Robe

Der Begriff Robe bezeichnet festlich-gravitätische Kleidungsstücke von sehr unterschiedlicher Form und Zweckbestimmung, darunter insbesondere die weiten, mantelartigen Gewänder, die in vielen Staaten der Welt als Amtstracht von Juristen, Hochschullehrern und Klerikern getragen werden. Außerdem werden bodenlange, einteilige Frauenkleider so bezeichnet. Heute sind das vor allem Ball- bzw. Abendkleider, im historischen Zusammenhang alle einteiligen Kleider.
Deutschland
Geschichte der deutschen Juristenrobe
Im Mittelalter und in der frühen Neuzeit war die Amtstracht der Richter und sonstigen vor Gericht agierenden Juristen regional sehr unterschiedlich gestaltet. Insbesondere städtische Rechtsprechungsorgane demonstrierten ihren Status durch besonders prunkvolle Amtsgewänder und Insignien, während in ländlichen Regionen oft auf eine besondere Uniformierung der gerichtlichen Funktionsträger ganz verzichtet wurde.
Im Jahre 1726 verfügte König Friedrich Wilhelm I. von Preußen mit der ihm eigenen Ironie die Einführung einer einheitlichen Juristentracht in den Gerichten seines Territoriums:
"Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advokaten wollene schwarze Mäntel, welche bis unter die Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkenne."
Im Verlauf des 18. und 19. Jahrhunderts wurde dieser "Mantel", den man gemeinhin als Robe zu bezeichnen pflegte, von anderen deutschen Territorien in identischer oder abgewandelter Form übernommen. Nach der Reichsgründung im Jahre 1871 setzte sich die preußische Robe als einheitliche deutsche Juristentracht endgültig durch. Bis heute ist das Tragen der Robe während mündlicher Gerichtsverhandlungen für Richter, Anwälte und bestimmte Gerichtsbedienstete zwingend vorgeschrieben; noch immer kann etwa ein Richter einen Anwalt von der Verhandlungsteilnahme ausschließen, wenn dieser ohne Robe erschienen ist. Es existieren allerdings einige Ausnahmeregelungen; auch wird die Robenpflicht in der Praxis mit regional recht unterschiedlicher Strenge gehandhabt. In einigen Bundesländern wird an Amtsgerichten häufig ohne Robe verhandelt, in Bremen sogar am Landgericht.
Typen der Juristenrobe
Gestaltung und Trageweise der Robe sind in verschiedenen Verordnungen und Erlassen geregelt, je nach Bundesland bis hin zur Normierung von Schnittmustern. Die Amtstracht der obersten Bundesgerichte ist durch Anordnung des Bundespräsidenten geregelt. Die heute in allen deutschen Bundesländern gebräuchliche Juristenrobe ist ein bis etwa zur Wadenmitte reichender, auf der Vorderseite durch eine verdeckte Knopfleiste verschließbarer Mantel ohne Kragen mit weiten Ärmeln und einer in Falten gelegten Rückenpartie. Dazu wird von Männern eine weiße Krawatte oder ein weißer Querbinder, von Frauen ein weißer Schal getragen - prinzipiell gilt dies für alle Robenträger, wird heute aber von Rechtsanwälten meist nicht mehr beachtet. Die Robe selbst besteht je nach Ausführung und Qualität aus Baumwolle, Schurwolle oder einem Mischgewebe (z.B. Trevira /Schurwolle). Die Säume sind mit Besätzen versehen, deren Material Aufschluss über die Funktion des jeweiligen Trägers gibt:
| Besatz | Funktion |
|---|---|
| Samt (breit) | Richter oder Staatsanwalt |
| Atlasseide | Rechtsanwalt |
| Samt (schmal) | Amtsanwalt oder Rechtspfleger |
| Wollstoff | Urkundsbeamter der Geschäftsstelle |
Lediglich an den Gerichten des OLG-Bezirks Stuttgart im württembergischen Rechtsgebiet tragen auch Rechtsanwälte Roben mit Samtbesätzen.
