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Jeder der Kantone hat eine eigene Verfassung und eigene gesetzgebende, vollziehende und rechtsprechende Behörden. Alle Kantone besitzen ein Einkammer-Parlament (Grosser Rat, Kantonsrat, Landrat, Parlament). Dieses hat je nach Kanton 58 bis 200 Parlamentssitze. Die Kantonsregierung (Regierungsrat, Regierung, Staatsrat) besteht je nach Kanton aus fünf bis neun Mitgliedern.
Alle Bereiche, die nicht von der schweizerischen Bundesverfassung dem Bund zugewiesen bzw. von einem Bundesgesetz geordnet werden, gehören in die Kompetenz der Kantone (staatliche Organisation, Schulwesen, Gesundheitswesen, Planungs- und Baurecht, Polizeiwesen, Gerichtsverfassung, Notariatswesen, kantonales und kommunales Steuerrecht u. a.). Die Kantone ihrerseits können ihren Gemeinden auch Autonomie gewähren. Das Mass der Autonomie ist jedoch von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich. Stichwort: Föderalismus
In zwei Kantonen, Glarus sowie Appenzell Innerrhoden, bestimmt das Volk in Form der Landsgemeinde ihre Kantonsvertreter und entscheidet über Sachfragen. In allen anderen Kantonen werden Wahlen und Abstimmungen über die Urne abgewickelt.
Die sogenannten Urkantone, welche 1291 die Eidgenossenschaft begründeten, sind Uri, Schwyz und Unterwalden. In der Alten Eidgenossenschaft wurden die Kantone auch Orte genannt. Deshalb spricht man in Bezug auf die Ausweitungsphasen der Schweiz von den Acht Alten Orten und den Dreizehn Alten Orten (bzw. der achtörtigen und der dreizehnörtigen Eidgenossenschaft). Verbündete, welche nicht Vollmitglied der Eidgenossenschaft waren, wurden als zugewandte Orte bezeichnet.
In der Helvetischen Republik (1798-1803) waren die Kantone blosse Verwaltungsbezirke ohne Autonomierechte. Die Grenzziehung wurde geändert, um annähernd gleich grosse Kantone zu schaffen und die alte Ordnung zu zerschlagen. Dabei entstanden auch die kurzlebigen Kantone Säntis, Linth, Waldstätten, Oberland, Baden, Lugano und Bellinzona.
Heute wird die Zahl der Kantone meistens mit 26, manchmal aber auch mit 23 angegeben. Das rührt daher, dass sechs Kantone (Obwalden, Nidwalden, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt und Baselland) aus historischen Gründen als Halbkantone bezeichnet werden. Diese Unterscheidung ist lediglich bei der Besetzung des Ständerates und beim Ständemehr relevant, hat jedoch keinen Einfluss auf die innere Autonomie, weshalb es korrekt wäre, von 26 Kantonen, aber von 23 Ständen zu sprechen.
Die übliche Reihenfolge der Kantone (siehe untenstehende Liste) ist in der Bundesverfassung festgelegt. Sie hat jedoch einen viel älteren Ursprung. In der Eidgenossenschaft der Acht Alten Orte standen die Städte Zürich, Bern und Luzern in der Hierarchie vor den Landkantonen. Die weiteren Kantone stehen in der Reihenfolge ihres Beitritts.
Die zweibuchstabigen Kantonsabkürzungen sind verbreitet, sie werden u.a. bei den KFZ-Kennzeichen verwendet und sind auch in der ISO 3166-2:CH verwendet (mit dem Präfix "CH-", z.B. CH-SZ für den Kanton Schwyz).
Kantonsnamen in anderen Sprachen
Kanton in allen Schweizer Landessprachen sowie in weiteren Sprachen