Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Anfragen/Definition von Antrag

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Diese Diskussionsseite dient dazu, unklare Punkte an der Projektseite Definition von Antrag zu diskutieren, sachdienliche Hinweise zu liefern und auf eventuelle Fehler oder Probleme aufmerksam zu machen, die bei der Bearbeitung der Anfrage durch die Schiedsrichter auftreten.

Allgemeine Betrachtungen zum Projektzustand, Ad-personam-Diskussionen und süffisante Spitzen gegen einzelne Beteiligte gehören nicht hierher.

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Zuständigkeit

"Die Zuständigkeit des Schiedsgerichts ist auf folgende Fälle beschränkt:

kommunikative Auseinandersetzungen zwischen Benutzern (persönliche Angriffe, Wikiquette, Verunglimpfung etc.)
Auseinandersetzungen um Adminfunktionen
Sockenpuppenmissbrauch
wiederholte und vorsätzliche Verstöße gegen Wikipedia-Grundsätze (NPOV, Was Wikipedia nicht ist, Theoriefindung, Urheberrechte beachten)"

Was davon erfüllt diese Anfrage? --Felix frag 20:06, 26. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Unter großzügiger Auslegung würde ich „Auseinandersetzungen um Adminfunktionen“ sagen. Wobei sich mir eher die Frage stellt, wieso der antragsstellende Account antragsbefugt sein soll, da er keine eigene Beschwer vortragen kann. Eine Popularklage beim SG ist abzulehnen, es soll konkrete Streitigkeiten beilegen, nicht irgendwelche abstrakten Fragen klären. Abgesehen davon, das ich die Anfage auch inhaltlich für Blödsinn halte: Eine Meldung eines Accounts auf VM ist immer auch ein Antrag auf eine administrative Maßnahme, gewöhnlich eine Sperre. Nicht ohne Grund schreiben viele Melder in die Meldung, wenn sie eine adminstrative Ansprache für ausreichend halten... -- .Tobnu 20:15, 26. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Formal gesehen: Feststellungsanfragen sind abzulehnen. Man muss aber nicht direkt beteiligt sein, um eine Anfrage zu stellen, siehe hier, ebenso: "Der Ersteller einer Anfrage ist automatisch beteiligt.". Viele Grüße, Luke081515 20:32, 26. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Nur Kurz. Natürlich bin ich beteiligt. Es geht um Mitspracherechte der Community bei solchen Entscheidungen. Und zur Community gehöre auch ich. Valanagut (Diskussion) 23:50, 26. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

"Das Schiedsgericht dient zur Befriedung von Konflikten in der Wikipedia als höchste Instanz, sollte also nur angerufen werden, wenn andere Wege bereits erschöpft sind.": wo sind die anderen Wege denn bereits erschöpft? Die Anfrage kann gar nicht angenommen werden - zumindest nicht, bis es ein abgearbeitetes AP gab. --AnnaS. (DISK) 08:29, 27. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Entschuldigung aber das ist nicht richtig. Es wird bei meiner Anfrage kein einzelner Admin angeklagt. Das Schiedsgericht kann nach den Regeln eine Verwarnung an die Adminschaft aussprechen, wenn das Schiedsgericht dies für Notwendig erachtet. Im übrigen soll dies das Schiedsgericht entscheiden, ob eine Anfrage angenommen wird und nicht einzelne Mitglieder. Jeder kann einen Antrag stellen welcher angemeldes Mitglied ist. Das Schiedsgericht entscheidet ob der Antrag angenommen wird oder nicht und nicht die Community. Also was soll deine Beeinflussung des Schiedsgerichts? Valanagut (Diskussion) 22:02, 28. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Wenn du dir so sicher bist, dass dein Lösungsvorschlag im Sinne der Community ist, warum gehst du den von der Mehrheit der Administratoren getragenen status quo nicht im Rahmen eines Meinungsbildes an? -- O.Koslowski Kontakt 22:07, 28. