Westeuropäische Union
Die Westeuropäische Union (kurz WEU), wurde am 23. Oktober 1954 von Frankreich, Großbritannien, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, der Bundesrepublik Deutschland und Italien als kollektiver Beistandspakt gegründet. Sie ging aus dem Brüsseler Pakt hervor, in dem Frankreich, Großbritannien und die Benelux-Staaten bereits Mitglied waren. Die Gründungsdokumente, die Pariser Verträge, sind seit dem 5. Mai 1955 in Kraft.

Der WEU-Generalsekretär ist Javier Solana.
Entwicklung
Nach dem Scheitern der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft wurde die WEU als kollektiver Beistandspakt der wichtigsten Länder in Westeuropa geschlossen. Während die europäischen Staaten Hilfe von den USA verlangten, signalisierten diese, die Europäer sollten erst einmal alles in ihrer Kraft stehende tun. Als dies durch Westunion und Brüsseler Pakt erfüllt war, begann der Gründungsprozess der NATO. Somit wurde die Westunion kurz nach ihrer Gründung schon wieder bedeutungslos, da die NATO ihre Aufgaben übernahm.
Zur Wiederbelebung des Brüsseler Pakts und der (nun so genannten) Westeuropäischen Union kam es, als die USA auf die Aufnahme Deutschlands in die NATO drangen. Sie versprachen sich davon eine Bündnisstärkung, eine Frontverlagerung ostwärts und eine psychologische Wirkung auf die Sowjetunion. Die europäischen Staaten, vor allem Frankreich, hatten aber Bedenken Deutschland aufzunehmen und verlangten eine strenge Kontrolle. Als Kompromiss legte Frankreich den Pleven-Plan und die Europäische Verteidigungsgemeinschaft vor, die als militärisches Gegenstück zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl konzipiert war. Sie beinhaltete eine europäische Armee und einen europäischen Verteidigungsminister sowie Sanktionierungen gegenüber Deutschland. Der französische Vorschlag wurde allerdings 1954 nicht von der französischen Nationalversammlung ratifiziert und war somit hinfällig.
Als Kompromiss wurde der Brüsseler Vertrag wiederbelebt und die Westunion um Deutschland und Italien erweitert und in WEU umbenannt. Aufgrund der Bestimmungen des Washingtoner Vertrages (NATO) ist die Beistandsklausel allerdings in der Realität hinfällig. Dies wird durch Art. 8 des Nordatlantikvertrages geregelt, der es den Mitgliedern verbietet, widersprechende Verpflichtungen einzugehen. Weiterhin wird dies auch über den Art. IV des Brüsseler Vertrages geregelt, welcher die Beistandsverpflichtung aus Art. V abschwächt. Er hält die WEU-Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit mit der NATO an und schließt eine Parallelorganisation aus. Dies zeigt, dass die WEU als Hilfsorganisation der NATO konzipiert war und nicht als eigenständige internationale Organisation. Wirklich von Bedeutung für die Wiederbelebung sind die Zusatzprotokolle, die Deutschland klare Beschränkungen auferlegen und somit zur Rüstungskontrolle Deutschlands beitragen. Diese fielen erst 1984 vollständig.
Ab 1963 diente die WEU auch als Kontaktorgan zwischen der EWG und Großbritannien.
Nachdem die WEU die 60er und 70er Jahre mehr oder weniger verschlafen hatte, wurde sie in den 80ern wiedererweckt. Die Europäer fühlten sich sowohl von der Konfrontation der Supermächte als auch von der folgenden Annäherung der beiden ausgeschlossen und beschlossen, die WEU zur Artikulation ihrer Interessen zu nutzen. Die strukturellen Voraussetzungen für Aktionen der WEU wurden allerdings erst Anfang der 90er erfüllt. Hierzu zählen die Petersberger Beschlüsse des WEU-Ministerrats (Petersberger Aufgaben) und zuvor der Gipfel der Europäischen Union (EU) in Maastricht (Vertrag von Maastricht).
WEU heute
Die im Vorfeld des Amsterdamer EU-Gipfels versuchte Integration der WEU in die EU wurde von Großbritannien abgelehnt. Es setzte sich der schon ältere Streit der beiden Pole Großbritannien (europäischer Pfeiler in der NATO) und Frankreich (eigenständige europäische Verteidigung) fort. Zur Kehrtwende kam es erst 1998, als Großbritannien beim französisch-britischen Gipfel in St. Malo dem Aufbau einer europäischen Verteidigung zustimmte. Hier begann die wirkliche Integration der WEU in die EU und somit die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Am Ende blieben nur die Parlamentarische Versammlung, das Generalsekretariat und der Brüsseler Vertrag übrig. Alles andere wurde aufgelöst oder in die EU integriert, so etwa die Planungskapazitäten sowie das Forschungs- und das Satellitenzentrum.
Mitglieder
Mitglieder der WEU sind die NATO- und EU-Staaten:
- Belgien (1954)
- Deutschland (1954)
- Frankreich (1954)
- Griechenland (1995)
- Italien (1954)
- Luxemburg (1954)
- Niederlande (1954)
- Portugal (1990)
- Spanien (1990)
- Vereinigte Königreich (1954).
Diese Vollmitglieder müssen Mitglied der Europäischen Union sein.
Assoziierte Mitgliedsstaaten der WEU müssen NATO-Mitglieder sein. Hierzu gehören:
Beobachterstaaten der WEU sind EU-Mitglieder, die keine Vollmitglieder sein können oder wollen. Meist sind sie neutral oder nicht paktgebunden, so etwa:
Assoziierte Mitglieder der WEU sind Staaten, die mit der EU ein Europaabkommen abgeschlossen haben. Dies sind:
Weblink
- Offizielle Website
- Interaktive Karte der WEU European NAvigator