Hallo,

mir scheint, es hat Dich noch niemand bei uns begrüßt!

Es freut mich, dass Du zu uns gestoßen bist. In Hilfe und FAQ kannst Du Dir einen Überblick über unsere Zusammenarbeit verschaffen. Fragen stellst Du am besten hier, ich (und die meisten Wikipedianer) helfen gerne.

Besonders wichtig ist uns Wikipedianern, daß wir keinen Ärger mit Anwälten wollen. Deshalb bitten wir jeden Neuankömmling, die Urheberrechte zu beachten und kein urheberrechtlich geschütztes Material in die Wikipedia zu kopieren.

Ein Tip noch für Deinen Einstieg in Wikipedia: Sei mutig ;-) -- Herr Klugbeisser 14:01, 30. Mai 2004 (CEST)Beantworten


Absolut geschütztes Rechtgut

Sollte das nicht QAbsolut geschütztes Rechtsgut" heißen, als Recht_s_gut?? --Adomnan 09:20, 3. Jun 2004 (CEST)

Sehe ich genauso, habe den Artikel verschoben. Da ich (D) nicht ausschließe, dass die österreichische Rechtssprache das Genitiv-s weglässt, habe ich den Redirect Nicht zur Löschung vorgeschlagen. --Andrsvoss 11:56, 3. Jun 2004 (CEST)

Reiner Vermögensschaden

Ich habe einen Beispielsfall aus der Sicht deutschen Rechts angefügt. Prüfe bitte, ob er der österreichischen Rechtslage entspricht. --Andrsvoss 11:56, 3. Jun 2004 (CEST)

Korrektur

Danke für die Korrektur, Adomnan und Andrsvoss!

Es heißt auch bei uns "Absolut geschütztes RechtSgut". (Anders wäre das bei Schmerzengeld, das würde tatsächlich ohne S geschrieben)

EasyTimeline

Hi Friedrich. Schaum mal an: meta:EasyTimeline. Er wird einfacher sein wenn du eine der haufige Vorlagen Kopiert und als Beispeil benutzt. Wenn du es aussen Wikipedia benutzen wollst kann das auch, seh mal [1], 'procedure' und 'download'. Immer bereit weiter zu helfen. Erik Zachte 12:36, 1. Jul 2004 (CEST)

Antwort an meine Benutzerseite. Gruss, Erik Zachte 20:33, 2. Jul 2004 (CEST)

Genial, dieser Einsatz von Timeline für die Visualisierung des Stoffes der Kodifikation! --Andrsvoss 09:27, 3. Jul 2004 (CEST)

Österreichisches Bundesheer

Hallo Friedrich, erstmals Gratulation zu deinen Artikeln, die haben mit den Timelines enorm gewonnen. Ich hätte nur zwei Fragen:

  1. Beim Österreichischesn Bundesheer, das du gut ausgeführt hast, hast du gleich im Beginn auch den Verteidigungsminister namentlich aufgeführt. Wäre es nicht besser den Minister nur auf eine Liste zu verweisen. Das ganze ist dann leichter zu warten. Zum Glück haben wir ja nicht z.B. ital. Verhältnisse wo dauernd gewechselt wird. Aber wie man bei den Verkehrsministern sieht ;-).....
  2. Ich habe das Notstandsgesetz auf Deutsches Notstandsgesetz verschoben und habe versucht das Notstandsgesetz etwas allgem. zu formulieren. Kannst du dir das einmal anschauen, du bist da wahrscheinlich kompetenter - aber auf die Deutschlandlastigkeit hat leider keiner reagiert :-(

Danke im Voraus Gruß K@rl 22:34, 17. Jul 2004 (CEST)

Hallo Friedrich, danke für deine Mitteilung. Der Artikel ist wirklich super, du must ja da an der Quelle sitzen, ich wüßte gar nicht wo ich da überall nachschauen sollte :-).

Nur eine Frage noch dazu: Fällt da nicht das Ausrufen der Katastrophe auch noch mit drunter. siehe Hochwasser: Treten da nicht auch gewisse Notverordnungen in Kraft. Ich weiß nur, dass die Katastrophe bis zum Bürgermeister hinunter jeder aussprechen kann. Meist geht es da ums bezahlen, deshalb gibt es ja rechtlich fast keine Katastrophen. (Ich weiß das nur aus der Sicht der Feuerwehr.) gruß K@rl 13:32, 22. Jul 2004 (CEST)