Diskussion:Terroristische Vereinigung

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Hallo Qwqchris,

mein Tipp: schreibe doch deinen Artikel Terroristische Vereinigung erstmal fertig und lade ihn erst dann hoch. Du hast jetzt erst wenige Zeilen geschrieben, aber schon 6mal abgesichert. So, befürchte ich, wirst du schnell einen Löschantrag bekommen. Das wäre doch schade um die Mühe. Und dieses schwierige Thema, das du dir da ausgesucht hast, lässt sich doch nicht mal kurz "im Vorbeigehen" abhandeln. Selbst Fachleute sitzen an so etwas Wochen. Herzlichst --RoswithaC 22:59, 21. Jul 2005 (CEST)

Ich habe es befürchtet: Genau so unscharf wie der Begriff der Terrororganisation ist der Artikel nun leider geworden. Sorry, aber das Thema ist zu ernst, um derart oberflächlich, zusammengestückelt und laienhaft abgehandelt zu werden! --RoswithaC 11:07, 22. Jul 2005 (CEST)

Ich führ jetzt hier keine Grundsatzdebatte (mal wieder), aber es gibt keine Löschregel die hier greift, oder? Natürlich ist das hier nicht der Stein der Weisen, ist ja auch die Wikipedia, wer mehr oder besseres weis, soll es einfügen. Gefährlich wäre e snur wenn jemand denkt, alles was in der Wikipedia steht ist vollständig... Toll, jetzt hab ich doch ne grundsatzsache draus gemacht...Achja wenn lückenhaft nicht erlaubt wäre, gäbs wohl nicht den Baustein. Falsch ist das hier aber nicht, die Aufgelisteten sind nach der Def und den Quellen auf jeden fall welche, Gruß --qwqch 21:22, 22. Jul 2005 (CEST)

Ungluecklich formuliert

Eine terroristische Vereinigung ist ein auf eine längere Dauer angelegter Zusammenschluss von mehr als zwei Menschen in einer Organisation, deren Ziel, Zweck oder Tätigkeit das Begehen schwerer Straftaten durch eines oder mehrere ihrer Mitglieder ist. ist ungluecklich formuliert. Laut dieser Definition ist jeder Deutsche, der von seinem Recht Widerstand gegen jene zu leisten, die die grundgesetzlich garantierte Ordnung gefaehrden, dann ein Terrorist, wenn derjenige gegen den er sich stellt, der Staat selbst ist, da dieser die Taten selbstverstaendlich als Straftaten einstufen wird. Laut einem Kommentar von Roman Herzog zum Widerstandsrecht, sind Taten, die sonst gemeinhin unter das Strafrecht fallen aber in diesem Fall ausdruecklich zulaessig, sofern sie geeignet sind dazu zu fuehren (auch langfristig oder in Kombination mit anderen/weiteren Massnahmen) die urspruengliche Ordnung wieder herzustellen. MIt der gegebenen Formulierung jedenfalls haette es bspw im dritten Reich keinerlei Widerstandsgruppen sondern nur Terroristen gegeben. Ob damit diese Einzelpersonen und kleinen Gruppierungen, die Verschwoerer des 20 Juli oder der Kreisauer Kreis als Terroristen zu bezeichnen sind, moechte ich jedoch genauso wie fuer zukuenftige Widerstaendler die, moege es nie dazu kommen, ebenfalls aufgrund ihres Gewissens gegen den Staat operieren werden koennten, entschieden bestreiten. --Gastschreiber Talk ?, 00:38, 25. Jul 2006 (CEST)