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Weil es die Institution Schiedsgericht nun mal gibt! Meinungsbilder entscheiden über neue Regeln. Das Schiedsgericht sollte die Interpretation bestehender Regeln aufgrund eines aktuellen Vorfalls prüfen. Ich verstehe nicht was die Frage soll. Ich habe das Recht eine Schiedsgerichtanfrage zu stellen, und deswegen habe ich es getan! Ich habe das Gefühl einige Benutzer hier sehen keinen Wert in Freier Meinungsäusserung und dem überprüfen der Interpretation von bestehenden Regeln durch die Adminschaft. Dieses ist aber für ein Projekt wie Wikipedia fundamental. Wenn wir alle Entscheidungen nur den gewählten Vertretern überlassen, dann geben wir die Community auf. Im Real Live ist es ganz normal, das man gegen eine Entscheidung einer Behörde den Rechtsweg bestreitet. Warum sollte dies bei Wikipedia anders sein? Ein Meinungsbild zu lanzieren ist für mich der falsche Weg. Ich übe keine Kritik an den bestehenden Regeln. Ich verlange nur dass da Schiedsgericht darüber entscheidet ob die Sperrung regel konform war. Wenn wie kein Kontrollorgan haben, oder das Kontrollorgan sich damit nicht beschäftigen möchte dann haben wir ein erstzunehmendes Problem. Wikipedia würde sich von dem Modell Demokratie verabschieden. Valanagut (Diskussion) 07:02, 29. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Im Prinzip hatten wir im Real Live genau das selbe Problem vor kurzem. Soll das Volk über die Ausschaffung von kriminellen Ausländern entscheiden oder ein Gericht? Das Volk stimmt über Regeln ab. Erlässt also Regeln! Wie sie interpretiert werden entscheidet ein Gericht, und nicht das Volk. Und zwar im Einzelfall. So war die die Entscheidung des Schweizer Stimmvolks. Und das war gut so. Hätte es sich anders entschieden dann hätte sich die Schweiz vom demokratischen Verständnis der Welt verabschiedet. Grüsse aus dem Toggenburg Valanagut (Diskussion) 07:10, 29. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
@Valanagut: was ich wundert: Du schreibst du möchtest hier "[prüfen lassen] ob die Sperrung regel konform war", bleibst aber bei denem Antrag sehr allgemein. Laut der von dir eingetragenen Benutzer sind weder in der SP Entscheidende Admins an dieser Anfrage beteiligt, noch die Person die gesperrt wurde. Außerdem gibt es zwischen SP und SG noch das WP:AP. Viele Grüße, Luke081515 14:22, 29. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Antwort jetzt erst gesehen @Valanagut: Du solltest in Zukunft darauf verzichten, mir eine "Beeinflussung des SG" zu unterstellen. Es gibt von den derzeit aktiven SR nicht _einen_, der sich durch mich beeinflussen lassen würde, darauf kannst Du dich getrost verlassen. So, wie hier jeder einen Antrag stellen kann, kann hier auch jeder auf der Diskussionsseite Anträge hinterfragen und Du wirst mich hier ganz bestimmt nicht einschränken. Leider habe ich deine Replik allerdings jetzt erst gesehen, für eine VM ist sie nicht mehr aktuell genug. Zu Deinem unteren Beitrag: man kann 1. schon mal kein politisches System mit der WP vergleichen (MB führen nicht nur neue Regeln ein, sondern ändern auch Regeln. Das SG ist im Übrigen durch die Community legitimiert - sein Aufgabenbereich von der Community festgelegt worden; per MBs); dass man kein politisches System mit der WP vergleichen kann, erkennt man i. Ü. leicht daran, dass wir hier die WP D-A-CH sind, Dein Vergleich der schweizerischen Möglichkeiten trifft auf Deutschland schon mal nicht zu. Und nu? (Vielleicht können wir demnächst Regeln nach Usergruppen.... ach nein... SCNR). --AnnaS. (DISK) 18:11, 30. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Das Schiedsgericht hat in der Vergangenheit auch schon über Regeln entschieden und Weisungen an Admins herausgegeben. Als Beispiel wären die 7 Tage zu nennen und das ein Admin nicht das Recht hat die Diskussion vorzeitig zu beenden. Warum sollte es jetzt hier anders laufen? Natürlich braucht ein Gremium Zeit. Deswegen warte ich hier gespannt ab, versuche aber nicht sie zu drängeln. Natürlich muss sich Wikipedia an einem politischen System messen. Was will Wikipedia sein? Eine lebendige Community, wo jeder mitmachen kann und sich auch kritisch äussern kann, oder eine Admin-Organisation, eine Art Ständegesellschaft wo Entscheidungen schnell von Wenigen gefällt werden können. Im Prinzip läuft das hier zur Zeit wie die Vorstellungen des Heimatdienstes in Vorarlberg oder Liechtenstein in den Dreissigern. Ein Stand (Administratoren) entscheidet was für uns gut ist. Sicher ist das in vielen Fällen notwendig, schnelle Entscheidungen zu fällen, wenn es um Artikel geht. Vandalismus muss im Artikelraum bekämpft werden. Aber doch nicht überall! Unsere Regeln legen das nach meiner Meinung eigentlich klar fest. Nur hat es sich leider eingebürgert dass Administratoren über immer mehr Sachverhalte entscheiden sollen, die mit ihrem ursprünglichen Auftrag nichts mehr zu tun hat. Sie mischen sich in Diskussionen ein oder müssen sich aufgrund einer Vandalismusmeldung in Diskussionen einmischen), bearbeiten Vandalismusmeldungen die sie eigentlich nichts angehen. Vandalismusmeldungen werden immer mehr eingesetzt um seinen Standpunkt durchzusetzen. Die mit mehr Zeit in der Wikipedia mitzuarbeiten setzen sich durch! Wenn man jetzt auch noch die Benutzerseiten unter die Fittiche der Administratoren stellt, dann verschwindet die letzte Möglichkeit der freien Meinungsäusserung. Wie gesagt auf den Diskussionsseiten der Artikel ist dies nach meiner Meinung schon geschehen. Ich erinnere an den Daniel Ganser Artikel wo keine Diskussion mehr möglich ist. Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden. Das hat eine kluge Frau vor über Hundert Jahren gesagt. Und nicht die Meinung der Benutzer mit der meisten Zeit. Wenn das Schiedsgericht hier nicht aktiv werden sollte, wer soll dann entscheiden? Die gleichen Admins, die schon die Sperrprüfung verworfen haben? Wer prüft die Administratoren? Wenn wir keinen Mechanismus haben, welcher die Aktivitäten neutral überprüft, dann steuern mir nach meiner Meinung auf eine Diktatur zu. Eine Diktatur auf einer der wichtigsten Webseiten der Deutschsprachigen Welt! Man könnte meinen wir haben doch Wahlen! Solange keine 5% an Wahlen teilnehmen sind die Wahlen nach meiner Meinung nicht legitim. Du wolltest eine Vandalismusmeldung gegen mich stellen? Genau das ist das Problem. Als du mich vor ein paar Monaten völlig unberechtigt eine Sockenpuppe genannt hast, habe ich auch keine Vandalismusmeldung gestellt. Weil ich halt diese als letztes Mittel betrachte. In der betroffenen Sperrprüfung gab es auch Administratoren die meine Meinung teilten. Die wurden aber schnell abserviert von der Mehrheit der Admins, die meinen sie wären für alles zuständig. Die hätten deiner Vandalismusmeinung wahrscheinlich stattgegeben. Valanagut (Diskussion) 20:38, 30. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Problemschilderung (Valanagut)

Valanagut schreibt: "Ein Administrator kann ohne Antrag sperren, falls Benutzer....". Das steht unter der Überschrift "Grundsätzliches" auf der Seite. Damit wird noch einmal erklärt, bzw. damit ist gemeint, dass Administratoren grundsätzlich sperren dürfen, von sich aus, ob mit oder ohne Antrag. Valanagut, da brauchst du eigentlich nur auf der Disk-Seite Wikipedia:Benutzersperrung vorstellig werden, und eine andere Formulierung anregen, oder mutig sein und die beiden Worte "ohne Antrag" löschen. Da bedarf es aber keine Abklärung (Definition von Antrag) durch das SG. Viele Formulierungen sind unglücklich gewählt hier in der Wikipedia, das diskutieren die Benutzer dann auf den Seiten. Gruß--2A02:8108:473F:4494:9C1:CC7F:2DF6:EEDD 12:05, 29. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Die Community bestimmt normalerweise über die Regeln. Dafür dient das Meinungsbild. Könnte ich Regeln im Alleingang oder mit wenigen Mitgliedern ändern, dann hätte das Meinungsbild keine Bedeutung mehr. Die Interpretation der bestehenden Regeln ist nach meiner Meinung Aufgabe des Schiedsgerichts. Sind sie nicht klar, dann müssten sie das feststellen. Könnte wie gesagt eine kleine Gruppe Regeln ändern, dann hätten wir keine Regeln. Das ist genau dass was die Beschuldigte behauptet hat. Wenn Regeln nicht für alle gelten, oder Regeln von einer kleinen Minderheit kontrolliert werden, dann haben wir keine Regeln , die den Namen verdienen. Admin Björn hat die Beschuldigte gesperrt weil sie genau dies auf ihrer Benutzerseite behauptet hat. Wir hätten keine Regeln. Wir haben ein Schiedsgericht, welches die Anwendung der Regeln interpretieren sollten. Ich habe Vertrauen, dass das Schiedsgericht dies tun wird. Valanagut (Diskussion) 21:03, 30. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Hallo Valanagut. Ich lasse deine Antwort einfach mal so für sich wirken, was Regeln betrifft. Ich möchte aber noch etwas anderes anbringen, was die Benutzerseiten betrifft. Es sehen tatsächlich sehr viele Benutzer so, dass die eigenen Benutzerseiten heilig sein sollten, sprich der Inhalt frei zusammengestellt werden kann. Andere Benutzer sollten dort nicht beleidigt werden, das ist klar. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die Enzyklopädie Wikipedia auf einer Benutzerseite in ihrem Ruf geschädigt werden darf. Das Projekt als Ganzes kann natürlich nicht als Tollhaus oder rechtsfreier Raum dargestellt werden in dem keinerlei Regeln gelten. Ich wünsche dir für deine Anfrage alles Gute. Gruß--2A02:8108:473F:4494:9D3C:4BE2:B8BD:32E 23:21, 30. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Der BNR, Unterseiten des BNR und die Diskussionsseite dienen genauso wie andere Seiten dem Projektziel: der Erstellung einer Enzyklopädie. Sie sind in dem Sinne kein privater Raum, kein Blog oder Forum.--Fiona (Diskussion) 13:34, 2. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Annahme nach persönlichem Gespräch

Fall-Annahme nach Gespräch auf dem Stammtisch. --Itti 21:53, 30. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Ja, und? Manche haben eine geschliffene Formulierungskunst, andere weniger. Möchtest Du diese ausgrenzen? ※Lantus 23:29, 30. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Naja, also ich sags mal so: im RL dürfte sich ein Richter, der sich im Vorfeld eines Prozesses mit einem Fallbeteiligten trifft, um sich mit ihm persönlich auszutauschen, nicht allzu sehr wundern, wenn er sich Befangenheitsantrag einfängt --Artregor (Diskussion) 02:48, 1. Jul. 2019 (CEST)Beantworten
Naja, also ich sags mal so: Valanagut ist Antragsteller, nicht Fallbeteiligter im Sinne von „es geht um ihn und über ihn sollen die SGler befinden”. Genau das hatten wir mal im Jahr 2016, als ein Kollege gegen(!) den ein SG-Antrag gestellt wurde mit den SRs gemeinsam am Stammtisch saß (siehe hier: „Schiedsgericht/Anfragen/Konflikt um <sehr viele Namen>”). Äh, nein: Das SG hat sich damals nicht für befangen erklärt ;)
Dennoch, das ist echt falschherum angegangen: Es spricht ja nichts dagegen, daß Valanagut sich Rat einholt für einen angedachten SG-Fall und danach den Fall eröffnet. Erst den Fall einstellen und danach Gespräch mit einem SR gibt schon ein etwas schräges Bild, ja. --Henriette (Diskussion) 09:05, 1. Jul. 2019 (CEST)Beantworten
Das trifft es nicht ganz, denn als Antragssteller ist Valanagut natürlich nun Beteiligter an dem Fall, der hier auf seinen Antrag hin verhandelt werden soll; das eigentlich schräge Bild ergibt sich aber hier vor allem daraus, dass ein SGler erstmal mit dem Antragssteller klüngelt und dann auf Grund dieser Klüngelei den Fall annimmt. --Artregor (Diskussion) 10:10, 1. Jul. 2019 (CEST)Beantworten
