Quadratintegrierbar

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In der Analysis bezeichnet man eine reell- oder komplexwertige Funktion als quadratintegrierbar auf einem Intervall I, wenn das Integral des Quadrats des Absolutbetrags der Funktion über I existiert und konvergiert (d.h. endlich ist), also für das Intervall mit den Grenzen a, b

Betrachtet man die auf ganz definierten Funktion, spricht man im engeren Sinne von quadratintegrierbar, wenn für eine Funktion das Integral

existiert und konvergiert.

Der Vektorraum aller quadratintegrierbaren Funktionen bildert einen Hilbertraum, den man mit bezeichnet.