Vorlage:Qualitätssicherungstext
Die Diskussion über diesen Antrag findet auf der Qualitätssicherungsseite statt.
Hier der konkrete Grund, warum dieser Artikel auf den QS-Seiten eingetragen wurde:
{{löschen}} sorry, aber das ist einfach kein artikel --Jacktd 22:41, 1. Aug 2006 (CEST)
- Einspruch. Es ist so in der Tat kein Artikel, das Lemma halte ich aber für erhaltenswert. Könnte daher ein Fall für die QS sein. --Pelz 23:04, 1. Aug 2006 (CEST)
siehe oben SLA --Pelz 23:18, 1. Aug 2006 (CEST)
Ein Nachtfahrverbot ist eine Maßnahme zur Verkehrsbeeinflussung, dass LKW mit nicht verderblichen Gütern bestimmte ausgewiesene Strecken in der Zeit zwischen 19:00 Uhr und 06:00 Uhr nicht benutzen dürfen.
Nachtfahrverbote dienen dem Schutz der Nachtruhe von Anwohnern der Straße. Zumeist werden Nachtfahrverbote für Streckenabschnitte von Bundes- oder Landstraßen, die durch größere Ortschaften führen, ausgesprochen. Ein Beispiel ist die Bundesstraße 3 ab Cölbe (bei Marburg) in Mittelhessen.
Dieses regiunalen Verbote sind z. B. in ganz Deutschland anzutreffen. Nachtfahrverbote für LKW gibt es im Regierungsbezirk Kassel zuhauf und zwar jeweils in beiden Fahrtrichtungen. Auf den Bundesstraßen B 27, 62, 254, 3, 7, 400, 252, 324 und der Landstraße L 3221. Es gibt einige besondere Ausnahme- Genehmigungen die vom zuständigen Regierungspräsidenten auf Antrag erteilt werden. Es muss sogar zum Nächtlichen Be- und Entladen, in begründeten Einzelfällen Ausnahmen geben, um die Straße Nachts zwingend befahren zu müssen.
Das Nachtfahrverbot ist Verwandt mit dem Wochenendfahrverbot bzw. der Ferienreiseverordnung, dass jedoch zahlreiche Ausnahmen wie etwa auch den Transport verderblicher Waren (z.B. Lebensmittel, Schnittblumen), kennt. Auch hier ist ein Nachtfahrverbot von 0 - 6 Uhr Obligatorisch festgelegt, in dem man vom Nacht- und Wochendfahrverbot sprechen kann. Das Sonntagsfahrverbot wird zudem von der EU kritisch gesehen. Inwieweit eine europäische Anpassung auch auf Nachtfahrverbote Auswirkungen hätte, ist nicht klar.
Österreich
Die österreichische Regierung hat ein Nachtfahrverbot ab den 1.12.1989 erlassen, um Bevölkerung und die Natur vor den Folgen des Alpentransitverkehrs durch die vielen LKW zu schützen.
Für die Zeit von 22 bis 5 Uhr und betrifft es Lastkraftwagen mit über 7,5 t und mehr als 80 (dB) Dezibel Fahrgeräusch. Schon ab 1994 wurde das Nachtfahrverbot auf leisere LKW ausgedehnt. Hier sollte die problematische Zunahme des Güterverkehrs auf den Straßen gebremst werden, weil von 1970 bis 1991 in Österreich fast 600% der Schienenverkehr in der Güterbeförderung zurückgegangen war. Durch die Einführung des Nachtfahrverbots ging der Lkw-Verkehr um 10% zurück und die Zahl der grenzüberschreitenden Lkw-Nachtfahrten reduzierte sich erheblich
Im ersten Jahr des Nachtfahrverbots stieg der Anteil der leisen LKW von 7% (1989) auf 55% (1990).
In einem Abschnitt der Inntalautobahn A 12 oder der Österreich – Autobahn A 12 (Brennerautobahn) gilt an Werktagen ein Nachtfahrverbot zwischen 22.00 und 5.00 Uhr. In den Wintermonaten gilt das Nachtfahrverbot bereits ab 20.00 Uhr vom 1. November bis 30. April. Ausgenommen sind u.a. davon Transporte mit leicht verderblichen Lebensmitteln mit einer Haltbarkeit von nur wenigen Tagen. Hier gelten iZm. den Lebensmitteln die gleichen Vorrausetzungen wie bei der deutschen Ferienreiseverordnung.
Schweiz
Ein Nachtfahrverbot existiert bereits In der Schweiz seit den 30er Jahren. Es gilt für schwere Nutzfahrzeuge über 7.5 Tonnen, zwischen 22.00 und 6.00 ein generelles Fahrverbot. Es werden selbstverständlich Aunahmgenemigungen für Transporte mit verderblicher Ware usw. erteilt.
Link
für Nachtfahrverbot Raum Kassel [[1]]