Die Gefahrenabwehr ist neben der Strafverfolgung die Hauptaufgabe der Polizei in der Bundesrepublik Deutschland. Die sachliche Zuständigkeit der Polizei ergibt sich dabei aus dem konkreten Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes. Für den Bundesgrenzschutz (BGS) ergibt sich die sachliche Zuständigkeit aus dem Bundesgrenzschutzgesetz (BGSG).