ohoh … „klüngelt … Klüngelei”?! Lies bitte mal die verlinkte Diskussion: Damals habe ich schwer Ärger bekommen, weil ich (in deutlich erkennbar spaßiger Manier) davon sprach, das SG und der Fallbeteiligte hätten gemeinsam Bier und Bratwurst verzehrt ;)) (Wobei dass Bier belegt ist; die Bratwurst nicht, das gebe ich zu :)
Anyway: Das solltet ihr unter euch klären. Ich hielte es nicht für gut wenn sich zwei Schiedsrichter öffentlich um „Klüngelei” mit einem Antragsteller stritten (nicht, weil ich ein Feind der Transparenz wäre – ganz im Gegenteil! Aber das gibt ein genau so schräges Bild wie eine Fallannahme nach einem Treffen beim Stammtisch … ein schrägeres noch). --Henriette (Diskussion) 10:32, 1. Jul. 2019 (CEST)Beantworten
Das hätte ich vorab intern im SG-Wiki mit dem Kollegen besprochen, nur hat Lantus ja eigenständig ohne für mich irgend ersichtliche vorherige Rücksprache dieses Gespräch mit dem Antragsteller geführt und nun seine Fallannahme mit Bezug eben dieses Gespräch mit dem Antragsteller umseitig eingetragen. Zudem kommt hinzu das ich gemäß des SG-Regelwerkes zu diesem Fall auf der entsprechenden Seite des SG-Wikis im Prinzip gar nicht kommentieren darf, da ich umseitig in diesem Fall als Beteiligter eingetragen bin. Somit spreche ich auch hier, als Fallbeteiligter eben nicht als SGler, sondern lediglich als Benutzer & Admin --Artregor (Diskussion) 10:49, 1. Jul. 2019 (CEST)Beantworten
Deine Argumentation, daß Du soz. „nur” Fallbeteiligter bist, kann ich nachvollziehen (und daraus auch die Verschnupftheit wg. des Stammtisch-Gesprächs; übrigens konnte ich deinen umseitigen Eintrag als Fallbeteiligt nicht einordnen). Wahrgenommen wirst Du dennoch als Schiedsrichter – ob Du das willst oder nicht; ich spreche aus leidvoller Erfahrung! --Henriette (Diskussion) 11:02, 1. Jul. 2019 (CEST)Beantworten
Nun, es ist ja gemäß Regelwerk ziemlich klar, dass ich als Fallbeteiligter (in diesem Fall in meiner Funktion als Admin, der nicht unmaßgeblich in dem Beispielfall, der hier zugrunde gelegt werden soll, beteiligt war) überhaupt nicht als SGler tätig werden darf; sollte mich dessen ungeachtet hier irgend jemand als SGler wahrnehmen, kann ich dagegen wenig tun, nur ginge eine solche Wahrnehmung dann am konkreten Fall schlicht in die falsche Richtung --Artregor (Diskussion) 11:09, 1. Jul. 2019 (CEST)Beantworten
zu: das ist echt falschherum angegangen. @Henriette Fiebig: Da gebe ich Dir uneingeschränkt recht, doch was hilft es? Das Gespräch verweigern, ganz gleich, wie die Gelegenheit heisst, ob Stammtisch, Exkursion etc., ist für mich unerheblich, käme für mich überhaupt nicht infrage. Auch unvorstellbar für mich wäre, solch ein Gespräch zu führen und sich darüber auszuschweigen (was hätte getan werden können; wer hätte das schon gemerkt?) Ich spiele mit offenen Karten und liebe – ganz im Sinne des Projekts – die Transparenz. Manchmal habe ich den Eindruck, das gerät beim Administrieren gern in Vergessenheit. — Ich versuche, der Community zu helfen. Das ist auch mein Job. Ich versuche, Verständnis aufzubringen und vielleicht den einen oder die andere in eine bestimmte Richtung zu führen, weil im Eifer manchmal eine gewisse Blendung auftritt. Damit habe ich Erfolg und ich sehe auch nicht, warum ich mir den Mund oder die Tastatur verbieten lassen soll. ※Lantus 12:15, 1. Jul. 2019 (CEST)Beantworten
@Lantus: Du weist umseitig in Deiner Annahmebegründung explizit darauf hin, dass Du selbst den Vergleich mit dem Fall Sms2sms interessant findest; eine SGA bei der Du Dich selbst als befangen eingetragen hast. Und hier führst Du nun vorab ein persönliches Gespräch mit dem Antragsteller genau zu der hier zu verhandelnden SGA und glaubst nun wirklich selsbt noch allen Ernstes, dass Du als neutral handelndes & urteilendes Mitglied des SGA wahrgenommen werden kannst? Wirklich?? --Artregor (Diskussion) 17:03, 1. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

