Mit Einheitssteuer, Einfachsteuer oder auch Flat Tax (FT; eigentlich flat rate tax) wird ein einstufiger Einkommensteuertarif bezeichnet. Bei der Einheitssteuer ist der Steuersatz konstant und damit gleich dem Grenzsteuersatz. Ausnahme: Eine Einheitssteuer mit einem Freibetrag führt zu einer indirekt progressiven Steuerbelastung: Während der Grenzsteuersatz gleich bleibt, steigt der Durchschnittsteuersatz mit zunehmendem Einkommen und nähert sich dem Grenzsteuersatz an.
Die Einführung einer Einheitssteuer ist in der Regel konzeptionell verbunden mit einer möglichst vollständigen Erfassung der Einkommen und dem Wegfall von Steuervergünstigungen, um auch bei einem niedrigen Steuersatz ausreichende Steuereinnahmen zu erzielen.
Diskussion
Vorteile
Ein einheitlicher Steuersatz einer Einheitssteuer
- erlaubt es, Einkünfte in größerem Umfang als bisher abschließend an der Quelle zu besteuern (Abzugsteuer, Quellensteuer). Lohneinkünfte, Kapitalerträge und Renten könnten vollständig und endgültig durch Steuerabzug an der Quelle besteuert werden; eine Einkommensteuererklärung und Veranlagung wäre im Regelfall nicht mehr erforderlich
- verringert den Anreiz, Einkommen zwischen Personen oder Besteuerungsabschnitten zu verschieben. Es spielt keine Rolle mehr, welchem Jahr oder welcher Person eine Einnahme zugeordnet wird, denn der Steuersatz ist immer gleich
- entschärft die Diskussion um das Ehegattensplitting, weil es auch hier keine Rolle spielt, welcher Ehegatte wie viel zum Familieneinkommen beisteuert. Bei jedem Ehegatten ist der Steuersatz gleich hoch
- erübrigt die Einteilung in Lohnsteuerklassen und damit auch die Kritik an der vermeintlichen diskriminierenden Wirkung der Steuerklasse V
- löst das Problem der Verknüpfung von Einkommensteuer und Körperschaftsteuer zu einer rechtsformneutralen Besteuerung von Unternehmensgewinnen. Wenn auch der Körperschaftsteuersatz dem Einkommensteuersatz entspricht, werden alle Unternehmensgewinne gleich besteuert
- Eine Einheitssteuer könnte ein Höchstmaß an Klarheit und Einfachheit im Einkommensteuerrecht schaffen und so zu einer einfacheren Steuererklärung führen
Nachteile
- Die Kapitallenkungsmöglichkeiten des Staates, über steuerliche Anreize (z.B.: Abschreibungsmodelle, Verlustverrechnung) gewisse Investitionen (z.B.: in erneuerbare Energien, Schiffsbau oder geschlossene Immobilienfonds) oder Ausgaben zu fokussieren, werden erschwert.
- Eine mit der Einheitssteuer einhergehende Verbreiterung der Bemessungsgrundlagen bedeutet, dass die Steuerbasis erweitert wird, was leicht zu individuellen Steuererhöhungen führt.
- Das Prinzip der Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit wird nur noch über den gleich bleibenden Prozentsatz, nicht mehr über die Progression aufrecht erhalten.
- Gegenüber dem bisherigen Einkommensteuertarif, bei dem die durchschnittliche Steuerbelastung bis zum Spitzensteuersatz nahezu linear ansteigt, und erst dann abzuflachen beginnt, flacht bei der Einheitssteuer der Durchschnittsteuersatz von Anfang an ab. Dies würde dazu führen, dass mit steigenden Einkünften, der gesellschaftliche Finanzierungsanteil des Einkommensteuerzahlers am Gemeinwohl wesentlich geringer ansteigt, als gegenüber dem bisherigen System.
Umverteilungswirkung
Die reine Einheitssteuer hat keinen progressiven Verlauf des Grenzsteuersatzes. Im Falle eines Freibetrages verläuft der Durchschnittsteuersatz allerdings progressiv, wodurch eine Umverteilung der Einkommen stattfindet. Ob diese höher oder niederiger ist als eine mit ihr verglichene Referenz-Umverteilung ergibt erst die Messung in konkreten Fällen: Für die zu vergleichenden Einkommensverteilungen werden vor und nach der Besteuerung Ungleichverteilungsmaße berechnet. Nicht aus der Art der Progression, sondern erst aus dem Vergleich der Ungleichverteilungsmaße ergibt sich der tatsächliche Grad der Nivellierung der Einkommensunterschiede. Im Vergleich zu anderen Steuertarifen kann die Einheitssteuer sowohl zu einer geringeren aber auch zu einer höheren Nivellierung von Einkommensunterschieden führen. Das hängt von den beiden Parametern (Grenzsteuersatz, Freibetrag) der Einheitssteuer und von den mit ihr verglichenen Steuertarifen ab.
