Links- und Rechtsverkehr
Im Straßenverkehr fahren beim Linksverkehr die Verkehrsteilnehmer auf der linken Straßenseite, im Rechtsverkehr auf der rechten Straßenseite (jeweils in Fahrtrichtung gesehen).

Die Verkehrsformen sind beide gleichwertig. Es ist keine besser oder richtiger als die andere. Von den 221 selbstständigen Staaten und Gebieten der Welt haben derzeit 58 Linksverkehr.
Auf welcher Seite begegnende Fuhrwerke einander auszuweichen haben (passieren), wurde schon im Mittelalter durch Konvention, später durch Gesetze festgelegt, um Missverständnisse und Unfälle zu vermeiden.
Geschichte
Über den historischen Ursprung von Linksverkehr und Rechtsverkehr gibt es viele Legenden, die nicht durch historische Quellen gesichert sind.
Alte Zivilisationen
Die Fahrseite war früher eine solche alltägliche Selbstverständlichkeit, dass es keine Quellen dazu gibt, ob bei den Assyrern, Griechen oder Römern Linksverkehr oder Rechtsverkehr bestand. Es gibt aber einen Zusammenhang zwischen Gesellschaften bzw. Regionen, die sich vorzugsweise auf Land- bzw. Wasserstraßen fortbewegt haben. Beim Paddeln hält man das Paddel meist auf der rechten Seite und vermeidet beim Rechtsverkehr das gegenseitige Behindern. Auf Straßen wurden meist die Pferde geführt. Das macht man von der linken Seite aus. Durch den Linksverkehr vermeidet man nun beim Entgegenkommen zwischen die Pferde zu geraten und man kann neben der verdreckten Straße gehen, während die Pferde die Mitte benutzen.
Als alte Quellen werden genannt:
- Münzen (römischer Denar, um 50 v. Chr. bis 50 n. Chr.), auf denen zwei Reiter auf der rechten Schulterseite aneinander vorbeireiten (Linksverkehr),
- die Tiefe von Wagenspuren zu einem Steinbruch (ein römischer Steinbruch bei Blunson Ridge, nahe Swindon, England, 1998) von dem die tieferen Wagenspuren der schwer beladenen Wagen auf der linken Straßenseite zu finden sind. Streng genommen weist das nur auf Linksverkehr an diesem Ort hin.
Belegt ist, dass die römischen Soldaten zumindest in Großbritannien auf der linken Seite marschierten.
Berittene Kämpfer
Ritter werden gerne als romantisches Argument herangezogen. Alle die folgenden Argumente sind zwar höchstwahrscheinlich zutreffend, aber in ihrer praktischen Auswirkung auf den Straßenverkehr wohl eher unbedeutend, da die Straßen selbst zur Ritterzeit nie vor Rittern und Fuhrwerken gewimmelt haben.
Danach ist wegen der überwiegenden Rechtshändigkeit der Menschen der Linksverkehr die ursprünglichere und „natürlichere“ Form des Straßenverkehrs.
- Der erste „Straßenverkehr“ fand auf Pferden statt. Berittene Krieger führten ihre Waffe mit der rechten Hand und zogen deshalb im Kampf den „Linksverkehr“ vor.
- Streitwagen kämpften aus dem gleichen Grund im „Linksverkehr“, da der Streitwagenlenker oder seine mitfahrenden Mitkämpfer die Waffen mit der rechten Hand auf der rechten Wagenseite geschickter einsetzen konnten.
- Trotz aller theoretischen Erklärungsversuche gingen aber die Wagenrennen im alten Rom im Circus Maximus links herum – auf einem Längskurs mit zwei Säulen als Wendepunkt umrundeten die Fahrer die Strecke in der Regel siebenmal gegen den Uhrzeigersinn. Das war praktisch Rechtsverkehr. Auch die heutigen Nachfolger der Pferderennen – die Trabrennen gehen gegen den Uhrzeigersinn.
