Landschaftsverband Rheinland

Landschaftsverband und Körperschaft des öfftl. Rechts in Nordrhein-Westfalen, Deutschland; besteht aus den Regierungsbezirken Köln u. Düsseldorf
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Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist eine 1953 gebildete Gebietskörperschaft in Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Köln. Der LVR nimmt auf der Ebene der staatlichen Mittelinstanz im Rahmen der Kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28, GG) regionale Aufgaben war. Der Zuständigkeitsbereich umfasst den nördlichen Teil der ehemaligen preußischen Rheinprovinz.

Allgemeines

 
LVR-Hochhaus mit Feuerwerk während der Kölner Lichter 2006

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat ca. 18.000 Mitarbeiter. Alle Kreise und kreisfreien Städte im Zuständigkeitsbereich des LVR sind Mitgliedskörperschaften.

Mit der Schaffung der drei Regionalverwaltungen Rheinland, Ruhrgebiet, Westfalen wird der Landschaftsverband LVR bis zur Mitte der nächsten Legislaturperiode aufgelöst. Die Städte Mülheim, Essen, Duisburg, Oberhausen und der Kreis Wesel werden von der Regionalverwaltung Ruhrgebiet übernommen, die übrigen Städte und Kreise von der Regionalverwaltung Rheinland.

Zuständigkeitsbereich

Der Zuständigkeitsbereich entspricht dem Landesteil Nordrhein des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. 2005 umfasste das Haushaltsvolumen des Landschaftsverbands Rheinland 3,17 Milliarden Euro.

Geographie

Im Norden und Westen grenzt der Nordrhein an die Niederlande, im Südwesten an Belgien, im Süden an Rheinland-Pfalz, im Osten an Westfalen. Der prägende Fluss dieses Landesteils ist der Rhein, der das Gebiet von Süden nach Norden durchfließt. Der höchste Berg ist die in der Nordeifel gelegene Hohe Acht mit 747 m.

Landschaften

Bevölkerung

Die überwiegend katholische Bevölkerung, die als Rheinländer bezeichnet wird, ist fränkischer Abstammung. Durch den Nordrhein geht die Grenze der untereinander eng verwandten niederfränkischen und mittelfränkischen (Ripuarischen) Sprachen.

Mitgliedskörperschaften

Folgende 13 Kreise und 14 kreisfreien Städte sind Mitgliedsköperschaften des Landschaftsverbandes Rheinland (Stand: 30. Juni 2004):

Kreise (Kfz-Kennzeichen)

  1. Aachen (AC)
  2. Düren (DN)
  3. Rhein-Erft-Kreis (BM)
  4. Euskirchen (EU)
  5. Heinsberg (HS)
  6. Kleve (KLE)
  7. Mettmann (ME)
  1. Rhein-Kreis Neuss (NE)
  2. Oberbergischer Kreis (GM)
  3. Rheinisch-Bergischer Kreis (GL)
  4. Rhein-Sieg-Kreis (SU)
  5. Viersen (VIE)
  6. Wesel (WES)

Kreisfreie Städte (Kfz-Kennzeichen)

  1. Aachen (AC)
  2. Bonn (BN)
  3. Duisburg (DU)
  4. Düsseldorf (D)
  5. Essen (E)
  1. Köln (K)
  2. Krefeld (KR)
  3. Leverkusen (LEV)
  4. Mönchengladbach (MG)
  5. Mülheim an der Ruhr (MH)
  1. Oberhausen (OB)
  2. Remscheid (RS)
  3. Solingen (SG)
  4. Wuppertal (W)

Siehe auch