Ohne Beschränkung des Durchschnittssteuersatzes auf positive Werte wirkt der Freibetrag bei Einkommen unterhalb dieses Freibetrages als eine negative Einkommensteuer. Es gibt daher zwei Arten der Einheitssteuer: Die Einheitssteuer mit Negativsteuer hat eine hohe Nivellierungswirkung. Die Einheitssteuer mit einer Beschränkung des Durchschnittsteuersatzes auf den positiven Bereich hat eine geringere Nivellierungswirkung. Im letzteren Fall werden negative Steuern nur durch Abgabefreiheit ersetzt. Sozialhilfen führen dann gegebenenfalls zu einer nachträglichen Nivellierung außerhalb der Steuersystems.
Länder mit Einheitssteuer
Land | Einkommenssteuer | Körperschaftssteuer |
---|---|---|
Ukraine | 13 % (seit 2004) | 25 % |
Russland | 13 % (seit 2001) | 24 % |
Slowakei | 19 % (seit 2004) | 19 % |
Estland | 23 % (seit 1994) | 24 % |
Litauen | 33 % (seit 1995) | 15 % |
Lettland | 25 % | 15 % |
Rumänien | 16 % | 16 % |
Serbien | 14 % | 10 % |
Georgien | 12 % | 20 % |
Hongkong | 15 % |
Folgende Länder planen die Einführung
Polen | 15 % oder 19 % |
Tschechien | 15 % |
Kroatien | |
Griechenland | 25 % |
In Falle Polens handelt es sich um die Pläne der Oppositionsparteien Platforma Obywatelska (15% Steuersatz) und Partia Demokratyczna (19% Steuersatz). In Tschechien sind es Pläne der Partei Občanská demokratická strana.
Beispiel: Slowakei
Unter Finanzminister Ivan Mikloš führte 2004 die Slowakei die Einheitssteuer mit einem einheitlichen Steuersatz von 19 % ein. Dieser bezieht sich auf die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Mehrwertsteuer. Außerdem wurden (zum Teil zu anderen Zeitpunkten) die Grunderwerbsteuer, die Schenkungsteuer, die Erbschaftsteuer, sowie die Kapitalertragsteuer für Dividenden gänzlich abgeschafft.
Steuerprivilegien und praktisch sämtliche gesetzlichen Ausnahmen wurden im Gegenzug gestrichen, der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 10% (für Grundnahrungsmittel, Bücher etc.) wurde abgeschafft. Außerdem wurden diverse Gebühren, Verbrauchsteuern, soziale Abgaben und Abgaben im Bereich des Krankenwesens erhöht. Bei vielen Artikeln, die die MWSt-Erhöhung betraf, ist der Konsum zurückgegangen.
Durch die Einheitssteuer wurden fast alle slowakischen Steuerzahler einkommensteuermäßig entlastet: Die Bezieher niedriger Einkommen über erhöhte Steuerfreibeträge, die höheren Einkommen über die gesenkten Steuersätze. Relativ gesehen wurden die Bezieher mittlerer Einkommen im ersten Jahr am wenigsten entlastet. In bestimmten (mittleren) Einkommensbereichen hat die Reform zu einer stärkeren Belastung geführt.
Kritikern wird entgegengehalten, dass Besserverdienende nach wie vor in Absolutbeträgen mehr Einkommensteuer zahlen als Geringverdiener (sie bezahlen nur prozentual das Gleiche).
Entgegen vieler Prognosen sank das Steueraufkommen der Einkommensteuer nur geringfügig. Die Einnahmen für 2005 werden voraussichtlich deutlich höher ausfallen als für 2003. Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Slowakei bereits seit der Zeit vor der Steuerreform schnell wächst, was die Steuereinnahmen unabhängig von der Steuerreform erhöht. Ein nachweisbarer Erfolg der Reform ist ein deutlich höheres Interesse ausländischer Investoren an der Slowakei. Allerdings ist dies auch durch das relativ geringe Lohnniveau bedingt.
Bewegung nach Westen - Tschechien
Die Einheitssteuer wurde zum zentralen Thema in dem Programm der Demokratischen Bürgerpartei in den Parlamentswahlen am 02. und 03. Juni 2006.