- Auf Ritterturnieren – u. a. mit einem Zweikampf gut trainierter Panzerreiter, die in hartem Galopp aufeinander prallten und sich mit stumpfem Speer aus dem Sattel stachen – galt auch „Linksverkehr“. Der letzte Satz klingt zwar logisch, ist aber falsch, denn Ritter kämpften auf Ritterturnieren im Rechtsverkehr. Sie ritten also mit ihren linken Schultern aneinander vorbei und richteten die rechts getragenen Lanze über den Hals des Pferdes nach vorne links – auf den Gegner. Dazu gibt es Bilder von alten und „modernen“ Ritterturnieren. In einer süditalienischen Gegend soll aber beim Ritterturnier auch der Linksverkehr angewendet worden sein.
- Das Besteigen eines Pferdes fällt einem bewaffneten Krieger, der das Schwert links am Gürtel trägt, auf der linken Seite des Pferdes wesentlich leichter.
- Ein Reiter, der sein Pferd auf der linken Straßenseite „geparkt“ hat, kann gefahrlos vom Straßenrand her aufsteigen, ohne vom Straßenverkehr „erfasst“ zu werden. Jedenfalls besteigt man noch heute Pferde – und Fahrräder – traditionell auf der linken Seite.
Pferdefuhrwerke
Auch die Herleitung des Linksverkehrs aus den verschiedenen Typen von Pferdefuhrwerken ist nicht viel besser belegt.
Je nach Jahrhundert und Gegend und Tradition kann ein Reiter oder Kutscher die Zügel mit der rechten oder linken oder beiden Händen halten. Fuhrwerke (ein- oder zweiachsig) können von der Kutsche aus gelenkt werden oder zu Fuß am Zügel geführt werden oder durch einen Reiter auf einem der eingespannten Pferde.
- Pferde von Fuhrwerken wurden früher zu Fuß mit der rechten Hand geführt. Hielten sich die Fuhrwerksführer links, so konnten sie den kritischen Straßenrand besser sehen. Beim Ausweichen wegen Gegenverkehrs konnten sie so auch auf der sicheren Seite bleiben und nicht zwischen den Fuhrwerken zerquetscht werden. Gegner dieser Erklärung argumentieren, dass sich für diese Art der Pferdeführung der Rechtsverkehr besser eignet, da so der Pferdeführer bequemer in der Mitte der Straße gehen kann und das Pferd bei Gegenverkehr effektiver an den Straßenrand abdrängen kann und dabei die kritische, kollisionsgefährdete Wagenseite zum Gegenverkehr hin besser im Auge behalten kann.
- Bei vom Wagen aus gesteuerten Fuhrwerken saß der Fahrer auf der rechten Seite, damit seine knallende Peitsche nicht die Passagiere traf, denn dazu musste er nach hinten ausholen. Er fuhr deshalb möglichst weit links, von wo aus er entgegenkommenden Verkehr besser sehen konnte.
- Anders bei Fuhrwerken, bei denen der Fuhrmann auf einem der Pferde ritt: in diesem Fall musste der Reiter auf dem hintersten linken Pferd reiten, um die anderen Pferde mit seiner Peitsche kontrollieren zu können; die bevorzugte Straßenseite für Fuhrwerke war deshalb rechts.
Napoleon
Einig ist man sich, dass das napoleonische Frankreich im Gefolge seiner Eroberungen in weiten Teilen Europas den Rechtsverkehr eingeführt hat. Allerdings sind die Begründungen dazu vielfältig und schillernd.
- Da die meisten Menschen Rechtshänder waren und sind, so war die rechte Hand in der Regel auch die Schwerthand und der linke Arm der Schildarm. Es war also wichtig, bei Überfällen von Räubern die Körperseite zu schützen, die dem Straßenrand zugewandt war, da ausschließlich von dort ein Angriff zu erwarten war. Man konnte also einen etwaigen Angriff mit dem Schild parieren und in dieser Zeit das Schwert mit der rechten Hand ziehen und zum Gegenschlag ausholen. Ginge man als Rechtshänder jedoch auf der rechten Straßenseite, so wäre man bei einem Angriff sofort verteidigungsunfähig. (Angeblich war Napoléon Linkshänder, womit der Wechsel vom Links- hin zum Rechtsverkehr siehe unten erfolgte.)
