Racibórz

Stadt in Oberschlesien, Polen
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Die Stadt Ratibor, seit 1903 ein selbstständiger Stadtkreis, gehörte bis 1945 zum Deutschen Reich und – zuletzt – zur preußischen Provinz Oberschlesien.


Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress gehörte die Stadt Ratibor zum Kreis Ratibor in der preußischen Provinz Schlesien, Regierungsbezirk Breslau, und seit dem 1. Mai 1816 zum neugebildeten Regierungsbezirk Oppeln.

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/Großdeutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte Ratibor zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.

Zum 1.April 1903 schied die Stadtgemeinde Ratibor aus dem Kreis Ratibor aus und bildete fortan einen eigenen Stadtkreis.

Am 1. April 1909 vergrößerte sich das Stadtgebiet durch die Eingliederung der Landgemeinde Ober Ottitz.

Zum 1. April 1910 schieden die Landgemeinde Plania und der Gutsbezirks Plania aus dem Landkreis Ratibor aus und wurden dem Stadkreis Ratibor einverleibt.

Zum 8. November 1919 wurde die Provinz Schlesien aufgelöst. Ratibor gehörte nunmehr zur neuen Provinz Oberschlesien und erhielt die Behörde des Landeshauptmannes (Provinzialselbstverwaltung).

Weitere großzügige Eingemeindungen fanden zum 1. Januar 1927 statt. Es verließen den Landkreis Ratibor und wurden dem Stadtkreis zugeteilt:

  • die Landgemeinden Janowitz (teilweise), Hohenbirken (teilweise), Niedane (teilweise), Ostrog, Studzienna und Wilhelmstal (teilweise),
  • die Gutsbezirke Altendorf, Czerwentzütz (teilweise), Hohenbirken (teilweise), Niedane (teilweise), Ottitz, Schloß, Proschowitz, Ratibor, Schloß, und Studzienna.

Am 1. April 1938 wurden die preußischen Provinzen Niederschlesien und Oberschlesien zur neuen Provinz Schlesien zusammengeschlossen.

Zum 18. Januar 1941 wurde die Provinz Schlesien aufgelöst. Aus den bisherigen Regierungsbezirken Kattowitz und Oppeln wurde die neue Provinz Oberschlesien gebildet.

Im Frühjahr 1945 wurde Ratibor durch die Rote Armee besetzt und trat danach unter polnische Verwaltung.

Kommunalverfassung

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinde Ratibor führte jetzt die Bezeichnung Stadt.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft.

Persönlichkeiten