Die Römische Republik bezeichnet die Staatsform des römischen Staates in der Zeit zwischen der dem Ende der Königsherrschaft (etwa 510 v. Chr.) und der Errichtung des römischen Kaisertums (27 v. Chr.).
Im übertragenen Sinne steht der Begriff "Römische Republik" auch für die Geschichte des römischen Staates in dieser Zeit.
Verfassung
Die Römische Republik enthielt eine Reihe von Elementen der Gewaltenteilung, die auch heute noch Grundlage vieler Verfassungen sind.
Für das Regierungssystem der römischen Republik waren drei Prinzipen von besonderer Bedeutung: Zum einen durften alle Ämter immer nur für ein Jahr ausgeübt werden (Annuität). Zum anderen wurden alle Ämter immer von mindestens zwei Personen gleichzeitig besetzt (Kollegialität) und jeder der Inhaber eines Amtes besaß das Recht der Interzession, d.h. er konnte Anordnungen des anderen rückgängig machen.
Das höchste Amt der Republik war das Konsulat. Die Konsuln waren verantwortlich für die oberste Heeresführung, Rechtsprechung, Finanzwesen sowie Leitung von Senat und Comitien; Sie besaßen das sog. "imperium maius" und hatten unbeschränkte Amtsgewalt.
Um das Konsulat zu bekleiden, musste man vorher den "Cursus honorum" durchlaufen haben. In aufsteigender Folge waren dies folgende Ämter:
- Quästor: Untersuchungsrichter, Verwaltung der Staatskasse und des Staatsarchivs
- Ädil: Polizeigewalt, Marktaufsicht, Festaufsicht, Tempelfürsorge, Ausrichtung von Spielen
- Prätor: Rechtsprechung, imperium minus
In Krisenzeiten gab es für Konsuln und Senat die Möglichkeit für ein halbes Jahr einen Diktator zu ernennen. Dieser hatte das "summus imperium", d.h. ihm unterstanden alle Ämter außer die Volkstribune.
Gewählt wurden die Amtsträger von insgesamt drei verschiedenen Volksversammlungen. Censoren, Konsul, Prätoren und der Pontifex Maximus wurden von der Comitia Centuriata gewählt. Die unteren Ämter (Ädilen, Quästoren und die vigintisex viri) wählte die Comitia Populi Tributa. Das Concilium Plebis schließlich wählte die Volkstribunen und die plebeischen Ädilen.
Kontrolliert wurden die Amtsträger vom Senat und den Volksversammlungen (Comitia), die auch für die Gesetzgebung zuständig waren. Die Mitglieder des Senats wurden nicht gewählt, sondern von den Censoren ernannt und behielten ihr Amt auf Lebenszeit. Ursprünglich war der Senat nur Patriziern vorbehalten, später konnten aber auch Plebejer dieses Amt ausüben.
Geschichte der Republik
Entstehung der Republik
Ein genaues Datum für die Entstehung der Römischen Republik läßt sich nicht angeben. Livius berichtet, im Jahre 509 v. Chr. sei der letzte römische König Tarquinius vertrieben worden und Lucius Tarquinius Collatinus und Lucius Iunius Brutus seien zu den ersten Konsuln gewählt worden (siehe: Liste der römischen Consuln). Wahrscheinlich wurde die Republik um 475 v. Chr. gegründet.
Im 5. Jahrhundert v. Chr. stand für den römischen Stadtstaat die Auseinandersetzung mit den Etruskern im Vordergrund. Etwa in der Mitte des 5. Jahrhunderts wurde das für römische Bürger geltende Recht auf zwölf Tafeln aufgezeichnet.
Im Jahre 387 v. Chr. wurde Rom durch die Kelten eingenommen und geplündert. Bald darauf expandierte Rom nach Süden und Norden. Die Samniten konnten in harten Kämpfen bezwungen werden.
Aufstieg zur Großmacht
In der Zeit nach 340 v. Chr. gelang es den Römern viele Städte in der Region Latium unter römische Kontrolle zu bringen. Etwa ab 280 v. Chr. unterwarfen die Römer auch Süditalien, wo sich Griechen niedergelassen hatten. Zur Sicherung ihrer Herrschaft legten die Römer mehrere Kolonien an. Des weiteren etablierte Rom ein Bündnissystem mit mehreren Städten und Stämmen.
In der Zeit zwischen 264 v. Chr. und 146 v. Chr. führte der römische Staat die Drei Punischen Kriege, durch die der Stadtstaat schließlich zur Großmacht aufstieg. Im Zuge der Punischen Kriege gerieten auch die griechischen Stadtstaaten und Makedonien in Abhängigkeit Roms.
Krise der Republik / Bürgerkrieg
Der Aufstieg Roms zur Großmacht brachte für den Staat neben vielen Vorteilen auch eine Reihe von Problem. Ein entscheidendes Problem war die Militärverfassung. Das traditionelle Milizsystem, bei dem alle Bürger der Stadt an der Verteidigung und Kriegführung beteiligt waren, erwies sich angesichts der vielen durch die Expansion notwendig gewordenen Feldzüge als nicht mehr praktikabel. Nach Niederlagen im Jugurthinischem Krieg und gegen die Kimber und Teutonen setzte schließlich der römische Feldherr Marius eine Reform der Militärverfassung durch. Er führte eine Berufsarmee von gut ausgebildeten und längerdienenden Soldaten ein.
Die neue Militärverfassung führte zu einer engeren Bindung der Söldner an ihren jeweiligen Feldherrn. Für die meist besitzlosen Söldner war der Kriegsdienst nun nicht mehr eine Pflicht neben ihrem normalen Beruf, sondern der einzige Broterwerb. Die Söldner erwarteten deshalb von ihren Feldherrn Beute und darüber hinaus nach ihrer Entlassung eine Versorgung mit Landbesitz. Die Versorgung der Veteranen wurde nun zu einem Thema, das die politische Diskussion in Rom immer wieder beeinflußte. Die enge Bindung der Truppen an einzelne Feldherren erwies sich jedoch auch in einer anderen Hinsicht als schwere Belastung der politischen Verfassung. Denn für die Feldherrn ergab sich nun die Möglichkeit, mit den ihm ergebenen Truppen eigene Interessen auch gegen den Willen von Senat oder Volksversammlung durchzusetzen. Das Zeitalter der Bürgerkriege ist von diesen "privaten" Armeen ehrgeiziger Politiker geprägt.
Etwa ab dem Jahr 133 v. Chr. standen sich in Rom die Optimaten und Popularen gegenüber. Die Popularen wollten die sozialen Gegensätze in Rom durch eine umfassende Agrarreform verändern. Die Versuche von Tiberius Gracchus im Jahre 133 v. Chr. und seinem Bruder Gaius zehn Jahre später scheiterten jedoch (Gracchische Reformen).
Literatur
- Heinz Bellen: Grundzüge der römischen Geschichte. Von der Königszeit bis zum Übergang der Republik in den Prinzipat, 2. Auflage, Darmstadt 1995.
- Klaus Bringmann: Geschichte der römischen Republik, München 2002.
- Karl Christ: Krise und Untergang der römischen Republik, 4. Auflage, Darmstadt 2000. (Detailstudie mit zahlreichen weiteren Literaturangaben)
- Bleicken, Jochen: Die Verfassung der Römischen Republik. 7. Auflage. Paderborn 1995. (Standardwerk)