- Die Wahl von Rechts- oder Linksverkehr ist wahrscheinlich auf die verbreitete Form von Fuhrwerken zurückzuführen. Im Frankreich der Revolutionszeit dominierten berittene Gespanne, und die Regierung Robespierres erließ ein Gesetz, das in Paris Rechtsverkehr vorschrieb. Napoleon erweiterte dieses Gesetz auf Militärfahrzeuge, der übrige Verkehr hatte sich dem anzupassen.
- In Mittel- und Osteuropa herrschte Linksverkehr vor. Die Kutsche wurde in Ungarn erfunden, was angeblich die Ursache für den Linksverkehr in Mittel- und Osteuropa war. Im Zuge der Eroberungen Napoleons (Napoleonische Kriege) wurde jedoch zum Rechtsverkehr übergegangen. Napoleon hatte in Frankreich den Rechtsverkehr eingeführt, weil sich die rechts getragenen Hellebarden seiner Truppen beim Linksverkehr immer verhakten.
- In Frankreich herrschte ursprünglich gemäß eines europaweit geltenden päpstlichen Dekretes Linksverkehr. In Auflehnung gegen den Papst wurde dann der Rechtsverkehr eingeführt. Diese verbreitete Annahme ist falsch.
- In Frankreich herrschte schon immer Rechtsverkehr. Da Frankreich eine starke Zentralgewalt hatte, stülpte es seine „Straßenverkehrsvorschriften“ und sein Gesetzbuch (Code Napoleon) allen eroberten Gebieten über.
Nach Napoleons Niederlage blieben die meisten Länder beim Rechtsverkehr.
Päpstliches Dekret
Es gab keine alten Vorschriften für die Benutzung einer bestimmten Straßenseite.
Die weit verbreitete Annahme, dass ein päpstliches Dekret im Jahre 1300 den Linksverkehr vorschrieb, ist nicht zu belegen.
Im Gegenteil erließ Papst Bonifazius der VIII im Jubeljahr 1300 ein Anordnung für Pilgerer auf der St. Angelo Brücke, die sich auf dem Weg zum St. Peters Dom befanden, sich auf der rechten Seite zu halten.
Wegerecht
Das Wegerecht im Mittelalter war klar zugunsten der Adligen geregelt. Wenn ihre Kutschen oder Pferde nahten, dann hatte das die gleiche Wirkung, wie heutzutage ein Polizeiauto mit Blaulicht – alle übrigen Leute und Wagen auf der Straße hatten an den Straßenrand auszuweichen.
Die Regelung ob Links- oder Rechtsverkehr wurde also hauptsächlich für gleichberechtigte Transportwagen benötigt.
Position des Fahrersitzes beim Linksverkehr
Bei Linksverkehr sitzt der Fahrer rechts – also zur Straßenmitte hin, um im immer unübersichtlicher werdenden Straßenverkehr den entgegenkommenden Straßenverkehr besser im Auge zu haben.
Die ältesten motorgetriebenen Fahrzeuge hatten den Fahrersitz noch in der Mitte.
Es gab aber auch Fahrzeughersteller, die den Fahrersitz auf die andere Seite – von der Straßenmitte weg platzierten, damit der Fahrer auf engen Straßen den Straßengraben, bzw. Mauern oder Hecken besser im Blick hatte.
Großbritannien und Irland
In Großbritannien und Irland herrschten Wagengespanne vor, dort wurde 1835 mit dem Highway Act der Linksverkehr gesetzlich verankert.
