Sonderausgabe (Steuerrecht)
Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind
Sonderausgaben sind
- Aufwendungen, die im Rahmen der privaten Lebensführung anfallen und die in einer Art "Ausnahmetatbestand" zum Steuerabzug zugelassen werden, da sie steuerlich als förderungswürdig gelten. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Vorsorgeaufwendungen. Sonderausgaben stehen mit keiner Einkunftsart in wirtschaftlichen Zusammenhang und können demnach nicht als Werbungskosten abgezogen werden.
- meist in geringerer Auflage erschienene und aufwendiger gestaltete Buchausgaben
- zu einem speziellen Anlass herausgegebene Briefmarken oder Münzen