NPD-Verbotsverfahren (2013–2017)

Rechtsfall, zweites Verfahren 2013–2017
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Der von Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag gestellt Antrag zum Verbot der rechtsradikalen Partei NPD wurde zum Skandal als der Verdacht aufkam, dass die Partei durch V-Leute des Verfassungsschutzes gesteuert wurde. Auch die Rekrutierung von V-Leuten geriet in Kritik.


  • Oktober 2002. In einem Erörterungstermin will das Bundesverfassungsgericht den Einfluss von verdeckten Ermittlern des Verfassungsschutzes klären. Die Antragssteller weigerten sich, dem Gericht die Namen von V-Leuten zu nennen, und Innenminister Otto Schily erklärt, es habe keine Steuerung der NPD gegeben.
  • 11. März 2003. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte die Kündigung des NPD-Kontos bei einer Sparkasse für ungültig und willkürlich. Er entsprach somit dem Antrag der NPD.
  • Am 18. März 2003 will das Bundesverfassungsgericht verkünden, ob das Verbotsverfahren weitergeführt wird. Grundlage für die Entscheidung war der Erörterungstermin im Oktober.

Siehe auch: Bundesverfassungsgericht, Verfassungsschutz, NPD V-Mann