Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

Nebenorgan der Europäischen Union
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Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA oder auch nur WSA) ist eine beratende Einrichtung, jedoch kein Organ der Europäischen Union. Er wurde 1957 durch die Römischen Verträge eingesetzt. In ihm sind Arbeitgeber, Gewerkschaften, Landwirte, Verbraucher und andere Interessensgruppen vertreten, die gemeinsam die "organisierte Bürgergesellschaft" bilden. Zusammensetzung, Organisation und Aufgaben des EWSA sind in den Art. 257 bis 262 EGV geregelt.

Sitz des EWSA in Brüssel

Mitglieder

Der EWSA setzt sich aus 317 Mitgliedern zusammen, die sich auf die Mitgliedstaaten der EU anhand der Größe der Bevölkerung verteilen.

Anzahl der Mitglieder Staaten
24 Deutschland, Frankreich, Italien, Vereinigtes Königreich
21 Polen, Spanien
12 Belgien, Griechenland, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Tschechien, Ungarn
9 Dänemark, Finnland, Irland, Litauen, Slowakei
7 Estland, Lettland, Slowenien
6 Luxemburg, Zypern
5 Malta

Wenn Bulgarien und Rumänien im Jahr 2007 der EU beitreten, wird sich die Zahl der Mitglieder im EWSA auf 344 erhöhen (Bulgarien: 12 Mitglieder, Rumänien: 15 Mitglieder).

Die Mitglieder werden in drei bzw. vier Gruppen unterteilt:

  • Gruppe I: Arbeitgeber
  • Gruppe II: Arbeitnehmer
  • Gruppe III: Verschiedene Interessen
  • Ohne Gruppenzugehörigkeit

Die Ausschuss-Mitglieder werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten vorgeschlagen, sind in ihrer Arbeit aber politisch völlig unabhängig. Ihre Amtsperiode dauert vier Jahre, wobei eine Wiederernennung zulässig ist. Aus seiner Mitte ernennt der WSA einen Präsidenten (derzeit die Österreicherin Anne-Marie Sigmund) und zwei Vizepräsidenten für eine Amtszeit von jeweils zwei Jahren.

Aufgaben

Der EWSA hat nur eine beratende Funktion, trifft also keine Entscheidungen. Er muss jedoch bei Fragen angehört werden, die die Wirtschafts- oder Sozialpolitik der EU betreffen. Er nimmt dann zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission für Rechtsvorschriften der EU Stellung. In politischen Beratungen mit der Kommission, dem Ministerrat und dem Europäischen Parlament legt der EWSA den Standpunkt seiner Mitglieder dar und vertritt deren Interessen.

Der Ausschuss umfasst eine neunmal pro Jahr tagende Vollversammlung, deren Beratungen von sechs Unterausschüssen - den so genannten Fachgruppen - vorbereitet werden, die jeweils für einen bestimmten Politikbereich zuständig sind:

  • Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt
  • Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch
  • Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umweltschutz
  • Außenbeziehungen
  • Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft
  • Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft

Nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrages im Juli 2002 übernahm der EWSA die Zuständigkeiten des Beratenden EGKS-Ausschusses und richtete zusätzlich die Kommission für den industriellen Wandel ein, die sich mit dem Kohle- und Stahlsektor sowie Problemen der wirtschaftlichen Modernisierung befasst.

Den Fachgruppen arbeiten Studiengruppen zu, die aus drei bis achtzehn Mitgliedern bestehen. Diese können auch externe Sachverständige hinzuziehen.

Stellungnahmen des EWSA werden auf der Plenartagung mit einfacher Mehrheit beschlossen und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Pro Jahr werden etwa 150 solcher Stellungnahmen abgegeben, davon etwa 15 Prozent Initiativstellungnahmen, die nicht auf Ersuchen von Organen der EU zurückgehen.

Siehe auch