen Masken den Träger nicht selbst vor einer Ansteckung schützen können und die Hygienemaßnahmen weiterhin einzuhalten sind.[650][651][652]

    Wissenschaftler

    Der Virologe Christian Drosten sprach am 23. März in seinem Podcast ebenfalls an, dass einfache Schutzmasken in Form von Tüchern zwar nicht gegen eine eigene Infektion, aber als Schutz für Fremde sinnvoll sein könnten und außerdem eine Erinnerungsfunktion hätten,[653] den Gesichtsbereich vor Berührung mit kontaminierten Händen zu schützen.[654] Später präzisierte er die Aussage dahingehend, dass es besonders für Erkrankte sinnvoll sei, eine Maske zu tragen, und dies zumindest eine „höfliche Geste“ sei.[655] Er bezog dabei auch selbst gebaute Masken ausdrücklich mit ein,[656] selbst wenn diese weniger schützten als eine FFP2-Atemschutzmaske.

    Berufsverbände

    Der Präsident der Bundesärztekammer Klaus Reinhardt hat am 26. März 2020 in einer schriftlichen Erklärung an die Einwohner des Landes appelliert, einfache Schutzmasken zu tragen: Die einfachen Masken aus Stoff oder anderen Materialien seien nur ein Hilfskonstrukt, aber dennoch besser als nichts.[657][658]

    Sogenannte chirurgische Gesichtsmasken seien laut Bernd Salzberger, dem Vorsitzenden der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie vom Universitätsklinikum Regensburg, nicht zum Schutz vor Ansteckungen gemacht, sondern sollen verhindern, dass potentiell infektiöse Tröpfchen aus dem Atemtrakt von Chirurgen in das Operationsgebiet gelangen.

    Presse

    Von Teilen der Presse wurde eine Maskentragepflicht gefordert: In der taz erschien am 30. März 2020 ein Artikel, der sich mit den Gegenargumenten zum Maskentragen sehr kritisch auseinandersetzte. Die Kommunikation zum Maskenschutz kranke demnach an einem grundsätzlichen Missverständnis: Weil eine einfache Maske keinen 100-prozentigen Schutz biete, sei sie frühzeitig und zu Unrecht als untauglich abserviert worden. Eine Maske würde dabei zwar weniger den Träger selber schützen, aber wenn der Träger infiziert sei, würde das Tragen die Ansteckungsgefahr für andere deutlich senken. Wenn alle Schutzmasken tragen würden, heißt es, wären diese daher ein wirksamer Schutz. Andere Staaten wie Tschechien und die Slowakei hätten eine Schutzmaskenpflicht bereits vorgeschrieben und in Österreich werde sie für das Einkaufen eingeführt. Deswegen solle es auch in Deutschland eine Maskenpflicht für alle geben.[659]

    Die Rheinische Post gab wiederum zu bedenken, dass eine Maskenpflicht ohne vorhandene Masken nicht funktioniere. Dieser Engpass müsse dringend behoben werden.[660] Die Zeitung Die Welt regte dazu an, den Mundschutz gemäß einer Anleitung der Feuerwehr Essen selbst herzustellen.[661]

    Meinungsumfragen zu getroffenen Maßnahmen

    Seit dem 17. März 2020 veröffentlicht Infratest dimap Ergebnisse verschiedener repräsentativer Umfragen bezüglich der COVID-19-Pandemie, betreffend die Haltung der Bevölkerung zu den von Politik und Behörden getroffenen Maßnahmen. Es wurden Personen ab 18 Jahre befragt.

    Zufriedenheit mit dem Krisenmanagement der Bundesregierung:

    Datum sehr zufrieden zufrieden weniger zufrieden gar nicht zufrieden keine Angabe
    2. April[662] 22 % 50 % 19 % 8 % 1 %
    23. März[663] 18 % 57 % 18 % 5 % 2 %
    20. März[664] 14 % 51 % 22 % 11 % 2 %

    „Befürworte erlassenes Kontaktverbot...“:

    Datum ja nein keine Angabe
    2. April[662] 93 % 6 % 1 %
    23. März[663] 95 % 3 % 2 %

    „Die Maßnahmen der Behörden und Gesundheitseinrichtungen halte ich für...“:

    Datum nicht ausreichend angemessen übertrieben
    20. März[665] 27 % 60 % 13 %
    17. März[666] 23 % 57 % 20 %

    17. März: „Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus befürworte ich...“[666]

    Quarantäne für Infizierte Quarantäne für Kontaktpersonen von Infizierten Verbot von Großveranstaltungen Anweisungen möglichst zuhause zu bleiben Verbot von Geschäftsreisen Schließung von Kitas und Schulen Einschränkung des internationalen Personenverkehrs Einschränkung des nationalen Fernverkehrs Einschränkung des öffentlichen Nahverkehrs
    95 % 90 % 84 % 84 % 78 % 70 % 67 % 58 % 53 %

    Siehe auch

    Literatur

    • Matthias an der Heiden, Udo Buchholz: Modellierung von Beispielszenarien der SARS-CoV-2-Epidemie 2020 in Deutschland. 20. März 2020, doi:10.25646/6571.2.
    Commons: COVID-19-Pandemie in Deutschland – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

    Einzelnachweise

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    3. Coronavirus: Der Ausbruch in Bayern Süddeutsche Zeitung, 26. März 2020.
    4. Patient aus Bayern: Erster Coronavirus-Fall in Deutschland tagesschau.de, Stand 28. Januar 2020.
    5. Coronavirus-Fälle in 52 Ländern, doch die Gefahr in Deutschland ist "gering bis mäßig". In: stern.de. 28. Februar 2020, abgerufen am 2. April 2020.
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      Täglicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) 31.03.2020. RKI, 31. März 2020, abgerufen am 1. April 2020.
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    37. Jakob Simmank, Florian Schumann, Jakob Wittmann: Corona-Tests: So testet Deutschland. In: Die Zeit. Zeitverlag Gerd Bucerius, 23. März 2020, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 23. März 2020; abgerufen am 23. März 2020.
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    85. Soldat steckte sich mit Coronavirus bei schwer erkranktem Ehepaar an. In: Der Spiegel. Abgerufen am 28. März 2020.
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    91. Süddeutsche Zeitung: Corona im Norden: UKE-Arzt aus Henstedt-Ulzburg infiziert. Abgerufen am 28. Februar 2020.
    92. Zahl der Infektionen steigt – erste Fälle in Hamburg und Hessen. Abgerufen am 28. Februar 2020.
    93. Ann-Christin Busch, Nina Gessner: Coronavirus in Hamburg: 50 Personen unter Quarantäne – 16 davon sind Kinder. 28. Februar 2020, abgerufen am 12. März 2020.
    94. ZDF heute Sendung vom 27. Februar 2020 bei 19:08. In: ZDF.de. 27. Februar 2020, abgerufen am 12. März 2020.
    95. a b c WELT: Coronavirus in Deutschland: 32 neue Infektionen – Hessen und Hamburg betroffen. In: DIE WELT. 26. Februar 2020 (Online [abgerufen am 28. Februar 2020]).
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