Österreich
Österreich-Ungarn kehrte nach Napoleons Niederlage zum Linksverkehr zurück. Im Zuge einer 1927 beschlossenen europaweiten Vereinheitlichung wurde in dessen Nachfolgestaaten der Rechtsverkehr in den 20er und 30er Jahren eingeführt. In Österreich selbst wurde er erst im Zuge des „Anschlusses“ an das Deutsche Reich im Jahr 1938 eingeführt. Die österreichische Bahn hat es bis heute auf vielen Strecken beim Linksverkehr belassen.
Schweden
Bis 1967 herrschte in Schweden Linksverkehr, während die Nachbarländer Norwegen und Dänemark immer Rechtsverkehr hatten. Die Situation wurde noch dadurch erschwert, dass die Lenksäulen der schwedischen Autos kurioserweise auf der linken Seite – also für den Rechtsverkehr – gebaut waren.
Die Regierung ließ das Problem 1955 durch eine Kommission untersuchen. Diese veranschlagte die Summe von 2,7 Millionen Kronen für eine Umstellung auf Rechtsverkehr, 500.000 Kronen allein für Informationsmaterial. Sodann ließ die Regierung das Volk per Volksabstimmung entscheiden, bei der aber nur 15,5 % der Bevölkerung für einen Übergang zum Rechtsverkehr votierten. Eine der häufigsten Begründungen gegen die Umstellung war das bequeme Aus- und Einsteigen zum Bürgersteig hin. Im Laufe der Zeit änderte sich jedoch die allgemeine Meinung, und so erlangte ein Antrag zur Einführung des Rechtsverkehrs 1963 im schwedischen Reichstag die Mehrheit. In Folge wurde das Gesetz zum Umstieg vom Links- auf Rechtsverkehr verabschiedet, das am 3. September 1967, dem sogenannten Dagen H, in Kraft trat.
Island
Ein Jahr später – 1968 – folgte Island mit der Einführung des Rechtsverkehrs.
USA
Früher hatten die USA auch Linksverkehr.
In den Jahren der englischen Kolonien in Nordamerika wurden die englischen Fahrgewohnheiten befolgt. Nach der Unabhängigkeit ging man schrittweise zum Rechtsverkehr über. In den weiter nördlich gelegenen Kolonien (dem heutigen Kanada) fuhr man noch wesentlich länger mit Linksverkehr.
Die gesetzliche Festlegung auf Rechtsverkehr erfolgte in:
- Pennsylvania 1792
- New York 1804
- New Jersey 1813.
Ob es sich zu dieser Zeit um einen Wechsel vom Linksverkehr handelte oder ob nur die bestehende Praxis festgeschrieben wurde, ist unbekannt.
Bis zum frühen 18. Jh. herrschte in vielen US-Bundesstaaten Linksverkehr. Bis zum frühen 20. Jh. hatten amerikanische Autos ihr Lenkrad auf der rechten Seite, der idealen Seite für den Linksverkehr.
Trotzdem ist umstritten, ob der Linksverkehr in den amerikanischen Kolonien weit verbreitet war. Die Wagen der Kolonisten wurden von Hand geführt oder von einem Reiter auf einem der Zugpferde – das ist für den Rechtsverkehr geeigneter. Außerdem waren nicht alle Kolonisten englisch – z. B. waren die holländischen Siedler in New Amsterdam, dem heutigen New York, an Rechtsverkehr gewöhnt.
Kanada
In Ontario und Quebec gab es nie Linksverkehr – wahrscheinlich wegen der ersten französischen Kolonisten. Im übrigen Kanada – den britischen Kolonien am Atlantik – gab es bis 1920 Linksverkehr.
Als England von Frankreich Quebec übernahm, wurden der Bevölkerung großzügige Zugeständnisse gemacht hinsichtlich ihrer Sprache, ihren althergebrachten Sitten, ihrer Religion, ihres Rechtssystems und auch des eingebürgerten Rechtsverkehrs.
Auch nach der Gründung Kanadas (Canadian Confederation, 1867) blieben British Columbia und die Atlantischen Provinzen sehr britisch und behielten den Linksverkehr bei. Erst in den 20er Jahren wechselten sie zum Rechtsverkehr, um den Verkehr innerhalb Kanadas und mit den USA zu vereinheitlichen.
