Scharia

religiöse Gesetze des Islam, Regeln und Normen aus Koran und Sunna
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Die Schari'a (arabisch شريعة scharī'a Wasserstelle, Weg zur Tränke, religiöses Gesetz; auch: شرع schar`), das islamische Recht, ist eine religiöse Pflichtenlehre, die die Regelung aller Bereiche des menschlichen Daseins anstrebt. In kasuistischem Aufbau bestimmt sie die Rechte und Pflichten des Menschen gegenüber Anderen und gegenüber Gott. Trotz gelegentlicher Versuche ist die Schari'a nie kodifiziert worden, weshalb Detailfragen immer wieder durchaus strittig diskutiert werden. Die Pflege und Entwicklung der Schari'a obliegt der islamischen Jurisprudenz (فقه fiqh).

Die Wurzeln der Rechtswissenschaft

Die vier orthodoxen Rechtsschulen kennen 4 «Wurzeln der Rechstwissenschaft» (اصول الفقه usūl al-fiqh), von denen allerdings nur die ersten beiden den Charakter von Quellen haben:

  1. Der Koran ist für Muslime das unmittelbare Wort Gottes und die erste Rechtsquelle. Allerdings haben nur einige hundert Verse juristischen Bezug, weshalb schon früh die zweite Rechtsquelle hinzugezogen wurde.
  2. Die Sunna des Religionsstifters Muhammad, sein gelebtes Vorbild und seine Aussprüche, stellt den Großteil des Materials der islamischen Jurisprudenz. Die Sunna wird in Hadithen überliefert, die schon früh schriftlich festgehalten wurden. Eine mit zeitlichem Abstand zum Tode Muhammads eskalierende «Hadith-Inflation» führte im 9. Jahrhundert zur Kodifizierung der «authentischen» Hadithe in den «Sechs Büchern» (الكتب الستة al-kutub as-sitta), von denen zwei (Buchari und Muslim) besonderes Ansehen genießen.
  3. Qiyas, der «Analogieschluss», erlaubt die Übertragung der Ergebnisse eines Falles auf einen ähnlich gelagerten. Ein Beispiel ist das Weinverbot des Koran (Sure 5, Vers 90f.), dass strenge Juristen im Analogieschluss auf alle berauschenden Mittel ausdehnen, während man im Volk, z.B. in der Türkei, zuweilen keinen Zusammenhang zwischen Wein und Rakı erkennen mag.
  4. Idschma, der Konsens, meint nicht den Konsens der gesamten muslimischen Gemeinde (umma), sondern den der Rechtsgelehrten (consensus doctorum). Ist der Konsens erst einmal erreicht, gilt ein Rechtsproblem in der Orthodoxie als abgeschlossen, was historisch zu einer Stabilisierung der Schari'a geführt hat, die von Manchen auch als «Erstarrung» bezeichnet wird.

Handlungen des Menschen

Die fünf Kategorien

Elemente einer Handlung

Teilbereiche der Scharia

Strafrecht

Erbrecht

Wirtschaft

Geltung in islamischen Staaten der Gegenwart

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Capital punishment under Sharia Law

Die Scharia sieht für Rechtsbrecher verschiedene Strafen vor, darunter Körperstrafen und die Todesstrafe. Die Scharia ist geltendes Recht in Nigeria (einige Bundesstaaten), Iran, Saudi-Arabien, Bangladesch, Afghanistan, Marokko, Sudan, Katar und Pakistan.

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Jeddah Sharia Law

Kanadas "Islamic Institute of Civil Justice", das im Oktober 2003 gegründet wurde, will zunächst in Ontario islamische Schiedsgerichte mit muslimischen AnwältInnen für familiäre und geschäftliche Angelegenheiten installieren. Den islamischen Rechtsweg zu gehen, sei für Muslime nicht bindend, betonen die islamischen Rechtsgelehrten." Letzten Endes bedeutet dies erste Schritte der Verankerung der Schari`a in das kanadische Rechtssystem. Quelle: Seniorentreff n-tv muslim-canada

Literatur

  • Hans-Peter Raddatz: Allahs Schleier - die Frau im Kampf der Kulturen; München 2004 (Herbig), ISBN 3-7766-23667
  • Khurram Murad, Scharia, der Weg zu Gott, Schriftentreihe des Islamischen Zentrums München Nr. 22, ISBN 3-89263-022-4
  • Said Ramadan, Das islamische Recht, Theorie und Praxis, Otto Harrassowitz, Wiesbaden 1980, ISBN 3-447-02078-4
  • Jusuf al-Qaradawi, Erlaubtes und Verbotenes im Islam, SKD Bavaria, München 1989, ISBN 3-926575-12-3


Siehe auch

Liste islamischer Begriffe auf Arabisch, medienwirksame Kontroversen um die Scharia, Strafgesetz der Islamischen Republik Iran, Taqiyya, Kopftuchstreit