@Lantus, was hat das mit Ausgrenzen zu tun? Ein Fall, ein Problem sollte klar dargestellt und beschrieben werden. Wenn jemand, der über eine Fragestellung später bestimmen soll, zunächst auf einem Stammtisch, in geselliger Runde auf Spur gebracht wird, halte ich das a) für fragwürdig, b) für missbräuchlich und c) für einen Fall von Befangenheit. Da du bereits durch den anderen Fall befangen bist, kommt hinzu, dass du hier das dir von der Community ausgesprochene Vertrauen arg strapazierst. --Itti 07:21, 2. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Ich finde (!), dass das SG generell über diese persönlichen Gespräche ein Gespräch führen sollte. Ich denke (!), dass neue SR den Eindruck gewinnen könnten, dass das eine ganz normale (und keine Befangenheit auslösende) Tätigkeit ist, die einem SR einen besseren Einblick in den Fall oder bzgl. der Hintergründe liefern soll. Gespräche außerhalb der öffentlichen Seiten können sehr sinnvoll sein, manchmal sind sie allein aus ANON-Gründen zwingend; sie sollten aber aus Gründen _nicht_ zur Regel werden --> Transparenz und Vertrauen ins SG und vor allem nicht unter nur 4 Augen stattfinden. Aber hier sehe ich auch das Problem, dass Du, Lantus, genau deine Annahme des Falles nur auf 2 Dinge stützt: a) dieses Gespräch und b) Deine Einschätzung, wie "interessant" der Fall ist. Da hätte ich mir sehr viel mehr Regelbezug gewünscht. --AnnaS. (DISK) 08:03, 2. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Mal etwas grundsätzlicher angegangen, zwei Dinge dazu:
1. Abgesehen davon, daß es nicht ganz einfach ist aus dem etwas unsortierten Text von Valanagut herauszulesen, um was genau es gehen soll, hat er – meine ich – hier einen nicht ganz unwichtigen Punkt … mindestens angerissen. Mir ist das aufgefallen, weil ich vor einigen Tagen nach den Sperrregeln für Admins gesucht hatte. Die sind, wenn man es genau betrachtet (und ich nichts übersehe habe), praktisch nicht existent.
Valanagut hat aus WP:BSV zitiert, aber da geht es um Benutzersperranträge die von der Community initiiert werden. Das ist eine klare Sache: Sperre wird beantragt und per (wie es dort heißt) „Abstimmung durch die Gemeinschaft” in der Länge/Dauer festgelegt; ein Admin ist nur noch ausführendes Organ für die Umsetzung dieser Sperre. Im erwähnten Fall (zu Katja Margret Hartwig) und auch bei Sms2sms lag aber kein BSV zu Grunde, sondern „nur” eine VM.
Was die Sperrregeln oder -befugnisse für Admins dazu angeht, gibt es – soweit ich sehe – keine Regel(ung). Auf WP:VM einzig den Satz: „Die betroffenen Artikel oder Benutzer werden dann gegebenenfalls von Administratoren gesperrt.” Das war es.
Auch Wikipedia:Administratoren#Benutzerkonten wird nicht deutlicher; dort heißt es pauschal: „Benutzerkonten können bei gravierenden Regelverstößen oder Missbrauch des Accounts gesperrt werden.”
Man kann mit Blick auf diese beiden Fälle als Beispiele m. E. sehr berechtigt die Frage stellen in welchem Rahmen und unter welchen Bedingungen (macht ja einen Unterschied, ob allererste Meldung auf VM, ewiges langes Sperrlog oder Meldung wg. Verstoß gegen eine Auflage, etc. pp) Admins welche Sperren aussprechen können, sollen oder dürfen sollen. Provokant gefragt: Darf ein Admin nur aufgrund einer VM einen angemeldeten und bisher ganz oder weitgehend sperrfrei agierenden Kollegen überhaupt infinit sperren? Wenn ja: In welchen Szenarien? (es sind ja durchaus welche denkbar)
Freilich darf das SG keine (neuen) Regeln für Admins erfinden oder verfassen. Das muß die Community machen. Das SG könnte aber sorgfältiger als ich das getan habe, herauspräparieren, daß es in der Tat ein Loch im Regelwerk gibt (sofern meine Argumentation überhaupt trägt! … evtl. habe ich eine Regel übersehen – würd mich nicht wundern, weil ich auch nicht alle Regel- und Hilfeseiten auswendig kann ;) Wenn das so wäre, dann könnte vom SG ein klarer Auftrag/Wunsch an die Community ergehen dieses Loch im Regelwerk zu schließen.