- British Columbia, 1. Januar 1922,
- New Brunswick, 1. Dezember 1922,
- Nova Scotia, 15. April 1923, (Das Straßenbahnunternehmen in Halifax verklagte den Staat auf Erstattung der Umbaukosten an den Bahnen. In einigen Gebieten fielen die Rindfleischpreise dramatisch. Alle Zugochsen hatten sich an den Linksverkehr gewöhnt und waren nicht auf rechts umzugewöhnen. So mussten sie zum Schlachten verkauft werden und durch neue ersetzt werden. In den Monaten nach der Umstellung kam es zu einigen Unfällen mit Falschfahrern. Als Gegenmaßnahme wurden dann eine Unmenge von Schildern gedruckt – „Rechts halten“ – die sich die Autofahrer an die Windschutzscheibe klemmten, so dass der Gegenverkehr sie sehen konnte.)
- Prince Edward Island, 1. Mai 1924
- Neufundland und Labrador waren bis 1949 britisch verwaltet und schlossen sich dann Kanada an. Der Rechtsverkehr wurde am 15. September 1947 eingeführt.
Zweiter Weltkrieg
Die von Deutschland besetzten Länder Österreich, Tschechoslowakei, Ungarn und die Kanalinseln wechselten unter der deutschen Besatzung zum Rechtsverkehr.
Falklandinseln
Während der argentinischen Besetzung 1982 wurde Rechtsverkehr angeordnet, dem sich jedoch die Bevölkerung häufig widersetzte.
Myanmar (Burma)
Burma war bis 1948 britische Kolonie und hatte bis 1970 Linksverkehr. Der Staatschef Ne Win hatte 1970 einen Traum, der ihn zur Umstellung auf den Rechtsverkehr bewog. Alle alten Fahrzeuge und auch die meisten modernen Autos (japanische Gebrauchtwagen) sind jedoch auch noch heute auf Linksverkehr ausgelegt.
Palau (Ozeanien)
Wegen seiner relativen Nähe zu Japan werden in Palau hauptsächlich gebrauchte japanische Fahrzeuge (mit Rechtslenkung) gefahren, obwohl in dem Land Rechtsverkehr herrscht. Insbesondere das Linksabbiegen wird dadurch gefährlich.
Autos
Kraftfahrzeuge in Ländern mit Linksverkehr sind meistens Rechtslenker. Für den Import von Linkslenkern in Länder mit Linksverkehr oder umgekehrt wurden je nach Land unterschiedliche Regelungen getroffen.
Ein ganz anderes Thema ist die Konstruktion von Autos der gleichen Marke für den Links- und Rechtsverkehr.
Beispiel: Japan – mit Linksverkehr – exportiert viele Autos in europäische Länder mit Rechtsverkehr. Einige Modelle wurden früher nur unzureichend auf den Rechtsverkehr umkonstruiert. So war in einem original japanischen Linksverkehr-Modell der linke Beifahrersitz um einige Grad nach rechts zur Fahrzeugmitte gedreht und um einige Zentimerter nach hinten verschoben und das linke Armaturenbrett war leicht gekrümmt, um vom rechten Fahrersitz aus besser bedient werden zu können. Bei der Umkonstruktion auf Rechtsverkehr wurde diese leicht asymmetrische Sitzanordnung und Amaturbrettform dann leider so belassen und machte sich störend bemerkbar.
Der Tank bei original deutschen Autos ist rechts. So ist er bei schweren Unfällen mit entgegenkommenden Fahrzeugen nicht im Crashbereich. Bei japanischen Autos hingegen ist er aus dem selben Grund links. Eigentlich müsste man das ganze Auto komplett rechts-links spiegeln, was aber zu teuer wäre.
Auch das Auspuffrohr wird asymmetrisch herausgeführt. Mit Rücksicht auf die Fussgänger befindet es sich bei deutschen Fabrikaten links, bei japanischen hingegen rechts, auch an den nach hier exportierten Exemplaren.
