Johanniter Unfallhilfe

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Der folgende Artikel Beschreibt die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (kurz: JUH)


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Die Geschichte der Johanniter-Unfall-Hilfe

Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. hat ihre Wurzeln im 1099 in Jerusalem gegründetem Johanniter Orden. Sie wurde im Januar 1952 in Hannover (Deutschland) gegründet aus ehrenamtlicher Initiative entstanden. Der Hauptgrund dafür waren die vielen Verletzten und Toten, die aufgrund der wachsende Verbreitung von Kraftfahrzeugen bei Unfällen entstanden (daher auch "Unfall" im Namen). Die JUH wurde im Sinne des 1. Genfer Abkommens (Art. 26) vom 12. August 1949 anerkannt. Heute sind sie eher unter dem Namen "Die Johanniter" bekannt.


Die Johanniter-Unfall-Hilfe heute

Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. gliedert sich in Landesverbände, die über 200 Orts-, Kreis- und Regionalverbände umfassen.

Heute helfen rund 15.000 Ehrenamtliche und 7.000 Hauptamtliche (Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte) Mitglieder aktiv. Mehr als 1,1 Millionen Menschen unterstützen die JUH als Fördermitglieder finanziell und ideell. In der Jugendorganisation der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Johanniter-Jugend beteiligen sich über 4.000 Kinder und Jugendliche.


Aufgaben der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.

Die JUH hat sich den Dienst am Nächsten zum Ziel gesetzt. Dazu gehört

  • Rettungsdienst: Die JUH betreibt in Deutschland über 180 Rettungswachen welche mit Krankentransportwägen, Rettungswägen und Notarzteinsatzfahrzeugen besetzt sind. Die Johanniter beschäftigen neben vielen Ehrenamtlichen und Zivildienstleisenden ca. 8.500 hauptamtliche Mitarbeiter im Rettungsdienst.
  • Zivil- und Katastrophenschutz (kurz: KatS): Der KatS hat die Aufgabe die Folgen von Großschadensereignisse zu bewältigen. Dafür besetzt die JUH vom Bund gestellte Sanitäts- und Betreuungseinheiten.
  • Soziale Dienste: Die Johanniter betreuen Jugendliche, Behinderte und Alte. Sie betreiben bzw. beteiligen sich an Sozialstationen und Diakoniestationen, und liefern Essen-Auf-Rädern aus.

Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. verfolgt ausschließlich mildtätige und gemeinnützige Zwecke. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie wirtschaftliche Zwecke. Rechtlich ist die Johanniter-Unfall-Hilfe ein eingetragener Verein des privaten Rechts im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die JUH ist ein Fachverband des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und als freiwillige Hilfsgesellschaft im Sinne des 1. Genfer Abkommens (Art. 26) vom 12. August 1949 anerkannt.

Quelle: www.johanniter.de

Siehe auch Johanniterorden