Die Farbe der Robe erlaubt in einigen Fällen die Zuordnung des Trägers zu bestimmten Gerichtszweigen:
| Grundfarbe | Farbe der Besätze | Gerichtszweig |
|---|---|---|
| schwarz | schwarz | ordentliche Gerichte, nicht-technische Richter (Juristen) am Bundespatentgericht |
| schwarz | blau | technische Richter am Bundespatentgericht (Patentanwälte) Patentgerichte |
| schwarz | rot | Landesverfassungsgerichte (nicht in allen Bundesländern) |
| schwarz | violett | Sozialgerichte (nicht in allen Bundesländern; teilweise außer Gebrauch geraten, Sozialgericht NRW trägt blau) |
| blau | blau | Verwaltungsgerichte in den Bundesländern Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, sowie der internationale Seegerichtshof (IGSH) in Hamburg |
| karmesinrot | karmesinrot | oberste Bundesgerichte mit Ausnahme des Bundesverfassungsgerichts |
Bis in die 60er Jahre wurden von Richtern und Staatsanwälten als Standessymbol zusätzlich ein Barett in der Farbe der Robe getragen. Heute sind Barette in althergebrachter Form nur noch an Bundesgerichtshof und anderen obersten Bundesgerichten in Gebrauch; am Bundespatentgericht wird seit etwa 1980 auf das Tragen der Barette verzichtet.
Die berühmten scharlachroten Roben der Richter am Bundesverfassungsgericht entsprechen nicht dem ansonsten in Deutschland gebräuchlichen Robentypus. Sie wurden vielmehr in den 50er Jahren speziell für das BVerfG von einem Münchener Kostümbildner entworfen, der als Vorbild eine Richtertracht der Stadt Florenz aus dem 15. Jahrhundert wählte. Verfassungsrichter tragen besondere Barette und anstelle der Krawatten sogenannte Jabots, lange weiße Halsbinden, die den zur Amtstracht evangelischer Pastoren gehörenden Beffchen ähneln.
Am Internationalen Seegerichtshof, der seinen Sitz in Hamburg hat, tragen die Richter besondere Roben von dunkelblauer Farbe, ebenfalls mit Jabots anstelle der Krawatten.
Österreich
Die in Österreich getragene Juristenrobe, behördlich als Amtskleid bezeichnet, wurde in der bis heute gebräuchlichen Form im ausgehenden 19. Jahrhundert eingeführt.
Die richterliche Amtstracht ist heute minutiös in der Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 9. Mai 1962 über die Beschaffenheit, das Tragen und die Tragdauer des Amtskleides der Richter geregelt. Danach besteht das Amtskleid eines Richters aus einem schwarzen, bis zum Knöchel reichenden Talar, dessen Kragenrevers und weite Ärmel mit Besätzen in violetter Farbe versehen sind. Dazu werden weißes Hemd, schwarze Krawatte und ein schwarzes Barett getragen.