Rechtsverkehr = rot
Staaten mit Linksverkehr im Straßenverkehr
- Europa: Großbritannien und Nordirland, Irland, Malta, Zypern.
- Afrika: Botswana, Kenia, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia, Sambia, Simbabwe, Somalia, Südafrika, Swasiland, Tansania, Uganda.
- Asien: Bangladesch, Bhutan, Brunei, Hongkong, Indien, Indonesien, Japan, Macao, Malaysia, Nepal, Osttimor, Pakistan, Singapur, Thailand.
- Indischer Ozean: Malediven, Mauritius, Seychellen, Sri Lanka.
- Karibik: Amerikanische Jungferninseln, Anguilla, Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Britische Jungferninseln, Dominica, Grenada, Jamaika, Kaimaninseln, Montserrat, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Trinidad und Tobago.
- Südamerika: Guyana, Suriname.
- Südatlantik/Westatlantik: Falklandinseln, Bermuda.
- Ozeanien/Pazifik: Australien, Fidschi, Kiribati, Nauru, Niue, Neuseeland, Papua-Neuguinea, Salomonen, Tonga, Tuvalu.
Linksverkehr herrscht heute also hauptsächlich in englischsprachigen Staaten vor – in den ehemaligen Kolonien des britischen Empire bzw. den heutigen britischen Commonwealth-Staaten.
Interessanterweise hat Kanada Rechtsverkehr, während Japan ohne wesentlichen britischen Einfluss beim Linksverkehr geblieben ist. Etwa 34% der Weltbevölkerung lebt in Ländern mit Linksverkehr.
Schifffahrt
In der Schifffahrt gilt international Rechtsverkehr.
Flugverkehr
In Flugzeugen sitzt der Pilot links. Die rechte Seite heißt trotzdem noch Steuerbordseite und ist nachts mit einem grünen Positionslicht gekennzeichnet – wie beim Schiff. Beim Fliegen einer Platzrunde werden standardmäßig Linkskurven geflogen, da der Pilot so eine bessere Sicht hat. Ein langsameres Flugzeug wird rechts überholt.
Für Flugzeuge gilt am Boden und in der Luft international Rechtsverkehr.
Bahnverkehr
In Deutschland gilt auf zweigleisigen Zugstrecken in der Regel Rechtsverkehr. Einige Strecken werden jedoch ohne feste Regel variabel nach jeweiligem Bedarf genutzt. Voraussetzung dafür ist, dass die Signale zu jedem Gleis für beide Fahrrichtungen aufgestellt sind. In vielen Ländern ist allerdings noch Linksverkehr verbreitet (Schweden, Frankreich, Belgien, Italien, Schweiz). In der Schweiz ist der Linksverkehr daher begründet, da das Schweizer Bahnnetz Mitte des 19. Jahrhunderts am Anfang vor allem durch britische Ingenieure geplant und gebaut wurde. Oft gibt es auch lokal voneinander abweichende Regeln (Österreich). Siehe dazu: „Fahrordnung in den einzelnen Ländern“ im Hauptartikel: Mehrgleisigkeit.
UNO
Die „United Nations Convention on Road Traffic“ (1949) legt nur fest: „Jeglicher Fahrzeugverkehr, der in dieselbe Richtung fährt, soll auf der gleichen Seite der Straße fahren. Diese Seite sollte im ganzen Land einheitlich sein.“
Jedoch gibt es in vielen Ländern auf kurzen Strecken Ausnahmen von der landesüblichen Seite, die meist durch den Straßenverlauf bedingt sind.
So ist z. B. in London auf der kurzen Privatstraße vor dem Savoy Theater – der Savoy Court – Rechtsverkehr vorgeschrieben, damit durch den Rückstau vor der Vorstellung nicht der Eingang zum Savoy Hotel blockiert wird. Es ist bemerkenswert, weil diese Straße von einer großen Londoner Hauptstraße, dem "Strand", abzweigt.
