Stubbe – Von Fall zu Fall: Das vierte Gebot
Das vierte Gebot ist ein deutscher Fernsehfilm von Stephan Meyer aus dem Jahr 2002. Es handelt sich um den einundzwanzigsten Filmbeitrag der ZDF-Kriminalfilmreihe Stubbe – Von Fall zu Fall mit Wolfgang Stumph in der Titelrolle.
Folge 21 der Reihe Stubbe – Von Fall zu Fall | |
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Handlung
Wilfried Stubbe muss den Mord an dem Journalisten Knut Börges aufklären, der erdrosselt in seinem Auto aufgefunden wurde. Börges hatte vor seinem Tod zuletzt mit dem 16-jährigen Heimkind Frank Stolze Kontakt, um über seine biologischen Eltern unterrichtet zu werden. Nach einer Befragung durch Stubbe und Zimmermann flieht Frank. Die Kommissare sind fassungslos, weil sich der Verdacht zunehmend erhärtet, dass er seinen väterlichen Freund aus Wut heraus umgebracht hat.
Hintergrund
Der Film wurde in Hamburg und Umgebung gedreht und am 21. Dezember 2002 um 20:15 Uhr im ZDF erstausgestrahlt.
Kritik
Für die Kritiker der Fernsehzeitschrift TV Spielfilm äußerten sich zu Das vierte Gebot positiv: „Obwohl Stubbes Familienprobleme so schnarchig wie immer sind, macht der Krimi endlich mal Laune. Grund dafür ist der wirklich spannend und interessant inszenierte Fall.“. Als Gesamtfazit zogen sie schließlich: „Gar nicht mal so stümperhaft, Stumpi“; sie vergaben dem einundzwanzigsten Stubbe-Fall die bestmögliche Wertung, indem sie mit dem Daumen nach oben zeigten.[1]