Bekämpfung illegaler Beschäftigung durch den Zoll

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Bekämpfung illegaler Beschäftigung durch den Zoll (BillBZ):

Zu den übertragenen Aufgaben der Deutschen Zollverwaltung gehört die straf- und bußgeldrechtliche Ahndung von illegaler Beschäftigung (Schwarzarbeit). Diese wird für die Bundesanstalt für Arbeit in so genannten GEA (Gemeinsame Ermittlungsgruppen Arbeit) zusammen mit u.a. den Arbeitsämtern, der Polizei und den Finanzämtern durchgeführt.

Nach Plänen der Bundesregierung sollen diese Aufgaben ab dem 1. Januar 2004 größenteils durch den Zoll erledigt werden. Hierzu sollen die Abteilungen und Mitarbeiter der Arbeitsämter zum Bund "wechseln".