2. Betrachtet man den Antrag unter dieser allgemeinen Fragestellung, sehe ich nicht warum Du, @Artregor, ein Fallbeteiligter bist. Du betrachtest Dich als solcher, aber ich sehe keine Einlassung von Dir die das begründet. Als befangen hast Du dich auch nicht eingetragen. Um bzgl. Befangenheit klarer zu sehen, müßte Valanagut besser herausarbeiten, ob es konkret um den Fall Katja Margret Hartwig gehen soll oder dieser nur als pars pro toto steht.
Kurz und gut: Ich dachte zuerst, daß man diesen Fall kurzerhand ablehnen kann. Bei genauerer Betrachtung hat der aber m. E. deutlich mehr Substanz, als es auf den ersten Blick erscheint. Die sollte dann aber auch vom Antragsteller klarer herausgearbeitet werden :) --Henriette (Diskussion) 08:21, 2. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Wermutlich ist das zugrundeliegende Verständnisprobelm von Valanagut ein sehr schlicht zu erklärendes. Admin-Grundfunktionen: sperren, löschen, schützen, sind seit anbeginn der Wikipedia für genau diese Zwecke gedacht. Benutzersperren, Seiten sperren, Seiten löschen, Seiten schützen. Das wurde immer nur dann partiell in Regeln gefasst, wenn es dazu eine entsprechende Notwendigkeit gab. Dieses Projekt existiert seit nun 18 Jahren und jetzt wird in Frage gestellt: Dürfen Admins Benutzer sperren? Die Antwort lautet ja. Wenn sie dabei Fehler machen, gibt es Kontrollinstanzen, SPP, AP und schlussendlich SG. Das SG hat jedoch, wie du Henriette richtig sagst, keine Regelerfindungskompetenz. Mal als Hinweis an Valanagut. Die meisten Regeln entstanden, weil irgendjemand sie geschrieben hat, das waren nicht unbedingt Admins. Manche wurden in einer Diskussion auf der Diskusssionsseite ausgefeilt, einige, immer dann, wenn keine Einigung erziehlt werden konnte, per Meinungsbild abgesprochen. Es gab erst die Wikipedia. Dann kamen Regeln hinzu. Nicht andersrum. --Itti 09:06, 2. Jul. 2019 (CEST)Beantworten
+1 Ich möchte noch ergänzen, dass üblicherweise in den Regeln das schriftlich festgehalten wurde was sowieso schon passiert ist, nicht das was sein soll. Admins dürfen laut Regelwerk so ziemlich alles, sie müssen aber damit rechnen dass ihre Entscheidungen aufgehoben werden, wenn sie gegen einen Konsens verstoßen oder dass sie deadministriert werden wenn sie ihre Rechte zu sehr missbrauchen (sprich nicht im Sinne der Wähler einsetzten). Sowas wird am konkreten Einzelfall festgemacht. --DWI 09:39, 2. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Ich möchte hier Lantus danken, dass er den Fall angenommen hat. Es mag sein, dass ein User einen Antrag "ungeschickt" formuliert, doch das darf kein Grund sein, dass das Schiedsgericht eine so wichtige Fragestellung, wie sie dem Antrag zu Grunde liegt, ablehnt. Es kann auch kein Ablehnungsgrund sein, dass kein weiterer Beteiligter eingetragen wurde. So sehr ich ABorchert schätze, dessen Begründung für eine infinite Sperre sich andere Admins anschlossen, bleiben doch auch bei mir Bauchschmerzen:

  • der abarbeitende Admin hat Verfahrensfehler gemacht. (siehe SPP KMH, das darf dir passieren, Björn.)
  • Der Benutzerin hätte eine Sperrprüfung mit ihrer Beteiligung zugestanden.
