Casus Belli

Vorfall, der einen Krieg auslöst
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 28. Juli 2006 um 22:10 Uhr durch APPER (Diskussion | Beiträge) (rechtschreibung). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Als Casus belli (lateinisch 'Grund des Kriegs') wird eine Handlung bezeichnet, die einen Krieg auslöst. Der Casus belli beschreibt also nicht die Menge der Umstände, die zu einem Krieg führt, sondern meist nur den letzten, auslösenden Faktor. Ist der Casus belli als Angriffshandlung im Sinne des Völkerrechts zu verstehen, entsteht daraus das Recht, einen Krieg in Selbstverteidigung zu führen. Daraus ergibt sich das Problem, im jeweiligen Fall das Vorliegen einer Angriffssituation prüfen zu müssen, was im allgemeinen Aufgabe des Weltsicherheitsrats ist.

Beispiele

  • Der so genannte „Mainila-Zwischenfall“ vom 26. November 1939, als finnische Artillerie nach sowjetischen Angaben eine Grenzpatrouille unter Feuer genommen hatte, diente der Sowjetunion als casus belli für den Winterkrieg.
  • Die Besetzung des Seeweges von Tiran 1967 durch Ägypten versperrte Israel, entgegen dem internationalen Seerecht, den Zugang zu diesem bedeutenden Verkehrsweg. Dies und der Aufmarsch von Truppen seiner Nachbarstaaten an Israels Grenzen führte zum Ausbruch des Sechstagekrieges.
  • Am 2. August 1990 besetzte der Irak das Emirat Kuwait, was zum Auslöser der Zweiten Golfkrieges einer von den USA geführten Koalition zur Befreiung Kuwaits wurde.