Psychologie
Für Personen, die an den Rechtsverkehr gewöhnt sind, bringt eine Umstellung auf den Linksverkehr – z. B. im Urlaub – erhebliche Schwierigkeiten mit sich, da plötzlich lang eingeübte Bewegungsautomatismen nicht mehr gelten.
Fußgänger begeben sich in Gefahr, plötzlich überfahren zu werden, da der kurze Blick nach links vor dem Betreten der Fahrbahn sinnlos ist – die Gefahr droht ja von rechts. In den Innenstädten großer Städte wie London oder Dublin sind deshalb an Kreuzungen Aufschriften auf die Fahrbahn gemalt, um Touristen zu warnen. Als Beifahrer steigt man als Rechtsverkehr gewöhnter Mensch natürlich auf der rechten Seite ein – der Fahrerseite im Linksverkehr. Sitzt man als Beifahrer auf der richtigen, linken Seite, ist das Mitfahren ebenfalls ungewöhnlich – da zur „falschen“ Seite ausgewichen wird und man eigentlich das Lenkrad auf dieser Seite erwartet.
Das Fahren im Linksverkehr (als Rechtsverkehrs-Gewöhnter) ist definitiv eine Umstellung. Die gleichen Umstellungsschwierigkeiten ergeben sich, wenn man nach längerer Zeit in einem Linksverkehr-Land wieder im heimischen Rechtsverkehr unterwegs ist.
Unfallstatistik und Verkehrsform
Sowohl Häufigkeit als auch Schwere der Unfälle sind von der Verkehrsform unabhängig. Keine der beiden Formen ist sicherer.
Erwiesen ist aber, dass Fahrzeuge, die von gewöhnten Personen in einer Verkehrsform benutzt werden, für die diese Fahrzeuge nicht gebaut wurden, sehr viel seltener an schweren Unfällen beteiligt sind. In Kontinentaleuropa sind PKW mit dem Lenkrad auf der rechten Seite statistisch gesehen sicherer. Dies wird vor allem auf den Umstand zurückgeführt, dass der Fahrer in solchen Fahrzeugen auf der „falschen“ Seite sitzt und somit an riskanten Überholmanövern und Raserei gehindert wird. In Großbritannien, wo mehr KFZ vom europäischen Festland unterwegs sind, ist dieser Effekt spürbarer als in Ländern wie Deutschland, in denen kaum Fahrzeuge aus Großbritannien/Irland vorkommen. Vorschläge, diesen Effekt für die Senkung der Unfallzahlen auszunutzen, indem „falsch“-lenkige Autos verkauft werden, sind bislang nicht angenommen worden.
Umstellung von Verkehrsformen
Die Umstellung von Links- auf Rechtsverkehr (oder anders herum) war nur in der vorindustriellen Zeit einfach möglich. Aufgrund der starken Bedeutung, die die Verkehrsform heute hat, wird es sowohl aus psychologischen, als auch technischen und infrastrukturellen Gründen als nahezu unmöglich angesehen, die Verkehrsform eines Landes umzustellen. Hiermit wäre nicht nur eine schlagartige, zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgende Umstellung sämtlicher Verkehrsteilnehmer notwendig, sondern auch ein Umbau von Straßeneinrichtungen, Autobahnkreuzen, Hochstraßen und anderes, da die Kreuzungseinrichtungen, Auf- und Abfahrten auf eine Verkehrsform abgestimmt sind. So lassen sich viele moderne Straßenkreuzungen nicht automatisch in umgekehrter Richtung benutzen. In innerstädtischen Bereichen der Metropolen würden die ausgefeilten Verkehrskonzepte, die den Verkehr regulieren, nicht mehr funktionieren. Ampelsysteme und Steuerungen ließen sich nur sehr schwer an die sich plötzlich ändernden Gewohnheiten der Einwohner anpassen.
Siehe auch
Literatur
- Peter Kincaid: The Rule of the Road. An International Guide to History and Practice. Greenwood Press, New York 1986, ISBN 0-313-25249-1 (englisch)