Immunsuppression bezeichnet einen Vorgang, der die immunologische Aktivität des humoralen und/oder zellulären Immunsystems unterdrückt. Dies kann unerwünschte Folge einer Einwirkung aus der unbelebten Umwelt, einer Infektion, eines bösartigen Leidens, einer anders bedingten Erkrankung oder einer seelischen oder körperlichen Überlastung sein, aber auch unerwünschte Folge einer medizinischen Diagnostik sowie erwünschte oder unerwünschte Folge einer medizinischen Behandlung.
Folge einer Erkrankung
Im Verlauf einiger Infektionskrankheiten kommt es zu einer Immunsuppression, vor allem durch das Humane Immundefizienz-Virus, was dem voll ausgebildeten Krankheitsbild den Namen AIDS gab. Aber auch andere Erreger beeinträchtigen das Immunsystem, so geschieht dies regelhaft kurzfristig und in einigen Fällen auch über Jahre hinweg nach Masern. Auch Tumorzellen können, beispielsweise als Folge des Antigen-Sheddings, eine Immunsuppression bewirken.
Folge von Überforderung
Nach körperlicher und psychischer Überlastung (Stress) kommt es zu einer Verringerung von Immunzellen im Blut, so der Granulozyten, der natürlichen Killerzellen sowie der B- und T-Lymphozyten. Die immunsuppressive Wirkung von Stress ist Gegenstand der Psychoneuroimmunologie. In der Sportmedizin wird die Zeit nach hohen sportlicher Belastungen des Organismus, in der Infektionskrankheiten vermehrt auftreten, Open-Window-Phänomen genannt.
Strahlen
Die Freisetzung radioaktiver Partikel und Gase im Rahmen von Unfällen in Atomkraftwerken, nach Explosion von Atomwaffen und beim Abbau radioaktiver Mineralien bzw. Erze wie im Uranbergbau sowie das langfristige Einatmen der Luft in Gebäuden, deren Baumaterial regional bedingt Radon freisetzt, erhöht die Neigung zu Mutationen. Zusätzlich kann dadurch zumindest in der akuten Phase nach hohen Dosen die Zahl der Immunzellen verringert werden. Als Folge häufen sich bei den Betroffenen bösartige Erkrankungen. Die in Deutschland sozialmedizinisch und gerichtlich anerkannten Gesundheitsschäden durch militärische Radaranlagen, die auf nicht beabsichtigte Freisetzung von Röntgenstrahlen zurückgeführt werden, umfassen vor allem Krebs verschiedener Organe, während Fälle von Immunsuppression in diesem Zusammenhang zwar beschrieben, aber bisher nicht anerkannt wurden. Eine Schwächung des Immunsystems kann auch eine Folge der immunsuppressiven Wirkung der UV-B-Strahlen sein, die die T-Zell-abhängige Immunantwort stört. Eine übermäßige UVB-Belastung der Haut fördert die Entwicklung von bösartigen Hauttumoren wie Basalzellkarzinomen und Plattenepithelkarzinomen[1] und mindert die Abwehr von Krankheitserregern wie Bakterien, Pilzen oder Viren deutlich. Auch durch Parasiten hervorgerufene Erkrankungen wie die Leishmaniose, Bilharziose oder Malaria verlaufen schwerer und länger nach UV-Exposition.[2] Die medizinische Anwendung von Strahlen zur Diagnostik (Röntgen, Kernspin) und zur Behandlung kann das Immunsystem ebenfalls beeinträchtigen.
Erwünschte Immunsuppression
Bei Autoimmunerkrankungen ist eine – möglichst spezifische – Absenkung der Immunantwort erwünscht, so nach einer Transplantation von Zellen, Geweben- oder Organen und nach immunologisch bedingten Reaktionen nach Bluttransfusion. Auch bei starken allergischen Reaktionen auf Umwelt-Allergene wie etwa Heuschnupfen, allergischem Asthma und allergischem Kontaktekzem wird eine – ebenfalls möglichst spezifische – Immunsuppression angestrebt. Die Medikamente, die dafür eingesetzt werden, heißen Immunsuppressiva.
Folgen
Eine ernste Gefahr bei Immunsuppression stellen opportunistische Erreger dar. Außerdem kommt es im Verlauf einer Immunsuppression zum Anstieg des Krebsrisikos, so in Form eines Non-Hodgkin-Lymphoms[3] oder einer Mukositis kommen.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ [1]UV Strahlung und Hautkrebs, Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung IPA 2011, abgerufen am 12. März 2014
- ↑ [2]Urlaubsattacken auf das Immunsystem, Pharmazeutische Zeitung online 2005, abgerufen am 12. März 2014
- ↑ Susanne Donner: Krebsrisiko steigt nach Organspende massiv In: derbund.ch, 11. September 2018, abgerufen am 11. September 2018.