Die Justizwache ist ein dem österreichischen Bundesministerium für Justiz unterstellter uniformierter Wachkörper, dessen Beamten in den Justizanstalten (Gefängnisse) als Wachkörper die Aufsicht führen und der dienst- und besoldungsrechtlich den anderen uniformierten Wachkörpern (Sicherheitswache mit Polizei und Gendarmerie) gleichgestellt ist.
Im Bundesministerium für Justiz ist die Sektion V (Strafvollzugssektion) für die Justizwache zuständig.