Ein Türöffner ist ein elektrischer, mit Fernbedienung im Türrahmen (meist gegenüber einem Einsteck-Riegel-Fallenschloss) eingebaute Vorrichtung mit elektromagnetischer Schlossfallen-Entriegelung.
Funktion
Die Falle des im Türblatt eingebauten Einsteckschlosses greift bei geschlossener Tür in die Falle des Türöffners. Bei Kontaktgabe (durch Fernbedienung) wird die Sperre der Falle des Türöffners aufgehoben, die Tür kann geöffnet werden.
Nach dem Schließen der Tür hält die erneut gesperrte Falle des Türöffners die Tür (d. h. die Falle des Einsteckschlosses) wieder fest. Man unterscheidet Arbeitsstrom-Türöffner (Öffnung nur während der Kontaktgabe, d. h. solange der Summton im Türöffner hörbar ist), Ruhestrom-Türöffner (ein sog. „Ruhestrom" hält die Falle des Türöffners fest. Bei Stromunterbrechung oder Stromausfall kann die Tür geöffnet werden) und Türöffner mit Arretierung (die Tür kann nach einer bestimmten Zeit geöffnet werden).
Der elektrische Türöffner ersetzt nicht den Verschluss der Tür durch einen Riegel, sondern ist lediglich eine zusätzliche Einrichtung. Er ist in erster Linie für den Tagesbetrieb gedacht, während nachts die betreffende Tür durch Betätigung des Einsteckschlossriegels verschlossen wird. Eine nur über die Falle des Türöffners geschlossen gehaltene Tür gilt versicherungsrechtlich als nicht verschlossen.
Andere Bedeutungen
Der Begriff Türöffner kann auch in einem anderen Kontext verwendet werden. Als Türöffner bezeichnet man im Marketing kleine Geschenke, die das Wohlwollen des Kunden erreichen sollen. Hierzu gehören Artikel des täglichen Bedarfs, wie Kugelschreiber, Blöcke, Büroverbrauchsmaterial oder auch persönliche Dinge wie Kostmetika, Süßigkeiten, etc.. In der Regel werden diese Artikel mit Werbung versehen, um auf den Geber aufmerksam zu machen.