Ph.D.

üblicher Doktorgrad im angelsächsischen Raum für die meisten Fächer
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 17. Juli 2006 um 17:17 Uhr durch 131.130.21.134 (Diskussion) (Beschreibung). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Der Ph. D. (lateinisch Philosophiae Doctor) ist im anglo-amerikanischen Studiensystem die Entsprechung des deutschen "Doktor der Wissenschaften".

== Beschreibung == i packs net

Bei dem akademischen Grad eines Ph. D. handelt es sich um ein wissenschaftliches Forschungsdoktorat oder ein Doktorstudium mit einer durchschnittlichen Dauer von vier Jahren. Es grenzt sich so von "professionellen Doktoratsabschlüssen" (Professional Degrees), wie zum Beispiel dem Medical Doctor (MD), der nach erfolgreich abgeschlossenem Studium vergeben wird, ab. Zulassungsbedingung ist in aller Regel ein Master-Abschluss, oft auch ein Bachelor with Honours (B. A. (Hons.)).

Im Allgemeinen enthalten Ph.-D.-Programme an anglo-amerikanischen Bildungseinrichtungen einen höheren Anteil von Kursen und Seminaren. Dies ist allerdings in den unterschiedlichen Bildungssystemen begründet. Im kontinentaleuropäischen Bildungssystem kommen diese Spezialisierungskurse oft schon im Masterstudium vor. (siehe US-amerikanisches Schulsystem) In australischen Bildungssystem gibt es im PhD keine Kurse oder Seminare, es wird nur eine Forschungsarbeit geschrieben.

Entgegen der häufigen Annahme handelt es sich beim Ph. D. in aller Regel nicht um den "Doktor der Philosophie". Das Studienfach wird meist mit "… in …" angegeben, z. B. Ph. D. in Ökonomie oder Doctor of Philosophy in Arts and Sciences, abgekürzt als PhD in Arts and Sciences. Einige britische Universitäten, z. B. Oxford und Sussex, verwenden die Abkürzung DPhil anstatt PhD.

Der PhD wird hinter dem Namen geführt, z. B. "Franziska Mustermann, PhD". Entsprechend der gängigen wissenschaftlichen Konvention wird ein Ph. D. als Dr. <Name> bezeichnet. Die Angabe als Ph. D. <Name> existiert nicht. Dies gilt sowohl für die ausländischen wie auch inländischen PhD-Grade.

Im Rahmen des europäischen Bologna-Prozesses wurde auch eine Aussage zu den doctoral studies getroffen. Es ist nicht nur mit der Schaffung gemeinsamer Systeme für einheitliche Studienabschlüsse (Bachelor- bzw. Master-Grad), sondern darüber hinaus eines einheitlichen Doktorgrades zu rechnen. Laut Abschlusskommuniqué der Bologna-Nachfolge-Konferenz in Bergen 2005 soll ein Bericht hierzu bis 2007 erarbeitet werden.

Nicht zu verwechseln ist der PhD mit dem deutschen Graduiertenförderungsprogramm "PHD" des "Deutschen Akademischen Austauschdienstes" (DAAD), der "Deutschen Forschungsgemeinschaft" (DFG) und des "Bundesministeriums für Bildung und Forschung" (BMBF), das auch Promotionsstudiengänge fördert, die nicht zum PhD führen.

PhD in Deutschland

Führung des Titels

Durch den Beschluss der deutschen Kultusministerkonferenz vom 14. April 2000 ff. soll bis 2005 eine einheitliche Regelung zur Form der Titelführung in den Bundesländern geschaffen sein. Dadurch entfällt das Verfahren einer Nostrifizierung in Deutschland. Die jeweiligen Kultusministerien der Bundesländer verweisen hinsichtlich Führung des Titels auf die Datenbank anabin. Die anabin ist nur richtungsweisend und auch nicht vollständig. Die Ersteller weisen ausdrücklich darauf hin, dass für die Richtigkeit der Angaben keine Haftung übernommen wird.

Voraussetzung zur Führung dieses Grades ist wie bei allen anderen ausländischen Graden, dass die Universität nach dem Recht des Herkunftslandes zur Gradvergabe berechtigt ist.

Grundsätzlich gilt jedoch, dass ein im Inland erworbener Dr.-Grad nicht im Inland als Ph. D. geführt werden darf. Des weiteren muss sich der Träger eines ausländischen Ph.-D.-Titels entscheiden, ob er den Ph. D. im Original hinter dem Namen tragen möchte, oder ob er einen Dr. vor dem Namen tragen möchte (je nach Bundesland). Beide Titelform gleichzeitig resp. abwechselnd zu führen, ist nicht möglich. In einigen Bundesländern muss beim im Ausland erworbenen Graden das Land oder die Universität in Klammern an den Grad angefügt werden (z. B. Maier, PhD (Univ. Dublin) oder Maier, PhD (USA)).

Die Eintragung des Titels in offizielle Papiere, wie z. B. den Pass ergibt sich aus Vorlage:Zitat de § PaßG und Vorlage:Zitat de § PersAuswG (analoge Regelung zum "Dr.", da nur der Doktorgrad allgemein unter die Regelung fällt).

PhD-Programme in Deutschland

Folgende Universitäten vergeben derzeit den akademischen Grad eines Doctor of Philosophy (PhD) nach erfolgreichem Promotionsverfahren in bestimmten Promotionsstudiengängen:

PhD in Österreich

Im Universitätsgesetz 2002 wird (in der Fassung Novelle März 2006) zwischen dreijährigen (optional „Doctor of Philosophy“-Doktoratsstudien bezeichnet) und zweijährigen Doktoratsstudien (als Übergangsregelung) unterschieden. Die Einführung von dreijährigen PhD-Programmen wird mit der Bergen Erklärung im Bologna-Prozess begründet.

Nicht mehr aktuell ist eine Angabe der Länge des PhD und des Doktorats in ECTS-Punkten im UG02 sowie eine Teilung zwischen einem curricularem Anteil und darauf aufbauend einem Forschungsabschnitt. Insbesondere bedeutet PhD in Österreich nicht, dass ein höherer Anteil Lehrveranstaltungen vorgeschrieben sein soll.

PhD-Programme in der Schweiz

PhD und Bologna

Im Bologna-Prozess ist nur von einem Doktorat die Rede, eine Unterscheidung zwischen PhD und 'normalem' Doktorat ist nicht festgelegt. In Bezug auf die Länge des Doktorats ist im Bergen-Communique zu lesen, dass die übliche Arbeitsbelastung des dritten Zyklus in den meisten Ländern einem drei- bis vierjährigen Vollzeitstudium entspricht.

Siehe auch