Der Status des Richters innerhalb der gerichtlichen Hierarchie wird durch unterschiedliche Besätze an den Kragenabschlüssen der Roben und an den seitlichen Rändern der Barette angezeigt:
| Rang | Kragenbesatz | Barett |
|---|---|---|
| Richter erster Instanz | schwarzer Talarstoff mit einem violett eingefassten schwarzen Samtstreifen | schwarzer Talarstoff mit einem violett eingefassten schwarzen Samtstreifen |
| Präsidenten der Gerichtshöfe erster Instanz | schwarzer Samt | schwarzer Samt mit Einfassung aus violettem Samt |
| Senatspräsidenten der Oberlandesgerichte | schwarzer Samt | schwarzer Samt mit Einfassung aus violettem Samt |
| Vizepräsidenten der Oberlandesgerichte | schwarzer Samt | schwarzer Samt mit Einfassung aus violettem Samt |
| Präsidenten der Oberlandesgerichte | schwarzer Samt mit mit 6 cm breiter Verbrämung aus Kaninpelz | schwarzer Samt mit Einfassung aus violettem Samt |
| Hofräte des Obersten Gerichtshofs | violetter Samt | violetter Samt |
| Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs | violetter Samt mit 6 cm breiter Verbrämung aus Kaninpelz | violetter Samt |
| Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs | violetter Samt mit 6 cm breiter Verbrämung aus Kaninpelz | violetter Samt |
| Präsident des Obersten Gerichtshofs | violetter Samt mit 12 cm breiter Verbrämung aus Kaninpelz | violetter Samt |
Für Rechtsanwälte wird das Tragen der Juristenrobe durch die bis heute gültige Verordnung des Justizministeriums vom 17. Juni 1904, womit den Advokaten, Advokaturskandidaten und Verteidigern das Tragen eines Amtskleides gestattet wird (StF: RGBl. Nr. 59/1904) geregelt.
Die Amtstracht der Anwälte ist einfarbig schwarz ohne farbige Besätze; ansonsten entspricht sie in Schnitt und Ausführung der Tracht der Richter erster Instanz. Auch zum anwaltlichen Amtskleid werden schwarze Krawatte und Barett getragen.
Vereinigte Staaten von Amerika
In den USA entstanden in den ersten Jahrzehnten nach der Unabhängigkeitserklärung komplexe Regelungen bezüglich der Amtstracht der Juristen, die einerseits durch Verzicht auf britisch-aristokratische Elemente, etwa Perücken und Hermelinbesätze, den demokratischen Charakter des neuen Staatswesens betonen, andererseits die Würde der Gerichte adäquat zum Ausdruck bringen sollte. Die einzelnen Bundesstaaten gelangten hierbei zu recht unterschiedlichen Resultaten. Im 19. und 20. Jahrhundert kam es zu einer allmählichen Standardisierung und Vereinfachung der ursprünglich sehr prunkvollen Amtstrachten.
Heute tragen Richter der unteren und mittleren Gerichtsbarkeit in der Regel einfache schwarze Roben, die in Schnitt und Ausführung etwa dem in Deutschland gebräuchlichen Typus entsprechen. Hinsichtlich der Farbe von Hemdkragen und Krawatte bestehen bei Richtern keine besonderen Vorgaben; Richterinnen bevorzugen lange, schalartige Kragentücher von zumeist weißer Farbe.
Die einzelnen Bundesstaaten der USA haben für ihre Obersten Gerichte individuelle Regelungen zur Amtstracht der Richter getroffen. Teilweise werden sehr prächtige Roben verwendet, z. B. in Maryland nach britischem Vorbild, allerdings ohne Perücken.
Am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten tragen die Richter einfache schwarze Roben ohne Besonderheiten. Im Jahre 1994 führte der damalige Vorsitzende des Obersten Gerichtshofs, William Rehnquist, für sich selbst als Zeichen seines Rangs eine besondere Robe ein, die in Anlehnung an die Amtstracht des britischen Lordkanzlers vier goldene Streifen an den Ärmelenden aufwies, ansonsten aber dem gewöhnlichen Typus der US-amerikanischen Richterrobe entsprach. Rehnquists Nachfolger John G. Roberts, Jr. übernahm die neue Amtstracht allerdings nicht, sondern trägt wieder die gewöhnliche schwarze Robe.
Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Gerichtsbedienstete tragen in den USA keine Roben, sondern treten vor Gericht in Alltagskleidung auf. Eine Ausnahme stellt dahingehend lediglich die Amtstracht des United States Solicitor General dar, der bei Verhandlungen des Obersten Gerichtshofs einen besonderen Cutaway im Stil des ausgehenden 19. Jahrhunderts trägt.