Denkmalschutz

Verwaltung kulturellen Erbes
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Der Denkmalschutz beschäftigt sich mit der Pflege und dem Schutz von Denkmalen der Kunst und der Geschichte. Der Denkmalschutz dient der Sicherung der Kulturgüter.

Denkmale werden unterschieden in

In Deutschland werden besondere Vorschriften zur Erhaltung bzw. Veränderungsverbote durch die Länder erlassen.

Die Denkmalbehörden eines Bundeslandes erarbeiten Denkmallisten. Der Staat ist in der Regel bevorrechtigt, Denkmale zu kaufen. Bei hochwertigen Denkmalen oder gefährdeten Denkmalen ist eine Enteignung möglich. Nicht unbestritten ist der verfassungsrechtliche Auftrag zum Denkmalschutz. Jedoch hat der Gesetzgeber in zahlreichen Gesetzen (z.B. dem Raumordnungsgesetz) dem Denkmalschutz einen besonderen Stellenwert eingeräumt.

Besondere Vorteile bietet das Steuerrecht für die Erhaltung und Pflege von Denkmalen. Die Investition in einer denkmalgeschützten Immobilie wird zusätzlich durch besondere steuerlich Anreize gefördert. Wer vor Baubeginn Eigentümer einer denkmalgeschützten Immobilie ist, kann nach Beendigung der Baumaßnahmen 8 Jahre lang jährlich 9% - danach 4 Jahre lang 7% der denkmalschutzrelevanten Baukosten abschreiben (§7i EStG). Der Altbauanteil wird mit 2 - 2,5% abgeschrieben. Die sich hieraus ergebenen Steuervorteile sind entsprechend hoch. Der Sonderausgabenabzug für Baumaßnahmen an selbst genutzten Baudenkmalen und Immobilien aus Sanierungsgebieten beträgt jährlich 9% über 10 Jahre.

Voraussetzung für die Abschreibung und eine mögliche Investitionszulage ist die Bescheinigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde. Die Baumaßnahmen müssen vor dem Beginn der Bauarbeiten mit der Behörde abgestimmt werden. Für Baukosten, die nicht der Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal dienen, wird anstatt der Sonderabschreibung nach § 7i EStG eine Investitionszulage gewährt.

Denkmalschutz ist Landesrecht und ist in den jeweiligen Denkmalschutzgesetzen der Bundesländer geregelt.

Kritik

Der Denkmalschutz wird manchmal kritisiert, da er als Hindernis für eine wirtschaftliche Nutzung der Objekte dienen kann. Auch wird in diesem Zusammenhang oft der Satz "hätte es im Mittelalter Denkmalschutz gegeben, gäbe es heute wohl nicht so viele mittelalterliche Gebäude" genannt.

Siehe auch: Jaxa von Köpenick - zwei Denkmäler in Berlin als besonders trauriges Beispiel städtischer Denkmalpflege.


Siehe auch: Translozierung