  • Die infinite Sperre hätte ohne die Einhaltung eines ordentlichen Verfahrens nicht bestätigt werden dürfen.--Fiona (Diskussion) 11:02, 2. Jul. 2019 (CEST)Beantworten
Wenn der Antrag wegen der Formulierung nicht angenommen wird, steht es jedem frei, einen neuen, korrekt formulierten Antrag zu stellen, das kannst du tun, das kann Valanagut tun, oder irgendwer anders. Viele Grüße, Luke081515 11:06, 2. Jul. 2019 (CEST)Beantworten
Ich habe mir erlaubt, die Rechtschreibung im vierten Wort zu ändern. Dort stand "werden". Ich hoffe, dass das Wort "wegen" gemeint war. Ansonsten bitte einfach meinen Edit revertieren, Luke. ※Lantus 15:09, 2. Jul. 2019 (CEST)Beantworten
P.S.: Ein Folgeantrag kann natürlich abgelehnt werden, wenn die Vorinstanzen wie das AP z.B. nicht ausgeschöpft sind. Viele Grüße, Luke081515 11:07, 2. Jul. 2019 (CEST)Beantworten
AP halte ich nicht für das Mittel der Wahl. Es geht nicht darum, eine Beschwerde über missbräuchliches Verhalten eines Admins zu führen. Das Kind ist schon in den Brunnen gefallen. Mehrere Admins haben die Verfahrensfehler übergangen und damit IMHO selbst einen gemacht - das aufzudröseln, zu klären und Vorschläge für befriedende Lösungswege zu machen, ist nun das SG gefragt. Wer denn sonst? Ihr seid die letzte Instanz und könnt euch vertieft in einen Fall einarbeiten.--Fiona (Diskussion) 11:15, 2. Jul. 2019 (CEST)Beantworten
Richtig, dann muss aber im Antrag auch dargestellt sein, das Vorinstanzen bemüht wurden, oder warum es keinen Sinn geben soll, sie zu bemühen. Ein VA macht ja z.B. kein Sinn, wenn eine Partei die Teilnahme verweigert. Aber das muss dann auch dargestellt sein, das ist Aufgabe des Antragstellers bzw. der Beteiligten, nicht des SGs. Viele Grüße, Luke081515 11:25, 2. Jul. 2019 (CEST)Beantworten
Also mir ist nach wie vor unklar worum es hier nun wirklich gehen soll. --DWI 11:46, 2. Jul. 2019 (CEST)Beantworten
Es geht um die Prüfung des Sperr- und des SPP-Verfahrens zum Nachteil einer Benutzerin. Einschlägig dürfte Punkt 2 der Zuständigkeit sein.--Fiona (Diskussion) 12:02, 2. Jul. 2019 (CEST) Das SG darf auch von Nicht-Beteiligten angerufen werden. So hat bspw. 2016 ein Socken-Account eine Anfrage gestellt, die keiner der Beteilgten wollte, und die dennoch angenommen wurde.--Fiona (Diskussion) 12:05, 2. Jul. 2019 (CEST)Beantworten
(BK)Vermutlich eine ganz bestimmte SP. Wenn du die geprüft haben möchtest, dann könntest du eine weitere Anfrage stellen, oder hier auf der Vorderseite entpsrechend ergänzen, aber so wie jetzt sieht das nach Ablehung aus. Es gab und gibt von einigen SGlern Hinweise darauf was kommen müsste um die Anfrage anzunehmen. Nur kommt das eben nicht. --DWI 12:07, 2. Jul. 2019 (CEST)Beantworten
Nein, ich habe nur versucht das meiner Meinung nach berechtigte Anliegen von Valanagut zu übersetzen.--Fiona (Diskussion) 13:14, 2. Jul. 2019 (CEST)Beantworten
Das SG ging bei Entscheidungen zu früheren Fällen durchaus über die Konflikt-Beteiligten hinaus und gab Auflagen, die einen Bereich betrafen: das war die WiPo-Fall und der Gender Bias-Fall. Aus meiner Sicht könnte es durchaus Aufgabe des SG sein, Verfahrens-Vorgaben für Infinit-Sperren und Sperrprüfungen zu prüfen, ob diese im konkreten Fall eingehalten wurden und ob es darüberhinaus Regelungsbedarf gibt.--Fiona (Diskussion) 13:20, 2. Jul. 2019 (CEST)Beantworten
Fakt ist, wie Count Count zitiert hat, das es ein konkretes Beispiel in einem Fall braucht. Wenn es das nicht gibt, dann gibt es keine Annahme. Viele Grüße, Luke081515 16:24, 2. Jul. 2019 (CEST)Beantworten
Wenn ich nun die Anfage um das konkrete Besipiel ergänze, bin ich dann "Beteiligte"?--Fiona (Diskussion) 17:40, 2. Jul. 2019 (CEST)Beantworten
Klingt so als ob das irgendwie schlecht wäre. Dir passiert da gar nichts. --DWI 17:50, 2. Jul. 2019 (CEST)Beantworten