Ist man nicht auch schon per se, also wenn eine Gruppe ein gemeinsames Ziel verfolgen, eine GbR ohne das dazu ein Vertrag notwendig ist? --Freundlich 22:10, 1. Nov 2005 (CET)
- Es ist dann evtl. ein konkludenter Vertrag zustandegekommen; soweit die Beteiligten dann auch noch einen gemeinsamen Zweck fördern ist bis zu dessen Erreichen oder bis zur Unmöglichkeit der Erreichung des Ziels eine GbR entstanden (§ 726 BGB). Falls die Beteiligten keinen gemeinsamen Zweck (mehr) verfolgen handelt es sich um eine Bruchteilsgemeinschaft (§ 741 BGB). --C.Löser Diskussion 19:38, 7. Jan 2006 (CET)
Braucht man für die "Erstellung" einer GbR zwingend ein Gewerbe/eine Gewerbeanmeldung? --Razze 14:03, 22. Feb 2006 (CET)
- Nein. Sobald die Voraussetzungen der GbR erfüllt sind, handelt es sich um eine GbR. Gruß --C.Löser Diskussion 14:07, 22. Feb 2006 (CET)
Ergänzend soll noch gesagt sein, dass wenn du ein Handelsgewerbe betreibst, es sich eben um keine GbR handelt, sondern eben um eine offene Handelsgesellschaft. Das Betreiben eines Handelsgewerbes macht aus der GbR zwingend eine oHG.
Wie sieht es eigentlich mit den GbRmbH aus?--Badenserbub 16:02, 7. Jun 2006 (CEST)